{"id":54822,"date":"2020-08-26T07:33:32","date_gmt":"2020-08-26T05:33:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=54822"},"modified":"2020-08-24T21:35:20","modified_gmt":"2020-08-24T19:35:20","slug":"olg-frankfurt-nachahmung-nicht-rechtswidrig-wenn-originalprodukt-bislang-nur-im-ausland-auf-dem-markt-war","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/olg-frankfurt-nachahmung-nicht-rechtswidrig-wenn-originalprodukt-bislang-nur-im-ausland-auf-dem-markt-war\/","title":{"rendered":"OLG Frankfurt: Keine Nachahmung, wenn Originalprodukt bislang nur im Ausland auf dem Markt verf\u00fcgbar ist"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_54833\" aria-describedby=\"caption-attachment-54833\" style=\"width: 520px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-54833\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/08\/shoe-laces-349254_1280-354x207.jpg\" alt=\"\" width=\"520\" height=\"304\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-54833\" class=\"wp-caption-text\">Bild von Cheryl Holt auf Pixabay<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/olg-oberlandesgericht\/\">OLG Frankfurt<\/a> hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Imitationen von Produkten, die bislang nur im Ausland auf dem Markt erh\u00e4ltlich sind, keinen Versto\u00df gegen das Gesetz gegen den unlauteren <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/\">Wettbewerb<\/a> (UWG) darstellen. Da sich dessen Leistungsschutz nur auf Deutschland beschr\u00e4nkt, fehle es mangels eines Originals im Geltungsgebiet an einer rechtswidrigen Nachahmung. Dar\u00fcber hinaus bestehe im Falle mangelnder Bekanntheit im Inland weder die Gefahr einer Herkunfts<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/irrefuehrende-werbung\/\">t\u00e4uschung<\/a> noch der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/\">Rufausbeute<\/a>.<\/em><\/p>\n<h2>Wer anderen mit seinen Schn\u00fcren auf den Senkel geht &#8230;<\/h2>\n<p>Imitationen von Produkten aller Art d\u00fcrften den meisten Mitb\u00fcrgern bekannt sein. Ob im 1-Euro-Laden um die Ecke, oder aber auf dem Shopping-Giganten Amazon: Waren wie die Spielekonsole &#8220;FunStation&#8221;, Armbanduhren von &#8220;Wollex&#8221; und &#8220;LaCrocodile&#8221;-Hemden lassen die Mundwinkel zucken. Ganz so absurd ging es indes im Vorfeld des Frankfurter Urteils nicht zu. Als Ausgangspunkt hatte ein Unternehmen aus den USA, welches unter anderem spezielle, besonders elastische Schn\u00fcrsenkel (besser bekannt als &#8220;Hickies&#8221;) produziert und vertreibt, eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/arbeitsrecht-geschaeftsgeheimnisse-know-how\/wettbewerbsverbote-wie-verhindere-ich-konkurrenzgeschaefte\/\">konkurrierende<\/a> Firma <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/klage\/\">verklagt<\/a>. Der Grund: Die Beklagte hatte zun\u00e4chst als Zwischenh\u00e4ndler die Waren des amerikanischen Herstellers selbst bezogen, um dann ab 2016 gleichsam elastische Senkel &#8211; in diesem Fall allerdings die eines g\u00e4nzlich anderen Produzenten &#8211; auf dem deutschen Schuhmarkt zu vertreiben. Auf selbigem waren diese sogenannten &#8220;Shoeps&#8221;-Schn\u00fcrsenkel bereits 2014 erstmals eingef\u00fchrt worden. Das Unternehmen aus den Staaten <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/klage\/\">verklagte<\/a> den ehemaligen Partner nun wegen gleich mehrer vermeintlicher Rechtsverst\u00f6\u00dfe gegen das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/\">UWG<\/a>, namentlich