{"id":51118,"date":"2020-01-15T06:49:10","date_gmt":"2020-01-15T05:49:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=51118"},"modified":"2020-01-14T19:51:41","modified_gmt":"2020-01-14T18:51:41","slug":"nach-dem-platzverweis-ist-vor-dem-urteil","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/sportrecht\/nach-dem-platzverweis-ist-vor-dem-urteil\/","title":{"rendered":"Nach dem Platzverweis ist vor dem Urteil"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_51200\" aria-describedby=\"caption-attachment-51200\" style=\"width: 400px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-51200 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/RoteKarte.jpeg\" alt=\"\" width=\"400\" height=\"267\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-51200\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 GIROMIN Studio &#8211; Adobe Stock<\/figcaption><\/figure>\n<p>\u201eFu\u00dfball ist unser Leben\u201c, sang die deutsche Nationalmannschaft zur Weltmeisterschaft 1974 im eigenen Land.<\/p>\n<p>Diesen kollektivistischen Vereinnahmungsversuch mag man ja f\u00fcr sich pers\u00f6nlich zur\u00fcckweisen, doch es bleibt das Zugest\u00e4ndnis, dass sich der Fu\u00dfball seither zu einem Mikrokosmos mit eigenen wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Aspekten entwickelt hat.<\/p>\n<p>Fu\u00dfball-Ph\u00e4nomene wie die <em>Schechter<\/em>&#8211;<em>Anleihe<\/em>, das Fan-Verhalten im Stadion (und au\u00dferhalb) sowie das Bosman-Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes (EuGH, Urteil v. 15. 12.1995, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-415\/93\" title=\"C-415\/93 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">C-415\/93<\/a>)\u00a0hatten und haben eine sp\u00fcrbare R\u00fcckwirkung auf gesellschaftliche Debatten neben dem Platz. Sogar zur Sinnstiftung taugt die Jagd nach dem Leder.<\/p>\n<p>Der Berliner Sportphilosoph Gunter Gebauer (\u201eDas Leben in 90 Minuten. Eine Philosophie des Fu\u00dfballs\u201c) erkl\u00e4rt den intrinsischen Sinngehalt des Fu\u00dfballs mit dessen N\u00e4he zur schicksalhaft erfahrenen Lebenswirklichkeit. Deutlich werde das bei Toren in letzter Minute:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eMit einem Schlag wird f\u00fcr die Spieler und ihre Anh\u00e4nger die ganze Schutzlosigkeit des Menschen pr\u00e4sent. Es ist ein tragischer Blick in die Abgr\u00fcnde der menschlichen Existenz.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Man hat den Eindruck, Franz \u201eDer Kaiser\u201c Beckenbauer und seine Mitstreiter hatten Recht: \u201eK\u00f6nig Fu\u00dfball regiert die Welt\u201c.<\/p>\n<h2>Das Reich braucht Richter<\/h2>\n<p>Doch zun\u00e4chst einmal regiert der Fu\u00dfball sich selbst. M\u00e4chtige Verb\u00e4nde, mit deren Pr\u00e4sidenten man sich weit \u00fcber den <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/sportrecht\">Sport<\/a> hinaus gern umgibt, Finanzmagnaten, die in ihrer Freizeit Vereine zusammenbauen wie andere Modellflugzeuge, Medienanstalten, die einen Gro\u00dfteil ihres Budgets aufwenden, um die Schau zeigen zu d\u00fcrfen \u2013 das Reich von K\u00f6nig Fu\u00dfball prosperiert. Freilich braucht ein solches System auch eine Gerichtsbarkeit. \u00c4hnlich wie auch in der Welt neben dem Platz hat diese mehrere Instanzen.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst ist da der Schiedsrichter. Er entscheidet situativ nach der Regellage. Neuerdings unterst\u00fctzen ihn dabei nicht nur zwei Assistenten (fr\u00fcher: Linienrichter) und eine Torkamera, sondern auch der \u201eVideo Assistant Referee\u201c (VAR), der sich vor dem Fernseher im Hinblick auf die Regelauslegung strittige Situationen anschaut und dem Schiedsrichter ein m\u00f6gliches Fehlurteil signalisiert. Dieser kann dann erneut in die Beweisaufnahme gehen und das Urteil revidieren, muss das aber nicht. Er entscheidet letztlich allein. Auch \u00fcber Platzverweise bei \u201eNotbremsen\u201c, groben Fouls oder Unsportlichkeiten aller Art.