{"id":56164,"date":"2020-12-15T07:23:10","date_gmt":"2020-12-15T05:23:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=56164"},"modified":"2020-12-15T21:00:49","modified_gmt":"2020-12-15T19:00:49","slug":"legal-tech-anbieter-kostenlos-werbung-vertragsstrafe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/legal-tech-anbieter-kostenlos-werbung-vertragsstrafe\/","title":{"rendered":"Wegen &#8220;Kostenlos&#8221;-Werbung: Legal-Tech-Anbieter muss 6.000 \u20ac Vertragsstrafe zahlen"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_56165\" aria-describedby=\"caption-attachment-56165\" style=\"width: 455px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-56165\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/possessed-photography-mYevxhR-04s-unsplash-634x414.jpg\" alt=\"Irref\u00fchrende Werbung kostenlos Servicegeb\u00fchr\" width=\"455\" height=\"297\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/possessed-photography-mYevxhR-04s-unsplash-634x414.jpg 634w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/possessed-photography-mYevxhR-04s-unsplash-620x405.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/possessed-photography-mYevxhR-04s-unsplash-768x502.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/possessed-photography-mYevxhR-04s-unsplash-1536x1003.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/12\/possessed-photography-mYevxhR-04s-unsplash-2048x1338.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 455px) 100vw, 455px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-56165\" class=\"wp-caption-text\">Photo by <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/@possessedphotography?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Possessed Photography<\/a> on <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Unsplash<\/a><\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Ein Legal-Tech-Anbieter im Bereich der Flugentsch\u00e4digungen hatte mit dem Spruch \u201eF\u00fcr Sie risikofrei und kostenlos! Die Entsch\u00e4digung d\u00fcrfen Sie in jedem Fall behalten\u201c geworben, obwohl eine Geb\u00fchr durch den Anbieter anf\u00e4llt, die von der Entsch\u00e4digungssumme abgezogen wird.<\/em><\/p>\n<p><em>Er hatte daraufhin gegen\u00fcber einem Wettbewerbsverband eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben. <\/em><\/p>\n<p><em>Das Landgericht Frankfurt befand, dass die daraufhin geschaltete Werbung \u201eKein Kostenrisiko (die Entsch\u00e4digung d\u00fcrfen Sie in jedem Fall behalten)\u201c gegen die Unterlassungserkl\u00e4rung verstie\u00df und \u00a0verurteilte das Unternehmen auf Unterlassung und auf Zahlung der vereinbarten Vertragsstrafe.<\/em><\/p>\n<h2>Werbespruch \u201eKein Kostenrisiko\u201c als irref\u00fchrende Werbung?<\/h2>\n<p>Der Entscheidung des Frankfurter Landgerichts (LG Frankfurt a. M., Urteil v. 17.04.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3-12%20O%208\/19\" title=\"LG Frankfurt\/Main, 17.04.2020 - 12 O 8\/19: Wegen &quot;Kostenlos&quot;-Werbung: Legal-Tech-Anbieter muss ...\">3-12 O 8\/19<\/a>) lag ein Streit \u00fcber Anspr\u00fcche aus einer Unterlassungserkl\u00e4rung zwischen einem Wettbewerbsverband und einem Fluggastrechte-Unternehmen, das Flugg\u00e4sten potentielle Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche gegen Fluggesellschaften abkauft und diese dann im eigenen Namen geltend macht, zugrunde.<\/p>\n<p>Das Fluggastrechte-Unternehmen warb im Fr\u00fchjahr 2019 mittels eines Werbeflyers mit folgendem Hinweis:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eF\u00fcr Sie risikofrei und kostenlos! Die Entsch\u00e4digung d\u00fcrfen Sie in jedem Fall behalten\u201c.<\/p><\/blockquote>\n<p>Kunden des Legal-Tech-Anbieters m\u00fcssen zwar keine Zahlung f\u00fcr die Dienstleistung erbringen, allerdings er auf einen gewissen Teil der Entsch\u00e4digungssumme verzichten, falls das Unternehmen dessen Forderungen erfolgreich durchsetzt.<\/p>\n<p>Diesen Teil beh\u00e4lt das Unternehmen als Servicegeb\u00fchr f\u00fcr seine erbrachte Dienstleistung ein, was letztlich zum gleichen Ergebnis f\u00fchrt: Der Kunde muss f\u00fcr die Dienstleistung \u201ezahlen\u201c und zwar so, dass ihm nicht die volle Entsch\u00e4digungssumme ausgezahlt wird, wenn der Legal-Tech-Anbieter die Forderungen mit Erfolg durchgesetzt hat.<\/p>\n<h2>Legal-Tech-Anbieter gab Unterlassungserkl\u00e4rung ab, warb aber weiter<\/h2>\n<p>Der Wettbewerbsverband beanstandete diese Werbung daher als irref\u00fchrend und mahnte die Beklagte daher ab und forderte sie auf, es zu unterlassen, den unwahren Eindruck gegen\u00fcber dem Verkehr zu erwecken, der Kunde erhalte die volle Entsch\u00e4digungssumme, ohne dass eine Servicegeb\u00fchr f\u00fcr die Beklagte anfalle.\u00a0Daraufhin verpflichtete sich die Beklagte im Rahmen einer Unterlassungserkl\u00e4rung dazu, auf die Angabe \u201eKostenlos\u201c zu verzichten.