der Herkunftst\u00e4uschung, Rufausbeutung und <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/verfolgung-unlauterer-werbung\/\">unlauteren<\/a> Behinderung. In <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/4.html\" title=\"&sect; 4 UWG: Mitbewerberschutz\">\u00a7 4 UWG<\/a> hei\u00dft es entsprechend:<\/p>\n<blockquote><p>Unlauter handelt, wer<\/p>\n<p>3. Waren oder Dienstleistungen anbietet, die eine <strong>Nachahmung<\/strong> der Waren oder Dienstleistungen eines Mitbewerbers sind, wenn er<\/p>\n<div>\n<dl>\n<dt>a) eine vermeidbare T\u00e4uschung der Abnehmer \u00fcber die betriebliche Herkunft herbeif\u00fchrt,<\/dt>\n<dt>b) die Wertsch\u00e4tzung der nachgeahmten Ware oder Dienstleistung unangemessen ausnutzt oder beeintr\u00e4chtigt oder<\/dt>\n<dt>c) die f\u00fcr die Nachahmung erforderlichen Kenntnisse oder Unterlagen unredlich erlangt hat;<\/dt>\n<\/dl>\n<\/div>\n<p>4. Mitbewerber gezielt <strong>behindert<\/strong>.<\/p><\/blockquote>\n<h2>&#8230; kann das in anderen L\u00e4ndern gerne tun<\/h2>\n<p>Die Klage blieb im Ergebnis allerdings ohne Erfolg. Nach Ansicht der Richter fehlte es an einer f\u00fcr einen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/rechtsmissbrauch\/\">Rechtsversto\u00df<\/a> erforderlichen Nachahmung (OLG Frankfurt a.M, Urteil v. 12.12.2019, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20U%2083\/18\" title=\"OLG Frankfurt, 12.12.2019 - 6 U 83\/18: Wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz und gezielte Be...\">6 U 83\/18<\/a>). F\u00fcr das Vorliegen einer solchen hat die Rechtsprechung in einer Vielzahl von Urteilen diverse Kriterien aufgestellt:<\/p>\n<blockquote><p>Eine Nachahmung setzt voraus, dass das angegriffene Produkt dem Originalprodukt so \u00e4hnlich ist, dass es sich in ihm wiedererkennen l\u00e4sst. Die \u00c4hnlichkeit der sich gegen\u00fcberstehenden Erzeugnisse ist nach ihrem Gesamteindruck zu beurteilen. Dabei m\u00fcssen gerade die \u00fcbernommenen Gestaltungsmittel diejenigen sein, die die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/arbeitsrecht-geschaeftsgeheimnisse-know-how\/wettbewerbsverbote-wie-verhindere-ich-konkurrenzgeschaefte\/\">wettbewerbliche<\/a> Eigenart des Erzeugnisses ausmachen, f\u00fcr das Schutz beansprucht wird (BGH, Urteil v. 11.1.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20187\/16\" title=\"BGH, 11.01.2018 - I ZR 187\/16: Ballerinaschuh - Gemeinschaftsgeschmacksmuster: Ber&uuml;cksichtigung...\">I ZR 187\/16<\/a>).<\/p>\n<p>Das Tatbestandsmerkmal der Nachahmung setzt voraus, dass das Produkt des Anspruchsstellers als Vorbild f\u00fcr das Produkt des Anspruchsgegners gedient hat (OLG Hamburg, Urteil v. 27.3.2014, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=3%20U%2033\/12\" title=\"3 U 33\/12 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">3 U 33\/12<\/a>).<\/p>\n<p>Es muss dem Hersteller im Zeitpunkt der Herstellung des Produkts das Original als Vorbild bekannt gewesen sein. Bei einer selbstst\u00e4ndigen Zweitentwicklung ist daher schon begrifflich eine Nachahmung ausgeschlossen (OLG D\u00fcsseldorf, Urteil v. 11.12.2014, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I-15%20U%2092\/14\" title=\"OLG D&uuml;sseldorf, 11.12.2014 - 15 U 92\/14: Unterlassungsanspr&uuml;che wegen Nachahmung einer Leder-Ny...\">I-15 U 92\/14<\/a>).