{"id":51050,"date":"2020-01-08T06:44:51","date_gmt":"2020-01-08T05:44:51","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=51050"},"modified":"2020-03-26T17:31:20","modified_gmt":"2020-03-26T16:31:20","slug":"der-ausruestervertrag-im-esport","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/e-sportrecht\/der-ausruestervertrag-im-esport\/","title":{"rendered":"Der Ausr\u00fcstervertrag im Esport"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_51054\" aria-describedby=\"caption-attachment-51054\" style=\"width: 452px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-51054\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/matt-wojtas-GvbinEtvTo4-unsplash-548x414.jpg\" alt=\"Der Ausr\u00fcstervertrag im Esport\" width=\"452\" height=\"341\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/matt-wojtas-GvbinEtvTo4-unsplash-548x414.jpg 548w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/matt-wojtas-GvbinEtvTo4-unsplash-620x468.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/matt-wojtas-GvbinEtvTo4-unsplash-768x580.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/matt-wojtas-GvbinEtvTo4-unsplash-1536x1160.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2020\/01\/matt-wojtas-GvbinEtvTo4-unsplash-scaled.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 452px) 100vw, 452px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-51054\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Matt Wojta\u015b on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>In der Vergangenheit haben wir bereits in unserer vierteiligen Beitragsreihe <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/sportrecht\">Sportrecht<\/a> ausf\u00fchrlich die Besonderheiten des Ausr\u00fcstervertrages vorgestellt. <\/em><\/p>\n<p><em>Dabei haben wir den Fokus auf den Fu\u00dfball und die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sportrecht\/sportrecht-kanzlei-lhr-unterstuetzt-fussball-startup-gokixx-beim-thema-ausruestervertraege\">Zusammenarbeit mit GOKIXX<\/a> gelegt. <\/em><\/p>\n<p><em>Der folgende Artikel ist dem Ausr\u00fcstervertrag im Esport gewidmet und h\u00e4lt nochmals vor, was bei der Ausgestaltung beachtet werden sollte.<\/em><\/p>\n<h2>Ausr\u00fcstervertrag als Unterfall eines Sposoringvertrages<\/h2>\n<p>Je h\u00f6her die Bekanntheit, die Medienpr\u00e4senz und gr\u00f6\u00dfer der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/esportrecht\/10-tipps-vom-profi-dein-weg-zum-professionellem-esportler\">Erfolg des Esportlers<\/a>, desto weiter das Interesse der Produkthersteller, die Stars mit ihren Produkten und ihrer eigenen Marke auszur\u00fcsten. Der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sportrecht\/was-ist-ein-ausruestervertrag\">Ausr\u00fcstervertrag<\/a> ist eine individuelle Vereinbarung zwischen einem (Sport-) Artikelhersteller und einem Sportler, Produkte des Herstellers unter bestimmten Bedingungen zu repr\u00e4sentieren. Er ist somit ein Unterfall des klassischen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/esportrecht\/sponsoring-im-esport-vorteile-und-anleitung-zum-start-ins-ecosystem\">Sponsoringvertrages<\/a>, da die typische F\u00f6rderleistung und kommunikative Gegenleistung des Sponsorvertrages im Einzelfall im Ausr\u00fcstervertrag gar nicht vorhanden sein muss. Insoweit bestehen f\u00fcr den Esport-Bereich keine Besonderheiten.<\/p>\n<h2>Grundlegende Bestimmungen<\/h2>\n<p>Wie f\u00fcr jede andere Vertragsart, gibt es auch im Ausr\u00fcstervertrag Vereinbarungen, die typischerweise getroffen werden und getroffen werden sollten.<\/p>\n<div class=\"box  box--blue\"><div class=\"box__content\">\n<h2>Vertragsparteien:<\/h2>\n<p>Dass auch der Ausr\u00fcstervertrag der Vereinbarung einzelner Vertragsparteien unterliegt, erkl\u00e4rt sich von selbst. Hier sollte jedoch darauf geachtet werden, ob der Artikelhersteller lediglich einen Esportler oder ein ganzes Team mit seinen Artikeln ausr\u00fcsten will. Insbesondere sollte der Ausr\u00fcster sich bewusst sein, welche Games der Esportler spielt. Ego-Shooter sind beispielsweise nach wie vor als gewaltverherrlichende Spiele in der Gesellschaft nicht gerne gesehen oder akzeptiert. Hier sollte der Ausr\u00fcste vor Vertragsschluss sicher gehen, dass er sich nicht nur einer Zusammenarbeit mit dem Esportler verpflichtet, sondern auch seine eigene Marke mit dem Spieltitel identifiziert sehen will.