{"id":51909,"date":"2020-03-13T06:33:26","date_gmt":"2020-03-13T05:33:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=51909"},"modified":"2020-03-13T18:50:16","modified_gmt":"2020-03-13T17:50:16","slug":"spiegel-durfte-aus-anwaltsschreiben-zitieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/spiegel-durfte-aus-anwaltsschreiben-zitieren\/","title":{"rendered":"Der SPIEGEL durfte aus Anwaltsschreiben zitieren"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_51910\" aria-describedby=\"caption-attachment-51910\" style=\"width: 343px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-51910\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/jay-clark-P3sLerH3UmM-unsplash-276x414.jpg\" alt=\"Spiegel Anwalt Klage Fu\u00dfballspieler\" width=\"343\" height=\"515\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/jay-clark-P3sLerH3UmM-unsplash-276x414.jpg 276w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/jay-clark-P3sLerH3UmM-unsplash-413x620.jpg 413w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/jay-clark-P3sLerH3UmM-unsplash-768x1152.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/jay-clark-P3sLerH3UmM-unsplash-1024x1536.jpg 1024w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/jay-clark-P3sLerH3UmM-unsplash-1365x2048.jpg 1365w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/03\/jay-clark-P3sLerH3UmM-unsplash-scaled.jpg 1707w\" sizes=\"(max-width: 343px) 100vw, 343px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-51910\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Jay Clark on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Die journalistische Aufarbeitung eines Steuerhinterziehungsskandals trifft auf Stolpersteine. Der Verteidiger eines angeblichen Promi-Steuers\u00fcnders will die Berichterstattung durch den Spiegel untersagt wissen, zwei Instanzen best\u00e4rken ihn in dieser Rechtsauffassung. <\/em><\/p>\n<p><em>Der Spiegel antwortet mit gro\u00dfer Sch\u00e4rfe und ver\u00f6ffentlicht ein Zitat aus dem Schreiben des mahnenden Rechtverteidigers in einem hochkritischen Kontext. Der Verteidiger klagt auf Unterlassung, weil sein Pers\u00f6nlichkeitsrecht in seinen unterschiedlichsten Auspr\u00e4gungen verletzt worden sei. <\/em><\/p>\n<p><em>Der BGH verneint eine Rechtsverletzung durch die Zeitschrift (BGH, Urteil v. 26.11.2019, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%2012\/19\" title=\"BGH, 26.11.2019 - VI ZR 12\/19: Kein Schertz: Medienanwalt wollte Spiegel einsch&uuml;chtern und verl...\">VI ZR 12\/19<\/a>).<br \/>\n<\/em><\/p>\n<h2>Steuerhinterziehungsvorw\u00fcrfe gegen zwei Fu\u00dfballstars: der Spiegel konfrontiert<\/h2>\n<p>Zwei Fu\u00dfballspieler internationalen Rufs sollen ihre Steuerpflichten missachtet haben. So schickte ein Spiegel-Redakteur einem davon einen Fragebogen betreffend seine Steuererkl\u00e4rungen der Jahre 2011 und 2013. Daraufhin antwortete dessen Anwalt mit einem langen Schreiben, in dem er die Berichterstattung als das Steuergeheimnis und die Privatsph\u00e4re verletzend r\u00fcgte.<\/p>\n<p>Unter anderem schrieb er folgenden Absatz: \u201eDas ist eine neue Qualit\u00e4t von journalistischer Verrohung, wenn [die Zeitschrift] sich anschickt, Daten, die durch Straftaten erlangt wurden und Sachverhalte auch falsch wiedergeben, zur Grundlage [ihrer]Artikel macht.\u201c<\/p>\n<p>Der Spiegel berichtete in der Folge dennoch kritisch von dem Steuerverhalten der Fu\u00dfballspieler und kassierte daf\u00fcr verbietende einstweilige Verf\u00fcgungen. Dass ihr die Berichterstattung untersagt wurde, kommentierte die Zeitschrift in scharfem Tonfall in einem Artikel mit der \u00dcberschrift \u201eBitte bellen Sie leise\u201c und der Unter\u00fcberschrift \u201e&#8230; Die Presse soll Wachhund der Demokratie sein. Die F\u00e4lle [Y] und [X] zeigen, dass manche Presserichter in Deutschland Scho\u00dfhunde bevorzugen\u201c. In demselben Artikel stellte die Zeitschrift auch die Vorgeschichte dar, insbesondere den Schriftverkehr mit dem Anwalt des Fu\u00dfballspielers.