{"id":55460,"date":"2020-10-10T20:11:46","date_gmt":"2020-10-10T18:11:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=55460"},"modified":"2022-10-30T03:08:00","modified_gmt":"2022-10-30T01:08:00","slug":"wendler-corona-kaufland-schadensersatz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/verhandlungsstrategie-prozesstaktik\/wendler-corona-kaufland-schadensersatz\/","title":{"rendered":"Er liebt den Vegan-Koch: Was tun, wenn der Promi der Marke mehr schadet als n\u00fctzt?"},"content":{"rendered":"<p style=\"padding-left: 40px;\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-55474 size-full alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/advocadolf-1.jpeg\" alt=\"Ein Fr\u00fcchtchen kommt selten allein\" width=\"553\" height=\"418\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/advocadolf-1.jpeg 553w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/advocadolf-1-548x414.jpeg 548w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/10\/advocadolf-1-274x207.jpeg 274w\" sizes=\"(max-width: 553px) 100vw, 553px\" \/><\/p>\n<p><em>Die einschl\u00e4gigen Gazetten waren am Donnerstag voll davon. <\/em><\/p>\n<p><em>Pocher veranstaltete eine Sondersendung. Kaufland zog ein Werbevideo zur\u00fcck, das gerade einmal einen Tag online gewesen war. Der Manager weinte. Bohlen feixte.<\/em><\/p>\n<p><em>Der Wendler hatte per Videobotschaft auf Instagram seine Teilnahme als Juror in der Show \u201cDeutschland sucht den Superstar\u201d (DSDS) f\u00fcr beendet erkl\u00e4rt. Und dies, bevor sie richtig begonnen hatte. <\/em><\/p>\n<p><i>Er hatte\u00a0offenbar\u00a0die ganze Nacht vorher mit dem veganen Kochbuchautor Attila Hildmann (auch &#8220;Advocadolf&#8221; genannt) telefoniert und war zum Corona-Leugner geworden.<\/i><\/p>\n<h2><b>Aus \u201cSpa\u00df &amp; Ironie\u201d wurde #nichtegal<\/b><\/h2>\n<p>Was f\u00fcr einige vorhersehbar war und f\u00fcr andere schlicht egal, stellt Unternehmen wie RTL, Kaufland und andere Sponsoren jetzt vor erhebliche Probleme.<\/p>\n<p>Sie haben \u201cdem Wendler\u201d nicht unerhebliche Betr\u00e4ge daf\u00fcr gezahlt oder versprochen, seine Bekanntheit f\u00fcr die Bewerbung ihres Unternehmens oder ihrer Produkte einzusetzen \u2013 allein im Fall Kaufland ist von einem Betrag von 200.000 \u20ac die Rede. Diese Investitionen sind jetzt nicht nur fragw\u00fcrdig, die meisten Unternehmer w\u00fcrden die Zusammenarbeit wahrscheinlich noch nicht einmal dann fortsetzen, wenn sie Geld daf\u00fcr bekommen w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnde f\u00fcr die Entscheidung, eine bekannte Person als Werbefigur zu engagieren liegen auf der Hand: Mehr Sichtbarkeit, mehr Klicks, mehr Umsatz. Kaufland erw\u00e4hnte als Motivation f\u00fcr den gemeinsamen Werbespot \u00fcbrigens ernsthaft \u201cSpa\u00df &amp; Ironie\u201d:<\/p>\n<blockquote class=\"twitter-tweet\">\n<p dir=\"ltr\" lang=\"de\" style=\"text-align: center;\">Bei unserem Video mit Michael Wendler ging es um Spa\u00df &amp; Ironie. Die Grenze ist jedoch erreicht, wenn mit der Sicherheit &amp; Gesundheit von Menschen gespielt wird. Daher haben wir den ganzen Wendler-Content gel\u00f6scht &amp; distanzieren uns von seinen Aussagen. <a href=\"https:\/\/twitter.com\/hashtag\/nichtegal?src=hash&amp;ref_src=twsrc%5Etfw\">#nichtegal<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">\u2014 Kaufland (@kaufland) <a href=\"https:\/\/twitter.com\/kaufland\/status\/1314292466414166016?ref_src=twsrc%5Etfw\">October 