{"id":53394,"date":"2020-05-18T06:23:44","date_gmt":"2020-05-18T04:23:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=53394"},"modified":"2022-07-14T18:51:24","modified_gmt":"2022-07-14T16:51:24","slug":"5-dinge-die-sie-zum-lebensmittelrecht-wissen-muessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lebensmittelrecht-arzneimittelrecht\/5-dinge-die-sie-zum-lebensmittelrecht-wissen-muessen\/","title":{"rendered":"5 Dinge, die Sie zum Lebensmittelrecht wissen m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_53408\" aria-describedby=\"caption-attachment-53408\" style=\"width: 463px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-53408\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/markus-spiske-wL7pwimB78Q-unsplash-621x414.jpg\" alt=\"\" width=\"463\" height=\"309\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/markus-spiske-wL7pwimB78Q-unsplash-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/markus-spiske-wL7pwimB78Q-unsplash-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/markus-spiske-wL7pwimB78Q-unsplash-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/markus-spiske-wL7pwimB78Q-unsplash-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/markus-spiske-wL7pwimB78Q-unsplash-2048x1365.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 463px) 100vw, 463px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-53408\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Markus Spiske on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Viele uns<\/em><em>eri\u00f6se H\u00e4ndler versuchen die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/arbeitsrecht-geschaeftsgeheimnisse-know-how\/coronavirus-faq-die-wichtigsten-fragen\">Corona-Krise<\/a> f\u00fcr ihre Zwecke zu missbrauchen. Mit irref\u00fchrenden gesundheitsbezogenen Angaben erwecken sie f\u00e4lschlicherweise den Anschein, dass bestimmte Produkte vor einer Infektion mit Covid-19 sch\u00fctzen bzw. im Krankheitsfall eine heilende Wirkung entfalten. Auf diese Weise wird mit der Angst der Bev\u00f6lkerung gespielt.<\/em><\/p>\n<p><em>Der folgende Beitrag nimmt diese berogniserregende Entwicklung zum Anlass, die wichtigsten Fragen des Lebensmittelrechts n\u00e4her zu beleuchten. <\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>\u00dcbersicht<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"#text1\">Was ist Lebensmittelrecht?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#text7\">Was ist Schutzzweck des Lebensmittelrechts?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#text8\">Wo befinden sich die gesetzlichen Grundlagen des Lebensmittelrechts?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#text9\">Was sind die wichtigsten Definitionen des Lebensmittelrechts?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#text10\">Unsere Leistungen zum Thema Lebensmittelrecht<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h2 id=\"text1\">Was ist das Lebensmittelrecht?<\/h2>\n<p>Das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/lebensmittelrecht-arzneimittelrecht\">Lebensmittelrecht<\/a> stellt die Gesamtheit der rechtlichen Bestimmungen zum Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgef\u00e4hrdungen sowie wirtschaftlicher Benachteiligung durch unzureichend gekennzeichnete oder hergestellte Lebensmittel dar. Dem Lebensmittelrecht dienen dabei bestimmte Grunds\u00e4tze als Basis:<\/p>\n<h3 id=\"text2\">Grundsatz der Herstellungs- und Vermarktungsfreiheit<\/h3>\n<p>Demnach bestehen grunds\u00e4tzlich keine Registrierungs-, Genehmigungs- oder Anzeigepflichten im Lebensmittelrecht f\u00fcr den Import, die Herstellung oder die Vermarktung.<\/p>\n<h3 id=\"text3\">Das Missbrauchsprinzip<\/h3>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt im Lebensmittelrecht: \u201eAlles ist legitim, solange es nicht explizit verboten ist\u201c.<\/p>\n<h3 id=\"text4\">Das Verbotsprinzip<\/h3>\n<p>F\u00fcr bestimmte Bereiche, beispielsweise den Zusatzstoffen, gilt das pr\u00e4ventive Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt (\u201eAlles was nicht erlaubt ist, ist verboten\u201c). Das Missbrauchs- und das Verbotsprinzip stellen sich als Maximen des Lebensmittelrechts dar.