{"id":5421,"date":"2011-06-17T08:10:17","date_gmt":"2011-06-17T06:10:17","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=5135"},"modified":"2011-06-17T08:10:17","modified_gmt":"2011-06-17T06:10:17","slug":"wann-anwaltswerbung-nach-hinten-losgeht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wann-anwaltswerbung-nach-hinten-losgeht\/","title":{"rendered":"Wann Anwaltswerbung nach hinten losgeht"},"content":{"rendered":"[:de]\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px\" title=\"Tr\u00e4umen von der negativen Feststellungsklage\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2014\/05\/sachsen.jpg\" alt=\"Tr\u00e4umen von der negativen Feststellungsklage\" \/>Laut <a href=\"http:\/\/www.focus.de\/digital\/internet\/kino-to-sperrung-abmahnung-fuer-das-land-sachsen_aid_637420.html\" target=\"_blank\">Focus<\/a> haben die Betreiber der Plattform <a href=\"http:\/\/www.cineastentreff.de\" target=\"_blank\">\u201eCineastentreff\u201c<\/a> den folgenden Hinweis der Kriminalpolizei auf der frisch geschlossenen Plattform <a href=\"http:\/\/kino.to\/\" target=\"_blank\">kino.to<\/a><\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>&#8220;<strong>Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:<\/strong><\/em><br \/>\n<em>Die Domain zur von Ihnen ausgew\u00e4hlten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsm\u00e4\u00dfigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, m\u00fcssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.&#8221;<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">zum Anlass genommen, um das Land Sachsen publikumswirksam anwaltlich <a href=\"http:\/\/www.cineastentreff.de\/media\/abmahnung-15-6-11.pdf\" target=\"_blank\">abzumahnen<\/a> und zur Abgabe einer Unterlassungserkl\u00e4rung und der angeblichen daf\u00fcr entstandenen Anwaltskosten aufzufordern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Im <a href=\"http:\/\/www.cineastentreff.de\/media\/abmahnung-15-6-11.pdf\" target=\"_blank\">Abmahnschreiben<\/a> wird behauptet, dass es einen Versto\u00df gegen das Telemediengesetz darstelle, dass das Land Sachsen als Diensteanbieter in Bezug auf die Seite kino.to dort kein Impressum bereithalte. Die Beh\u00f6rde handele daher ordnungswidrig. Das Forum Cineastentreff sei zudem unmittelbarer Wettbewerber zum Betreiber von kino.to, da es zwar anders als kino.to zwar keine rechtswidrigen Inhalte zum Download anbiete, jedoch ebenfalls Informationen zu Spielfilmen bereithalte. Man habe daher einen Unterlassungsanspruch aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\" title=\"&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung\">\u00a7 8 Abs. 1 UWG<\/a> und einen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten in H\u00f6he von immerhin 411,30 \u20ac.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Abmahnung als Werbung?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Nach einem Besuch der mit Werbung voll geladenen Homepage des <a href=\"http:\/\/www.cineastentreff.de\/content\/view\/8924\/110\/\" target=\"_blank\">&#8220;Cineastentreffs&#8221;<\/a> wird klar, dass die Abmahnung des Landes Sachsen weniger dem Bem\u00fchen geschuldet ist, die Lauterkeit im Wettbewerb herzustellen, sondern die Bekanntheit des Projekts und damit auch die Klickzahlen auf die eingeblendete Werbung zu erh\u00f6hen. Die &#8220;Cineasten&#8221; r\u00e4umen den Zweck ihres Schreibens dort auch freim\u00fctig ein:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>&#8220;Die M. Babilinski &amp; W. Hempe GbR aus Husum betreibt das Online-Kulturmagazin Cineastentreff.de, das schwerpunktm\u00e4\u00dfig \u00fcber Filme und Kinofilme berichtet und somit Mitbewerber von kino.to ist. \u201eWir wollen klarstellen, dass wir kino.to nicht guthei\u00dfen und die Schlie\u00dfung der Seite begr\u00fc\u00dfen\u201c, sagt Michael Babilinski. \u201eDie massenhafte Verbreitung von Raubkopien ist sehr problematisch, das Urheberrecht muss respektiert werden.