{"id":5422,"date":"2011-06-23T08:03:47","date_gmt":"2011-06-23T06:03:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=5243"},"modified":"2011-06-23T08:03:47","modified_gmt":"2011-06-23T06:03:47","slug":"bgh-eva-hermann-verliert-prozes-wegen-mangels-personlichkeitsrechtsverletzung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/bgh-eva-hermann-verliert-prozes-wegen-mangels-personlichkeitsrechtsverletzung\/","title":{"rendered":"BGH: Bericht \u00fcber Eva Hermanns Nazivergleich zul\u00e4ssig"},"content":{"rendered":"
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Der f\u00fcr das Presserecht zust\u00e4ndige VI. Zivilsenat des BGH hat\u00a0laut einer Pressemitteilung vom 21.06.2011<\/a> entschieden, dass die ehemalige Sprecherin der Tagesschau, Eva Hermann, durch eine von ihr als rechtsverletzend wahrgenommene\u00a0Berichterstattung des “Hamburger Abendblatts” vom 07.09.2007 entgegen der \u00fcberwiegenden Ansicht der Vorinstanzen gerade nicht in ihrem allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht verletzt ist.<\/p>\n Was zuvor geschehen war <\/strong><\/p>\n Eva Hermann hatte als Autorin das umstrittene Buch “Das Prinzip Arche Noah – warum wir die Familie retten m\u00fcssen” ver\u00f6ffentlicht. In einer diesbez\u00fcglichen Pressekonferenz \u00e4u\u00dferte sich Frau Hermann wie folgt:<\/p>\n “Wir m\u00fcssen den Familien Entlastung und nicht Belastung zumuten und m\u00fcssen auch \u00b4ne Gerechtigkeit schaffen zwischen kinderlosen und\u00a0kinderreichen Familien. Wir m\u00fcssen vor allem das Bild der Mutter in Deutschland\u00a0 auch wieder wertsch\u00e4tzen, das leider ja mit dem Nationalsozialismus und der darauf folgenden 68er-Bewegung abgeschafft wurde. Mit den 68ern wurde damals\u00a0praktisch alles das – alles was wir an Werten hatten – es war \u00b4ne grausame Zeit, das war ein v\u00f6llig durchgeknallter hochgef\u00e4hrlicher Politiker, der das deutsche\u00a0Volk ins Verderben gef\u00fchrt hat, das wissen wir alle – aber es ist eben auch das, was gut war – das sind die Werte, das sind Kinder, das sind M\u00fctter, das sind Familien, das ist Zusammenhalt – das wurde abgeschafft. Es durfte nichts mehr stehen bleiben.”<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n Das\u00a0“Hamburger Abendblatt” nahm diese \u00c4u\u00dferungen am darauf folgenden Tag zum Anlass, u. a. wie folgt zu berichten:<\/p>\n “Das Prinzip Arche Noah” sei wieder ein “Pl\u00e4doyer f\u00fcr eine neue Familienkultur, die zur\u00fcckstrahlen kann auf die Gesellschaft”, hei\u00dft der Klappentext.” Die Autorin, “die \u00fcbrigens in vierter Ehe verheiratet ist, will auch schon festgestellt haben, dass die Frauen “im Begriff sind, aufzuwachen”,\u00a0 dass sie Arbeit und Karriere nicht mehr unter dem Aspekt der\u00a0Selbstverwirklichung betrachten, sondern unter dem der “Existenzsicherung”. Und\u00a0 daf\u00fcr haben sie ja den Mann, der “kraftvoll” zu ihnen steht. In diesem\u00a0Zusammenhang machte die Autorin einen Schlenker zum Dritten Reich. Da sei vieles\u00a0sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertsch\u00e4tzung der Mutter. Die h\u00e4tten die 68er abgeschafft, und deshalb habe man nun den gesellschaftlichen Salat. Kurz danach war diese\u00a0Buchvorstellung Gott sei Dank zu Ende.”<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n Frau Hermann f\u00fchlte sich durch diese\u00a0 Berichterstattung falsch zitiert und schwerwiegend in ihrem Pers\u00f6nlichkeitsrecht verletzt. Sie verklagte das “Hamburger Abendblatt” auf Unterlassung, Richtigstellung und auf Zahlung einer Geldentsch\u00e4digung.<\/p>\n Die Vorinstanzen, das Landgericht K\u00f6ln (LG K\u00f6ln – Urteil vom 14. Januar 2009 – 28 O 511\/08<\/a>) und auch das Oberlandesgericht K\u00f6ln (OLG K\u00f6ln – Urteil vom 28. Juli 2009 – 15 U 37\/09<\/a>) gaben Frau Hermann weitestgehend Recht und gingen dementsprechend von einer Pers\u00f6nlichkeitsrechtsverletzung durch die Berichterstattung aus.<\/p>\n\n
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