8, 2020<\/a><\/p>\n<\/blockquote>\n<p><script async src=\"https:\/\/platform.twitter.com\/widgets.js\" charset=\"utf-8\"><\/script><\/p>\n<p>Wie gef\u00e4hrlich es f\u00fcr Unternehmen sein kann, mit Prominenten zu werben, beschreibt ein <a href=\"https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/wirtschaft\/unternehmen\/wendlers-fall-eine-oekonomische-tragoedie-16994557.html\">lesenswerter Artikel der FAZ<\/a>. Schon Veronica Ferres, Rihanna und Mesut \u00d6zil fielen bei ihren Vertragspartnern in Ungnade, weil sie das Image des beworbenen Unternehmens nicht (mehr) f\u00f6rderten. Nicht in allen F\u00e4llen war die Geltendmachung von R\u00fcckzahlungs- bzw. Schadensersatzanspr\u00fcchen erfolgreich.<\/p>\n<h2>Was tun, wenn der Markenbotschafter nicht mehr zum Unternehmen passt?<\/h2>\n<p>Es stellt sich an dieser Stelle sich die Frage, was Unternehmen tun k\u00f6nnen, wenn Markenbotschafter, Influenzer oder sonstige Werbetr\u00e4ger nicht nur nicht mehr zum guten Ruf des Unternehmens oder des Produkte beitragen, sondern diesem sogar abtr\u00e4glich sind. Es muss dann schnell eine Strategie her, um den Vertrag umgehend zu beenden, eventuell gezahlte Betr\u00e4ge zur\u00fcckzuerhalten, laufende Aktionen zu stoppen und auch dar\u00fcber hinaus m\u00f6glichst Schadensbegrenzung zu betreiben.<\/p>\n<div class=\"box \"><div class=\"box__content\">\n<h2><b>Was betroffene Unternehmen tun sollten:<\/b><\/h2>\n<ul>\n<li>K\u00fcndigung des bestehenden Vertrags (aus wichtigem Grund)<\/li>\n<li>Untersagung weiterer Stellungnahmen bzw. Testimonials<\/li>\n<li>R\u00fcckforderung bereits gezahlter Betr\u00e4ge und Geltendmachung von Schadensersatz<\/li>\n<\/ul>\n<\/div><\/div>\n<h2>K\u00fcndigung des bestehenden Vertrags (aus wichtigem Grund)<\/h2>\n<p>Im besten Fall beinhaltet der Vertrag mit dem Werbetr\u00e4ger explizite Pflichten, deren Verletzung zu einem K\u00fcndigungsrecht f\u00fchren. Gerade bei von vornherein schwierigen Pers\u00f6nlichkeiten ollte bereits bei Vertragsschluss in Erw\u00e4gung gezogen werden, dass sich deren Bild in der \u00d6ffentlichkeit schnell \u00e4ndern kann. Wenn dies selbstverschuldet geschieht, ist es wichtig, darauf auch vertraglich reagieren zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Falls diese Eventualit\u00e4ten nicht geregelt sind, bleibt dem Unternehmen eine K\u00fcndigung aus wichtigem Grund nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/314.html\" title=\"&sect; 314 BGB: K&uuml;ndigung von Dauerschuldverh&auml;ltnissen aus wichtigem Grund\">\u00a7 314 Abs.1 BGB<\/a>.<\/p>\n<p>Ein wichtiger Grund ist nach der Definition in Abs. 1 S. 2 gegeben, wenn dem Schuldner die weitere Erf\u00fcllung des Vertrages unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde des Einzelfalles und unter Abw\u00e4gung der beiderseitigen Interessen bis zum Ablauf einer K\u00fcndigungsfrist nicht zugemutet werden kann. K\u00fcndigungsgrund ist idR ein pflichtwidriges Verhalten des anderen Teils sein, zumindest aber ein Umstand, der in dessen Risikobereich liegt.<\/p>\n<p>Schwierig ist es, die Unzumutbarkeit darzulegen, wenn es sich bei dem engagierten \u201cStar\u201d von vornherein um einen umstrittene Person gehandelt hat. Das ist nicht selten, denn polarisierende Figuren sind es ja gerade, von deren Aufmerksamkeit schnell und g\u00fcnstig profitiert werden kann. Bad news sind da oft good news. Ob jedes un\u00fcberlegte Statement eines Schlagers\u00e4ngers, der von jeher mit einer eher schlichtem Gem\u00fct ausgestattet ist und von sich selbst in der dritten Person spricht, die Fortsetzung des Vertrags auf einmal unzumutbar macht, kann man bezweifeln. Die Leugnung der Existenz einer weltweiten Pandemie kommt daf\u00fcr freilich schon eher in Betracht.