<\/p>\n<h3 id=\"text5\">Die Warenverkehrsfreiheit<\/h3>\n<p>Die im Europarecht verankerte Warenverkehrsfreiheit (Artikel 28 des EG-Vertrages) legt fest, dass jegliche mengenabh\u00e4ngige Importbeschr\u00e4nkungen oder \u201eMa\u00dfnahmen gleicher Wirkung\u201c verboten sind. Jedes Lebensmittel, dass in einem beliebigen EU-Staat abgesetzt wurde, kann auch legal in anderen EU-Staaten in den Verkehr gebracht werden.<\/p>\n<h3 id=\"text6\">Die Registrierungspflicht<\/h3>\n<p>F\u00fcr Lebensmittelunternehmer besteht die grunds\u00e4tzliche Pflicht, sich bei der zust\u00e4ndigen Lebensmittel\u00fcberwachungsbeh\u00f6rde registrieren zu lassen. Dabei ist jede Betriebsst\u00e4tte zu melden, auch bei nur geringf\u00fcgigen oder tempor\u00e4ren Ver\u00e4nderungen im Produktionsablauf. Nicht erfasst sind Unternehmer, die lediglich im privaten h\u00e4uslichen Bereich t\u00e4tig sind. Auch die Abgabe von Prim\u00e4rerzeugnissen in geringen Mengen an bestimmte Abnehmer, reine Tierhaltungsbetriebe ohne die Produktion von Lebensmitteln sowie die unregelm\u00e4\u00dfige Herstellung in geringen Mengen und ohne minimalem Organisationsgrad sind nicht registrierungspflichtig.<\/p>\n<h2 id=\"text7\">Was ist Schutzzweck des Lebensmittelrechts?<\/h2>\n<p>Das Lebensmittelrecht dient vorrangig dem Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsbeeintr\u00e4chtigungen durch unzureichend verarbeitete und gekennzeichnete Lebensmittel. Dar\u00fcber hinaus sch\u00fctzt das Lebensmittelrecht den Wettbewerb auf dem freien Lebensmittelmarkt durch Qualit\u00e4tskriterien.<\/p>\n<h2 id=\"text8\">Wo befinden sich die gesetzlichen Grundlagen des Lebensmittelrechts?<\/h2>\n<p>Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen des Lebensmittelrechts sind die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/die-lebensmittelinformations-verordnung-lmiv\/\">Lebensmittelinformations-Verordnung<\/a> (LMIV), sowie die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/die-health-claims-verordnung-hcvo\">Health-Claims-Verordnung<\/a> (HCVO).<\/p>\n<p>Die LMIV regelt auf europ\u00e4ischer Ebene die Kennzeichnung, Aufmachung, Bezeichnung und die Werbung von und f\u00fcr Lebensmittel. Die Verordnung legt dabei ein Minimum an Informationen fest, die europaweit einheitlich auf den Verpackungen von vorverpackten Lebensmitteln angebracht werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich ausgenommen hiervon ist lose, also nicht vorverpackte, Ware. Angaben zu Allergenen m\u00fcssen allerdings auch hier gemacht werden.<\/p>\n<p>Die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/lebensmittelrecht-arzneimittelrecht\/health-claims-in-zeiten-der-corona-krise-5-dinge-die-sie-wissen-sollten\">HCVO<\/a> regelt dagegen die Zul\u00e4ssigkeit von Werbung mit gesundheits- und n\u00e4hrwertbezogenen Angaben. F\u00fcr Lebensmittel darf nach der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/lebensmittelrecht\/das-geschaeft-mit-der-angst-health-claims-in-der-corona-krise\">HCVO<\/a> nur mit gesundheits- oder n\u00e4hrwertbezogenen Angaben geworben werden, die ausdr\u00fccklich genehmigt wurden. Gesundheits- und n\u00e4hrwertbezogene Angaben \u00fcber Lebensmittel unterliegen somit einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Daneben stellt die HCVO noch weitere Bedingungen an die Werbung mit gesundheits- und n\u00e4hrwertbezogenen Angaben, die im Einzelfall ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<h2 id=\"text9\">Was sind die wichtigsten Definitionen des Lebensmittelrechts?<\/h2>\n<p>Die HCVO und die LMIV enthalten eine Vielzahl zentraler Begriffe. Die wichtigsten sollen hier kurz genannt und definiert werden.<\/p>\n<h3>Lebensmittel<\/h3>\n<p>Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vern\u00fcnftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Zu \u201eLebensmitteln\u201c z\u00e4hlen auch Getr\u00e4nke, Kaugummi sowie alle Stoffe \u2013 einschlie\u00dflich Wasser \u2013 die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden.<\/p>\n<p>Nicht zu den Lebensmitteln z\u00e4hlen unter anderem Futtermittel, Pflanzen vor dem Ernten sowie Arzneimittel.