{"id":55333,"date":"2020-10-06T07:39:30","date_gmt":"2020-10-06T05:39:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=55333"},"modified":"2020-10-05T21:41:50","modified_gmt":"2020-10-05T19:41:50","slug":"lg-hamburg-unterstreicht-die-rechte-von-dokumentarfotografen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lg-hamburg-unterstreicht-die-rechte-von-dokumentarfotografen\/","title":{"rendered":"LG Hamburg unterstreicht die Rechte von Dokumentarfotografen"},"content":{"rendered":"
\"Urheberrechte
Photo by Ailbhe Flynn on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n

Dokumentarfotografen haben eine bedeutende Aufgabe: Sie bilden die Wirklichkeit ab. <\/em><\/p>\n

Zwar zeigen auch ihre Werke immer nur einen Ausschnitt der Realit\u00e4t, die dem Betrachter bekannt sein muss, um das Bild richtig zu kontextualisieren, doch unterscheiden sie sich von Kunstwerken in der Regel durch ihre zeitgeschichtliche Bedeutung. <\/em><\/p>\n

Sie dienen im Diskurs als Beleg f\u00fcr tats\u00e4chliche Umst\u00e4nde bei Ereignissen von gesellschaftlicher Relevanz. Wenn etwa dar\u00fcber gestritten wird, wie viele Menschen eine bestimmte Veranstaltung besucht haben, ist Bildmaterial hilfreich, um diese Frage zu kl\u00e4ren.<\/em><\/p>\n

Von der Anti-Kernkraft-Bewegung zur Werbung f\u00fcr ein Restaurant<\/h2>\n

Werden Dokumentarfotos hingegen bewusst aus dem Zusammenhang gerissen und zudem noch bearbeitet, um damit zu werben, ist ihr Zweck vollends auf den Kopf gestellt. So geschehen mit Bilder des Fotografen Hinrich Schultze, der sich mit ausdrucksstarken Bildern von Demonstrationen der Anti-Kernkraft-Bewegung einen Namen als Dokumentarfotograf gemacht hat. Ohne seine Erlaubnis hatte nun ein Restaurantbetreiber Fotos aus dieser Zeit bearbeitet und benutzt, um sein Angebot an Speisen und Getr\u00e4nken zu bewerben. Als Schultze davon erfuhr, sah er seine Rechte als Dokumentarfotograf verletzt.<\/p>\n

Das Landgericht Hamburg teilte seine Auffassung (LG Hamburg, Urteil v. 14.8.2020, Az.: 308 O 236\/19<\/a>). Es verurteilte den Restaurantbetreiber auf Zahlung von Schadensersatz in H\u00f6he von 7185 Euro (plus au\u00dfergerichtlicher Anwaltskosten). Der Schaden liege, so das LG Hamburg, in der Entstellung der Fotos insbesondere in Bezug auf deren inhaltliche Aussage, was eine schwerwiegende Verletzung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts des Urhebers darstellt, der zudem noch nicht einmal namentlich genannt wurde (Verletzung des Urhebernennungsrechts, \u00a7 13 UrhG<\/a>).<\/p>\n

Bearbeitung bedarf ausdr\u00fccklicher Genehmigung des Urhebers<\/h2>\n

Vor allem die Bearbeitung war es, die das Gericht veranlasste, der Klage vollumf\u00e4nglich stattzugeben. Die Richter betonten in der Urteilsbegr\u00fcndung, dass selbst in dem Fall, dass der Fotograf in die Ver\u00f6ffentlichung der Fotos auf der Webseite eingewilligt h\u00e4tte, keine Einwilligung in die Bearbeitung der Bilder vorl\u00e4ge; diese bedarf immer der ausdr\u00fccklichen Genehmigung des Urhebers (\u00a7 23 Abs. 1 S. 1 UrhG<\/a>).<\/p>\n

Ferner seien Bearbeitungen von Dokumentarfotos \u00fcberhaupt nur dann vom Recht auf \u201efreie Benutzung\u201c (\u00a7 24 UrhG<\/a>) gedeckt, wenn sie diskursive Funktion erf\u00fcllen, also etwa als sozialkritische Parodie auf aktuelle Probleme aufmerksam machen wollen und sich dazu \u2013 m\u00f6glicherweise bekannter \u2013 Werke mit Wiedererkennungseffekt bedienen, um durch die satirische Verfremdung ihre eigene politische Botschaft zu verst\u00e4rken.<\/p>\n

Gute Gr\u00fcnde, von Entstellung der Fotos zu sprechen<\/h2>\n

Das sei hier nicht der Fall, so das LG Hamburg. Vielmehr stellte es fest, dass die Bearbeitung durch den Restaurantbetreiber einen massiven \u00e4sthetischen Eingriff in das Werk darstelle, politische Aussagen im ausschlie\u00dflich eigenen wirtschaftlichen Interesse zu Werbeaussagen umgestalte, Haltung und Anliegen der abgebildeten Personen verrate und damit letztlich auch das besondere Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen dem Fotografen Hinrich Schultze und der Anti-Kernkraft-Bewegung belaste.<\/p>\n

Schwerwiegende Aspekte der Bearbeitung, von denen bereits jeder f\u00fcr sich genommen als Grund daf\u00fcr ausreichte, den Schaden in voller H\u00f6he anzuerkennen, was das LG Hamburg ja auch tat. Allerdings ist dessen Urteil noch nicht rechtskr\u00e4ftig; die Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht ist m\u00f6glich.<\/p>\n

Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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