{"id":52019,"date":"2020-03-25T06:53:03","date_gmt":"2020-03-25T05:53:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=52019"},"modified":"2020-03-25T20:38:10","modified_gmt":"2020-03-25T19:38:10","slug":"bei-aufruf-mord-bundesverfassungsgericht-staerkt-recht-auf-vergessenwerdn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/bei-aufruf-mord-bundesverfassungsgericht-staerkt-recht-auf-vergessenwerdn\/","title":{"rendered":"Bei Aufruf Mord? &#8211; Bundesverfassungsgericht st\u00e4rkt Recht auf Vergessenwerden"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_52020\" aria-describedby=\"caption-attachment-52020\" style=\"width: 405px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-52020\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/benjamin-dada-EDZTb2SQ6j0-unsplash-scaled.jpg\" alt=\"Recht auf Vergessen \" width=\"405\" height=\"270\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/benjamin-dada-EDZTb2SQ6j0-unsplash-scaled.jpg 2560w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/benjamin-dada-EDZTb2SQ6j0-unsplash-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/benjamin-dada-EDZTb2SQ6j0-unsplash-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/benjamin-dada-EDZTb2SQ6j0-unsplash-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/benjamin-dada-EDZTb2SQ6j0-unsplash-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/benjamin-dada-EDZTb2SQ6j0-unsplash-2048x1365.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 405px) 100vw, 405px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-52020\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Benjamin Dada on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Ein Grundsatz unseres Rechtssystems ist, dass jeder Mensch eine zweite Chance verdient hat. <\/em><\/p>\n<p><em>Wer nach verb\u00fc\u00dfter Strafe zur\u00fcckkehrt in die Gesellschaft, sollte dort m\u00f6glichst vorurteilsfrei wiederaufgenommen werden. <\/em><\/p>\n<p><em>Diese Willkommenskultur z\u00e4hlt zu den Grundfesten einer zivilisatorischer Ordnung, die den Rechtsfrieden der ewigen Fehde vorzieht. Wir haben aus der Vergangenheit gelernt und \u2013 nicht ganz ohne den Einfluss der christlichen Vorstellung von Vergebung \u2013 dieses Prinzip der Rehabilitation in unser Rechtssystem eingebracht.<\/em><\/p>\n<h2>Das Netz vergisst nicht, jedenfalls nicht von selbst<\/h2>\n<p>Nun gibt es heute zwar weder Talion noch Fehde, stattdessen aber das Internet. Das vergisst noch weniger als eine sizilianische Familie oder ein germanischer Stamm. Jede Jugends\u00fcnde wird da vom Suchmaschinen auf den Monitor gesp\u00fclt. Und wenn die S\u00fcnde ein Kapitalverbrechen war, dann besteht nur wenig Hoffnung, jemals eine virtuelle Reputation aufbauen zu k\u00f6nnen, die einem entlassenen Straft\u00e4ter den Neuanfang in Privat- und Berufsleben erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p>So der Fall eines Beschwerdef\u00fchrers beim BVerfG, der gegen einen Suchmaschinenbetreiber vorging, weil dieser Pressemeldungen von 1982 hervorholte, die den Beschwerdef\u00fchrer mit jedem Aufruf zu seinem Namen erneut ins Zwielicht r\u00fcckten. Dabei geht es nicht um \u00fcble Nachrede oder \u00e4hnliches \u2013 die schlechte Presse hat gute Grunde: Der Beschwerdef\u00fchrer hatte 1981 einen Mord begangen und war 1982 zu zwanzig Jahren Haft verurteilt worden. 2002 erfolgte die Entlassung und mittlerweile lebt er wieder unter uns und versucht eine Neuorientierung. Und genau diese wird durch die gnadenlose Suchmaschine empfindlich gest\u00f6rt.