{"id":52114,"date":"2020-03-31T06:49:41","date_gmt":"2020-03-31T05:49:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=52114"},"modified":"2020-03-31T16:04:45","modified_gmt":"2020-03-31T15:04:45","slug":"eugh-fack-ju-goehte-nicht-sittenwidrig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/eugh-fack-ju-goehte-nicht-sittenwidrig\/","title":{"rendered":"EuGH: &#8220;Fack ju G\u00f6hte&#8221; nicht sittenwidrig"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-52115 alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/fack-ju-ghte-1.jpg\" alt=\"\" width=\"400\" height=\"311\" \/>Trotz Abh\u00e4rtungserscheinungen nach \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Genuss Sozialer Medien &#8211; in Zeiten von Corona durchaus Mittel der Wahl &#8211; stellt sich bei der Formulierung &#8220;Fick dich!&#8221; ein gewisses Unbehagen ein. <\/em><\/p>\n<p><em>\u00c4hnliches d\u00fcrfte f\u00fcr die angels\u00e4chsische Ursprungsvariante &#8220;Fuck you!&#8221; gelten. <\/em><\/p>\n<p><em>Dass dieses nicht immer jenes bedeutet, hat der EuGH in einem Urteil zum Markenrecht festgestellt.<\/em><\/p>\n<h2>&#8220;Fack ju G\u00f6hte&#8221; als Marke?<\/h2>\n<p>Worum ging es? &#8220;Fack ju G\u00f6hte&#8221; ist der Titel einer Filmtrilogie, die in Deutschland jahrelang erfolgreich lief. Die Filme lockten hierzulande mehr als 20 Millionen Zuschauer ins Kino. Der dritte Teil der Reihe war 2017 der mit Abstand erfolgreichste Kinofilm in Deutschland. Die produzierende Constantin Film GmbH wollte den Titel schon 2015 als Marke europaweit sch\u00fctzen lassen, um den wirtschaftlichen Erfolg im Merchandising abzusichern. &#8220;Fack ju G\u00f6hte&#8221;-Shirts, &#8220;Fack ju G\u00f6hte&#8221;-Spiele, &#8220;Fack ju G\u00f6hte&#8221;-Bettw\u00e4sche &#8211; ein Millionengesch\u00e4ft.<\/p>\n<p>Zust\u00e4ndig f\u00fcr den Schutz eines Wirtschaftsguts als Marke ist auf kontinentaler Ebene das Amt der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr geistiges Eigentum (EU Intellectual Property Office, EUIPO). Doch statt den Schutz zu verf\u00fcgen, lehnte es den Antrag zur Eintragung der Marke &#8220;Fack ju G\u00f6hte&#8221; mit der Begr\u00fcndung ab, der englische Ausdruck &#8220;fuck you&#8221; (&#8220;fick dich&#8221;) und somit das gesamte angemeldete Zeichen seien vulg\u00e4r. Der Verbraucher k\u00f6nne sich daran st\u00f6ren.<\/p>\n<p>Filmproduzent Constantin beschritt den Rechtsweg und wollte die Eintragung durch einen Beschluss des erstinstanzlich zust\u00e4ndigen Gerichts der Europ\u00e4ischen Union (EuG) erwirken. Doch dieses entschied im Sinne des EUIPO, indem es bekr\u00e4ftigte, &#8220;Fack ju G\u00f6hte&#8221; versto\u00dfe gegen die guten Sitten und k\u00f6nne deshalb nicht als Marke eingetragen werden. Der Erfolg des Streifens spreche nicht dagegen.<\/p>\n<h2>EuGH hebt EUIPO\/EuG-Entscheidung auf<\/h2>\n<p>Constantin ging in Berufung, der Fall landete vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH). Die Richter in Luxemburg entschieden anders (EuGH, Urteil vom 27.02.2020, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-240\/18%20P\" title=\"C-240\/18 P (2 zugeordnete Entscheidungen)\">C-240\/18 P<\/a>): Der Titel der Filmkom\u00f6die werde von der deutschsprachigen \u00d6ffentlichkeit nicht als moralisch verwerflich wahrgenommen. Die Frage der Sittenwidrigkeit eines Markenzeichens d\u00fcrfe n\u00e4mlich nicht isoliert von der gesellschaftlichen Bedeutung und dem Kontext beantwortet werden. Und da sei es nun mal so, dass es in Deutschland keine breiten Debatten \u00fcber die Anst\u00f6\u00dfigkeit des Filmtitels gegeben habe. Und das, obgleich die Trilogie breite Schichten erreicht habe.