{"id":51241,"date":"2020-01-20T06:24:03","date_gmt":"2020-01-20T05:24:03","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=51241"},"modified":"2020-01-20T03:26:14","modified_gmt":"2020-01-20T02:26:14","slug":"auch-barsche-bewertungen-koennen-zulaessig-sein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/auch-barsche-bewertungen-koennen-zulaessig-sein\/","title":{"rendered":"Auch barsche Bewertungen k\u00f6nnen zul\u00e4ssig sein"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_51242\" aria-describedby=\"caption-attachment-51242\" style=\"width: 461px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-51242\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Photo-by-Steve-Johnson-on-Unsplash-620x413.jpg\" alt=\"hinterlistig mies Meinung \" width=\"461\" height=\"307\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Photo-by-Steve-Johnson-on-Unsplash-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Photo-by-Steve-Johnson-on-Unsplash-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Photo-by-Steve-Johnson-on-Unsplash-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Photo-by-Steve-Johnson-on-Unsplash-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/Photo-by-Steve-Johnson-on-Unsplash-2048x1365.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 461px) 100vw, 461px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-51242\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Steve Johnson on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p>Im Internet wimmelt es nur so von Bewertungsportalen. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/jameda-schwarmschwachsinn-und-psychotherapie\">Jede Amtshandlung und jeder Arztbesuch,\u00a0jede Buchung und jeder Kauf wird heutzutage dem Urteil der f\u00fcnf Sterne \u00fcbereignet.<\/a><\/p>\n<p>Es ist unangenehm, wenn man dabei <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/schlechte-bewertungen-loeschen-lassen\">negativ bewertet<\/a> wird. Geschieht dies in deutlicher Diktion, kann die Grenze zum Unerlaubten \u00fcberschritten sein.<\/p>\n<p>Unerlaubt sind Meinungs\u00e4u\u00dferungen, wenn sie das Pers\u00f6nlichkeitsrecht verletzen, indem sie eine Schm\u00e4hkritik formulieren, Beleidigungen enthalten oder einen Angriff auf die Menschenw\u00fcrde darstellen.<\/p>\n<p>Dass dies nur im \u00e4u\u00dfersten Fall gegeben ist, hat nun das LG Hamburg festgestellt (LG Hamburg, Urteil v. 3.5.2019, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=324%20O%20358\/18\" title=\"LG Hamburg, 03.05.2019 - 324 O 358\/18: Verletzung des Unternehmerpers&ouml;nlichkeitsrechts: Negativ...\">324 O 358\/18<\/a>). Das Gericht betonte den sehr weiten Schutz von Meinungs\u00e4u\u00dferungen, der auch Zuschreibungen wie \u201emies und hinterlistig\u201c umfasst. Demzufolge besteht kein Anspruch auf L\u00f6schung solcher Bewertungen, solange gilt: barsch, aber fair \u2013 zumindest zul\u00e4ssig.<\/p>\n<h2>Keine M\u00f6bel, kein Gep\u00f6bel<\/h2>\n<p>Der Sachverhalt ist folgender: Die Kl\u00e4gerin bestellte im Onlineshop der Beklagten einige M\u00f6bel. In der Folge kam es zwischen den Parteien zu Meinungsverschiedenheiten \u00fcber die Versandgeschwindigkeit, die in einer K\u00fcndigung des Auftrags durch die Kl\u00e4gerin gipfelte. Im Anschluss daran ver\u00f6ffentlichte die Kl\u00e4gerin eine <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/reputationsmanagement\/google-bewertung-loeschen\">negative Bewertung bei \u201eGoogle My Business\u201c<\/a>, einem Dienst f\u00fcr Unternehmen, die \u00fcber \u201eGoogle Maps\u201c mit aktueller und ansprechender Repr\u00e4sentation gefunden werden wollen.<\/p>\n<p>Die Beklagte forderte sie daraufhin auf, diese zu l\u00f6schen und ver\u00f6ffentlichte ihrerseits zwei Bewertungen \u00fcber die Kl\u00e4gerin mit folgenden Texten: 1. \u201eDiese Firma kann ich nicht empfehlen. Als Gesch\u00e4ftspartner ist absolute Vorsicht zu verwalten. Mies und hinterlistig. Versteckt sich hinter seinem Telefon. Mit dieser Firma Gesch\u00e4fte zu machen rate ich ab.\u201c und 2. \u201eMieser und hinterlistiger Gesch\u00e4ftspartner, den man nicht vertrauen kann. Telefonisch nicht erreichbar. Hier rate ich dringend ab Gesch\u00e4fte zu machen. \u00c4u\u00dferst bedenkliches Gesch\u00e4ftsgebaren.