{"id":53005,"date":"2020-04-22T18:07:07","date_gmt":"2020-04-22T17:07:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=53005"},"modified":"2020-04-22T18:07:07","modified_gmt":"2020-04-22T17:07:07","slug":"wie-sicher-ist-der-videodienst-zoom","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/datenschutzrecht\/wie-sicher-ist-der-videodienst-zoom\/","title":{"rendered":"Wie sicher ist der Videodienst Zoom?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_53018\" aria-describedby=\"caption-attachment-53018\" style=\"width: 502px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-53018\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Zoom-Konferenz.jpeg\" alt=\"\" width=\"502\" height=\"351\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Zoom-Konferenz.jpeg 700w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Zoom-Konferenz-591x414.jpeg 591w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Zoom-Konferenz-620x434.jpeg 620w\" sizes=\"(max-width: 502px) 100vw, 502px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-53018\" class=\"wp-caption-text\">Photo by visuals on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/arbeitsrecht-geschaeftsgeheimnisse-know-how\/coronavirus-faq-die-wichtigsten-fragen\">Corona-Krise<\/a> ver\u00e4ndert unser Leben. <\/em><\/p>\n<p><em>Die bestehenden Kontaktbeschr\u00e4nkungen werden noch lange andauern. Videokonferenzen nehmen dadurch eine immer gr\u00f6\u00dfere Rolle in unserem Alltag ein. <\/em><\/p>\n<p><em>Davon profitiert vor allem das US-Softwareunternehmen Zoom. Dieses erlebt zurzeit einen Boom. Das zeigt der rapide Anstieg der Nutzerzahlen. Diese stiegen von 10 Millionen im Dezember 2019 auf \u00fcber 200 Millionen im M\u00e4rz 2020. <\/em><\/p>\n<p><em>Die Erkl\u00e4rung daf\u00fcr ist simpel: Zoom ist im Vergleich zu anderen Anbietern leichter zu bedienen. Kosten fallen erst bei Abschluss eines Abonnements an. Daher nehmen nicht nur Betriebe, sondern auch Schulen, Universit\u00e4ten und Private den Dienst in Anspruch. <\/em><\/p>\n<p><em>Dies wirft die Frage auf, wie es um den <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/datenschutzrecht\">Datenschutz<\/a> der User steht. <\/em><em>Wie sicher ist die Nutzung des Videodienstes? Bestehen Sicherheitsbedenken? <\/em><em>Der folgende Beitrag kl\u00e4rt auf.<\/em><\/p>\n<h2>Datenverarbeitung<\/h2>\n<p>Zoom verarbeitet Daten im Auftrag des Unternehmens, das die Videokonferenz durchf\u00fchrt. Dieses bleibt \u201eVerantwortlicher\u201c im Sinne der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/datenschutzrecht\/eu-datenschutz-grundverordnung-dsgvo\">Datenschutzgrundverordnung<\/a> (DSGVO). Als Auftragsverarbeiter muss Zoom gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/28.html\" title=\"Art. 28 DSGVO: Auftragsverarbeiter\">Artikel 28 DSGVO<\/a> hinreichend garantieren, dass geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen so durchgef\u00fchrt werden, dass die Verarbeitung der Daten im Einklang mit der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gew\u00e4hrleistet.<\/p>\n<h2>Fehlende Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung<\/h2>\n<p>Kritisiert wird Zoom vor allem deshalb, weil es keine Ende-zu-Ende-Verschl\u00fcsselung anbietet. Stattdessen verwendet es lediglich eine sogenannte Transportverschl\u00fcsselung. Dadurch enth\u00e4lt das Unternehmen unbeschr\u00e4nkten Zugriff auf die \u00fcbertragenen Daten. Zoom hat am 9. April 2020 angek\u00fcndigt, das Problem in den n\u00e4chsten 45 Tagen zu beseitigen. Bis es soweit ist, sollten keine sensiblen Daten, wie beispielsweise Gesch\u00e4ftsgeheimnisse, auf Zoom preisgegeben werden.<\/p>\n<h2>Datenweitergabe an Facebook durch iOS-APP<\/h2>\n<p>Die Zoom-App f\u00fcr iOS hat bis Ende M\u00e4rz Nutzerdaten an Facebook weitergeben, ohne dass dies in der Datenschutzerkl\u00e4rung erl\u00e4utert wurde. Dies erfolgte sogar dann, wenn der Konferenzteilnehmer \u00fcber keinen eigenen Facebook-Account verf\u00fcgte. Das Problem wurde mittlerweile behoben.<\/p>\n<h2>Datenschutzerkl\u00e4rung<\/h2>\n<p>Aus der Datenschutzerkl\u00e4rung ging lange Zeit nicht eindeutig hervor, ob Zoom Nutzerdaten an Dritte verkauft. Nun stellte das Unternehmen klar, dass es keine Kundeninhalte an Dritte verkaufe und diese nicht zu Werbezwecken verwende<em>.<\/em><\/p>\n<h2>Zoombombing<\/h2>\n<p>Dritte haben sich in der Vergangenheit vermehrt unerlaubt Zugang zu Videokonferenzen verschafft, um auf diese Weise obsz\u00f6ne \u2013 meinst rassistische oder pornographische \u2013 Inhalte zu verbreiten. Dieses Ph\u00e4nomen wird als \u201eZoombombing\u201c (in Anspielung zum Photobombing) bezeichnet. Zoom reagierte auf die Eklats. Konferenzen k\u00f6nnen nun durch sichere Passw\u00f6rter gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n<h2>Aufmerksamkeitstracking<\/h2>\n<p>Der Gastgeber kann sich benachrichtigen lassen, wenn sich bei Konferenzteilnehmern das Zoom-Fenster l\u00e4nger als 30 Sekunden nicht im Vordergrund befindet. Auf diese Weise kann er \u00fcberpr\u00fcfen, ob die Teilnehmer aufmerksam zuh\u00f6ren. Aus diesem Grund spricht man vom sogenannten Aufmerksamkeitstracking. Zoom hat diese Einstellung mittlerweile standardm\u00e4\u00dfig deaktiviert. Um die Rechte der Betroffenen zu wahren, sollte eine Aktivierung nur in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen erfolgen. Die Teilnehmer sollten zudem \u00fcber die getroffene Ma\u00dfnahme informiert werden.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Bei der Nutzung von Zoom sollten Sie Vorsicht walten lassen. Die Anzahl der Datenschutzpannen verdeutlicht, dass besonders sensible Daten besser nicht preisgegeben werden sollten. Zu Gute gehalten werden muss dem Unternehmen, dass es darum bem\u00fcht ist, datenschutzrechtswidrige Zust\u00e4nde so schnell wie m\u00f6glich zu beseitigen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Corona-Krise ver\u00e4ndert unser Leben. Die bestehenden Kontaktbeschr\u00e4nkungen werden noch lange andauern. Videokonferenzen nehmen dadurch eine immer gr\u00f6\u00dfere Rolle in unserem Alltag ein. Davon profitiert vor allem das US-Softwareunternehmen Zoom. 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