<\/p>\n<h3>Lebensmittelunternehmen und Lebensmittelunternehmer<\/h3>\n<p>\u2013 Lebensmittelunternehmen sind alle Unternehmen, gleichg\u00fcltig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie \u00f6ffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenh\u00e4ngende T\u00e4tigkeit ausf\u00fchren.<\/p>\n<p>\u2013 Lebensmittelunternehmer sind die nat\u00fcrlichen oder juristischen Personen, die daf\u00fcr verantwortlich sind, dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts in dem ihrer Kontrolle unterstehenden Lebensmittelunternehmen erf\u00fcllt werden.<\/p>\n<h3>Inverkehrbringen und Endverbraucher<\/h3>\n<p>\u2013 Inverkehrbringen ist das Bereithalten von Lebensmitteln oder Futtermitteln f\u00fcr Verkaufszwecke einschlie\u00dflich des Anbietens zum Verkauf oder jeder anderen Form der Weitergabe, gleichg\u00fcltig, ob unentgeltlich oder nicht, sowie den Verkauf, den Vertrieb oder andere Formen der Weitergabe selbst.<\/p>\n<p>\u2013 Endverbraucher bezeichnet den letzten Verbraucher eines Lebensmittels, der das Lebensmittel nicht im Rahmen der T\u00e4tigkeit eines Lebensmittelunternehmens verwendet.<\/p>\n<h3>Angabe, N\u00e4hrstoff und andere Substanz<\/h3>\n<p>\u2013 Angabe ist jede Aussage oder Darstellung, die nach dem Gemeinschaftsrecht oder den nationalen Vorschriften nicht obligatorisch ist, einschlie\u00dflich Darstellungen durch Bilder, grafische Elemente oder Symbole in jeder Form, und mit der erkl\u00e4rt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere Eigenschaften besitzt.<\/p>\n<p>\u2013 N\u00e4hrstoff ist ein Protein, ein Kohlenhydrat, ein Fett, einen Ballaststoff, Natrium, eines der im Anhang der Richtlinie 90\/496\/EWG aufgef\u00fchrten Vitamine und Mineralstoffe, sowie jeden Stoff, der zu einer dieser Kategorien geh\u00f6rt oder Bestandteil eines Stoffes aus einer dieser Kategorien ist.<\/p>\n<p>\u2013 andere Substanz bezeichnet einen anderen Stoff als einen N\u00e4hrstoff, der eine ern\u00e4hrungsbezogene Wirkung oder eine physiologische Wirkung hat.<\/p>\n<h3>Nahrungserg\u00e4nzungsmittel<\/h3>\n<p>Nahrungserg\u00e4nzungsmittel sind Lebensmittel, die dazu bestimmt sind, die normale Ern\u00e4hrung zu erg\u00e4nzen und die aus Einfach- oder Mehrfachkonzentraten von N\u00e4hrstoffen oder sonstigen Stoffen mit ern\u00e4hrungsspezifischer oder physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in den Verkehr gebracht werden.<\/p>\n<p>Das hei\u00dft im Einzelnen in Form von z.B. Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen \u00e4hnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Fl\u00fcssigampullen, Flaschen mit Tropfeins\u00e4tzen und \u00e4hnlichen Darreichungsformen von Fl\u00fcssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen.<\/p>\n<h3>Etikettierung und Kennzeichnung<\/h3>\n<p>Etikettierung bezeichnet alle Angaben, Kennzeichnungen, Hersteller- oder Handelsmarken, Abbildungen oder Zeichen, die sich auf ein Lebensmittel beziehen und auf jeglicher Art von Verpackung, Schriftst\u00fcck, Tafel, Etikett, Ring oder Verschluss angebracht sind und dieses Lebensmittel begleiten oder sich auf dieses Lebensmittel beziehen.<\/p>\n<h2 id=\"text10\">Unsere Leistungen zum Thema Lebensmittelrecht<\/h2>\n<ul>\n<li>Beratung und Geltendmachung von Anspr\u00fcchen im Bereich des Lebensmittelrechts<\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/die-health-claims-verordnung-hcvo\">Beratung zu den erforderlichen Angaben nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/die-health-claims-verordnung-hcvo\">Geltendmachung von Anspr\u00fcchen nach Verst\u00f6\u00dfen gegen die Health-Claims-Verordnung (HCVO)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/die-lebensmittelinformations-verordnung-lmiv\/\">Beratung zu den erforderlichen Angaben nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/die-lebensmittelinformations-verordnung-lmiv\/\">Geltendmachung von Anspr\u00fcchen nach Verst\u00f6\u00dfen gegen die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/verhandlungstrategie-prozesstaktik\">Verhandlungsstrategie &amp; Prozesstaktik<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/\">Wettbewerbsrecht<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Viele unseri\u00f6se H\u00e4ndler versuchen die Corona-Krise f\u00fcr ihre Zwecke zu missbrauchen. 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