{"id":52704,"date":"2020-04-15T05:46:37","date_gmt":"2020-04-15T04:46:37","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=52704"},"modified":"2020-04-15T05:46:37","modified_gmt":"2020-04-15T04:46:37","slug":"in-guter-verfassung-gespaltenes-bverfg-stoppt-gesetz-zum-europaeischen-patentgericht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/in-guter-verfassung-gespaltenes-bverfg-stoppt-gesetz-zum-europaeischen-patentgericht\/","title":{"rendered":"In guter Verfassung? Gespaltenes BVerfG stoppt Gesetz zum europ\u00e4ischen Patentgericht"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_52708\" aria-describedby=\"caption-attachment-52708\" style=\"width: 477px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-52708\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/kai-pilger-1k3vsv7iIIc-unsplash-scaled.jpg\" alt=\"Ablehnung BVerfG internationales Patentgericht\" width=\"477\" height=\"318\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/kai-pilger-1k3vsv7iIIc-unsplash-scaled.jpg 2560w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/kai-pilger-1k3vsv7iIIc-unsplash-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/kai-pilger-1k3vsv7iIIc-unsplash-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/kai-pilger-1k3vsv7iIIc-unsplash-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/kai-pilger-1k3vsv7iIIc-unsplash-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/kai-pilger-1k3vsv7iIIc-unsplash-2048x1365.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 477px) 100vw, 477px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-52708\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Kai Pilger on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Das Bundesverfassungsgericht hat das Zustimmungsgesetz zum Einheitlichen Patentgericht der EU gestoppt, weil die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag fehlte. Die Karlsruher Entscheidung zeigt die Macht der Obersten Verfassungsrichter, die zugleich von innen her angefragt wird.<\/em><\/p>\n<p>Eine Karikatur sagt oft mehr als eine lange Abhandlung. Die folgende zur Rolle des Bundesverfassungsgerichts sagt im Prinzip alles: In einem Auto sitzt die &#8220;Politik&#8221; (vorne) und das &#8220;Bundesverfassungsgericht&#8221; (hinten). Der l\u00e4chelnde Richter in der roten Robe greift mit \u00fcberlangen Teleskoparmen vom R\u00fccksitz aus ans Steuer und sagt zum verdutzten Politiker: &#8220;Gib du Gas, ich lenke!&#8221;. Das Auto &#8211; unser Rechts- und Gesellschaftssystem &#8211; nimmt nur den Weg, den die Verfassung (ausgelegt durch das Bundesverfassungsgericht) vorgibt. Die Politik mag dabei das Tempo bestimmen, nicht aber die Richtung.<\/p>\n<h2>Das BVerfG bremst die Politik aus<\/h2>\n<p>So weit, so sinnf\u00e4llig. Denn die Verwaltung hat sich an das Gesetz zu halten, das Gesetz gilt nur im Rahmen der Verfassung und diesen Rahmen steckt die laufende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. So lernt man es im Politikunterricht der siebten Klasse.<\/p>\n<p>Neuerdings ist es aber so, dass das h\u00f6chste deutsche Gericht, das unser Grundgesetz auslegt, auch auf die europ\u00e4ische Ebene der Rechtsgestaltung Einfluss nimmt &#8211; und da auch auf formale Fragen achtet. Es geht also nicht mehr nur um die gro\u00dfen substanziellen Fragen vorrechtlicher Begriffe wie &#8220;Menschenw\u00fcrde&#8221; oder &#8220;Freiheit&#8221;, wenn in Karlsruhe die Verfassungsrichter zusammenkommen, sondern zunehmend auch um &#8211; Kleinigkeiten. Das geht dann auch zulasten des politischen Tempos &#8211; da k\u00f6nnen Regierung und Parlament noch so sehr &#8220;Gas geben&#8221;.<\/p>\n<p>Dieser Eindruck entsteht zumindest bei oberfl\u00e4chlicher Betrachtung, wenn man die Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 13.2.