{"id":53951,"date":"2020-07-03T06:19:31","date_gmt":"2020-07-03T04:19:31","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=53951"},"modified":"2020-07-03T12:37:09","modified_gmt":"2020-07-03T10:37:09","slug":"pruefung-und-aufforderung-zur-loeschung-negativer-google-bewertungen-stellt-rechtsdienstleistung-dar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/pruefung-und-aufforderung-zur-loeschung-negativer-google-bewertungen-stellt-rechtsdienstleistung-dar\/","title":{"rendered":"Pr\u00fcfung und Aufforderung zur L\u00f6schung negativer Google-Bewertungen stellt Rechtsdienstleistung dar"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_53983\" aria-describedby=\"caption-attachment-53983\" style=\"width: 505px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-53983\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/rating-4068907_1280-354x207.jpg\" alt=\"\" width=\"505\" height=\"295\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-53983\" class=\"wp-caption-text\">mohamed Hassan auf Pixabay<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Einem aktuellen Urteil des Landgericht Hamburg zufolge stellen die Pr\u00fcfung und die Aufforderung zur L\u00f6schung negativer <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/google-bewertung-loeschen\/\">Google-Bewertungen<\/a> durch darauf spezialisierte Agenturen eine erlaubnispflichtige Dienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar (LG Hamburg, Urteil v. 28.06.2019, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=315%20O%20255\/18\" title=\"LG Hamburg, 28.06.2019 - 315 O 255\/18: Wettbewerbsversto&szlig;: Anspruch einer Rechtsanwaltskammer a...\">315 O 255\/18<\/a>). <\/em><\/p>\n<p><em>Bieten derartige Unternehmen ohne entsprechende Berechtigung vergleichbare Services an, k\u00f6nnen diese <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/schutz-vor-abmahnungen\/\">abgemahnt<\/a> und zur Unterlassung und gegebenenfalls Zahlung von <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/schadensersatz\/\">Schadensersatz<\/a> verpflichtet werden.<\/em><\/p>\n<h2>Monitoring: Wer mobbt wen, wie und warum?<\/h2>\n<p>Dass heutzutage Dienstleistungen aller Art vor deren Inanspruchnahme \u00fcber die Suchmaschine Google in Augenschein genommen werden, ist kein Geheimnis. Umso mehr Bedeutung kommt den im Zusammenhang mit der Suche auffindbaren Bewertungen zu. Vom F\u00fcnf-Sterne-B\u00e4cker bis zum Zahnarzt-Zonk k\u00f6nnen die virtuellen Urteile durchaus weitreichende Folgen f\u00fcr den wirtschaftlichen Erfolg der Betroffenen entfalten. \u00dcber derartige F\u00e4lle haben wir bereits mehrfach berichtet:<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/pressemitteilungen\/einstweilige-verfuegung-wegen-fake-google-bewertung\/\">LG Frankfurt verbietet gef\u00e4lschte Mandaten-Bewertung in Rechtsanwalts-Google-Profil<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/jameda-co-das-diktat-der-bewertung-und-wie-man-sich-dagegen-wehrt\/\">Jameda &amp; Co.: Das Diktat der Bewertung &#8211; und wie man sich dagegen wehrt<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>Vermehrt sind daher in den letzten Jahren Agenturen auf dem Markt erschienen, die schlechte Bewertungen ausfindig machen, und den Kunden \u00fcber diese informieren. Dieses Bewertungsmonitoring bietet Unternehmen dann die M\u00f6glichkeit, negative Beitr\u00e4ge zu \u00fcberwachen und gegebenenfalls gegen diese vorzugehen.<\/p>\n<h2>Veni, vidi, deleo<\/h2>\n<p>Eben jenen zweiten Schritt der dauerhaften L\u00f6schung bot im Vorfeld des Hamburger Urteils eine Online-Agentur an. So sollte neben dem Monitoring auch die Aufforderung zur Entfernung unangenehmer Bewertungen vom Service umfasst sein. Auf der entsprechenden Homepage hie\u00df es:<\/p>\n<blockquote><p>Wir haben ihre Bewertungen jederzeit im Blick und decken Beleidigungen, Unwahrheiten oder anst\u00f6\u00dfige Inhalte auf. Liegt ein Versto\u00df vor, wenden wir uns direkt an Google und beantragen, die Bewertungen l\u00f6schen zu lassen. Rufen Sie uns jetzt an, wenn wir ihren negativen Google-Bewertungen professionell pr\u00fcfen und eine Entfernung einleiten sollen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Hierin sah aber die ortsans\u00e4ssige Anwaltskammer einen Versto\u00df gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), und erhob letztlich Klage vor dem Landgericht. Die Richter teilten die Ansicht der Kl\u00e4gerseite, und sahen in dem Angebot der Agentur ebenfalls einen Versto\u00df gegen das RDG (LG Hamburg, Urteil v. 28.06.2019, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=315%20O%20255\/18\" title=\"LG Hamburg, 28.06.2019 - 315 O 255\/18: Wettbewerbsversto&szlig;: Anspruch einer Rechtsanwaltskammer a...