{"id":55936,"date":"2020-11-24T07:05:06","date_gmt":"2020-11-24T05:05:06","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=55936"},"modified":"2020-12-07T04:22:46","modified_gmt":"2020-12-07T02:22:46","slug":"presseanfrage-rechtswidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/presseanfrage-rechtswidrig\/","title":{"rendered":"LG Kaiserslautern verbietet Verleumdung in vorget\u00e4uschter Presseanfrage"},"content":{"rendered":"<p><i><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-55941 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/fachjournalist-623x414.jpg\" alt=\"\" width=\"493\" height=\"328\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/fachjournalist-623x414.jpg 623w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/fachjournalist-620x412.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/11\/fachjournalist.jpg 750w\" sizes=\"(max-width: 493px) 100vw, 493px\" \/>Sowohl die Bundesanstalt f\u00fcr\u00a0Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als auch die \u00d6sterreichische FMA hatten auf der Grundlage falscher Eingaben eines angeblichen &#8220;Investigativ-Journalisten&#8221; Meldungen zu einem Unternehmen gemacht; d<\/i><i>abei handelte es sich\u00a0um rechtswidrige Ver\u00f6ffentlichungen, die sp\u00e4ter gel\u00f6scht wurden. <\/i><\/p>\n<p><i>Dem\u00a0selbst ernannten &#8220;Fachjournalisten&#8221; reichte das\u00a0jedoch\u00a0nicht. Bevor die\u00a0Meldungen entfernt werden konnten, kontaktierte er (vermeintliche) Gesch\u00e4ftspartner des betroffenen Unternehmens und schw\u00e4rzte dies dort unter Verweis auf die \u2013 was erst sp\u00e4ter belegt werden konnte \u2013\u00a0rechtswidrigen Meldungen an und erreichte sogar, dass einige der\u00a0kontaktieren Personen die\u00a0Gesch\u00e4ftsbeziehungen abbrachen.<\/i><\/p>\n<p><i>Das Landgericht Kaiserslautern hat diese Art von Gesch\u00e4tssch\u00e4digung unter dem\u00a0Deckmantel des Journalismus per einstweiliger Verf\u00fcgung nun per Urteil verboten (LG Kaiserslautern, Urteil v. 13.11.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3%20O%2077\/20\" title=\"3 O 77\/20 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">3 O 77\/20<\/a>,\u00a0nicht rechtskr\u00e4ftig).\u00a0<\/i><\/p>\n<h2>Gleich hinter Bitcoin f\u00e4ngt der Wilde Westen an<\/h2>\n<p>Aus unserer anwaltlichen Beratungspraxis wissen wir, dass Unternehmer h\u00e4ufig zu Unrecht ins Visier von mehr oder weniger seri\u00f6sen \u201cJournalisten\u201d oder sonstigen \u201eMahnern\u201c mit eigenen,\u00a0dubiosen Interessen\u00a0geraten.\u00a0Manchmal gelingt es diesen Akteuren sogar, die zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rden, wie zum\u00a0Beispiel\u00a0die\u00a0Bundesanstalt f\u00fcr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit unzutreffenden Informationen zu f\u00fcttern und damit zu ihrerseits rechtswidrigen Ma\u00dfnahmen oder Meldungen zu bewegen.<\/p>\n<p>Genau so erging es einem Unternehmen, das zu dem Zweck gegr\u00fcndet worden war, den Betrieb bzw. das Angebot bestimmter Krypto-Dienstleistungen und -produkte ins Leben zu rufen und unter ihrem Dach international zu organisieren. Kurze Zeit, nachdem das Unternehmen seinen Markteintrtitt angek\u00fcndigt hatte, begannen ein Konkurrent, einige kryptoaffine Newsportale und ein selbst ernannter &#8220;Fachjournalist&#8221; damit, das Vorhaben \u00f6ffentlich zu diskreditieren. Zus\u00e4tzlich wurde es bei den entsprechenden Aufsichtsbeh\u00f6rden, insbesondere bei der BaFin mit \u2013 wie sich sp\u00e4ter herausstellte \u2013 Falschbehauptungen angeschw\u00e4rzt.<\/p>\n<p>Wir berichteten:<\/p>\n<ul>\n<li><strong><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/pressemitteilungen\/krypto-anbieter-geht-mit-lhr-erfolgreich-gegen-schmutzkampagne-vor\">Krypto-Anbieter geht mit LHR erfolgreich gegen Schmutzkampagne von Mitbewerbern und \u201eInvestigativ-Journalisten\u201c vor<\/a><\/strong><\/li>\n<li><strong><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/pressemitteilungen\/einstweilige-verfuegung-wegen-krypto-diffamierung-facebook\">Hamburg verbietet Betrugsvorw\u00fcrfe auf Facebook durch &#8220;Krypto-Guru&#8221;<\/a><\/strong><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/pressemitteilungen\/krypto-unternehmen-geht-gegen-bafin-vor\"><strong><span style=\"color: #333333;\">Krypto-Unternehmen