{"id":51720,"date":"2020-03-02T06:54:53","date_gmt":"2020-03-02T05:54:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=51720"},"modified":"2020-02-27T05:54:59","modified_gmt":"2020-02-27T04:54:59","slug":"fridays-for-future-von-der-graswurzelbewegung-zur-marke","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/markenrecht\/fridays-for-future-von-der-graswurzelbewegung-zur-marke\/","title":{"rendered":"\u201eFridays for Future\u201c: Von der Graswurzelbewegung zur europaweit gesch\u00fctzten Marke?"},"content":{"rendered":"<p><em><img decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-51782\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/02\/images.jpeg\" alt=\"Fridays for Future Marke\" width=\"248\" height=\"248\" \/>In der medialen \u00d6ffentlichkeit ist es bereits ein Label, jetzt soll es eine gesch\u00fctzte Marke werden: die Klimaschutzbewegung \u201eFridays for Future\u201c, die am 20. August 2018 im Zuge des \u201eSkolstrejk f\u00f6r klimatet\u201c (deutsch: Schulstreik f\u00fcrs Klima) der damals 15-j\u00e4hrigen Klimaschutzaktivistin Greta Thunberg ihren Anfang nahm.<\/em><\/p>\n<h2>Zwei f\u00fcr Greta Thunberg<\/h2>\n<p>Die in Schweden lebende 54-j\u00e4hrige Australierin Janine O\u2019Keeffe hat bereits im November f\u00fcr Greta Thunberg und ihre Schwester Beata Ernman Thunberg beim Amt der Europ\u00e4ischen Union f\u00fcr geistiges Eigentum im spanischen Alicante den europaweiten Schutz von \u201eFridays for Future\u201c als Marke beantragt. Eine Stockholmer Stiftung hat sich im Dezember mit einem eigenen Antrag ebenso an die Beh\u00f6rde gewandt, gleichfalls mit dem Wissen und der Zustimmung der \u201eFridays for Future\u201c-Initiatorin Greta Thunberg. Das EU-Amt wird demn\u00e4chst entscheiden, ob die so wirkm\u00e4chtige Kinder- und Jugendbewegung Markenschutz beanspruchen kann. Dazu sind vorab einige Fragen zu kl\u00e4ren.<\/p>\n<h2>L\u00e4sst sich \u201eFridays for Future\u201c \u00fcberhaupt markenrechtlich sch\u00fctzen?<\/h2>\n<p>Grunds\u00e4tzlich l\u00e4sst sich auch der Name einer politischen Bewegung f\u00fcr mehr Klimaschutz als Marke sch\u00fctzen. Nur allgemeingebr\u00e4uchliche Alltagsbegriffe sind vom Markenschutz ausgeschlossen. Also k\u00f6nnten weder \u201eFridays\u201c noch \u201eFuture\u201c gesch\u00fctzt werden, \u201eFridays for Future\u201c hingegen prinzipiell schon. Der Schutz w\u00fcrde zun\u00e4chst f\u00fcr zehn Jahre gelten, kostet eine Geb\u00fchr und kann verl\u00e4ngert werden.<\/p>\n<h2>Was w\u00e4re im Fall einer positiven Entscheidung gesch\u00fctzt?<\/h2>\n<p>In den Antr\u00e4gen geht es vor allem um Merchandisingprodukte, die unter dem \u201eFridays for Future\u201c-Label auf den Markt gebracht werden k\u00f6nnten: also Bekleidung, Taschen, Accessoires. Dazu Dienstleistungen, die mit \u201eFridays for Future\u201c in Verbindung gebracht werden k\u00f6nnen, also Werbeaktionen sowie Bildungs- und Forschungsarbeit zu sozialen und politischen Themen, insbesondere zum Klima- und Umweltschutz. Schlie\u00dflich auch immaterielle G\u00fcter wie Finanzprodukte, Preise, Konferenzen oder sportliche Aktivit\u00e4ten d\u00fcrften dann nicht mehr von jemand anderem als dem Markeninhaber mit dem Schriftzug \u201eFridays for Future\u201c vermarktet werden. Insgesamt sind es weit \u00fcber 100 Nutzungsformen, die durch den Schutz dem Rechteinhaber allein obliegen.