<\/p>\n<h2>Muttersprachler und Nichtmuttersprachler<\/h2>\n<p>Dem deutschen Publikum seien der Ausdruck &#8220;Fuck you&#8221; und seine Bedeutung zwar bekannt \u2013 dennoch nehme es den Ausdruck nicht zwangsl\u00e4ufig genau so wahr wie ein englischsprachiges Publikum, so der EuGH in seiner Argumentation. &#8220;In der Muttersprache k\u00f6nne die Empfindlichkeit n\u00e4mlich wesentlich st\u00e4rker als in einer Fremdsprache sein&#8221;, hie\u00df es in einer Mitteilung zu der Entscheidung.<\/p>\n<p>Zudem bestehe der Titel nicht aus dem englischen Ausdruck als solchem, sondern aus dessen lautschriftlicher \u00dcbertragung ins Deutsche. Der EuGH sah daher insgesamt keine Anhaltspunkte daf\u00fcr, dass das deutschsprachige Publikum das Markenzeichen &#8220;Fack Ju G\u00f6hte&#8221; als Versto\u00df gegen grundlegende moralische Werte und Normen der Gesellschaft wahrnehmen k\u00f6nne.<\/p>\n<h2>Das Urteil wirft Fragen auf<\/h2>\n<p>Angemessene W\u00fcrdigung k\u00fcnstlerischer Freiheit und wirtschaftlicher Interessen oder weiterer Meilenstein auf dem Weg des sittlich-kulturellen Verfalls? Dar\u00fcber kann man jenseits des Beschlusses durchaus streiten.<\/p>\n<p>Freilich ist es ein sinnvolles juristisches Kriterium, dass es auf das Verst\u00e4ndnis des Durchschnittsrezipienten ankommt, wenn es um die Bewertung der Wirkung von Formulierungen geht. Gleichzeitig muss man sehen, dass gemessen an diesem Kriterium die Einsch\u00e4tzung des EuGH fragw\u00fcrdig ist, da die Beleidigung &#8220;Fuck you&#8221; zumindest bei der relevanten Zielgruppe ein quasi-muttersprachliches Niveau erreicht hat, mit \u00e4hnlichen Auswirkungen auf das Empfinden wie sie deutschsprachige Beleidigungen hervorrufen. Zudem darf in Frage gestellt werden, dass alle die Ironie des Titels erkennen &#8211; eine Denglisch-Verballhornung in Verbindung mit einem der bedeutendsten deutschsprachigen Autoren, dessen Name f\u00fcr die deutsche Kultur weltweit selbst zur &#8220;Marke&#8221; geworden ist.<\/p>\n<p>Andererseits: Wenn Constantin f\u00fcr die Produktion F\u00f6rdermittel verschiedener angesehener Organisationen erhielt und selbst die renommierten Goethe-Institute die Filmtrilogie zu Unterrichtszwecken verwenden, kann man sich der Einsch\u00e4tzung des EuGH anschlie\u00dfen. Solange also niemand auf die Idee kommt, &#8220;Schei\u00df Schiller&#8221; sch\u00fctzen zu lassen, ist den guten Sitten gen\u00fcge getan.<\/p>\n<p><em>Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Trotz Abh\u00e4rtungserscheinungen nach \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Genuss Sozialer Medien &#8211; in Zeiten von Corona durchaus Mittel der Wahl &#8211; stellt sich bei der Formulierung &#8220;Fick dich!&#8221; ein gewisses Unbehagen ein. \u00c4hnliches d\u00fcrfte f\u00fcr die angels\u00e4chsische Ursprungsvariante &#8220;Fuck you!&#8221; gelten. 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