geht mit LHR erfolgreich gegen BaFin-Meldung vor<\/span><\/strong><br \/>\n<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/pressemitteilungen\/fma-oesterreich-meldung-loeschen\/\"><strong>Nicht selbstverst\u00e4ndlich: FMA \u00d6sterreich l\u00f6scht Warnmeldung au\u00dfergerichtlich<\/strong><\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h2>Eine BaFin-Meldung kommt selten allein<\/h2>\n<p>Eine BaFin-Meldung ist f\u00fcr das betroffene Unternehmen nicht nur als solche unangenehm. Denn, obwohl diese sich meist in einer blo\u00dfen Tatsachenmitteilung ersch\u00f6pft und keine konkreten Vorw\u00fcrfe beinhaltet, verursacht sie nat\u00fcrlich trotzdem Erkl\u00e4rungsbedarf gegen\u00fcber Gesch\u00e4ftspartnern und\u00a0potentiellen Kunden.<\/p>\n<p>Aber nicht nur das. Sie ist nat\u00fcrlich auch gefundenes Fressen f\u00fcr Konkurrenten und dubiose Interessenvertreter, die heutzutage nicht selten als selbsterkl\u00e4rte &#8220;Fachjournalisten&#8221; daherkommen, bei denen jedoch weniger die Expertise und die journalistische T\u00e4tigkeit, als vielmehr eigene finanzielle Interessen Motivation sind.<\/p>\n<h2>Was als gew\u00f6hnliche Presseanfrage daherkam, war in Wirklichkeit eine Verleumdung<\/h2>\n<p>Ein \u201cJournalist\u201d dieser Art hatte nicht nur mit entsprechenden \u2013 unzutreffenden \u2013 Eingaben bei den Beh\u00f6rden versucht, gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Schaden anzurichten, sondern zus\u00e4tzlich, mit einer \u2013 von ihm selbst verursachten \u2013 BaFin-Meldung das betroffene Unternehmen auch unmittelbar gegen\u00fcber (vermeintlichen) Gesch\u00e4ftspartnern per E-Mail zu diskreditieren.<\/p>\n<p>Verkleidet war die Kontaktaufnahme unschuldig als &#8220;Presseanfrage&#8221;.\u00a0Tats\u00e4chlich enthielt die E-Mail aber kein journalistisches Auskunftsverlangen zur Vorbereitung einer entsprechenden Berichterstattung, sondern lediglich rhetorische Fragen, mit denen die (vermutete) Gesch\u00e4ftsbeziehung des betroffenen Unternehmens auf Basis der angeblichen BaFin-Warnung zerst\u00f6rt werden sollte: Wolle man wirklich die illegalen Aktivit\u00e4ten, vor denen die BaFin sogar schon warne, unterst\u00fctzen? Nicht, dass es sp\u00e4ter hei\u00dfe, man habe von nichts gewusst!<\/p>\n<p>Das Problem: Die BaFin hatte nie &#8220;gewarnt&#8221;, die angeblichen illegalen Aktivit\u00e4ten existierten nicht.<\/p>\n<h2>LG Kaiserslautern erl\u00e4sst einstweilige Verf\u00fcgung<\/h2>\n<p>Das Landgericht Kaiserslautern hat dem &#8220;Journalisten&#8221; diese Diffamierungen nun per einstweiliger Verf\u00fcgung verboten.<\/p>\n<p>Der Streitwert ist vom Gericht mit 10.000 \u20ac festgesetzt worden. Im Falle der Zuwiderhandlung droht dem T\u00e4ter ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 \u20ac, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Die Entscheidung ist nicht rechtskr\u00e4ftig. Dem Antragsgegner steht nun das Rechtsmittel der Berufung zur Verf\u00fcgung oder die Kl\u00e4rung des Sachverhalts im Hauptsacheverfahren offen.<\/p>\n<p>Neben den Unterlassungsanspr\u00fcchen bestehen Schadensersatzanspr\u00fcche, deren H\u00f6he das Unternehmen naturgem\u00e4\u00df noch nicht genau bestimmen kann, die aufgrund der Schwere der Vorw\u00fcrfe jedoch erheblich sein werden.<\/p>\n<p>Rechtsanwalt Arno Lampmann von der Kanzlei LHR:<\/p>\n<blockquote><p>Unternehmen k\u00f6nnen sich nicht nur gegen rechtswidrige Meldungen wehren. Es ist nat\u00fcrlich auch verboten, Dritte damit zu konfrontieren und zu versuchen, mit darauf gest\u00fcrzten Vorw\u00fcrfen Gesch\u00e4ftsbeziehungen zu sabotieren. Erst recht, wenn diese bewusst zu Unrecht lanciert wurden.<\/p><\/blockquote>\n<p><em>(Offenlegung: Unsere Kanzlei hat die Antragstellerin vertreten.)<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sowohl die Bundesanstalt f\u00fcr\u00a0Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als auch die \u00d6sterreichische FMA hatten auf der Grundlage falscher Eingaben eines angeblichen &#8220;Investigativ-Journalisten&#8221; Meldungen zu einem Unternehmen gemacht; dabei handelte es sich\u00a0um rechtswidrige Ver\u00f6ffentlichungen, die sp\u00e4ter gel\u00f6scht wurden. Dem\u00a0selbst ernannten &#8220;Fachjournalisten&#8221; reichte das\u00a0jedoch\u00a0nicht. 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