<\/p>\n<h2>Untersagung weiterer Stellungnahmen bzw. Testimonials<\/h2>\n<p>Was vorher gewollt und sogar Geld wert war, muss jetzt unterbunden werden: Neben der K\u00fcndigung des Vertrags ist es wichtig, dem ehemaligen Vertragspartner weitere Aktionen und Testimonials im Zusammenhang mit der Marke oder dem Unternehmen zu untersagen.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend man nat\u00fcrlich niemandem den Mund verbieten kann, muss jedoch sichergestellt sein, dass der Eindruck einer vertraglichen Bindung nicht mehr erweckt wird.<\/p>\n<h2>R\u00fcckforderung bereits gezahlter Betr\u00e4ge und Geltendmachung von Schadensersatz<\/h2>\n<p>Hat der Promi durch eine Verletzung seiner vertraglichen Pflichten den wichtigen Grund f\u00fcr die K\u00fcndigung gesetzt und fehlt es nicht an seinem Vertretenm\u00fcssen nach \u00a7 280 Abs. 1 S. 2, so kann er wegen des \u201eAufl\u00f6sungsverschuldens\u201c zum Ersatz des \u201eK\u00fcndigungsschadens\u201c verpflichtet sein.<\/p>\n<p>Das Unternehmen kann verlangen, so gestellt zu werden, wie es bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Vertragserf\u00fcllung gestanden h\u00e4tte. Ma\u00dfgeblich f\u00fcr den hiernach zu ersetzenden Schaden sind die entgangenen Gegenleistungen unter Ber\u00fccksichtigung einer Vorteilsausgleichung (etwa in Form von Abzinsung, ersparten Aufwendungen, Verwertungserl\u00f6sen).<\/p>\n<p>In Betracht kommt dann nicht nur die R\u00fcckzahlung ggfls. als Vorschuss bereits gezahlter Betr\u00e4ge, sondern auch \u2013 und das wird in der Regel die gr\u00f6\u00dfte Position sein \u2013 die Erstattung des entgangenen Gewinns. Als entgangen gilt der Gewinn, welcher nach dem gew\u00f6hnlichen Lauf der Dinge oder nach den besonderen Umst\u00e4nden, insbesondere nach den getroffenen Anstalten und Vorkehrungen, mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte.<\/p>\n<p>Da die Aktivit\u00e4ten des Promis \u2013 anders als dies in dem Statement von Kaufland anklingt \u2013 nicht nur Spa\u00df und Ironie, sondern auch Geld bringen sollen, h\u00e4ngt die H\u00f6he des Betrags, der erfolgreich geltend gemacht werden kann, davon ab, wie hoch die Gewinnsteigerung voraussichtlich ausgefallen w\u00e4re. Wenn die Vertragsbeziehung zum Zeitpunkt ihrer Beendigung bereits einige Zeit gelaufen ist, d\u00fcrfte es statthaft sein, den bisherigen Gewinn auf die verbleibende Zeit hochzurechnen.<\/p>\n<p>Eine Analyse von Finanzberichten hat angeblich ergeben, dass Tiger Woods Nike in den Jahren 2000 bis 2010 zus\u00e4tzliche 103 Millionen Dollar Umsatz einbrachte und Nike einen Preisaufschlag von circa. 2,5 Prozent durchsetzen konnte.<\/p>\n<p>Der Schaden kann somit \u2013 unabh\u00e4ngig von dem Betrag, der dem Markenbotschafter gezahlt wurde \u2013 betr\u00e4chtlich sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die einschl\u00e4gigen Gazetten waren am Donnerstag voll davon. Pocher veranstaltete eine Sondersendung. Kaufland zog ein Werbevideo zur\u00fcck, das gerade einmal einen Tag online gewesen war. Der Manager weinte. Bohlen feixte. 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