{"id":51818,"date":"2020-02-20T20:33:36","date_gmt":"2020-02-20T19:33:36","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=51818"},"modified":"2020-02-20T20:37:09","modified_gmt":"2020-02-20T19:37:09","slug":"amazonhaendler-haftet-nicht-fuer-bewertungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/amazonhaendler-haftet-nicht-fuer-bewertungen\/","title":{"rendered":"BGH: Amazonh\u00e4ndler haften nicht f\u00fcr Kundenbewertungen"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_51820\" aria-describedby=\"caption-attachment-51820\" style=\"width: 501px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-51820\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Pflaster.jpg\" alt=\"\" width=\"501\" height=\"292\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Pflaster.jpg 723w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Pflaster-708x414.jpg 708w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Pflaster-620x362.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/Pflaster-354x207.jpg 354w\" sizes=\"(max-width: 501px) 100vw, 501px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-51820\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Luis Villasmil on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p>Der unter anderem f\u00fcr Anspr\u00fcche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zust\u00e4ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass den Anbieter eines auf der Online-Handelsplattform Amazon angebotenen Produkts f\u00fcr Bewertungen des Produkts durch Kunden grunds\u00e4tzlich keine wettbewerbsrechtliche Haftung trifft.<\/p>\n<h2>Sachverhalt<\/h2>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist ein eingetragener Wettbewerbsverein. Die Beklagte vertreibt Kinesiologie-Tapes. Sie hat diese Produkte in der Vergangenheit damit beworben, dass sie zur Schmerzbehandlung geeignet seien, was jedoch medizinisch nicht gesichert nachweisbar ist. Die Beklagte hat deshalb am 4. November 2013 gegen\u00fcber dem Kl\u00e4ger eine strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung abgegeben.<\/p>\n<p>Die Beklagte bietet ihre Produkte auch bei der Online-Handelsplattform Amazon an. Dort wird f\u00fcr jedes Produkt \u00fcber die EAN (European Article Number) eine diesem Produkt zugewiesene ASIN (Amazon-Standard-Identifikationsnummer) generiert, die sicherstellen soll, dass beim Aufruf eines bestimmten Produkts die Angebote s\u00e4mtlicher Anbieter dieses Produkts angezeigt werden. K\u00e4uferinnen und K\u00e4ufer k\u00f6nnen bei Amazon die Produkte bewerten. Amazon weist eine solche Bewertung ohne n\u00e4here Pr\u00fcfung dem unter der entsprechenden ASIN gef\u00fchrten Produkt zu. Das hat zur Folge, dass zu einem Artikel alle Kundenbewertungen angezeigt werden, die zu diesem &#8211; unter Umst\u00e4nden von mehreren Verk\u00e4ufern angebotenen &#8211; Produkt abgegeben wurden.<\/p>\n<p>Am 17. Januar 2017 bot die Beklagte bei Amazon Kinesiologie-Tapes an. Unter diesem Angebot waren Kundenrezensionen abrufbar, die unter anderem die Hinweise &#8220;schmerzlinderndes Tape!&#8221;, &#8220;This product is perfect for pain\u2026&#8221;, &#8220;Schnell l\u00e4sst der Schmerz nach&#8221;, &#8220;Linderung der Schmerzen ist sp\u00fcrbar&#8221;, &#8220;Die Schmerzen gehen durch das Bekleben weg&#8221; und &#8220;Schmerzen lindern&#8221; enthielten. Der Kl\u00e4ger forderte von der Beklagten die Zahlung einer Vertragsstrafe. Die L\u00f6schung der Kundenrezensionen lehnte Amazon auf Anfrage der Beklagten ab.