{"id":52794,"date":"2020-04-10T00:47:27","date_gmt":"2020-04-09T23:47:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=52794"},"modified":"2020-04-16T01:22:57","modified_gmt":"2020-04-16T00:22:57","slug":"jung-von-matt-einigt-sich-mit-mutter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheber-designrecht\/jung-von-matt-einigt-sich-mit-mutter\/","title":{"rendered":"#Nettogate: Jung von Matt einigt sich mit Mutter"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_44431\" aria-describedby=\"caption-attachment-44431\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-44431\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/Netto-Klage.jpg\" alt=\"\" width=\"424\" height=\"283\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-44431\" class=\"wp-caption-text\">@ Nichizhenova Elena &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><i>Wie\u00a0bereits berichtet, vertritt LHR die Mutter eines der beiden Kinder in dem bekannten<\/i><i style=\"font-style: italic;\">\u00a0(Fernseh-)Werbespot \u201cKaufmannsladen\u201d. Dort spielen zwei Kinder im Kindergarten, wie der Name bereits sagt, Kaufladen. Der Spot schlie\u00dft mit dem allseits bekannten \u201cDann geh\u00b4 doch zu Netto!<\/i><i>\u201d.\u00a0<\/i><i>So weit, so kreativ. <\/i><\/p>\n<p><i>Allein: Der Spruch stammt\u00a0urspr\u00fcnglich\u00a0nicht aus der Feder hochdotierter Werber, sondern von der besagten Mutter.<\/i><\/p>\n<p><i>Nach einer Bitte um Auskunft, hat Jung von Matt\/SAGA die Urheberschaft zwar nicht\u00a0bestritten, ihr jedoch statt mit einer\u00a0Anerkennung mit einer Klage\u00a0geantwortet. Die Parteien haben sich jetzt vor dem Landgericht Hamburg geeinigt.<\/i><\/p>\n<h2>\u201cDann geh\u00b4 doch zu Netto!\u201d \u2013 Eine Erfolgsgeschichte<\/h2>\n<p>Ende 2016\/Anfang 2017 produzierte Jung von Matt\/Saga zusammen mit der Produktionsfirma Markenfilm den (Fernseh-)Werbespot \u201cKaufmannsladen\u201d, in dem zwei Kinder im Kindergarten, wie der Name bereits sagt, Kaufladen spielen. Dem einkaufenden Jungen sind die Waren jedoch viel zu teuer und er verleiht seinem \u00c4rger dar\u00fcber deutlich Ausdruck: \u201cAbzocker!\u201d.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber ist das verkaufenden M\u00e4dchen nat\u00fcrlich nicht gl\u00fccklich und f\u00e4ngt an zu weinen. Schlusspunkt des Spots, im Fachjargon \u201cPeak-End Rule\u201d genannt, bildet das emp\u00f6rt vorgetragene, nun allseits bekannte \u201c<i>Dann geh\u00b4 doch zu Netto!<\/i>\u201d<\/p>\n<p>Mittlerweile haben die Werbekampagne und der genannte Spruch als deren zentrales Element nationale und sogar internationale Bekanntheit erlangt. Der erste Werbespot \u201cKaufmannsladen\u201d<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>schaffte es sowohl in das internationale Branchenranking \u201cFeelMore50&#8243; 2017 und bekam 2018 den \u201cBronze GWA Effie\u201d.<\/p>\n<p>Vor dem Hintergrund dieses Erfolgs wurden in der Folgezeit weitere, \u00e4hnliche Werbespots produziert, die ebenfalls ihre Pointe in dem Slogan \u201c<i>Dann geh\u00b4 doch zu Netto!<\/i>\u201d haben. Die Videos im YouTube-Kanal \u201c<a href=\"https:\/\/www.youtube.com\/channel\/UCb3t_sgxSGJJxzBTJ2rZsmA\">nettotv<\/a>\u201d haben Millionen von Aufrufen.<\/p>\n<h2><b>Alles nur geklaut?<\/b><\/h2>\n<p>Kurz vor Weihnachten 2018 erreichte unsere Kanzlei eine Beratungsanfrage.\u00a0Es meldete sich die Erfinderin des Werbeslogans \u201c<i>Dann geh\u00b4 doch zu Netto!<\/i>\u201d, mit dem der deutsche Verbraucher mittlerweile seit zwei Jahren von Kindern, quengelnden M\u00fcttern und sogar vom Weihnachtsmann im Fernsehen, Radio und sogar in Gestalt eines Handy-Klingeltons aufgefordert wird, seine Lebensmitteleink\u00e4ufe in einem ganz bestimmten Gesch\u00e4ft zu erledigen.<\/p>\n<p>Der au\u00dfergerichtlichen Bitte an die Beteiligten um Erteilung einer Auskunft \u00fcber Art und Umfang der Verwendung der auf der Idee \u201c<i>Dann geh\u00b4 doch zu Netto!<\/i>\u201c beruhenden Werbespots wurde leider nicht entsprochen.<\/p>\n<h2>Jung von Matt\/SAGA erhebt Klage<\/h2>\n<p>Nachdem die Mandantin in einem ersten Schreiben zun\u00e4chst lapidar auf den Klageweg verwiesen wurde, hat die f\u00fcr Werbespot verantwortliche Werbeagentur Jung von Matt\/SAGA<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>\u00a0unter dem 1.2.2019 die angedrohte Klage gegen die Erfinderin des Slogans \u201cDann geh\u00b4 doch zu Netto!\u201d vor dem Landgericht Hamburg erhoben, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=308%20O%2053\/19\" title=\"LG Hamburg, anh&auml;ngiges Verfahren - 308 O 53\/19: Nettogate: Jung von Matt verklagt Mutter\">308 O 53\/19<\/a>.