{"id":51709,"date":"2020-02-20T06:36:59","date_gmt":"2020-02-20T05:36:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=51709"},"modified":"2020-02-19T01:37:44","modified_gmt":"2020-02-19T00:37:44","slug":"bei-fotos-zur-politischen-werbung-im-facebook-auf-datenschutz-achten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/bei-fotos-zur-politischen-werbung-im-facebook-auf-datenschutz-achten\/","title":{"rendered":"Bei Fotos zur politischen Werbung im Facebook auf Datenschutz achten!"},"content":{"rendered":"
\"politische
Photo by Thought Catalog on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n

Schon wieder Facebook, schon wieder Fotos<\/a>\u00a0\u2013 schon wieder ein Fall f\u00fcr die Justiz: Wer Fotos zur politischen Werbung ohne die Zustimmung der darauf erkennbar abgebildeten Personen im Facebook ver\u00f6ffentlicht (etwa auf der Fanpage einer Partei), verarbeitet unzul\u00e4ssig personenbezogener Daten und verst\u00f6\u00dft gleich gegen mindestens zwei Normen: Art. 6 Abs. 1 DSGVO<\/a> und \u00a7 23 Abs. 2 KUG<\/a>. <\/em><\/p>\n

Das stellte die 10. Kammer des VG Hannover fest (VG Hannover, Urteil vom 27.11.2019, Az. 10 A 820\/19<\/a>).<\/em><\/p>\n

Beteiligte wollen nicht im Facebook erscheinen<\/h2>\n

Eigentlich war es eine harmlose Situation: Eine Veranstaltung im Jahr 2014, bei der es um den Bau einer Ampelanlage ging, die das \u00dcberqueren einer vielbefahrenen Stra\u00dfe erleichtern sollte. An dieser Veranstaltung nahmen nach Presseberichten etwa 70 Personen teil, darunter die Eheleute S. \u00dcber die Veranstaltung wurde auch in der Presse berichtet, auch mit Bildern, auf denen die Eheleute S. zu erkennen sind. Soweit die Vorgeschichte.<\/p>\n

Vier Jahre sp\u00e4ter wird dann endlich der Bau der Ampelanlage realisiert und die Ortsgruppe einer Partei, die sich dar\u00fcber freut, postet eines der Bilder der damaligen Veranstaltung auf ihrer Fanpage bei Facebook, setzt ein aktuelles Bild von der Baustelle (2018) daneben und kommentiert: \u201eZwischen den Fotos liegen vier Jahre, in denen die Anwohner die Hoffnung auf eine Realisierung der Ampel \u2026 nicht aufgegeben haben. Jetzt wird das Projekt endlich umgesetzt. Eine gute Ma\u00dfnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit\u201c.<\/p>\n

Ende gut, alles gut? Nicht ganz. Die Eheleute S. sind n\u00e4mlich mit dieser Verwendung des Bildes nicht einverstanden: Sie fordern Entfernung \u2013 darauf geht die Partei ein \u2013 und lassen zus\u00e4tzlich eine\u00a0 Verwarnung aussprechen, dergestalt, dass sie der Partei vorwerfen, gegen die Datenschutz-Grundverordnung versto\u00dfen zu haben, was diese bestreitet. Schlussendlich landet der Streit vor dem Verwaltungsgericht Hannover.<\/p>\n

Versto\u00df gegen Datenschutz-Grundverordnung<\/h2>\n

Das entschied nun in der Sache zugunsten der Eheleute S. Tats\u00e4chlich sei die Verwarnung nach Art. 58 Abs. 2 Buchst. b DSGVO<\/a> formal korrekt erfolgt und auch inhaltlich wohlbegr\u00fcndet, denn<\/p>\n

    \n
  1. stellt die Ver\u00f6ffentlichung des Fotos auf der Facebook-Fanpage eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten der abgebildeten Personen dar (Art. 2 Abs. 1<\/a>, Artikel 4 Nrn. 1 und 2 DSGVO<\/a>),<\/li>\n
  2. liegt eine Ausnahme vom sachlichen Anwendungsbereich nach Art. 2 Abs. 2 und 3 DSGVO<\/a> nicht vor und<\/li>\n
  3. ist der Ortsverein der Partei als Betreiber der Fanpage bei Facebook f\u00fcr die Datenverarbeitung auch der Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO<\/a>.<\/li>\n<\/ol>\n

    Insoweit war die Ver\u00f6ffentlichung rechtswidrig, unabh\u00e4ngig davon, so das Gericht, ob man sich bei der Beurteilung der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit am 1907 erlassenen \u201eGesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden K\u00fcnste und der Photographie\u201c (KUG) orientiert oder aber an der 111 Jahre\u00a0 sp\u00e4ter in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sowohl nach \u00a7 23 Abs. 2 KUG<\/a> als auch nach Art. 6 Abs. 1<\/a> Unterabs. 1 Buchst. e und f DSGVO war die Ver\u00f6ffentlichung des Fotos unrechtm\u00e4\u00dfig. Somit liegen die Tatbestandsvoraussetzungen der ausgesprochenen Verwarnung nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO<\/a> vor.<\/p>\n

    Geht rasch und erspart \u00c4rger: Verpixelung<\/h2>\n

    Was f\u00fcr Lehren lassen sich daraus nun ziehen? Wer ein Foto im Facebook ver\u00f6ffentlichen will, auf denen Personen erkennbar sind, deren Erlaubnis weder vorliegt noch eingeholt werden kann, muss sie unkenntlich machen, also mit Hilfe g\u00e4ngiger Bildbearbeitungssoftware eine Verpixelung der Gesichter vornehmen. Das geht schnell und g\u00fcnstig. Ein Verfahren hingegen ist lang \u2013 und kann teuer werden.<\/p>\n

    Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

    Schon wieder Facebook, schon wieder Fotos\u00a0\u2013 schon wieder ein Fall f\u00fcr die Justiz: Wer Fotos zur politischen Werbung ohne die Zustimmung der darauf erkennbar abgebildeten Personen im Facebook ver\u00f6ffentlicht (etwa auf der Fanpage einer Partei), verarbeitet unzul\u00e4ssig personenbezogener Daten und verst\u00f6\u00dft gleich gegen mindestens zwei Normen: Art. 6 Abs. 1 DSGVO und \u00a7 23 Abs. […]<\/p>\n","protected":false},"author":74,"featured_media":51715,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[13,8],"tags":[21,899,17191],"class_list":["post-51709","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","category-datenschutzrecht","tag-facebook","tag-kug","tag-dsgvo"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/51709","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/74"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=51709"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/51709\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/51715"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=51709"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=51709"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=51709"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}