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger begehrt Unterlassung und Zahlung der Vertragsstrafe sowie der Abmahnkosten. Die Beklagte habe sich die Kundenrezensionen zu Eigen gemacht und h\u00e4tte auf ihre L\u00f6schung hinwirken m\u00fcssen. Falls dies nicht m\u00f6glich sei, d\u00fcrfe sie die Produkte bei Amazon nicht anbieten<\/p>\n<h2><strong>Bisheriger Prozessverlauf<\/strong><\/h2>\n<p>Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Es bestehe kein Anspruch aus <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/8.html\" title=\"&sect; 8 UWG: Beseitigung und Unterlassung\">\u00a7 8 Abs. 1<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3a.html\" title=\"&sect; 3a UWG: Rechtsbruch\">\u00a7 3a* UWG<\/a> in Verbindung mit \u00a7 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 HWG. Die Berufung des Kl\u00e4gers hatte keinen Erfolg. Zwar seien die in den Kundenrezensionen enthaltenen gesundheitsbezogenen Angaben irref\u00fchrend. Sie stellten aber keine Werbung dar. Zumindest w\u00e4re eine solche Werbung der Beklagten nicht zuzurechnen.<\/p>\n<h2><strong>Entscheidung des Bundesgerichtshofs<\/strong><\/h2>\n<p>Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Kl\u00e4gers zur\u00fcckgewiesen. Das Berufungsgericht hat mit Recht angenommen, dass die Beklagte f\u00fcr Kundenbewertungen der von ihr bei Amazon angebotenen Produkte keine wettbewerbsrechtliche Haftung trifft.<\/p>\n<p>Ein Unterlassungsanspruch des Kl\u00e4gers ergibt sich nicht aus der Vorschrift des \u00a7 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 und Satz 2 HWG, die Werbung f\u00fcr Medizinprodukte mit irref\u00fchrenden \u00c4u\u00dferungen Dritter verbietet. Die Kundenbewertungen sind zwar irref\u00fchrende \u00c4u\u00dferungen Dritter, weil die behauptete Schmerzlinderung durch Kinesiologie-Tapes medizinisch nicht gesichert nachweisbar ist. Die Beklagte hat mit den Kundenbewertungen aber nicht geworben. Nach den rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Berufungsgerichts hat sie weder selbst aktiv mit den Bewertungen geworben oder diese veranlasst, noch hat sie sich die Kundenbewertungen zu eigen gemacht, indem sie die inhaltliche Verantwortung daf\u00fcr \u00fcbernommen hat. Die Kundenbewertungen sind vielmehr als solche gekennzeichnet, finden sich bei Amazon getrennt vom Angebot der Beklagten und werden von den Nutzerinnen und Nutzern nicht der Sph\u00e4re der Beklagten als Verk\u00e4uferin zugerechnet.<\/p>\n<p>Die Beklagte traf auch keine Rechtspflicht, eine Irref\u00fchrung durch die Kundenbewertungen gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/5.html\" title=\"&sect; 5 UWG: Irref&uuml;hrende gesch&auml;ftliche Handlungen\">\u00a7 5 Abs. 1 Satz 1<\/a> und 2 Fall 2 Nr. 1 UWG zu verhindern. Durch ihr Angebot auf Amazon wird keine Garantenstellung begr\u00fcndet. Von ausschlaggebender Bedeutung ist dabei, dass Kundenbewertungssysteme auf Online-Marktpl\u00e4tzen gesellschaftlich erw\u00fcnscht sind und verfassungsrechtlichen Schutz genie\u00dfen. Das Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich zu Produkten zu \u00e4u\u00dfern und sich vor dem Kauf \u00fcber Eigenschaften, Vorz\u00fcge und Nachteile eines Produkts aus verschiedenen Quellen, zu denen auch Bewertungen anderer Kunden geh\u00f6ren, zu informieren oder auszutauschen, wird durch das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GG\/5.html\" title=\"Art. 5 GG\">Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG<\/a> gesch\u00fctzt. Einer Abw\u00e4gung mit dem Rechtsgut der \u00f6ffentlichen Gesundheit, die als Gemeinschaftsgut von hohem Rang einen Eingriff in dieses Grundrecht rechtfertigen k\u00f6nnte, bedarf es hier nicht, weil Anhaltspunkten f\u00fcr eine Gesundheitsgef\u00e4hrdung bei dem Angebot von Kinesiologie-Tapes fehlen.<\/p>\n<p><strong>Vorinstanzen: <\/strong><\/p>\n<p>LG Essen &#8211; Urteil vom 30. August 2017 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=42%20O%2020\/17\" title=\"LG Essen, 30.08.2017 - 42 O 20\/17: Keine Haftung des Verk&auml;ufers f&uuml;r unrichtige Produktbewertung...