{"id":54534,"date":"2020-08-10T06:09:33","date_gmt":"2020-08-10T04:09:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=54534"},"modified":"2020-08-10T17:20:54","modified_gmt":"2020-08-10T15:20:54","slug":"olg-muenchen-ausspaehen-fremder-mails-kann-hohen-schadensersatz-begruenden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/olg-muenchen-ausspaehen-fremder-mails-kann-hohen-schadensersatz-begruenden\/","title":{"rendered":"OLG M\u00fcnchen: Aussp\u00e4hen fremder Mails kann hohen Schadensersatz begr\u00fcnden"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_54626\" aria-describedby=\"caption-attachment-54626\" style=\"width: 523px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-54626\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/email-3543958_1280-354x207.jpg\" alt=\"\" width=\"523\" height=\"306\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-54626\" class=\"wp-caption-text\">Bild von mohamed Hassan auf pixabay<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Einem aktuellen Urteil des OLG M\u00fcnchen nach kann das heimliche Lesen fremder <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/datenschutzrecht\/e-mail-marketing\/\">E-Mails<\/a> zu hohen Geldentsch\u00e4digungen f\u00fchren. <\/em><\/p>\n<p><em>Nach Ansicht der Richter liegt hierin eine schwerwiegende <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/verfolgung-von-verstoessen-gegen-das-persoenlichkeitsrecht-im-internet\/\">Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung<\/a>. <\/em><\/p>\n<p><em>Im konkreten Fall wurde so eine Strafe von 5.000 Euro verh\u00e4ngt.<\/em><\/p>\n<h2>Anwalt auf Abwegen<\/h2>\n<p>Als Ausgangspunkt des Rechtsstreits hatte sich der Inhaber einer Rechtsanwaltskanzlei Zugang zum E-Mail-Account eines Gesch\u00e4ftspartners verschafft, um Informationen im Hinblick auf anstehende gerichtliche Verhandlungen mit diesem zu erlangen. In den Jahren 2013 und 2014 konnte er so mehrere gesch\u00e4ftliche Nachrichten mitverfolgen und sich Einblick in vertrauliches Material verschaffen. Auf diese Weise hatte der Beklagte auch Zugriff auf diverse Reisedaten des Gesch\u00e4ftspartners. Als fast schon spektakul\u00e4rer H\u00f6hepunkt wurde der Betroffene nach Hinweis des Anwalts an die Polizei am Flughafen mitsamt Gep\u00e4ck durchsucht. Gegen das Ausspionieren seiner elektronischen Nachrichten erhob der Unternehmer in der Folge nun <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/klage\/\">Klage<\/a> vor dem Landgericht M\u00fcnchen.<\/p>\n<h2>Schwerwiegende Spionage st\u00fctzt <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/schadensersatz\/\">Schadensersatz<\/a><\/h2>\n<p>Mit Erfolg: Sowohl das LG M\u00fcnchen als auch das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/olg-oberlandesgericht\/\">Oberlandesgericht<\/a> als <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/instanz\/\">Berufungsinstanz<\/a> sahen in der \u00dcberwachung eine schwerwiegende Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung, und gaben dem Kl\u00e4ger Recht (LG M\u00fcnchen, Urteil v. 4.10.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=29%20O%206155\/16\" title=\"LG M&uuml;nchen I, 04.10.2018 - 29 O 6155\/16: Schmerzensgeldanspr&uuml;che im Zusammenhang mit dem Aussp&auml;...\">29 O 6155\/16<\/a>; OLG M\u00fcnchen, Urteil v. 4.12.2019, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=15%20U%203688\/18\" title=\"OLG M&uuml;nchen, 04.12.2019 - 15 U 3688\/18: Heimliches Mitlesen einer Email und die Verletzung eine...\">15 U 3688\/18<\/a>).<\/p>\n<p>Damit im Rahmen von <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/verfolgung-von-verstoessen-gegen-das-persoenlichkeitsrecht-im-internet\/\">Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzungen<\/a> tats\u00e4chlich eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/schadensersatz\/\">Geldentsch\u00e4digung<\/a> zugesprochen wird, muss es sich um solch einen schwerwiegenden Eingriff handeln. Wann das der Fall ist, ist je nach den individuellen Umst\u00e4nden des Einzelfalls zu beurteilen. Grunds\u00e4tzlich wird bei der Bewertung der Schwere des Eingriffs die sogenannte Sph\u00e4rentheorie angewandt. Demnach sind Beeintr\u00e4chtigungen auf der &#8220;mildesten&#8221; Stufe, der Sozialsph\u00e4re, im Falle eines schutzw\u00fcrdigen und berechtigten Interesses auf Seiten des Eingreifenden zul\u00e4ssig. Dieser Sph\u00e4re wird das \u00f6ffentliche Leben inklusive dem erweiterten Freundes- und Bekanntenkreis der Person zugeordnet. Auf der n\u00e4chsten, st\u00e4rker gesch\u00fctzten Ebene steht die Privatsph\u00e4re. Hierzu geh\u00f6rt der engste Freundes- und Familienkreis, in dem sich die betreffende Person bewegt. Eingriffe in diese sind nur unter strengen Anforderungen zul\u00e4ssig. Die letzte Stufe bildet die Intimsph\u00e4re, welche den unantastbaren Kern des <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/postmortales-persoenlichkeitsrecht\/\">Pers\u00f6nlichkeitsrechts<\/a> verk\u00f6rpert. Als allt\u00e4gliches Beispiel k\u00f6nnen hier Eintr\u00e4ge in Tageb\u00fccher genannt werden. Eingriffe auf dieser Ebene sind per se immer unzul\u00e4ssig und als schwerwiegend zu qualifizieren.