{"id":5549,"date":"2011-07-01T08:00:19","date_gmt":"2011-07-01T08:00:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=5549"},"modified":"2011-07-01T08:00:19","modified_gmt":"2011-07-01T08:00:19","slug":"warum-sagt-das-bmj-internetabzocke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/warum-sagt-das-bmj-internetabzocke\/","title":{"rendered":"Warum sagt das BMJ &quot;Internetabzocke&quot;?"},"content":{"rendered":"<p>Das Bundesministerium der Justiz hat am 23.06.2011 folgende Pressemitteilung herausgegeben:<\/p>\n<blockquote><p><em><strong>Pressemitteilung: Buttonl\u00f6sung gegen Internetabzocke kommt \u2013 Mehr Verbraucherschutz durch neue EU-Richtlinie<\/strong><\/em><\/p>\n<dl>\n<dt><em>Erscheinungsdatum<\/em><\/dt>\n<dd><em>23.06.2011<\/em><\/dd>\n<\/dl>\n<p><em>Zur Verbraucherrechterichtlinie und zur darin vorgesehenen  Buttonl\u00f6sung gegen Kostenfallen im Internet erkl\u00e4rt  Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:<\/em><\/p>\n<p><em>Die Buttonl\u00f6sung gegen Internetabzocke kommt. Das Europ\u00e4ische  Parlament ist unserem Vorschlag gefolgt und hat sich heute f\u00fcr eine  europ\u00e4ische Richtlinie ausgesprochen, die wirksamen Schutz vor  Kostenfallen bietet. Mit dem klaren Signal aus Br\u00fcssel k\u00f6nnen wir die  Buttonl\u00f6sung jetzt in Deutschland umsetzen. Heute habe ich meinen  Gesetzentwurf in die Schlussabstimmung gegeben, damit das Bundeskabinett  schnell entscheiden kann und dann das parlamentarische Verfahren  beginnt.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Buttonl\u00f6sung schiebt Kostenfallen im Internet einen wirksamen  Riegel vor. Das neue Gesetz stellt sicher, dass nur zahlen muss, wer die  Kostenpflicht kennt. Internetanbieter werden verpflichtet, \u00fcber den  genauen Preis zu informieren, unmittelbar bevor der Verbraucher seine  Bestellung aufgibt. Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn  der Bestellbutton unmissverst\u00e4ndlich und gut lesbar auf die  Zahlungspflicht hinweist. Unseri\u00f6sen Gesch\u00e4ftsmodellen wird mit der  Neuregelung der Boden entzogen.<\/em><\/p>\n<p><em><strong>Zum Hintergrund:<\/strong><\/em><br \/>\n<em> Immer h\u00e4ufiger verschleiern unseri\u00f6se Gesch\u00e4ftemacher die Kosten von  Onlineangeboten. Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als  \u201egratis\u201c angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele bezeichnet oder  als M\u00f6glichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die  Rechnung kommt, folgt das b\u00f6se Erwachen. H\u00e4ufig zahlen die  Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive  Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsanspr\u00fcche unter Druck gesetzt  f\u00fchlen.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Buttonl\u00f6sung schafft Abhilfe. Bei kostenpflichtigen  Onlineangeboten m\u00fcssen Unternehmer k\u00fcnftig den Preis anzeigen und zwar  unmittelbar bevor der Verbraucher bestellt. Ein Vertrag kommt nur  zustande, wenn die Schaltfl\u00e4che f\u00fcr die Bestellung unmissverst\u00e4ndlich  und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweist. Ist eine Schaltfl\u00e4che  ausnahmsweise nicht vorgesehen, muss der Unternehmer in anderer Weise  daf\u00fcr sorgen, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdr\u00fccklich  best\u00e4tigt, sich zu einer Zahlung zu verpflichten.<\/em><\/p>\n<p><em>Das Bundesjustizministerium hat sich intensiv f\u00fcr die Aufnahme einer  solchen Buttonl\u00f6sung in die europ\u00e4ische Verbraucherrechterichtlinie  eingesetzt. Weil die Richtlinie den Grundansatz der sog.  Vollharmonisierung verfolgt, w\u00e4re eine innerstaatliche Buttonl\u00f6sung ohne  die europ\u00e4ische Richtlinie nicht m\u00f6glich. Eine einheitliche europ\u00e4ische  Regelung wird zu einem hohen Wiedererkennungswert f\u00fchren und schafft  die Voraussetzungen daf\u00fcr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre  Rechte besser und selbstbewusster wahrnehmen. Um unn\u00f6tige Verz\u00f6gerungen  zu verhindern, hat das Bundesjustizministerium jetzt einen Gesetzentwurf  vorgelegt, der diesen Teil der Richtlinie vorab umsetzt.