<\/p>\n<h2>Was ist der Zweck eines solchen Markenschutzes?<\/h2>\n<p>Kurz gesagt: Nicht vorrangig, selbst mit der Marke Geld zu verdienen, sondern zu verhindern, dass Andere das tun. Oder \u2013 sicher auch ein Motiv \u2013, dass unter dem Labeling \u201eFridays for Future\u201c Themen und Haltungen beworben, besprochen oder unterrichtet werden, die der inhaltlichen und weltanschaulichen Ausrichtung der Klimaschutzbewegung widersprechen. Also: Der Markenschutz sorgt daf\u00fcr, dass kein Konzern eine Konferenz, bei der es um die F\u00f6rderung des klimasch\u00e4dlichen Verbrennungsmotors geht oder die Vorz\u00fcge der Kohleverstromung angepriesen werden, als \u201eFridays for Future\u201c-Veranstaltung laufen l\u00e4sst. Oder dass ein Reiseb\u00fcro \u2013 \u00f6konomischen Nutzen mit \u00f6kologischem Schaden kombinierend \u2013 Wochenendtrips mit dem Flugzeug als \u201eFridays for Future\u201c-Tours verkauft.<\/p>\n<h2>Was m\u00fcsste passieren, damit der Markenschutz Bestand hat?<\/h2>\n<p>Ein Problem w\u00e4re es allerdings, wenn dieser Verhinderungszweck die einzig erkennbare Folge aus dem Markenschutz w\u00e4re. Denn daf\u00fcr ist das Markenschutzrecht nicht gemacht: Sich eine Marke zu sichern, damit andere sie nicht nutzen k\u00f6nnen. Eine Marke muss vermarktet werden. Es muss erkennbar sein, dass man selbst einen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Schutz der Marke \u201eFridays for Future\u201c ziehen will, also die erw\u00e4hnten Merchandisingprodukte tats\u00e4chlich anbietet, gegen Geld. In welchem Umfang das geschehen muss, ist Auslegungssache und k\u00f6nnte nach erteiltem Markenschutz rasch die Gerichte besch\u00e4ftigen.<\/p>\n<h2>Markenschutz als Eigentor?<\/h2>\n<p>So berechtigt die Bef\u00fcrchtungen und die Vorsichtsma\u00dfnahmen dagegen sind, so fraglich bleibt doch, ob man der Bewegung damit nicht einen B\u00e4rendienst erweist. Schlie\u00dflich sieht man sich bei \u201eFridays for Future\u201c als verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig unorganisierte, kapitalismuskritische Graswurzelbewegung. Beginnt man die Bewegung zu verrechtlichen und \u2013 wenn auch nur pro forma \u2013 zu kommerzialisieren, k\u00f6nnte es ihr schaden, auch, wenn niemand zu f\u00fcrchten braucht, die Verwendung von Logo und Schriftzug auf den freit\u00e4glichen Demos k\u00f6nnte rechtliche Konsequenzen haben, denn das w\u00e4re kein Versto\u00df gegen den beantragten Markenschutz, und auch, wenn die Einnahmen aus dem \u2013 vermutlich durchaus ertragreichen \u2013 Merchandising in Klimaschutzprojekte wie Aufforstungsprogramme oder Forschungsvorhaben investiert w\u00fcrde, es bliebe ein Beigeschmack. \u201eFridays for Future\u201c w\u00e4re dann nicht mehr das, was es war. Es w\u00e4re dann \u2013 nur eine Marke.<\/p>\n<p><em>Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der medialen \u00d6ffentlichkeit ist es bereits ein Label, jetzt soll es eine gesch\u00fctzte Marke werden: die Klimaschutzbewegung \u201eFridays for Future\u201c, die am 20. August 2018 im Zuge des \u201eSkolstrejk f\u00f6r klimatet\u201c (deutsch: Schulstreik f\u00fcrs Klima) der damals 15-j\u00e4hrigen Klimaschutzaktivistin Greta Thunberg ihren Anfang nahm. 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