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2%20BvR%20739\/17\" title=\"2 BvR 739\/17 (5 zugeordnete Entscheidungen)\">2 BvR 739\/17<\/a>) hinsichtlich des &#8220;Zustimmungsgesetz zum \u00dcbereinkommen \u00fcber ein Einheitliches Patentgericht (EPG\u00dc-ZustG)&#8221; zugrundelegt. Nicht nur, dass es mit der Feststellung zu dessen Verfassungswidrigkeit dem Bestreben nach Vereinheitlichung und Effizienz im europ\u00e4ischen Patentrecht einen R\u00fcckschlag versetzt, es geht dabei auch um eine Formalit\u00e4t: Karlsruhe r\u00fcgt die fehlende Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Abstimmung \u00fcber das Gesetz im Deutschen Bundestag. Das war im M\u00e4rz 2017, also vor drei Jahren. Seitdem ruhte die EU-Patentreform. Jetzt hei\u00dft es: Zur\u00fcck auf Start. \u00c4rgerlich.<\/p>\n<h2>Es geht nicht um Formales allein<\/h2>\n<p>Und das alles wegen eines l\u00e4ppischen Formfehlers? Nicht ganz. Sachlicher Hintergrund der Entscheidung war die Auffassung der Verfassungsrichter, dass es sich bei der \u00dcbertragung von Jurisprudenz auf ein \u00fcberstaatliches EU-Gericht um eine materielle Verfassungs\u00e4nderung handele, die einen Eingriff in die Gewaltenteilung darstelle und nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/23.html\" title=\"Art. 23 GG\">Art. 23 Abs. 1<\/a> Grundgesetz die Zustimmung einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitglieder von Bundestag und Bundesrat verlange.<\/p>\n<p>Also: Das zur\u00fcckgewiesene Gesetz behandelt keine Petitesse, sondern am Ende die Aufgabe eines Teils hoheitlicher Gewalt. Dass ein solcher Akt der partiellen Staatsaufgabe eine breite Zustimmung in den Legislativorganen verlangt, ist fraglos im Sinne dessen, von dem hierzulande alle Staatsgewalt ausgeht &#8211; des deutschen Volkes. Insofern ist es gut, dass es das BVerfG gibt, dass feststellt, wenn ein Gesetz von solcher Tragweite &#8220;nicht wirksam beschlossen&#8221; wurde.<\/p>\n<h2>Verfassungsrichter uneins<\/h2>\n<p>Dabei war diese Entscheidung innerhalb des erkennenden Zweiten Senats nicht unumstritten; sie fiel mit f\u00fcnf zu drei Richterstimmen so knapp wie m\u00f6glich. In ihrem Minderheitsvotum \u00e4u\u00dferten die drei Richter Ulrich Maidowski, Doris K\u00f6nig und Christine Langenfeld u.a. Bedenken dahingehend, dass die Entscheidung nicht weniger zur Folge haben k\u00f6nnte als die Verschleppung des europ\u00e4ischen Integrations- und Einigungsprozesses, da das Parlament nun &#8211; um auf der verfassungsrechtlich sicheren Seite zu sein &#8211; in europapolitischen Fragen, die mit Kompetenz\u00fcbertragung beantwortet werden, stets eine Zwei-Drittel-Mehrheit anstreben m\u00fcsse. In vielen Sachgebieten ist das unrealistisch (beim EPG\u00dc-ZustG jedoch eher nicht, schlie\u00dflich erfolgte die Beschlussfassung im M\u00e4rz 2017 einstimmig; damals war die AfD noch nicht im Bundestag), eine solche Auflage w\u00e4re mithin ein echtes europapolitisches Hemmnis.<\/p>\n<p>Andererseits sollten Verfassungsrichter auch keine Angst vor der eigenen Courage haben. Eine &#8220;glattere&#8221; Abwicklung legislativer Kompetenz\u00fcbertragungsverfahren mag politisch opportun sein, die &#8211; formalen wie materialen &#8211; Bedenken dagegen zu artikulieren &#8211; mit dem Grundgesetz im R\u00fccken &#8211; ist und bleibt Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Daf\u00fcr haben wir es ja.<\/p>\n<p><em>Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht hat das Zustimmungsgesetz zum Einheitlichen Patentgericht der EU gestoppt, weil die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag fehlte. Die Karlsruher Entscheidung zeigt die Macht der Obersten Verfassungsrichter, die zugleich von innen her angefragt wird. Eine Karikatur sagt oft mehr als eine lange Abhandlung. 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