\">42 O 20\/17<\/a><\/p>\n<p>OLG Hamm &#8211; Urteil vom 11. September 2018 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=4%20U%20134\/17\" title=\"4 U 134\/17 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">4 U 134\/17<\/a><\/p>\n<p>Quelle: <a href=\"https:\/\/www.bundesgerichtshof.de\/SharedDocs\/Pressemitteilungen\/DE\/2020\/2020021.html?nn=10690868\">Pressemitteilung des BGH vom 20.2.2020<\/a><\/p>\n<h2>Eigene Einsch\u00e4tzung<\/h2>\n<p>Ein gute Nachricht f\u00fcr Amazon-H\u00e4ndler, die bisher von den Gerichten in eine strenge Haftung genommen wurden. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/vorsicht-nach-der-unterlassungserklaerung\">ZB vom OLG K\u00f6ln in seiner &#8220;Zauberkugel&#8221;-Entscheidung<\/a>. In diesem Fall ging es allerdings um Kunden-Bewertungen auf der eigenen Webseite.<\/p>\n<p>Dem ersten Eindruck nach ist die BGH-Entscheidung eine ergebnisorientierte Entscheidung nach dem Motto: &#8220;Wenn das durchgeht, ginge das ja alles gar nicht mehr so einfach auf der sch\u00f6nen Amazon-Plattform, wo ich auch ab und zu Socken kaufe!&#8221;.\u00a0Im Ernst: Wir sind sehr auf die Begr\u00fcndung gespannt. S\u00e4tze in der Pressemitteilung wie &#8220;Von ausschlaggebender Bedeutung ist dabei, dass Kundenbewertungssysteme auf Online-Marktpl\u00e4tzen gesellschaftlich erw\u00fcnscht sind und verfassungsrechtlichen Schutz genie\u00dfen.&#8221; lassen allerdings nichts Gutes erahnen.<\/p>\n<p>H\u00e4ndler muss dies nat\u00fcrlich nicht st\u00f6ren. Sie sind erst einmal mit h\u00f6chstrichterlichem Segen aus dem Schneider, was Kundenberwertungen angeht. Die Entscheidung \u00f6ffnet aber nat\u00fcrlich auch m\u00f6glichem Missbrauch T\u00fcr und Tor. Es gibt sicherlich H\u00e4ndler, die nun nicht mehr selbst irref\u00fchrend f\u00fcr ihr Produkt werben, sondern die \u00fcbertriebene Anpreisung lieber Tante Hilde in einer separaten Amazonbewertung \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>Zu diesen und \u00e4hnlichen Tricks hatten wir hier bereits berichtet:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/das-dreckige-dutzend-die-top-12-der-fiesen-tricks-der-betrueger-auf-amazon\"><strong>Das dreckige Dutzend \u2013 Die TOP 12 der Tricks der Betr\u00fcger auf Amazon<\/strong><\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Wie H\u00e4ndler gesperrte Verk\u00e4uferkonto wieder frei bekommen, erfahren Sie hier:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/amazon-de-marketplace-verkaeuferkonto-entsperren\"><strong>Amazon-Verk\u00e4uferkonto entsperren<\/strong><\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der unter anderem f\u00fcr Anspr\u00fcche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zust\u00e4ndige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass den Anbieter eines auf der Online-Handelsplattform Amazon angebotenen Produkts f\u00fcr Bewertungen des Produkts durch Kunden grunds\u00e4tzlich keine wettbewerbsrechtliche Haftung trifft. Sachverhalt Der Kl\u00e4ger ist ein eingetragener Wettbewerbsverein. Die Beklagte vertreibt Kinesiologie-Tapes. Sie hat diese Produkte [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":51820,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[15],"tags":[],"class_list":["post-51818","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-wettbewerbsrecht-kartellrecht"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/51818","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=51818"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/51818\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/51820"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=51818"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=51818"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=51818"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}