<\/p>\n<p>Dennoch bewarb die Beklagte ihre Dienstleistungen weiterhin mit der Angabe<\/p>\n<blockquote><p>\u201eKein Kostenrisiko (die Entsch\u00e4digung d\u00fcrfen Sie in jedem Fall behalten)\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Darin sah die Kl\u00e4gerin einen Versto\u00df gegen die Unterlassungserkl\u00e4rung mit der Begr\u00fcndung, dass die Werbung auf der Webseite eine inhaltsgleiche Aussage enthalte, die auch unter die strafbewehrte Unterlassungsklage der Beklagten falle. Nachdem die Kl\u00e4gerin die Beklagte erfolglos zur Zahlung der Vertragsstrafe sowie zu \u00c4nderung der Werbung aufgefordert hatte, erhob sie Klage beim Landgericht Frankfurt.<\/p>\n<p>Dagegen wandte die Beklagte ein, dass sich die Abmahnung lediglich auf den entfernten Werbeflyer beziehe und der dort gemachte Slogan nicht das Gleiche sei wie der Werbespruch auf der Webseite. Zudem sei die Webseite der Beklagten \u00fcbersichtlich und lasse nichts versteckt oder unklar. Es werde an keiner Stelle der Eindruck erweckt, der Kunde enthalte die volle Entsch\u00e4digungssumme.<\/p>\n<h2>Die Reichweite einer Unterlassungserkl\u00e4rung<\/h2>\n<p>Das Frankfurter Landgericht gab der Kl\u00e4gerin Recht und verurteilte die Beklagte zur Unterlassung der streitgegenst\u00e4ndlichen Werbung und zur Zahlung der Vertragsstrafe in H\u00f6he von 6.000 EUR.<\/p>\n<p>Das Gericht begr\u00fcndete seine Entscheidung damit, dass eine Auslegung der Unterlassungsvereinbarung ergebe, der Slogan auf der Webseite und der Slogan auf dem Werbeflyer seien kerngleich. Die mit der Abmahnung beanstandete Wettbewerbsverletzung sei darin zu sehen, dass der Eindruck erweckt werde, der Kunde erhalte die gesamte Entsch\u00e4digungssumme. Dies ist aber nicht der Fall.<\/p>\n<h2>Vorsicht bei der Formulierung von Werbespr\u00fcchen!<\/h2>\n<p>Leistungsangebote von Legal-Tech-Anbietern f\u00fchren immer wieder zu wettbewerbs-rechtlichen Auseinandersetzungen\u00a0Der vorliegende Fall verdeutlicht, welche Gefahren mit der Abgabe einer strafbew\u00e4hrten Unterlassungserkl\u00e4rung verbunden sind.<\/p>\n<p>Die Beklagte im vorliegenden Fall ging bei der \u00dcberarbeitung ihrer Werbeaussage offenbar davon aus, dass die Aussage \u201erisikofrei und kostenlos\u201c der irref\u00fchrende Teil des Slogans sei, den sie anschlie\u00dfend durch die Aussage \u201ekein Kostenrisiko\u201c ersetzte. Den tats\u00e4chlich wettbewerblich problematischen zweiten Halbsatz der Werbeaussage \u201edie Entsch\u00e4digung k\u00f6nnen Sie in jedem Fall behalten\u201c lie\u00df sie dagegen unver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Zwar entstehen dem Kunden zun\u00e4chst keine Kosten im Sinne einer Zahlung, allerdings f\u00fchrt die Minderung der Entsch\u00e4digungssumme im Sinne einer teilweisen bzw. prozentualen Einbehaltung der Servicegeb\u00fchr letztendlich zum gleichen Ergebnis.\u00a0Somit ist die Aussage \u201ekein Kostenrisiko\u201c zwar inhaltlich zutreffend und dem Kunden entstehen keine Kosten, allerdings darf ihm nicht suggeriert werden, er erhalte die gesamte Entsch\u00e4digungssumme und h\u00e4tte keinerlei Geb\u00fchren zu zahlen.<\/p>\n<p>Bei der Abfassung einer Unterlassungserkl\u00e4rung ist daher Vorsicht geboten. Unternehmen sollten zudem auf eine m\u00f6glichst verst\u00e4ndliche und transparente Werbung f\u00fcr Verbraucher achten, da bereits einzelne W\u00f6rter der gesamten Werbebotschaft eine v\u00f6llig andere Bedeutung geben k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Legal-Tech-Anbieter im Bereich der Flugentsch\u00e4digungen hatte mit dem Spruch \u201eF\u00fcr Sie risikofrei und kostenlos! Die Entsch\u00e4digung d\u00fcrfen Sie in jedem Fall behalten\u201c geworben, obwohl eine Geb\u00fchr durch den Anbieter anf\u00e4llt, die von der Entsch\u00e4digungssumme abgezogen wird. Er hatte daraufhin gegen\u00fcber einem Wettbewerbsverband eine Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben. Das Landgericht Frankfurt befand, dass die daraufhin geschaltete Werbung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":82,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[17284,15],"tags":[206,264,445,18854,18855,18856],"class_list":["post-56164","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-verhandlungsstrategie-prozesstaktik","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","tag-irrefuhrende-werbung","tag-uwg","tag-kostenlos","tag-strafbewaehrte-unterlassungserklaerung","tag-legal-tech-anbieter","tag-auslegung-von-unterlassungserklaerungen","topic_category-wettbewerbsrecht-kartellrecht","topic_category-schutz-vor-abmahnungen"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/56164","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/82"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=56164"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/56164\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=56164"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=56164"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=56164"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}