{"id":53111,"date":"2020-05-13T12:37:54","date_gmt":"2020-05-13T10:37:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=53111"},"modified":"2020-05-15T02:21:47","modified_gmt":"2020-05-15T00:21:47","slug":"schul-kindergartenschliessung-habe-ich-einen-anspruch-auf-freistellung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/arbeitsrecht-know-how-schutz-2\/schul-kindergartenschliessung-habe-ich-einen-anspruch-auf-freistellung\/","title":{"rendered":"Schul-\/Kindergartenschlie\u00dfung \u2013 habe ich einen Anspruch auf Freistellung?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_53113\" aria-describedby=\"caption-attachment-53113\" style=\"width: 499px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-53113\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/covid-4948866_1280-354x207.jpg\" alt=\"\" width=\"499\" height=\"292\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-53113\" class=\"wp-caption-text\">Bild von Miroslava Chrienova auf Pixabay<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Die Corona-Krise treibt weiter ihr Unwesen. Neben sozialen Kontakten, Fris\u00f6ren und Oktoberfesten sind ihr vor allem auch die Schulen und Kindertagesst\u00e4tten zum Opfer gefallen.<\/em><\/p>\n<p><em>Besorgte Arbeitnehmer mit Kindern k\u00f6nnen aktuell nur schwer ihrer Arbeit nachgehen. Neben der Frage nach der Entgeltfortzahlung besteht auch vielerorts die Notwendigkeit einer Freistellung von der Erwerbst\u00e4tigkeit.\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Ob und inwiefern Eltern ein Anspruch auf eine solche Freistellung im Falle der Schlie\u00dfung von Schulen und Kinderg\u00e4rten zusteht, erl\u00e4utert der folgende Beitrag.<\/em><\/p>\n<h2>Familienfreundliche Freistellung?<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer dessen Arbeitsleistung verlangen kann, solange dieser arbeitsf\u00e4hig ist. Der klassischste Fall f\u00fcr eine Arbeitsunf\u00e4higkeit ist selbstredend eine Erkrankung jeglicher Art. Nicht darunter f\u00e4llt indes &#8220;nur&#8221; die Angst vor einer Infektion am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin. Dann kann der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung geltend machen.<\/p>\n<p>Fraglich ist nun, wie es sich im Falle der Corona-bedingten Schlie\u00dfung von Kinderg\u00e4rten und Schulen und der Arbeitsunf\u00e4higkeit verh\u00e4lt. Grunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen Arbeitnehmer dann tats\u00e4chlich in den eigenen vier W\u00e4nden verbleiben. Dies ergibt sich im Einzelnen aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/275.html\" title=\"&sect; 275 BGB: Ausschluss der Leistungspflicht\">\u00a7 275 Abs. 3 BGB<\/a>. Die Vorschrift lautet:<\/p>\n<blockquote><p>(3) Der Schuldner kann die Leistung ferner verweigern, wenn er die Leistung pers\u00f6nlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abw\u00e4gung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gl\u00e4ubigers nicht zugemutet werden kann.<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Erziehungsberechtigten haben demnach ein Leistungsverweigerungsrecht hinsichtlich ihres Arbeitsvertrages. Dieses steht ihnen aber nur zu, wenn die Betreuung des Nachwuchses nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann, wie beispielsweise durch einen anderen Elternteil.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus ist in diesem Zusammenhang relevant, ob im Falle der Freistellung auch mit Gehaltszahlungen gerechnet werden kann. Gesetzliche Grundlage hierf\u00fcr liefert einerseits <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/616.html\" title=\"&sect; 616 BGB: Vor&uuml;bergehende Verhinderung\">\u00a7 616 BGB<\/a>. Dort hei\u00dft es:<\/p>\n<blockquote><p>Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Verg\u00fctung nicht dadurch verlustig, dass er f\u00fcr eine verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm f\u00fcr die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.<\/p><\/blockquote>\n<p>Allerdings besteht ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung gegen\u00fcber dem Arbeitgeber nur dann, wenn eine anderweitige Betreuung der Kinder f\u00fcr eine solche \u201enicht erhebliche Zeit\u201c unm\u00f6glich ist. Im Allgemeinen wird hier indes lediglich von ein bis zwei Tagen ausgegangen.