{"id":5549,"date":"2011-07-01T08:00:19","date_gmt":"2011-07-01T08:00:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=5549"},"modified":"2011-07-01T08:00:19","modified_gmt":"2011-07-01T08:00:19","slug":"warum-sagt-das-bmj-internetabzocke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/warum-sagt-das-bmj-internetabzocke\/","title":{"rendered":"Warum sagt das BMJ "Internetabzocke"?"},"content":{"rendered":"

Das Bundesministerium der Justiz hat am 23.06.2011 folgende Pressemitteilung herausgegeben:<\/p>\n

Pressemitteilung: Buttonl\u00f6sung gegen Internetabzocke kommt \u2013 Mehr Verbraucherschutz durch neue EU-Richtlinie<\/strong><\/em><\/p>\n

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Erscheinungsdatum<\/em><\/dt>\n
23.06.2011<\/em><\/dd>\n<\/dl>\n

Zur Verbraucherrechterichtlinie und zur darin vorgesehenen Buttonl\u00f6sung gegen Kostenfallen im Internet erkl\u00e4rt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:<\/em><\/p>\n

Die Buttonl\u00f6sung gegen Internetabzocke kommt. Das Europ\u00e4ische Parlament ist unserem Vorschlag gefolgt und hat sich heute f\u00fcr eine europ\u00e4ische Richtlinie ausgesprochen, die wirksamen Schutz vor Kostenfallen bietet. Mit dem klaren Signal aus Br\u00fcssel k\u00f6nnen wir die Buttonl\u00f6sung jetzt in Deutschland umsetzen. Heute habe ich meinen Gesetzentwurf in die Schlussabstimmung gegeben, damit das Bundeskabinett schnell entscheiden kann und dann das parlamentarische Verfahren beginnt.<\/em><\/p>\n

Die Buttonl\u00f6sung schiebt Kostenfallen im Internet einen wirksamen Riegel vor. Das neue Gesetz stellt sicher, dass nur zahlen muss, wer die Kostenpflicht kennt. Internetanbieter werden verpflichtet, \u00fcber den genauen Preis zu informieren, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung aufgibt. Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn der Bestellbutton unmissverst\u00e4ndlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweist. Unseri\u00f6sen Gesch\u00e4ftsmodellen wird mit der Neuregelung der Boden entzogen.<\/em><\/p>\n

Zum Hintergrund:<\/strong><\/em>
\n Immer h\u00e4ufiger verschleiern unseri\u00f6se Gesch\u00e4ftemacher die Kosten von Onlineangeboten. Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als \u201egratis\u201c angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder als M\u00f6glichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung kommt, folgt das b\u00f6se Erwachen. H\u00e4ufig zahlen die Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsanspr\u00fcche unter Druck gesetzt f\u00fchlen.<\/em><\/p>\n

Die Buttonl\u00f6sung schafft Abhilfe. Bei kostenpflichtigen Onlineangeboten m\u00fcssen Unternehmer k\u00fcnftig den Preis anzeigen und zwar unmittelbar bevor der Verbraucher bestellt. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn die Schaltfl\u00e4che f\u00fcr die Bestellung unmissverst\u00e4ndlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweist. Ist eine Schaltfl\u00e4che ausnahmsweise nicht vorgesehen, muss der Unternehmer in anderer Weise daf\u00fcr sorgen, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt, sich zu einer Zahlung zu verpflichten.<\/em><\/p>\n

Das Bundesjustizministerium hat sich intensiv f\u00fcr die Aufnahme einer solchen Buttonl\u00f6sung in die europ\u00e4ische Verbraucherrechterichtlinie eingesetzt. Weil die Richtlinie den Grundansatz der sog. Vollharmonisierung verfolgt, w\u00e4re eine innerstaatliche Buttonl\u00f6sung ohne die europ\u00e4ische Richtlinie nicht m\u00f6glich. Eine einheitliche europ\u00e4ische Regelung wird zu einem hohen Wiedererkennungswert f\u00fchren und schafft die Voraussetzungen daf\u00fcr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Rechte besser und selbstbewusster wahrnehmen. Um unn\u00f6tige Verz\u00f6gerungen zu verhindern, hat das Bundesjustizministerium jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der diesen Teil der Richtlinie vorab umsetzt.<\/em><\/p>\n

Die Verbraucherrechterichtlinie wird dar\u00fcber hinaus die Richtlinien \u00fcber Haust\u00fcrgesch\u00e4fte und Fernabsatzgesch\u00e4fte insgesamt \u00fcberarbeiten. Ziel des Richtlinienvorschlags ist es, durch eine Angleichung des Rechts der Mitgliedstaaten zu einem ordnungsgem\u00e4\u00dfen Funktionieren des Binnenmarktes und zu einem hohen Verbraucherschutzniveau beizutragen. Der Richtlinienvorschlag geht vom Grundsatz der Vollharmonisierung aus, erm\u00f6glicht den Mitgliedstaaten jedoch durch \u00d6ffnungsklauseln in verschiedenen Bereichen, ein h\u00f6heres Verbraucherschutzniveau vorzusehen.<\/em><\/p>\n

\u00dcber den wirksamen Schutz vor Kostenfallen im Internet hinaus sieht der Richtlinienvorschlag insbesondere folgende Regelungen vor:<\/em><\/p>\n