<\/p>\n<p>In den folgenden Beitr\u00e4gen hatten wir die Details des Sachverhalts und dessen rechtliche Bewertung bereits ausf\u00fchrlich dargestellt:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/dann-geh-doch-zu-netto\">\u201cDann geh\u00b4 doch zu Netto!\u201d \u2013 Wer hat\u2019s erfunden?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/nettogate-jung-von-matt-droht-mit-klage\">#Nettogate: Jung von Matt droht mit Klage gegen Mutter<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheber-designrecht\/nettogate-jung-von-matt-klage-liegt-vor\">#Nettogate cont&#8217;d: Jung von Matt verklagt Mutter vor dem LG Hamburg, Streitwert 100.000 \u20ac<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h2>M\u00fcndliche Verhandlung vor dem LG Hamburg<\/h2>\n<p>Nachdem auch die Mutter Klage in der Hauptsache erhoben hatte, fand am 19.2.2020 die m\u00fcndliche Verhandlung sowohl in dem Verfahren der negativen Feststellungsklage als auch in der spiegelbildlichen Leistungsklage vor dem Landgericht Hamburg statt.<\/p>\n<p>Der Vorsitzende verhehlte bei der Einf\u00fchrung in den Sach- und Streitstand sein Interesse an dem kuriosen Fall nicht. Die Kammer war jedoch der Auffassung, dass die Mutter, obwohl der Slogan \u201cDann geh\u00b4 doch zu Netto!\u201d unstreitig auf ihre Idee zur\u00fcckgeht, nicht als Urheberin im Rechtssinne angesehen werden k\u00f6nne. Dazu sei der Slogan als solcher einerseits zu kurz. Andererseits reiche auch die Mitwirkung an der Gestaltung des gesamten Werbespots f\u00fcr einen urheberrechtlichen Anspruch nicht aus.<\/p>\n<h2>LG Hamburg schl\u00e4gt Vergleich vor<\/h2>\n<p>Das Gericht ma\u00df den Erfolgsaussichten des Vorgehens der Mutter daher wenig Erfolgsaussichten bei und regte eine Einigung zwischen den Parteien an. Es nahm dabei den Versuchen der Werbeagentur den Wind aus den Segeln, ihre wirtschaftliche Macht durch Ansatz gro\u00dfer Streitwerte und Produktion hoher Prozesskosten gegen\u00fcber der Erfinderin des Spruchs auszuspielen: Es setzte den Streitwert der von Jung von Matt erhobenen negativen Feststellungsklage von dem dort angegebenen Wert in H\u00f6he von 100.000 \u20ac auf einen Wert von &#8220;bis&#8221; 7.500 \u20ac herab.<\/p>\n<p>Insbesondere, da der Mutter der finanzielle Atem f\u00fcr eine zweite Instanz fehlte, einigten sich die Parteien und erkl\u00e4rten die beiden Verfahren f\u00fcr erledigt und best\u00e4tigten sich gegenseitig, dass alle wechselseitigen Anspr\u00fcche im Zusammenhang mit dem streitgegenst\u00e4ndlichen Slogan abgegolten sind. Die Kosten der Verfahren wurden \u2013 bis auf einen Teil der Gerichtskosten in einem Verfahren, die der Mutter zur Last fallen werden \u2013 im Gro\u00dfen und Ganzen gegeneinander aufgehoben.<\/p>\n<h2>Beide Parteien haben verloren<\/h2>\n<p>Die Rechtsauffassung des Landgerichts Hamburg ist, obgleich juristisch nachvollziehbar, nat\u00fcrlich sehr unerfreulich f\u00fcr die Sch\u00f6pferin des mittlerweile international erfolgreichen Werbeslogans. Aufgrund ihrer eingeschr\u00e4nkten finanziellen M\u00f6glichkeiten blieb der Mutter nichts anderes \u00fcbrig, als die Segel vor dem Landgericht Hamburg zu streichen, obwohl es theoretisch m\u00f6glich gewesen w\u00e4re, nach einem klageabweisenden Urteil des Landgerichts die n\u00e4chste Instanz, n\u00e4mlich das Hanseatische Oberlandesgericht anzurufen.<\/p>\n<p>Man k\u00f6nnte das als Niederlage der Erfinderin verbuchen. Sie hat es jedoch wenigstens versucht und trotz eindeutiger Auffassung des Gerichts einen akzeptablen Vergleich durchsetzen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Verloren hat jedenfalls Netto.\u00a0Die Supermarktkette h\u00e4tte aus dem Fall eine WIN-WIN-Situation machen k\u00f6nnen und die Peinlichkeit, dass hinter dem erfolgreichen Werbeslogan nicht die gut dotierte Werbeagentur, sondern die Mutter eines an dem Werbespot mitwirkenden Jungen steckt, mit einer Anerkennung beantworten und ihre in der Werbung hervorgehobene Kinder- und Familienfreundlichkeit beweisen und damit \u00f6ffentliche Sympathiepunkte sammeln k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>So bleibt es auch in diesem Fall dabei:\u00a0Werbung h\u00e4lt in der Regel nicht, was sie verspricht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie\u00a0bereits berichtet, vertritt LHR die Mutter eines der beiden Kinder in dem bekannten\u00a0(Fernseh-)Werbespot \u201cKaufmannsladen\u201d. 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