<\/p><\/blockquote>\n<p>Unabh\u00e4ngig von diesen Definitionen sah das Frankfurter <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/olg-oberlandesgericht\/\">Oberlandesgericht<\/a> in den Schn\u00fcrsenkeln schon deshalb keine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/arbeitsrecht-geschaeftsgeheimnisse-know-how\/wettbewerbsverbote-wie-verhindere-ich-konkurrenzgeschaefte\/\">Nachahmung<\/a>, da die &#8220;Shoeps&#8221; bereits vor dem vermeintlichen Originalprodukt auf dem deutschen Markt erschienen waren. Mangels Vorbild in dem Gebiet, f\u00fcr den der Leistungsschutz des UWG gilt, scheide eine Nachahmung von Anfang an aus. In diesem Zusammenhang komme es daher auch nicht darauf an, ob das deutsche Unternehmen die &#8220;Hickies&#8221; als m\u00f6gliche Inspiration aus den USA im Vorfeld gekannt hatte.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus lag nach Ansicht der Richter auch keine unlautere <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/\">Rufausbeutung<\/a> oder T\u00e4uschung \u00fcber die Herkunft der Ware vor. Grunderfordernis einer solchen sei, dass das Originalprodukt \u00fcber ein gewisses Ma\u00df an Bekanntheit im Geltungsbereich (hier Deutschland) verf\u00fcgt. Inwiefern die Ware im Ausland eine solche genie\u00dft, sei nicht entscheidend. Als ma\u00dfgeblichen Zeitpunkt komme es im \u00dcbrigen auf den Vertriebsbeginn in Deutschland an, etwaige dem vorgelagerte Anzeigen oder Werbung spielten daher f\u00fcr die Bekanntheit keine Rolle.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich war der Urteilsbegr\u00fcndung zu entnehmen, dass auch eine gezielte Behinderung seitens der Beklagten nicht vorgenommen worden sei. Eine solche setze voraus, dass mit einer vergleichsweise zeitnahen Einbringung des Vorlageprodukts zu rechnen sei, und der vermeintliche Nachahmer hiervon auch Kenntnis hatte. Auf diese Kenntnis kam es nach Ansicht der Richter auch hier nicht an, da das Produkt des US-Unternehmens erst 2016, also etwa zwei Jahre nach dem deutschen Pendant auf dem Markt ver\u00f6ffentlicht werden sollte. Von einer zeitlichen N\u00e4he k\u00f6nne daher nicht gesprochen werden.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Bei der Definition des Begriffes der Nachahmung hat die Rechtsprechung immer wieder betont, dass es auf den individuellen Einzelfall und dessen spezielle Umst\u00e4nde ankommt. Stets zuverl\u00e4ssig allgemeing\u00fcltige Standards gibt es daher nur bedingt. Aus diesem Grund sollte im Zweifel, auch wenn die Gefahr einer Nachahmung, Rufausbeute, Herkunftst\u00e4uschung oder sonstigem <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/wettbewerbsrecht\/\">unlauteren Verhalten<\/a> unwahrscheinlich erscheint, rechtlicher Rat eingeholt werden. Dar\u00fcber hinaus empfiehlt es sich f\u00fcr Hersteller und Vertreiber von Originalware, diese fr\u00fchzeitig beim <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/markenrecht\/dpma\/\">deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)<\/a> im Wege der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/markenrecht\/eintragungsanspruch\/\">Eintragung<\/a> sch\u00fctzen zu lassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das OLG Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Imitationen von Produkten, die bislang nur im Ausland auf dem Markt erh\u00e4ltlich sind, keinen Versto\u00df gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) darstellen. Da sich dessen Leistungsschutz nur auf Deutschland beschr\u00e4nkt, fehle es mangels eines Originals im Geltungsgebiet an einer rechtswidrigen Nachahmung. 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