{"id":52592,"date":"2020-04-09T05:23:03","date_gmt":"2020-04-09T04:23:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=52592"},"modified":"2020-04-19T20:54:43","modified_gmt":"2020-04-19T19:54:43","slug":"erkrankung-mit-coronavirus-habe-ich-einen-anspruch-auf-entgeltfortzahlung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/arbeitsrecht-know-how-schutz-2\/erkrankung-mit-coronavirus-habe-ich-einen-anspruch-auf-entgeltfortzahlung\/","title":{"rendered":"Erkrankung mit Coronavirus &#8211; habe ich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_52675\" aria-describedby=\"caption-attachment-52675\" style=\"width: 525px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-52675 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/coronavirus-4967489_1280-354x207.jpg\" alt=\"\" width=\"525\" height=\"307\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-52675\" class=\"wp-caption-text\"><em>Bild von thedarknut auf Pixabay<\/em><\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Schutzma\u00dfnahmen wie &#8220;social distancing&#8221;, Ausgangsbeschr\u00e4nkungen und Arbeit von Zuhause aus zum Trotz scheint die Ausbreitung des Coronavirus nach wie vor noch nicht gebannt zu sein. <\/em><\/p>\n<p><em>W\u00e4hrend die wirtschaftlichen Folgen zum aktuellen Zeitpunkt noch gar nicht absehbar sind, fragen sich Arbeitnehmer schon jetzt, welche Anspr\u00fcche ihnen im Falle der Infektion mit dem COVID-19 Virus zustehen. <\/em><\/p>\n<p><em>\u00dcber die M\u00f6glichkeit einer Entgeltfortzahlung im Falle einer Erkrankung soll der folgende Artikel daher Klarheit verschaffen.\u00a0<\/em><\/p>\n<h2>Grunds\u00e4tzlich gilt: sechs Wochen Gehalt im Krankheitsfall<\/h2>\n<p>In Zeiten des umhergehenden COVID-19 Virus gilt mehr denn je: Selbst das st\u00e4rkste Immunsystem offenbart ab und an Schw\u00e4chen. Als Folge steht die Benachrichtigung an den Arbeitgeber an, dass unter Umst\u00e4nden f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit mit Arbeitsausfall gerechnet werden muss.<\/p>\n<p>Dabei liegt auf der Hand, dass in solch einem Falle nicht ohne Weiteres Gehaltsk\u00fcrzungen am Monatsende drohen. Geregelt ist dies im Einzelnen im Entgeltfortzahlungsgesetz (kurz: EntgeltFG).<\/p>\n<p>Entscheidende Norm ist hier \u00a7 3 Abs. 1, welche Folgendes besagt:<\/p>\n<blockquote><p>Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunf\u00e4higkeit infolge von Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber f\u00fcr die Zeit der Arbeitsunf\u00e4higkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.<\/p><\/blockquote>\n<p>In diesem Zusammenhang versteht sich von selbst, dass eine Infektion mit dem Coronavirus eben eine solche Arbeitsunf\u00e4higkeit infolge von Krankheit darstellt. F\u00fcr sechs Wochen ist der Arbeitgeber also verpflichtet, das volle Gehalt zu entrichten. Besonderheiten im Vergleich zu anderen Erkrankungen bestehen demnach nicht.<\/p>\n<p>Allerdings gilt zu beachten: &#8220;Nur&#8221; der Verdacht auf eine Ansteckung und der damit einhergehenden Anordnung der Quarant\u00e4ne stellt gerade keinen Fall einer Arbeitsunf\u00e4higkeit im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes dar. Grund zur Sorge begr\u00fcndet dies aber nicht, da f\u00fcr Arbeitnehmer trotzdem ein Anspruch auf (zumindest teilweises) Gehalt besteht. Dieser ergibt sich aus dem Infektionsschutzgesetz (kurz: IfSG). N\u00e4heres dazu finden Sie hier:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/arbeitsrecht-geschaeftsgeheimnisse-know-how\/coronavirus-faq-die-wichtigsten-fragen\">Corona-FAQ: K\u00fcndigungen, Insolvenz, Entsch\u00e4digungen, Staatshilfen<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei einer Erkrankung oder aber einem Unfall mit einer Ausfallzeit von mehr als sechs Wochen \u00fcbernimmt in der Regel die Krankenkasse ab Woche 7 die Fortzahlung des Lohns. \u00dcblich sind dann etwa 70 Prozent der regul\u00e4ren Bezahlung, dies ist aber abh\u00e4ngig von der jeweiligen Versicherung.