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Verbraucherrechterichtlinie wird dar\u00fcber hinaus die Richtlinien  \u00fcber Haust\u00fcrgesch\u00e4fte und Fernabsatzgesch\u00e4fte insgesamt \u00fcberarbeiten.  Ziel des Richtlinienvorschlags ist es, durch eine Angleichung des Rechts  der Mitgliedstaaten zu einem ordnungsgem\u00e4\u00dfen Funktionieren des  Binnenmarktes und zu einem hohen Verbraucherschutzniveau beizutragen.  Der Richtlinienvorschlag geht vom Grundsatz der Vollharmonisierung aus,  erm\u00f6glicht den Mitgliedstaaten jedoch durch \u00d6ffnungsklauseln in  verschiedenen Bereichen, ein h\u00f6heres Verbraucherschutzniveau vorzusehen.<\/em><\/p>\n<p><em>\u00dcber den wirksamen Schutz vor Kostenfallen im Internet hinaus sieht  der Richtlinienvorschlag insbesondere folgende Regelungen vor:<\/em><\/p>\n<ul>\n<li><em>Die Frist, innerhalb der Verbraucher im Fernabsatz oder an der  Haust\u00fcr geschlossene Vertr\u00e4ge ohne Angabe von Gr\u00fcnden widerrufen k\u00f6nnen,  wird europaweit einheitlich auf 14 Tage festgelegt (bisher nur Vorgabe  einer Mindestfrist von 7 Tagen). Informiert der Unternehmer den  Verbraucher \u00fcber das Widerrufsrecht nicht oder unzutreffend, verl\u00e4ngert  sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate. Da die korrekte Belehrung \u00fcber  das Widerrufsrecht insbesondere f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen ohne  eigene Rechtsabteilung schwierig sein kann, enth\u00e4lt der  Richtlinienvorschlag eine Muster-Widerrufsbelehrung.<\/em><\/li>\n<li><em>Die Informationen, die der Unternehmer dem Verbraucher vor  Abschluss eines Fernabsatzvertrages oder Haust\u00fcrgesch\u00e4ftes zu geben hat,  werden europaweit vereinheitlicht. Die Informationen sind grunds\u00e4tzlich  in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datentr\u00e4ger zu geben  oder \u2013 bei Fernabsatzvertr\u00e4gen \u2013 in dieser Form nach Vertragsschluss zu  best\u00e4tigen. F\u00fcr Vertr\u00e4ge, die bei einem bestellten Besuch geschlossen  werden und sofort durchgef\u00fchrte Reparaturen oder Wartungsarbeiten  betreffen, gelten bis zu einer Schwelle von 200 Euro erleichterte  Anforderungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung der Informationen.<\/em><\/li>\n<li><em>Verwendet der Unternehmer im Internet Voreinstellungen, die vom  Verbraucher abgelehnt werden m\u00fcssen, um eine Vereinbarung \u00fcber eine  Zusatzleistung \u2013 im Falle einer Reise z.B. eine  Reiser\u00fccktrittsversicherung \u2013 zu vermeiden, ist der Verbraucher zur  Verg\u00fctung der Zusatzleistung nicht verpflichtet.<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p><em> Der urspr\u00fcngliche Vorschlag der Kommission, weitere  Verbraucherschutzrichtlinien in die neue Richtlinie einzubeziehen,  konnte nicht verwirklicht werden. Die Positionen der Mitgliedstaaten zur  inhaltlichen Ausgestaltung und zum Harmonisierungsniveau dieser  Bereiche lagen zu weit auseinander.<\/em><\/p>\n<p><em>Heute hat das Europ\u00e4ische Parlament den Richtlinienvorschlag  beschlossen. \u00dcber die Richtlinie muss jetzt noch der europ\u00e4ische  Ministerrat entscheiden. Billigt er den Standpunkt des Europ\u00e4ischen  Parlaments, ist das Verfahren abgeschlossen und die Richtlinie damit  erlassen. Die Mitgliedstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, um die  Richtlinie in ihr innerstaatliches Recht umzusetzen.<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Die Richtlinie wird bei der Mehrzahl der Online-Unternehmer keine Aufregung verursachen. Sie halten sich sowieso schon an das geltende deutsche Recht, welches diverse Vorschriften f\u00fcr die dargestellten Problemkreise bereit h\u00e4lt. Es werden lediglich ein paar kleinere \u00c4nderungen f\u00e4llig werden, die keinen versierten Onlineh\u00e4ndler aus dem Konzept bringen.