\">315 O 255\/18<\/a>). Prim\u00e4rer Zweck dieses Gesetzes ist es, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu sch\u00fctzen. Das Angebot, negative Bewertungen zu pr\u00fcfen und l\u00f6schen zu lassen, stellt nach Auffassung des Landgerichts eine solche Rechtsdienstleistung dar. So habe die Beklagte eine individuelle rechtliche \u00dcbepr\u00fcfung negativer Bewertungen im Einzelfall versprochen. Der Agentur stand indes keine hierf\u00fcr erforderliche Genehmigung zur Seite. Auch sei der Anwendungsbereich des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/RDG\/5.html\" title=\"&sect; 5 RDG: Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen T&auml;tigkeit\">\u00a7 5 Abs. 1 RDG<\/a> im vorliegenden Fall nicht er\u00f6ffnet. Hier hei\u00dft es:<\/p>\n<blockquote><p>(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen T\u00e4tigkeit, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder T\u00e4tigkeitsbild geh\u00f6ren. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zusammenhang mit der Hauptt\u00e4tigkeit unter Ber\u00fccksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die f\u00fcr die Hauptt\u00e4tigkeit erforderlich sind.<\/p><\/blockquote>\n<p>Im vorliegenden Fall handele es sich aber gerade nicht um eine Nebenleistung. Hierf\u00fcr fehle es an dem erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang mit der eigentlich angebotenen Dienstleistung, namentlich dem Monitoring negativer Bewertungen. Vielmehr werde hier eine eigenst\u00e4nde, weitere Rechtsberatung offeriert. Daran \u00e4ndere auch der Umstand nichts, dass im Rahmen des Angebots von der Zusammenarbeit mit &#8220;Hausanw\u00e4lten&#8221; die Rede ist. Beim durchschnittlichen Kunden werde trotzdem der Eindruck hervorgerufen, die Beklagte erbringe die Leistungen selbst. Da die Vorschriften des RDG als Marktverhaltensregelungen im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3a.html\" title=\"&sect; 3a UWG: Rechtsbruch\">\u00a7 3 a) UWG<\/a> zu qualifizieren seien, sei das Vorgehen der Agentur letztlich wettbewerbswidrig.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Dem Grundgedanken des Rechtsdienstleistungsgesetzes nach gilt: Rechtsberatung darf nur anbieten, wer qualifizert und dementsprechend mit einer Genehmigung ausgestattet ist. Selbstredend fallen hierunter prim\u00e4r Anwaltskanzleien.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/RDG\/5.html\" title=\"&sect; 5 RDG: Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen T&auml;tigkeit\">\u00a7 5 RDG<\/a> bildet allerdings in gewisser Weise eine Ausnahme: Rechtsberatungen d\u00fcrfen demnach in einem bestimmten Rahmen offeriert werden. Das gilt allerdings nur, wenn diese in einem direkten Zusammenhang mit der eigentlichen (Haupt)-Dienstleistung stehen. Die Grenze zwischen genehmigungsfreier Nebenleistung und eigenst\u00e4ndiger Rechtsberatung ist h\u00e4ufig Gegenstand von Streitigkeiten.<\/p>\n<p>Im konkreten Fall ist dem Urteil allerdings zuzustimmen. Ob eine negative Bewertung im Netz rechtswidrig ist, und damit gel\u00f6scht werden muss, erfordert eine Interessenabw\u00e4gung im individuellen Einzelfall. Juristische Vorkenntnisse sind hier daher unabdingbar. Von einer zul\u00e4ssigen Nebenleistung kann im Allgemeinen ausgegangen werden, wenn die rechtlichen Fragen nicht im Vordergrund stehen, und gerade nicht den &#8220;L\u00f6wenanteil&#8221; der angebotenen Dienste verk\u00f6rpern.<\/p>\n<p>Mehr zum Thema negative Bewertungen finden Sie im \u00dcbrigen hier:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/negative-bewertungen\/\">Negative Bewertungen: Die 5 gr\u00f6\u00dften Fehler und die 5 besten Reaktionsm\u00f6glichkeiten<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Sind Sie selbst von einer negativen Bewertung betroffen? Hier gibt es Abhilfe:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/kostenloser-bewertungs-schnelltest\/\">Der LHR-Bewertungs-Schnelltest: M\u00f6glichkeit der L\u00f6schung kostenfrei pr\u00fcfen lassen<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einem aktuellen Urteil des Landgericht Hamburg zufolge stellen die Pr\u00fcfung und die Aufforderung zur L\u00f6schung negativer Google-Bewertungen durch darauf spezialisierte Agenturen eine erlaubnispflichtige Dienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar (LG Hamburg, Urteil v. 28.06.2019, Az. 315 O 255\/18). 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