{"id":53097,"date":"2020-05-12T05:57:46","date_gmt":"2020-05-12T03:57:46","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=53097"},"modified":"2020-05-11T01:58:16","modified_gmt":"2020-05-10T23:58:16","slug":"ido-abmahnverein-auch-wegen-seiner-mitgliederstruktur-rechtsmissbraeuchlich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/ido-abmahnverein-auch-wegen-seiner-mitgliederstruktur-rechtsmissbraeuchlich\/","title":{"rendered":"IDO-Abmahnungen wegen Mitgliederstruktur rechtsmissbr\u00e4uchlich"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_53434\" aria-describedby=\"caption-attachment-53434\" style=\"width: 462px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-53434\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/IDO-rechtsmisbrauch.jpeg\" alt=\"\" width=\"462\" height=\"347\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/IDO-rechtsmisbrauch.jpeg 462w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/IDO-rechtsmisbrauch-276x207.jpeg 276w\" sizes=\"(max-width: 462px) 100vw, 462px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-53434\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Sam Carter on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><i>Wir hatten bereits von der <\/i><a style=\"font-style: italic;\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/ido-betreibt-seine-abmahnungen-selektiv\">Entscheidung des LG Heilbronn berichtet<\/a><i>, die dem ber\u00fcchtigten Abmahnverein IDO Rechtsmissbrauch\u00a0attestierte, \u00a0weil dieser die eigenen Mitglieder zielgerichtet verschont. <\/i><\/p>\n<p><i>Nun hat er IDO eine weitere rechtliche Niederlage erlitten, dieses Mal vor dem OLG Celle wegen seiner Mitgliederstruktur (OLG Celle, Urteil v. 26.3.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=13%20U%2073\/19\" title=\"13 U 73\/19 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">13 U 73\/19<\/a>). <\/i><\/p>\n<p><i>Die Unternehmen, deren Interessen IDO angeblich verfolgt und auf die er seine Abmahnbefugnis st\u00fctzt, nimmt er grunds\u00e4tzlich als passive Mitglieder auf. Damit haben sie aber vereinsrechtlich keine Befugnisse oder Einflussm\u00f6glichkeiten. So entstand beim Gericht der Eindruck, der Verein bediene sich nur dieser Mitglieder, die er von der Willensbildung des Vereins gezielt ausschlie\u00dft, um Einnahmen zu generieren.<\/i><\/p>\n<h2>Der Unterschied zwischen aktiven und passiven Mitgliedern in einem Verein<\/h2>\n<p>Dieser Unterschied ist rechtlich nicht definiert. Inwiefern Stimm- und Wahlrechte passiven Mitgliedern zustehen, h\u00e4ngt folglich von der jeweiligen Vereinssatzung ab. Passive Mitglieder sind jedenfalls solche, die den Verein grunds\u00e4tzlich nur finanziell, n\u00e4mlich durch Beitr\u00e4ge, unterst\u00fctzen. Deren Existenz ist f\u00fcr den Verein wichtig, da sie eine feste Einnahmequelle darstellen.<\/p>\n<p>Im Regelfall spiegelt der Begriff \u201epassiv\u201c eine Zuf\u00e4lligkeit wider, n\u00e4mlich dass die jeweiligen Mitglieder aus zeitlichen, beruflichen o.\u00e4. Gr\u00fcnden nicht aktiv am Vereinsleben teilnehmen k\u00f6nnen, diese M\u00f6glichkeit ihnen dennoch offensteht. Oft bestimmt trotzdem ein Verein in seiner Satzung, dass an wichtigen Entscheidungen nur aktive Mitglieder mitwirken k\u00f6nnen, also solche, die an Vereinsveranstaltungen teilnehmen, Initiativen zur F\u00f6rderung des Vereinszwecks ergreifen etc.<\/p>\n<p>So war es auch beim IDO-Verein: nach dessen Satzung d\u00fcrfen nur aktive Mitglieder in die Vereinsorgane gew\u00e4hlt werden und dementsprechend an der Erf\u00fcllung des Vereinszwecks mitwirken. Verh\u00e4ngnisvoll war aber f\u00fcr den Verein seine st\u00e4ndige Praxis, systematisch die ihn f\u00f6rdernden Unternehmen nur als passive Mitglieder aufzunehmen, um sie von der Willensbildung des Vereins auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<h2>Deutliche Worte des Gerichts<\/h2>\n<p>Mit scharfen Worten kritisierte das OLG diese Praxis. Der Verein interessiere sich nicht f\u00fcr die F\u00f6rderung der jeweiligen Unternehmensinteressen, sondern f\u00fcr finanzielle Einnahmen. Seine Mitglieder benutze er nur als Vorwand, um Abmahnungen zu betreiben und Geld zu kassieren.<\/p>\n<p>\u201eEin sachlicher Grund, warum die \u201aWettbewerbsunternehmen\u2018, deren Interessen der Kl\u00e4ger f\u00f6rdern will, von der Willensbildung des Kl\u00e4gers ausgeschlossen werden, sei nicht ersichtlich. Insgesamt hatte Senat der Eindruck, dass der Vorstand den Kl\u00e4ger zu dem Zweck unterh\u00e4lt, um durch die Verfolgung von Wettbewerbsverst\u00f6\u00dfen Einnahmen zu generieren, und die zur Erlangung der Aktivlegitimation und Prozessf\u00fchrungsbefugnis gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\" title=\"&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung\">\u00a7 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG<\/a> notwendigen Mitglieder gezielt von der Willensbildung ausgeschlossen werden, um diese Einnahmequelle nicht zu gef\u00e4hrden.\u201c#<\/p>\n<p>Keinen guten Eindruck hinterlie\u00df Schlie\u00dfich auch die Aussage der Zeugin und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin des Vereins. Diese beteuerte zwar die Existenz aktiver Mitglieder. Diese und ihre konkrete Zahl benennen konnte sie dennoch nicht. Auch die Aufnahmekriterien des Vereins entzogen sich ihrer Er\u00f6rterungsm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Mit dem Urteil des OLG Celle wird die rechtsmissbr\u00e4uchliche Abmahnpraxis des Vereins eine weiteres Mal best\u00e4tigt. Der Einwand des Rechtsmissbrauchs l\u00e4sst eine Klage bereits an der Zul\u00e4ssigkeit scheitern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir hatten bereits von der Entscheidung des LG Heilbronn berichtet, die dem ber\u00fcchtigten Abmahnverein IDO Rechtsmissbrauch\u00a0attestierte, \u00a0weil dieser die eigenen Mitglieder zielgerichtet verschont. Nun hat er IDO eine weitere rechtliche Niederlage erlitten, dieses Mal vor dem OLG Celle wegen seiner Mitgliederstruktur (OLG Celle, Urteil v. 26.3.2020, Az. 13 U 73\/19). 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