<\/p>\n<h2>Au\u00dferdem: Bei Coronainfektion besteht m\u00f6glicherweise Anspruch auf Kurzarbeitergeld<\/h2>\n<p>Dar\u00fcber hinaus kommt es aufgrund der Pandemie vermehrt zur Reduzierung von Arbeitszeit im Betrieb. Als Folge ist es m\u00f6glich, dass ein entsprechendes Entgelt nicht mehr gezahlt wird. In diesem Fall steht dem Arbeitnehmer die M\u00f6glichkeit offen, Kurzarbeitergeld zu beziehen. Allerdings m\u00fcssen hier sowohl auf Seiten des Unternehmens, also auch auf Seiten des Empf\u00e4ngers bestimmte Voraussetzungen erf\u00fcllt sein. So gilt gem\u00e4\u00df den Vorgaben der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit unter anderem Folgendes:<\/p>\n<ul>\n<li>Ein Betrieb kann bereits Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens\u00a0zehn Prozent\u00a0der Besch\u00e4ftigten im Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Diese Schwelle lag bisher bei einem Drittel der Belegschaft.<\/li>\n<li>Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben alle ungek\u00fcndigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch die Kurzarbeit einen Gehaltsausfall von \u00fcber 10 Prozent haben und weiterhin versicherungspflichtig besch\u00e4ftigt sind.<\/li>\n<li>Wird die bisherige Erheblichkeitsschwelle erreicht (mind. 1\/3 der Belegschaft hat einen Arbeitsausfall von \u00fcber 10 Prozent) k\u00f6nnen auch ungek\u00fcndigte, versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Gehaltsausfall 10 Prozent oder weniger betr\u00e4gt, Kurzarbeitergeld erhalten. Befristet bis zum 31.12.2020 ist die Erheblichkeitsschwelle von einem Drittel auf zehn Prozent der Belegschaft abgesenkt.<\/li>\n<li>Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die Kurzarbeiter erhalten grunds\u00e4tzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt betr\u00e4gt das Kurzarbeitergeld 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts.<\/li>\n<\/ul>\n<p><!--HubSpot Call-to-Action Code --><\/p>\n<p><center><span id=\"hs-cta-wrapper-9884d4b2-8fb2-4726-b76b-7e4087355337\" class=\"hs-cta-wrapper\"><span id=\"hs-cta-9884d4b2-8fb2-4726-b76b-7e4087355337\" class=\"hs-cta-node hs-cta-9884d4b2-8fb2-4726-b76b-7e4087355337\"><!-- [if lte IE 8]>\n\n\n<div id=\"hs-cta-ie-element\"><\/div>\n\n\n<![endif]--><a href=\"https:\/\/cta-redirect.hubspot.com\/cta\/redirect\/7036071\/9884d4b2-8fb2-4726-b76b-7e4087355337\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"><img decoding=\"async\" id=\"hs-cta-img-9884d4b2-8fb2-4726-b76b-7e4087355337\" class=\"hs-cta-img aligncenter\" style=\"border-width: 0px;\" src=\"https:\/\/no-cache.hubspot.com\/cta\/default\/7036071\/9884d4b2-8fb2-4726-b76b-7e4087355337.png\" alt=\"Kurzarbeit? Lassen Sie sich von Experten beraten!\" \/><\/a><\/span><script charset=\"utf-8\" src=\"https:\/\/js.hscta.net\/cta\/current.js\"><\/script><script type=\"text\/javascript\"> hbspt.cta.load(7036071, '9884d4b2-8fb2-4726-b76b-7e4087355337', {}); <\/script><\/span><\/center><!-- end HubSpot Call-to-Action Code --><\/p>\n<p>Weitere Informationen rund um das Thema Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus finden Sie hier:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/arbeitsrecht-geschaeftsgeheimnisse-know-how\/kurzarbeit-kurzarbeitergeld\">Kurzarbeit &#8211; Kurzarbeitergeld\u00a0\u2013 Eine \u00dcbersicht f\u00fcr Arbeitnehmer<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h2>Fazit: Durchatmen!<\/h2>\n<p>Arbeitnehmer k\u00f6nnen -zumindest was die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall anbelangt- beruhigt sein. Sollte es tats\u00e4chlich zu einer Infektion kommen, muss nur mit einer deutlich k\u00fcrzeren Ausfallzeit als sechs Wochen gerechnet werden. Die sicherste Variante bleibt aber selbstredend, sich an die Vorgaben des Gesundheitsministeriums wie Distanzierung, H\u00e4ndewaschen und generelle Vorsicht zu halten!<\/p>\n<div><div class=\"box  box--blue\"><div class=\"box__content\"><\/div>\n<p>Lesen Sie auch die uns h\u00e4ufig gestellten Fragen:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/arbeitsrecht-geschaeftsgeheimnisse-know-how\/coronavirus-faq-die-wichtigsten-fragen\"><strong>Corona-FAQ: K\u00fcndigungen, Insolvenz, Entsch\u00e4digungen, Staatshilfen<\/strong><\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schutzma\u00dfnahmen wie &#8220;social distancing&#8221;, Ausgangsbeschr\u00e4nkungen und Arbeit von Zuhause aus zum Trotz scheint die Ausbreitung des Coronavirus nach wie vor noch nicht gebannt zu sein. 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