<\/p>\n<p>Die Richtlinie tangiert den verbleibenden Rest, der sich bislang nicht um Gesetze gek\u00fcmmert hat und sich wahrscheinlich genauso wenig um Richtlinien schert. Soweit so langweilig.<\/p>\n<p>Interessant und missbilligenswert finde ich allerdings sowohl die Wortwahl als auch den Stil in der Pressemitteilung.<\/p>\n<p>Ist der Ausdruck &#8220;Internetabzocke&#8221; angemessen? H\u00e4tte nicht auch der zweite Teil der \u00dcberschrift ausgereicht &#8211; ohne den rei\u00dferischen Aufmacher?<\/p>\n<p>Die Mitteilung liest sich wie die \u00fcbertriebene Werbung f\u00fcr ein Produkt: Bislang war mein Haar ganz grau, kraftlos und spr\u00f6de&#8230;aber jetzt, dank des neuen Shampoos sehe ich blendend aus. Mein Haar gl\u00e4nzt und ist ganz lang und lockig und flauschig und herrlich. Ich bin so gl\u00fccklich.<\/p>\n<p>In der Werbung kann man so etwas machen.<\/p>\n<p>In Pressemitteilungen des BMJ beschleicht einen eher das Gef\u00fchl, dass dort etwas sch\u00f6n geredet wird. Die Buttonl\u00f6sung wird als Allheilmittel angepriesen. &#8220;Die Buttonl\u00f6sung schafft Abhilfe.&#8221; Das soll funktionieren, indem Unternehmer bei kostenpflichtigen Angeboten unmittelbar vor der Bestellung des Preis anzeigen und auf die Zahlungspflicht hinweisen m\u00fcssen. Wer uns eine solche Regelung als bahnbrechend neu und revolution\u00e4r verkaufen m\u00f6chte, der sollte mit Vorsicht beobachtet werden.<\/p>\n<p>Die Regelung ist im Kern n\u00e4mlich nicht neu. Der Verbraucher muss auch heute schon \u00fcber Vertragsinhalte aufgekl\u00e4rt werden und wird gerade durch die Regelungen zu allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen weitreichend gesch\u00fctzt. Wer irgendwo verklausuliert im hintersten Eckchen seiner Internetpr\u00e4senz die Informationen zu Preisen und Zahlungsverpflichtungen bereit hielt, der konnte sich darauf auch bislang nur schwerlich berufen. (Ausf\u00fchrlicher hierzu eine <a href=\"http:\/\/www.anwaltverein.de\/downloads\/stellungnahmen\/SN-10\/SN68-10.pdf?PHPSESSID=5e7604e489a1ab5f5d1a2bbde8e377a1\">Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins<\/a>)<\/p>\n<p>Dem Verbraucher gibt es nat\u00fcrlich Sicherheit, wenn er vor Vertragsschluss nochmals ausdr\u00fccklich auf gewisse Vertragsbestandteile hingewiesen werden muss. Die Nutzer werden durch den Button jedoch nicht vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme oder aggressiver Verfolgung gesch\u00fctzt, wie uns die Pressemitteilung Glauben machen m\u00f6chte. Wer ohne Button ungerechtfertigt Geld gefordert hat, der wird es wohl auch mit Button machen. Der Vorteil ist nur, dass die gerichtliche Durchsetzung von Forderungen deutlich erschwert wird.<\/p>\n<p>Liebes BMJ, hast Du es wirklich n\u00f6tig, mit rei\u00dferischen \u00dcberschriften um Ansehen zu werben? Wir sind ja nicht im Wahlkampf (ach so-nein-vertan: nach der Wahl ist ja vor der Wahl). Es ist trotzdem w\u00fcnschenswert, in den Pressemitteilungen objektiv unterrichtet zu werden. Billige Meinungsmache durch Verwendung von Reizw\u00f6rtern wie &#8220;Internetabzocke&#8221; sollte dem Boulevardjournalismus vorbehalten bleiben. (ro)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesministerium der Justiz hat am 23.06.2011 folgende Pressemitteilung herausgegeben: Pressemitteilung: Buttonl\u00f6sung gegen Internetabzocke kommt \u2013 Mehr Verbraucherschutz durch neue EU-Richtlinie Erscheinungsdatum 23.06.2011 Zur Verbraucherrechterichtlinie und zur darin vorgesehenen Buttonl\u00f6sung gegen Kostenfallen im Internet erkl\u00e4rt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Die Buttonl\u00f6sung gegen Internetabzocke kommt. 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