<\/p>\n<p>In der Urteilsbegr\u00fcndung hie\u00df es hierzu, dass die aus den E-Mails gewonnenen Informationen zwar dem gesch\u00e4ftlichen Bereich des Gesch\u00e4digten zuzuordnen seien, weswegen die Intimsph\u00e4re nicht betroffen sei. Dennoch seien diese aufgrund der Relevanz f\u00fcr das Unternehmen und der damit verbundenen Sensibilit\u00e4t Teil der Privatsph\u00e4re. Von einer besonders schweren Beeintr\u00e4chtigung sei man ausgegangen, da der Gesch\u00e4digte einerseits nachhaltig das Vertrauen in die Sicherheit seiner pers\u00f6nlichen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/datenschutzrecht\/\">Daten<\/a> verloren habe. Ausserdem habe der beklagte Anwalt bewusst Sicherheitsvorkehrungen umgangen, da er im Vorfeld der Spionage \u00fcber Dritte das Passwort des Unternehmers erlangt hatte. In diesem Zusammenhang komme es auch nicht darauf an, wieviele E-Mails tats\u00e4chlich gelesen wurden. Die abstrakte M\u00f6glichkeit des Eingriffs sei bereits als Beeintr\u00e4chtigung zu werten.<\/p>\n<p>Bei der Festlegung der H\u00f6he einer <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/schadensersatz\/\">Geldentsch\u00e4digung<\/a> im Falle von Pers\u00f6nlichkeitsverletzungen werden im Allgemeinen folgende, vom <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\/bundesgerichtshof\/\">Bundesgerichtshof<\/a> bereits vor geraumer Zeit aufgestellte Prinzipien angewandt:<\/p>\n<blockquote><p>Bei der Bemessung der Geldentsch\u00e4digung stellen der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers, der Pr\u00e4ventionsgedanke und die Intensit\u00e4t der Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung Bemessungsfaktoren dar, die sich je nach Lage des Falles unterschiedlich auswirken k\u00f6nnen (BGH, Urteil v. 5.10.2004, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%20255\/03\" title=\"BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255\/03: Prominentenkinder\">VI ZR 255\/03<\/a>). Einer Darlegung physischer oder psychischer Schmerzen durch den Verletzten bedarf es nicht. Der Geldentsch\u00e4digungsanspruch aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/823.html\" title=\"&sect; 823 BGB: Schadensersatzpflicht\">\u00a7 823 BGB<\/a> in Verbindung mit <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/2.html\" title=\"Art. 2 GG\">Art. 2 Abs. 1<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/1.html\" title=\"Art. 1 GG\">Art. 1 Abs. 1 GG<\/a> soll eine Verletzung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts ausgleichen. Dem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht kommt insoweit ein eigener ideeller Wert aus sich heraus zu (BGH, Urteil vom 1.12.1999, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%2049\/97\" title=\"BGH, 01.12.1999 - I ZR 49\/97: Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - ...\">I ZR 49\/97<\/a>), der unabh\u00e4ngig von einer k\u00f6rperlichen oder psychischen Betroffenheit herabgesetzt werden kann, z.B. durch beleidigende \u00c4u\u00dferungen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Da der Sch\u00e4diger im vorliegenden Fall die Informationen eigens\u00fcchtig ausgenutzt, und den Kl\u00e4ger au\u00dferdem in die blo\u00dfstellende Situation der Pf\u00e4ndung seines Gep\u00e4cks gebracht habe, sei die H\u00f6he von 5.000 Euro angemessen. Dar\u00fcber hinaus wurde das parallel gegen den Anwalt laufende Strafverfahren gegen den Anwalt eingestellt, weswegen der Unternehmer keine anderweitige Genugtuung erfahren k\u00f6nne. Schlie\u00dflich rechtfertige auch der lange Zeitraum, \u00fcber den der Kl\u00e4ger \u00fcberwacht wurde, den Betrag.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Da die Verst\u00f6\u00dfe gegen das Pers\u00f6nlichkeitsrecht durch den Anwalt noch vor Inkrafttreten der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/datenschutzrecht\/eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo\/\">Datenschutzgrundverordnung<\/a> begangen wurden, war diese im konkreten Fall nicht anwendbar und damit auch nicht Grundlage des Urteils aus M\u00fcnchen. Andernfalls w\u00e4re hier wohl ein Schadensersatz aus Art. 82 <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/datenschutzrecht\/eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo\/\">DSGVO<\/a> herzuleiten gewesen. So hei\u00dft es in Absatz 1:<\/p>\n<blockquote><p>(1) Jede Person, der wegen eines Versto\u00dfes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.<\/p><\/blockquote>\n<p>Hinsichtlich der H\u00f6he ist auch bei Anwendung der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/datenschutzrecht\/eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo\/\">DSGVO<\/a> je nach individuellem Einzelfall zu entscheiden. Da dann die Erw\u00e4gungen die gleichen gewesen w\u00e4ren, w\u00e4re vorraussichtlich auch eine \u00e4hnliche Geldsumme festgesetzt worden. Das Urteil steht demnach im Einklang mit der aktuellen Rechtslage.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einem aktuellen Urteil des OLG M\u00fcnchen nach kann das heimliche Lesen fremder E-Mails zu hohen Geldentsch\u00e4digungen f\u00fchren. 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