\u201c Die Abmahnung richte sich gegen die jetzigen Betreiber des Angebots \u2013 offenbar seien nicht mal Beh\u00f6rden in der Lage, die \u201eschwammige und v\u00f6llig unklaren gesetzlichen Regelungen\u201c des Telemediengesetzes in Bezug auf die Impressumspflicht einzuhalten. \u201eNeben der Beseitigung des Rechtsversto\u00dfes wollen wir zu dieser Problematik eine Diskussion anregen\u201c, so Babilinski weiter. \u201eEs muss hier dringend Rechtssicherheit geschaffen werden.\u201c<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Den Betreibern des Forums seien der kleine Gag und vermehrte Besucherzahlen nat\u00fcrlich geg\u00f6nnt. Auch trifft es mit dem Land Sachsen bzw. der Kriminalpolizei mit der &#8220;Abmahnung&#8221; auch keinen kleinen Interneth\u00e4ndler, der zu bemitleiden w\u00e4re.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Wer im Glashaus sitzt&#8230;<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Allerdings scheint man beim Cineastentreff dennoch ein wenig schnell geschossen zu haben. Denn auch dem dortigen <a href=\"http:\/\/www.cineastentreff.de\/kino.intern\/impressum.html\" target=\"_blank\">Impressum<\/a> ist der Diensteanbieter jedenfalls nicht eindeutig zu entnehmen. Benannt ist dort zwar eine Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts, jedoch explizit nur als Verantwortliche Sinne des Pressegesetzes. Auf Webseiten (Telemedien) finden aber nicht die (Landes-)Pressegesetze, sondern das in der vom Cineastentreff selbst ausgesprochenen Abmahnung erw\u00e4hnte Telemediengesetz, an dass sich das Land Sachsen angeblich nicht h\u00e4lt, Anwendung. Daneben werden Namen und Kontaktm\u00f6glichkeiten in Bezug auf einen Chefredakteur, einen Webmaster und jemanden der f\u00fcr das Marketing zust\u00e4ndig sei sowie zahlreiche freie Mitarbeiter und einen externer Dienstleister genannt. Auch wenn man der Meinung sein mag, dass der Nutzer vielleicht schon wissen wird, was gemeint sein soll; ein &#8220;ordentliches&#8221; Impressum haben die Cineasten jedenfalls nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Auch das ist nichts, was an der an sich nett gemeinten Werbeaktion nicht zu verschmerzen w\u00e4re, zumal die Unterlassungsaufforderung an das Land Sachsen die Kompliziertheit der von Internetnutzern zu beachtenden Regelungen gerade illustrieren sollte. Diesem Argument schadet es ja nicht, wenn man es selber falsch macht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Abmahnung als Anwaltswerbung?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Problematisch wird die Aktion jedoch dadurch, dass die Cineasten die publikumswirksame Abmahnung nicht &#8211; was ohne weiteres m\u00f6glich gewesen w\u00e4re &#8211; selbst, sondern in Vertretung durch eine Anwaltskanzlei ausgesprochen haben, die eine Internetseite mit dem\u00a0 Titel www.anwalt-gegen-abmahnung.de betreibt und dort unter dem Schlagwort &#8220;Abmahnenwellenbrecher&#8221; die Verteidigung von Abgemahnten zum Discountpreisen und sogar zu einer &#8220;Flatrate&#8221; anbietet. Damit ist klar, dass Nutznie\u00dfer der Antiabmahnungs-Werbekampagne nicht nur die Cineastenplattform, sondern auch die Anwaltskanzlei sein sollte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Ob der Inhalt der publizierten Abmahnung jedoch eine Erfolg versprechende Werbung f\u00fcr die Kollegen darstellt, darf zumindest bezweifelt werden. Denn der in der Abmahnung behauptete Unterlassungsanspruch gegen\u00fcber dem Land Sachsen besteht n\u00e4mlich eindeutig nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Selbst wenn man der vollmundigen (im \u00fcbrigen nicht n\u00e4her begr\u00fcndeten) Behauptung der