<\/p>\n<h2>Der Spiegel ver\u00f6ffentlicht w\u00f6rtliche Zitate aus einem Anwaltsschreiben<\/h2>\n<blockquote><p>\u201eAm 3. Dezember erschien [die Zeitschrift] mit der Y- und der X-Geschichte und gab sich alle M\u00fche, die Regeln einzuhalten. Mehr als eine Woche vorher hatte die Redaktion Y, X und ihre Beraterst\u00e4be darum gebeten, die Ergebnisse der monatelangen Recherchen zu kommentieren. Von Ys Seite kam wenig zur\u00fcck, von Xs vor allem eine Drohung. Dort spielte nun [Kl\u00e4ger] mit, Medienrechtler aus [&#8230;], bekannt f\u00fcr hohe Honorare und ein erh\u00f6htes Emp\u00f6rungspotential. <u>Diesmal emp\u00f6rte er sich \u00fcber eine angeblich \u201aneue Qualit\u00e4t von journalistischer Verrohung\u2018. [Die Zeitschrift] nutze Material aus einem \u201aHackerangriff\u2018, die Fragen seien \u201ader Privatsph\u00e4re &#8230; bzw. dem Steuergeheimnis zuzurechnen\u2018. Eine Zeile \u00fcber den Fall im Heft und man werde klagen<\/u>. Definitiv!\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Der Anwalt reagierte mit einer Klage auf Unterlassung bez\u00fcglich der unterstrichenen Textpassage. In der ersten Instanz obsiegte er, die Berufung und die Revision vor dem BGH jedoch verneinten einen Unterlassungsanspruch gegen die Zeitschrift.<\/p>\n<h2>Keine Verletzung des allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrechts des Kl\u00e4gers<\/h2>\n<p>Tangiert war nur das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht des Anwalts in seiner Auspr\u00e4gung als Bestimmungsrecht des Autors \u00fcber die Ver\u00f6ffentlichung eines von ihm verfassten Schreibens. Das betraf die Wiedergabe des Ausdrucks \u201eneue Qualit\u00e4t von journalistischer Verrohung\u201c, weil dies das einzige Zitat war, das R\u00fcckschl\u00fcsse auf die Pers\u00f6nlichkeit des Kl\u00e4gers und die Art seiner in gewisser Weise emotionalen Argumentationsweise zu ziehen vermochte.<\/p>\n<p>Das war etwa bei den Zitatschnipseln \u201eHackerangriff\u201c sowie \u201eder Privatsph\u00e4re &#8230; bzw. dem Steuergeheimnis zuzurechnen\u201c nicht der Fall. Denn die beiden Zitate waren so kurz, dass sie keine pers\u00f6nliche Pr\u00e4gung erkennen lie\u00dfen. Aber auch das w\u00f6rtliche Zitieren des l\u00e4ngeren Ausdrucks war nicht rechtswidrig. Denn die Abw\u00e4gung fiel zugunsten der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/meinungsfreiheit\">Meinungs<\/a>&#8211; und Medienfreiheit der Zeitschrift aus. Die Ver\u00f6ffentlichung des Zitats ber\u00fchrte den klagenden Anwalt n\u00e4mlich nur in seiner Sozialsph\u00e4re. Au\u00dferdem hatte der Kl\u00e4ger das Wort \u201eVerrohung\u201c fr\u00fcher schon \u00f6fter zu Ver\u00f6ffentlichungszwecken benutzt, weshalb er selbst R\u00fcckschl\u00fcsse auf seine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\">Pers\u00f6nlichkeit<\/a> angesichts der Wortwahl erm\u00f6glicht habe. Ausschlaggebend f\u00fcr die Abw\u00e4gung war, dass die Zeitschrift durch die Ver\u00f6ffentlichung einen Beitrag zum \u00f6ffentlichen Meinungskampf geleistet hatte.<\/p>\n<h2>Das Pers\u00f6nlichkeitsrecht in seinen anderen Auspr\u00e4gungen nicht ber\u00fchrt<\/h2>\n<p>Der BGH hat sonst eine Ber\u00fchrung des Pers\u00f6nlichkeitsrechts des Kl\u00e4gers verneint, sodass eine Rechtsverletzung nicht in Betracht kam. Insbesondere seien dem Kl\u00e4ger keine \u00c4u\u00dferungen in den Mund gelegt worden, die er nicht get\u00e4tigt hatte. Auch habe die Berichterstattung nicht seine Geheim- oder Privatsph\u00e4re oder seine<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/datenschutzrecht\/recht-auf-informationelle-selbstbestimmung\"> informationelle Selbstbestimmung<\/a> betroffen und ebenso wenig seine Berufsehre und soziale Anerkennung verletzt.<\/p>\n<p>Das Verhalten des Spiegel ist damit von zivilrechtlich h\u00f6chster Stelle als rechtm\u00e4\u00dfig beurteilt worden. Das Urteil des BGH ist aber andererseits auch keine Handlungsempfehlung. M\u00e4chtige Medienunternehmen wie der Spiegel sollten Dinge nicht nur deshalb tun, weil sie nicht verboten sind. Nicht zuletzt die eigenen Leser haben n\u00e4mlich ein feines Gesp\u00fcr daf\u00fcr, wo einer Berichterstattung der moralische Kompass fehlt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die journalistische Aufarbeitung eines Steuerhinterziehungsskandals trifft auf Stolpersteine. 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