{"id":51830,"date":"2020-03-11T06:00:04","date_gmt":"2020-03-11T05:00:04","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=51830"},"modified":"2020-03-26T17:32:14","modified_gmt":"2020-03-26T16:32:14","slug":"spielerleihe-gibt-es-die-auch-im-esport","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/e-sportrecht\/spielerleihe-gibt-es-die-auch-im-esport\/","title":{"rendered":"Spielerleihe &#8211; gibt es die auch im Esport?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_51831\" aria-describedby=\"caption-attachment-51831\" style=\"width: 420px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-51831\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/cytonn-photography-GJao3ZTX9gU-unsplash-620x414.jpg\" alt=\"Spielerleihe - gibt es die auch im Esport?\" width=\"420\" height=\"280\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/cytonn-photography-GJao3ZTX9gU-unsplash-620x414.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/cytonn-photography-GJao3ZTX9gU-unsplash-768x513.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/cytonn-photography-GJao3ZTX9gU-unsplash-1536x1025.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/cytonn-photography-GJao3ZTX9gU-unsplash-2048x1367.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 420px) 100vw, 420px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-51831\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Cytonn Photography on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Spielerleihe gibt es doch nur im <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/esportrecht\/wie-laeuft-esport-eigentlich-im-profifussball-ab\">Fu\u00dfball<\/a>! <\/em><\/p>\n<p><em>Zumindest sind es die Schlagzeilen aus dem Fu\u00dfball, die den Kampf um die besten Nachwuchs -Talente mit horrenden Summen beschreiben. Leihgesch\u00e4fte dienen aber lange nicht mehr nur dazu, junge Fu\u00dfballprofis mit mehr Spielpraxis zu versorgen. <\/em><\/p>\n<p><em>Vielmehr ist es eine lukrative Gesch\u00e4ftsidee geworden, dadurch den Verein besser zu vermarkten und zus\u00e4tzliche Gewinne zu erzielen. <\/em><\/p>\n<p><em>Das alles klingt doch ganz danach, als k\u00f6nnte diese Unternehmenskonzept im Esport auch gut funktionieren &#8211; oder?\u00a0<\/em><\/p>\n<h2>Unterschied zwischen Spielerleihe und Spielertransfer<\/h2>\n<p>Es gibt verschiedene Gesch\u00e4ftsmodelle, den Handel mit Talenten auszugestalten. Die g\u00e4ngigsten sind die Spielerleihe und der Spielertransfer. Man spricht von einem Spielertransfer, wenn ein Vertragssportler einen Vereinswechsel vornimmt, weil er zuvor aus einem noch laufenden Vertrag aufgrund der Zahlung einer Abl\u00f6sesumme \u201eherausgel\u00f6st&#8221; wird.<\/p>\n<p>Die Spielerleihe unterscheidet sich dazu dadurch, dass der Vertragssportler aus seinem Verein nicht \u201eherausgel\u00f6st\u201c, sondern lediglich an einen anderen Verein verliehen wird.<\/p>\n<p>Je nach Sportart ist die Ausgestaltung der Leihvertr\u00e4ge komplex und ideenreich. Weitgehend ist es jedoch so, dass es drei Akteure gibt &#8211; den Sportler; den Verein, bei dem der Sportler unter Vertrag steht und der den Sportler verleiht (\u201eVerleiher&#8221;); den Verein, der den Sportler leiht (\u201eEntleiher\u201c). W\u00e4hrend der Spielerleihe wird das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/esportrecht\/esportler-bin-ich-arbeitnehmer-oder-freelancer\">Arbeitsverh\u00e4ltnis<\/a> mit dem Verleiher ruhend gestellt und zugleich ein befristetes Arbeitsverh\u00e4ltnis mit dem Entleiher geschlossen. In der Regel muss der verliehene Spieler beim abgebenden Verein mindestens noch ein Kalenderjahr \u00fcber den vereinbarten Zeitraum der Leihe unter Vertrag stehen, damit er nicht &#8220;vereinslos&#8221; wird.<\/p>\n<p>Es werden gew\u00f6hnlich junge Spieler verliehen, die der Verleiher durch eigene <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/esportrecht\/jugendschutz-im-rahmen-von-esport-veranstaltungen\">Jugendarbeit<\/a> aufgezogen hat, die aber noch nicht gut genug sind, um eine Stammposition zu besetzen. Beim Entleiher k\u00f6nnen sie dann Spielpraxis sammeln und bereits Eigenerwerbung betreiben.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0Aber\u00a0Achtung! Der\u00a0Sportler hat auch beim \u00a0Entleiher\u00a0keinen\u00a0Anspruch auf Einsatz im Spiel-, sondern\u00a0lediglich auf Teilnahme im Trainingsbetrieb.