<\/p>\n<p>Des Weiteren ist es dem Arbeitgeber \u00fcberlassen, den <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/616.html\" title=\"&sect; 616 BGB: Vor&uuml;bergehende Verhinderung\">\u00a7 616 BGB<\/a> vertraglich im Arbeitsverh\u00e4ltnis auszuschlie\u00dfen. Auch \u00a7 45 Abs. 5 des Sozialgesetzbuches (SGB) greift nicht, welcher unter gewissen Umst\u00e4nden die Zahlung von Krankengeld gew\u00e4hrt. Ein Anspruch besteht hier nur, wenn das eigene Kind tats\u00e4chlich erkrankt und daher betreuungsbed\u00fcrftig ist.<\/p>\n<p>Seit dem 28.3. diesen Jahres ist allerdings der eigens angesichts der Corona-Krise eingef\u00fchrte Absatz 1 a) des \u00a7 56 InfSG in Kraft. Diese Vorschrift sichert Eltern f\u00fcr sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung in H\u00f6he von 67 Prozent des regul\u00e4ren Gehalts. Mehr dazu finden Sie hier:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/arbeitsrecht-know-how-schutz-2\/schul-kindergartenschliessung-wegen-corona-habe-ich-einen-anspruch-auf-entgeltfortzahlung\">Schul-\/Kindergartenschlie\u00dfung &#8211; habe ich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Sinnvoll kann es au\u00dferdem sein, sich anderweitig und individuell mit dem Arbeitgeber zu einigen. In Frage kommen hier der Abbau von \u00dcberstunden, das Arbeiten im Home-Office oder aber die Beantragung von Urlaub.<\/p>\n<h2>Entgelt in der Epidemie?<\/h2>\n<p>Der Lockdown in Deutschland dauert nun schon seit runden sechs Wochen an. Dass dies aufgrund der eingeschr\u00e4nkten Arbeitsf\u00e4higkeit auch zur Sorge hinsichtlich der Entgeltfortzahlung in anderen Konstellationen f\u00fchrt, liegt auf der Hand. Antworten zu Fragen hinsichtlich der Verg\u00fctung im Falle der Erkrankung oder des Verdachts einer Infektion und einer damit einhergehenden Quarant\u00e4ne finden Sie daher hier:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/quarantaene-wegen-verdacht-auf-corona-infektion-habe-ich-einen-anspruch-auf-entgeltfortzahlung\">Quarant\u00e4ne wegen Verdacht auf Corona &#8211; habe ich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?\u00a0<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/arbeitsrecht-know-how-schutz-2\/erkrankung-mit-coronavirus-habe-ich-einen-anspruch-auf-entgeltfortzahlung\">Erkrankung mit dem Coronavirus &#8211; habe ich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Auch zum Thema Kurzarbeit beraten wir Sie gerne :<\/p>\n<p><span id=\"hs-cta-wrapper-9884d4b2-8fb2-4726-b76b-7e4087355337\" class=\"hs-cta-wrapper\"><span id=\"hs-cta-9884d4b2-8fb2-4726-b76b-7e4087355337\" class=\"hs-cta-node hs-cta-9884d4b2-8fb2-4726-b76b-7e4087355337\"><a href=\"https:\/\/cta-redirect.hubspot.com\/cta\/redirect\/7036071\/9884d4b2-8fb2-4726-b76b-7e4087355337\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><img decoding=\"async\" id=\"hs-cta-img-9884d4b2-8fb2-4726-b76b-7e4087355337\" class=\"hs-cta-img aligncenter\" style=\"border-width: 0px;\" src=\"https:\/\/no-cache.hubspot.com\/cta\/default\/7036071\/9884d4b2-8fb2-4726-b76b-7e4087355337.png\" alt=\"Kurzarbeit? Lassen Sie sich von Experten beraten!\" \/><\/a><\/span><script charset=\"utf-8\" src=\"https:\/\/js.hscta.net\/cta\/current.js\"><\/script><script type=\"text\/javascript\"> hbspt.cta.load(7036071, '9884d4b2-8fb2-4726-b76b-7e4087355337', {}); <\/script><\/span><\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Eine gute Variante bleibt, sich mit dem Arbeitgeber im Zuge gegenseitiger R\u00fccksichtnahme abzusprechen. Ein Entgegenkommen beider Seiten ist hier nat\u00fcrlich unabdingbar. Angesichts der das gesamte Kollektiv betreffenden Extremsituation d\u00fcrfte dies aber in den allermeisten F\u00e4llen gegeben sein. Abgesehen davon ist die langfristig effektivste Methode, sich nach wie vor an die Vorgaben von Regierung und Gesundheitsexperten zu halten. Halten Sie Abstand, lassen Sie Vorsicht walten und bleiben Sie so (hoffentlich) gesund!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Corona-Krise treibt weiter ihr Unwesen. 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