\u201c<\/p>\n<p>Daraufhin lie\u00df die Kl\u00e4gerin die Beklagte abmahnen, verlangte von ihr das Entfernen der Bewertungen und Ersatz der Anwaltskosten. Nachdem die Beklagte dem nicht nachkam, ging die die Kl\u00e4gerin vor Gericht. Das LG Hamburg wies ihre Klage ab, da es sich bei den fraglichen Passagen um zul\u00e4ssige Meinungs\u00e4u\u00dferungen handle, die in einem engen Zusammenhang mit dem vorangegangenen Geschehen zwischen den beiden Parteien st\u00fcnden (also nicht pauschal aus der Luft gegriffen sind), so dass die Kl\u00e4gerin sie als Meinungs\u00e4u\u00dferungen im Rahmen ihrer gesch\u00e4ftlichen Entfaltung hinnehmen m\u00fcsse. Die geltend gemachten Anspr\u00fcche auf Unterlassung und Ersatz der Abmahnkosten standen ihr damit nicht zu.<\/p>\n<h2>Meinungen und Tatsachen<\/h2>\n<p>Das Gericht hob hervor, dass zwischen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/werturteil-und-tatsachenbehauptung\">Tatsachenbehauptung und Meinungs\u00e4u\u00dferung<\/a> unterschieden werden m\u00fcsse. Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf einen objektiv zu beurteilenden Sachverhalt, so dass ihr im Zuge einer Beweisf\u00fchrung ein allgemein anerkannter Wahrheitswert zugeordnet werden kann, eine Meinungs\u00e4u\u00dferung entzieht sich als subjektives F\u00fcr-Wahr-Halten a priori diesem Kriterium. Die Bewertungen der Beklagten seien in diesem Sinne Meinungs\u00e4u\u00dferungen bzw. in den Formulierungen, die als Tatsachenbehauptungen gelten k\u00f6nnen (\u201eTelefonisch nicht erreichbar\u201c), nachpr\u00fcfbar wahr; die Beklagte legte Anrufprotokolle vor, die die Nichterreichbarkeit der Kl\u00e4gerin zeigten.<\/p>\n<p>Das Gericht ging die Statements im Einzelnen durch und befand, dass es sich bei \u201emies und hinterlistig\u201c um hinzunehmende Empfindungen der Beklagten handle, da diese schlechte Erfahrungen mit der Kl\u00e4gerin gemacht habe und andere davor warnen wolle, was im Gesch\u00e4ftsverkehr zul\u00e4ssig sei. Auch eine in Frage kommende Schm\u00e4hkritik liege nicht vor, so das Gericht. Solange es \u2013 auch polemisch und \u00fcberspitzt \u2013 um die Sache geht und keine Diffamierung der Person erfolgt, gelte Meinungsfreiheit. Das deftige Werturteil der Beklagten stand nun erkennbar in engem Zusammenhang mit dem geplatzten M\u00f6bel-Deal, ohne dass damit die Kl\u00e4gerin losgel\u00f6st von dem konkreten Gesch\u00e4ftsvorgang herabgesetzt w\u00fcrde \u2013 \u201emies und hinterlistig\u201c gilt f\u00fcr die Kl\u00e4gerin \u201eals Gesch\u00e4ftspartner\u201c, nicht als Person. Ergo: Zul\u00e4ssige Meinungs\u00e4u\u00dferung.<\/p>\n<p>Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig, das Verfahren ist beim OLG Hamburg anh\u00e4ngig (Az.: <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=7%20U%2052\/19\" title=\"OLG Hamburg, anh&auml;ngiges Verfahren - 7 U 52\/19\">7 U 52\/19<\/a>).<\/p>\n<p><em>Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Internet wimmelt es nur so von Bewertungsportalen. Jede Amtshandlung und jeder Arztbesuch,\u00a0jede Buchung und jeder Kauf wird heutzutage dem Urteil der f\u00fcnf Sterne \u00fcbereignet. Es ist unangenehm, wenn man dabei negativ bewertet wird. Geschieht dies in deutlicher Diktion, kann die Grenze zum Unerlaubten \u00fcberschritten sein. Unerlaubt sind Meinungs\u00e4u\u00dferungen, wenn sie das Pers\u00f6nlichkeitsrecht verletzen, indem [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":74,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[13],"tags":[89,727,1635,18164],"class_list":["post-51241","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht","tag-google","tag-negative-bewertung","tag-meinungsauserung","tag-tatsache","topic_category-medienrecht-persoenlichkeitsrecht","topic_category-reputationsmanagement"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/51241","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/74"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=51241"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/51241\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=51241"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=51241"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=51241"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}