<\/span><\/p>\n<p>Ein prominentes Beispiel ist der Verteidiger Achraf Hakim, der im Sommer 2018 f\u00fcr zwei Jahre von Real Madrid an Borussia Dortmund 09 verliehen wurde. Ende Juni 2020 endet seine Leihzeit. Zu seinem Bedauern, denn beim BVB war der marokkanische Nationalspieler sogar Stammspieler und durfte alle Pflichtspiele absolvieren. Bei seinem Stammverein Real Madrid hat er zwar die Jugendausbildung geno\u00dfen, im Erwachsenenbereich aber nur die Auswechselbank gew\u00e4rmt.<\/p>\n<h2>Vorteile der Spielerleihe<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/h2>\n<div class=\"box  box--blue\"><div class=\"box__content\">\n<p><strong>Vorteile f\u00fcr den Verleiher:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>muss kein Gehalt zahlen, w\u00e4hrend Spieler verliehen<\/li>\n<li>zus\u00e4tzliche Einnahmequelle durch Leihgeb\u00fchr<\/li>\n<li>Spieler erh\u00e4lt Spielpraxis und kehrt \u201est\u00e4rker\u201c zur\u00fcck<\/li>\n<li>Flexibilit\u00e4t in der Besetzung<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Vorteile f\u00fcr den Sportler:<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Spielerfahrung und Spielpraxis<\/li>\n<li>\u201eEigenwerbung\u201c und Aufmerksamkeiti<\/li>\n<li>in der Regel h\u00f6here Gehaltszahlung<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Vorteile f\u00fcr den Entleiher:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Bedarfsdeckung<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/li>\n<li>keine Verpflichtung nach Ende der Vertragslaufzeit (es sei denn vereinbart)<\/li>\n<li>finanzielle Ersparnisse, da keine neuen Spieler \u201egekauft\u201c werden m\u00fcssen<\/li>\n<\/ul>\n<\/div><\/div>\n<h2>Spieleragenturen und Lizenzvertr\u00e4ge im Esport<\/h2>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsmodell der Spielerleihe ist auch im Esport angekommen. Es hat sich jedoch etwas von der \u201eklassischen\u201c Ausgestaltung abgewandelt etabliert. Denn im Esport ist es so, dass der Esportler w\u00e4hrend seiner Leihe nicht bereits bei einem Verein oder Team unter Vertrag steht, sondern lediglich bei einer <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sportrecht\/die-zusammenarbeit-mit-spielervermittlern-spielerberatern\">Spieleragentur<\/a> (in der klassischen Spielerleihe w\u00e4re es die Rolle des \u201eVerleihers\u201c). Diese Agentur erwirbt durch Einstellungsvertrag mit dem Spieler seine Pers\u00f6nlichkeits- und Vermarktungsrechte. Durch Anweisung kann sie dann bestimmen, f\u00fcr welchen Verein oder welches Team der Esportler nun spielen soll. Zwischen der Agentur und dem Vertragspartner (hier dem &#8220;Entleiher&#8221;) entsteht ein Lizenzvertrag \u00fcber den Spieler, der selbst kein Mitspracherecht bei der Ausgestaltung hat, weil die Agentur ihm weiterhin sein Gehalt zahlt.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>F\u00fcr die Agentur hat diese Gesch\u00e4ftsidee die Vorteile, dass sie die besten Talente geb\u00fcndelt unter Vertrag halten und diese anschlie\u00dfend nach Bedarf vermitteln kann. Durch die Lizenzierung der Pers\u00f6nlichkeitsrechte entsteht ihre Einnahmequelle.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2>Spielerleihe im Esport dient Marketingzwecken<\/h2>\n<p>Im Esport hat sich dieses Modell zun\u00e4chst durchgesetzt, weil die Vereine bzw. Entleiher den Esport an sich erst einmal \u201etesten\u201c wollen. Dadurch, dass sie keine eigenen Spieler unter Vertrag nehmen und einstellen, tragen sie auch kein Risiko. Die Lizenzgeb\u00fchr zahlen sie in der Regel aus dem Marketingbudget, sodass Esport lediglich der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/esportrecht\/sportrechtskongress-esport-als-wirtschaftsfaktor\">Marketing- und \u00d6ffentlichkeitsarbeit<\/a> dient.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich kennt auch Esport das Konzept der Spielerleihe. Er hat es nur an seinen eigenen Bed\u00fcrfnisse angepasst. Der Esportler sollte also keinesfalls direkt Parallelen zur klassischen Spielerleihe des Fu\u00dfballs ziehen. Das Gesch\u00e4ftsmodell etabliert sich gerade noch in das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/esportrecht\/sponsoring-im-esport-vorteile-und-anleitung-zum-start-ins-ecosystem\">Ecosystem<\/a>, sodass auch an dieser Stelle hohe Vorsicht bei der Vertragsausgestaltung geboten ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Spielerleihe gibt es doch nur im Fu\u00dfball! 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