Kollegen in ihrem Abmahnschreiben folgen wollte, dass das Land Sachsen durch die Anbringung des Hinweises auf der Seite kino.to zum Diensteanbieter (welches Dienstes?) im Sinne des Telemediengesetzes geworden sei, so scheitert der Anspruch jedoch sp\u00e4testens bei der Mitbewerbereigenschaft, die das Angebot substituierbarer Waren und Dienstleistungen voraussetzt. Die Betreiber des Forums &#8220;Cineastentreff&#8221; stehen aber, auch wenn die dort eingestellten Filmrezensionen geradezu investigativ sein sollten, mit dem Land Sachsen, das mit der Sperrung der Domain kino.to seine hoheitlichen Aufgaben der Strafverfolgung wahrnimmt, beim besten Willen nicht im Wettbewerb. Ein Unterlassungsanspruch scheidet damit aus. Auch mit der Erstattung der angeblich angefallenen Anwaltskosten wird es daher nichts.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Aber vielleicht findet der eine oder andere Abgemahnte die Kollegen trotzdem oder gerade deswegen sympathisch, weil man sich dort mit dem &#8220;aktiven Abmahnen&#8221; nicht so gut auskennt und verschafft damit der Werbekampagne dennoch zum Erfolg. Auch das sei den Anwaltskollegen von Herzen geg\u00f6nnt,.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Droht eine negative Feststellungsklage?<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Nur allzu gerne w\u00fcrde ich allerdings die langen Gesichter aller Beteiligten sehen, falls das Land Sachsen als einzig empfehlenswerte Reaktion auf die unberechtigte Abmahnung umgehend eine negative Feststellungsklage gegen den Cineastentreff mit dem Antrag einreichte, feststellen zu lassen, dass sowohl die behaupteten Unterlassungsanspr\u00fcche als auch der Erstattungsanspruch in Bezug auf die angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten nicht bestehen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Es gibt n\u00e4mlich, anders als viele glauben machen wollen, neben \u00f6ffentlichen Emp\u00f6rungsbekundungen gegen unberechtigte Abmahnungen eine Reihe von sehr wirksamen Mitteln, die dem Abmahner den Spa\u00df &#8211; oder wie im vorliegenden Fall die Werbekampagne &#8211; sehr schnell verderben k\u00f6nnen. Dazu geh\u00f6rt die negative Feststellungsklage, bei der der Abgemahnte den Spie\u00df zulasten des Abmahnung sozusagen herumdrehen kann. Der Abgemahnte muss bei einer solchen Klage grunds\u00e4tzlich nur die Tatsache vortragen, dass er wegen eines bestimmten angeblichen Rechtsversto\u00dfes abgemahnt worden ist. Der beklagte Anspruchsteller muss daraufhin darlegen und beweisen, dass der behauptete Versto\u00df tats\u00e4chlich begangen wurde und auch einen Unterlassungsanspruch ausl\u00f6st.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Vor meinem geistigen Auge sehe ich schon die Entr\u00fcstung in den einschl\u00e4gigen Medien, mit der die Schamlosigkeit der Staatsgewalt beklagt wird, mit der diese nunmehr auch zivilrechtlich wegen Nichtigkeiten auf kleine Kulturschaffende losgehe. Ich frage mich au\u00dferdem: Welcher Etat des Landes Sachsen w\u00e4re f\u00fcr eine solche Klage zust\u00e4ndig? Ist gen\u00fcgend Geld vorhanden? Falls nicht, wer macht den Spendenaufruf? (la)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">(Bild: \u00a9 fotofrank &#8211; Fotolia.com)<\/p>\n[:]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[:de] Laut Focus haben die Betreiber der Plattform \u201eCineastentreff\u201c den folgenden Hinweis der Kriminalpolizei auf der frisch geschlossenen Plattform kino.to &#8220;Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin: Die Domain zur von Ihnen ausgew\u00e4hlten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsm\u00e4\u00dfigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen. Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen. 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