<\/p>\n<h2>Freiheit umfasst Chance zum Neubeginn<\/h2>\n<p>Dazu stellt das BVerfG fest, eine Person m\u00fcsse davor gesch\u00fctzt werden, dass ihr fr\u00fchere Positionen, \u00c4u\u00dferungen und Handlungen unbegrenzt \u00f6ffentlich vorgehalten werden, denn \u201eerst die Erm\u00f6glichung eines Zur\u00fccktretens vergangener Sachverhalte\u201c er\u00f6ffne dem Einzelnen \u201edie Chance zum Neubeginn in Freiheit\u201c, und damit genau das, was Kern der Resozialisierung nach verb\u00fc\u00dfter Strafe ist. Zur \u201eZeitlichkeit der Freiheit\u201c geh\u00f6re, so das BVerfG, \u201edie M\u00f6glichkeit des Vergessens\u201c. Das sei Bestandteil des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/2.html\" title=\"Art. 2 GG\">Art. 2 Abs. 1<\/a> i.V.m. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/1.html\" title=\"Art. 1 GG\">Art. 1 Abs. 1 GG<\/a>.<\/p>\n<p>Zur Freiheit geh\u00f6re es n\u00e4mlich auch, \u201epers\u00f6nliche \u00dcberzeugungen und das eigene Verhalten im Austausch mit Dritten auf der Basis gesellschaftlicher Kommunikation zu bilden, fortzuentwickeln und zu ver\u00e4ndern\u201c, wof\u00fcr es eines rechtlichen Rahmens bed\u00fcrfe, \u201eder es erm\u00f6glicht, von seiner Freiheit uneingesch\u00fcchtert Gebrauch zu machen, und die Chance er\u00f6ffnet, Irrt\u00fcmer und Fehler hinter sich zu lassen\u201c. Dies gelte \u201enicht zuletzt in Blick auf das Ziel der Wiedereingliederung von Straft\u00e4tern\u201c.<\/p>\n<h2>Und die Pressefreiheit?<\/h2>\n<p>Was aber ist mit der Meinungs- und Pressefreiheit aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\" title=\"Art. 5 GG\">Art. 5 Abs. 1 GG<\/a>? Die tritt im vorliegenden Fall hinter das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht zur\u00fcck, ohne dass damit dem Beschwerdef\u00fchrer grunds\u00e4tzlich die alleinige Entscheidungs- und Verf\u00fcgungsm\u00f6glichkeit \u00fcberlassen wird. Der durch Art. 2 grundrechtlich gesch\u00fctzten Person wird also keine derart weitreichende Herrschaft \u00fcber die angebotenen Informationen zugesprochen, dass sie sich gewisserma\u00dfen aussuchen k\u00f6nnte, wie \u00fcber sie berichtet und was \u00fcber sie im Netz gefunden wird.<\/p>\n<p>Das BVerfG stellt klar, dass eine Person keinen Anspruch erheben kann, \u201ealle personenbezogenen Informationen, die im Rahmen von Kommunikationsprozessen ausgetauscht wurden, aus dem Internet entfernen zu lassen\u201c. Insbesondere gebe es \u201ekein Recht, \u00f6ffentlich zug\u00e4ngliche Informationen nach freier Entscheidung und allein eigenen Vorstellungen zu filtern und auf die Aspekte zu begrenzen, die Betroffene f\u00fcr relevant oder f\u00fcr dem eigenen Pers\u00f6nlichkeitsbild angemessen halten\u201c. Welche Informationen als \u201einteressant, bewundernswert, anst\u00f6\u00dfig oder verwerflich erinnert werden\u201c, so das BVerfG, unterliege \u201einsoweit nicht der einseitigen Verf\u00fcgung des Betroffenen\u201c. Das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht sei \u201ekein Rechtstitel gegen ein Erinnern in historischer Verantwortung\u201c.<\/p>\n<h2>Vergessen \u2013 aber nicht alles<\/h2>\n<p>Das ist eine wichtige Bemerkung, die gerade auch mit Blick auf die politischen Verbrechen in zwei deutschen Diktaturen gro\u00dfe Relevanz hat. Dennoch st\u00e4rkt das BVerfG die Wiedereingliederung von Straft\u00e4tern durch die Begrenzung der Pressefreiheit zugunsten des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts und die M\u00f6glichkeit des Vergessens, der wiederum im \u00f6ffentlichen Interesse eine klare Grenze gesetzt wird.<\/p>\n<p><em>Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Grundsatz unseres Rechtssystems ist, dass jeder Mensch eine zweite Chance verdient hat. Wer nach verb\u00fc\u00dfter Strafe zur\u00fcckkehrt in die Gesellschaft, sollte dort m\u00f6glichst vorurteilsfrei wiederaufgenommen werden. Diese Willkommenskultur z\u00e4hlt zu den Grundfesten einer zivilisatorischer Ordnung, die den Rechtsfrieden der ewigen Fehde vorzieht. 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