<\/p>\n<p>Mit einer \u201eRoten Karte\u201c verbunden ist eine unmittelbar wirksame Sperre f\u00fcr den weiteren Spielverlauf. Wie lange und f\u00fcr welche Spiele der betreffende Akteur danach gesperrt wird, entscheidet die DFB-Sportgerichtsbarkeit. Ein Spiel Sperre ist das Mindestma\u00df im Profifu\u00dfball. Doch manchmal brummt der DFB dem Delinquenten auch mehr auf, abh\u00e4ngig von der Schwere der Regelwidrigkeit.<\/p>\n<h2>Der lange Weg zur Sperre<\/h2>\n<p>Dabei gibt es ein festgelegtes Verfahren. Zun\u00e4chst geht der Bericht des Schiedsrichters zum Kontrollausschuss, eine Art \u201eStaatsanwaltschaft\u201c im DFB. Er leitet die Ermittlungen ein und stellt den \u201eStrafbefehl\u201c aus. In diesem kann er u.a. eine Sperre fordern. Der Kontrollausschuss setzt dar\u00fcber den Spieler, seinen Verein sowie das Sportgericht in Kenntnis. Akzeptieren Spieler und Verein das geforderte Strafma\u00df, wird es wirksam. Legen sie hingegen Einspruch ein, wird der Richter des DFB-Sportgerichts aktiv und entscheidet in schriftlichem Verfahren. Legen dagegen entweder der Kontrollausschuss auf der einen oder der<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/sportrecht\/beratung-von-profi-sportvereinen-und-profi-sportlern\"> Verein bzw. der Spieler<\/a> auf der anderen Seite Einspruch ein, findet eine m\u00fcndliche Verhandlung vor dem Sportgericht statt. Bei etwa jeder siebten Entscheidung ist das der Fall. Nach der m\u00fcndlichen Verhandlung vor dem Sportgericht kann Berufung gegen die Entscheidung eingelegt werden. Als letzte Rechtsinstanz im deutschen Fu\u00dfball entscheidet dann das DFB-Bundesgericht. Dessen Urteil kann nicht mehr angefochten werden.<\/p>\n<h2>Rot ist nicht gleich Rot<\/h2>\n<p>In der Sache unterscheiden die Gremien drei Standardf\u00e4lle: unsportliches Verhalten, rohes Spiel und T\u00e4tlichkeit. Unter das unsportliche Verhalten fallen leichtere Regelwidrigkeiten wie \u201eNotbremsen\u201c zum Verhindern einer Torchance oder ein Festhalten des Gegners. Mindeststrafma\u00df: ein Spiel Sperre. Rohes Spiel findet Anwendung, wenn im Kampf um den Ball der Gegner r\u00fccksichtslos verletzt oder gef\u00e4hrdet wird. Das Mindestma\u00df f\u00fcr die Sperre betr\u00e4gt zwei Wochen \u2013 unabh\u00e4ngig davon, wieviele Partien der Spieler damit verpasst. Oft gibt es f\u00fcr rohes Spiel zus\u00e4tzlich eine Geldstrafe. Die T\u00e4tlichkeit ist das schwerste Vergehen und zieht eine Sperre von sechs Wochen nach sich. Es gibt jedoch Rabatt beim Strafma\u00df, wenn der Spieler vorher selbst gefoult oder angegangen wurde oder wenn nur eine leichtere T\u00e4tlichkeit (leichtes Sto\u00dfen o.\u00e4.) vorliegt. Dann kann die Sperre auf bis zu zwei Spiele reduziert werden. Mitentscheidend bei der Strafbemessung ist zudem, ob der Spieler Erst- oder Wiederholungst\u00e4ter ist.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gibt es also bei der Judikative im Reich von \u201eK\u00f6nig Fu\u00dfball\u201c eine ganz \u00e4hnliche Verfahrensweise und Bemessungslogik wie im Strafrecht der bundesdeutschen Au\u00dfenwelt. Oder: Ganz wie in unserem Leben.<\/p>\n<p><em>Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eFu\u00dfball ist unser Leben\u201c, sang die deutsche Nationalmannschaft zur Weltmeisterschaft 1974 im eigenen Land. Diesen kollektivistischen Vereinnahmungsversuch mag man ja f\u00fcr sich pers\u00f6nlich zur\u00fcckweisen, doch es bleibt das Zugest\u00e4ndnis, dass sich der Fu\u00dfball seither zu einem Mikrokosmos mit eigenen wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Aspekten entwickelt hat. 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