<\/p>\n<p><strong>Achtung bei Minderj\u00e4hrigen:\u00a0<\/strong>Es ist nicht un\u00fcblich, dass Artikelhersteller sich<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sportrecht\/ausruestervertraege-mit-minderjaehrigen\"> junge Talente<\/a> auserkoren, um sie dann dank einer langfristigen Vertragsausgestaltung auch im Profibereich zu begleiten. F\u00fcr die vertragliche Ausgestaltung mit einem Minderj\u00e4hrigen gelten auch hier die Regelungen des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches (BGB). Jugendliche Esportler zwischen dem achten und der Vollendung des 17. Lebensjahres sind nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/106.html\" title=\"&sect; 106 BGB: Beschr&auml;nkte Gesch&auml;ftsf&auml;higkeit Minderj&auml;hriger\">\u00a7 106 BGB<\/a> beschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hig. Das hat zur Folge, dass sie f\u00fcr einen wirksamen Vertragsschluss die Zustimmung oder nachtr\u00e4gliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten vorlegen m\u00fcssen. Das hat den Hintergrund, dass der Ausr\u00fcstervertrag mit Verpflichtungen verbunden werden kann, die f\u00fcr den <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/esportrecht\/jugendschutz-im-rahmen-von-esport-veranstaltungen\">Jugendlichen<\/a> nicht (immer) lediglich rechtlich vorteilhaft sind, er also zu einer Leistungserbringungen verpflichtet wird. Daf\u00fcr reicht es schon aus, wenn er den Artikel in den sozialen Medien oder im Streaming pr\u00e4sentieren muss, was von ihm selbst vielleicht gar nicht als eine l\u00e4stige Pflicht wahrgenommen wird. Eine Ausnahme kann hier bei geschenkten Artikeln bestehen, die keine Verpflichtungen f\u00fcr den beschenkten Jugendlichen nach sich ziehen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2>Vertragslaufzeit:<\/h2>\n<p>Zudem m\u00fcssen sich die Vertragsparteien \u00fcber die Laufzeit des Ausr\u00fcstervertrages einigen. Es kann sich hier um einen befristeten oder unbefristeteren Vertrag handeln. In jedem Fall sollten Regelungen bez\u00fcglich einer (vorzeitigen) Vertragsbeendigung vereinbart werden. Dazu z\u00e4hlen besondere Gr\u00fcnde einer au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung (z.B. f\u00fcr den Fall eines Cheating- oder Dopingversuchs des Esportlers) sowie andere Vertragsbr\u00fcche (z.B. Knebelung oder sittenwidriger Ausnutzung der Unerfahrenheit des Esportlers).<\/p>\n<p><strong>Achtung bei sog. Vorkaufsrechtsklauseln:<\/strong> Dieses <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sportrecht\/ausruestervertraege-im-fussball-der-spezialfall-matching-right-de-facto-eine-vertragsverlaengerung\">\u201eMatching Right\u201c<\/a> wird f\u00fcr den Fall vereinbart, dass der Ausr\u00fcstervertrag ausl\u00e4uft und dem bereits ausger\u00fcsteten Esportler neue Ausr\u00fcsterangebote konkurrierender Produkthersteller vorliegen. In dieser Klausel ist vereinbart, dass dem bisherigen\/aktuellen Ausr\u00fcster als Inhaber des \u201eMatching Rights\u201c die Angebote der Konkurrenz vorgelegt werden m\u00fcssen. Er kann dann selbst entscheiden, ob er den laufenden Ausr\u00fcstervertrag unter den Konditionen, die dem Spieler seitens des Konkurrenten angeboten wurden, fortf\u00fchren will. Wenn der Vorkaufsberechtigte von seinem Recht Gebrauch macht, darf der Konkurrent sein Angebot nicht nachbessern. Der Ausgestaltung dieser Spezialklausel sind auch im Esport keine Grenzen gesetzt. Jedoch hat sie immer den Zweck, den bisherigen Ausr\u00fcster vor Konkurrenz zu sch\u00fctzen, nachdem er den einzelnen Spieler unter dem Vertrauen darauf, dass dieser einmal ein Profi werden w\u00fcrde, jahrelang mit seinen Produkten ausgestattet und ihn auf seinem Weg unterst\u00fctzt hat.<\/p>\n<h2>Rechtseinr\u00e4umung:<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/h2>\n<p>Der Artikelhersteller verpflichtet sich in dem Ausr\u00fcstervertrag, dem Esportler unentgeltlich Produkte (z.B. Ausr\u00fcstung oder Lifestyle-Produkte) zur Verf\u00fcgung zu stellen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Esportler, die Marke und das Produkt medienwirksam und in eigenen F\u00e4llen auch branchenexklusiv zu vertreten. Das kann individuell vereinbart weltweite Werberechte f\u00fcr eine gesamte Produktpalette oder einzelne Werbeauftritte mit einem einzigen Produkt beinhalten.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2><strong>Besondere Ausr\u00fcstungsgegenst\u00e4nde des Esports:<\/strong><\/h2>\n<p>Die Besonderheit des Esport ist, dass er so individuell ist, wie seine Spiele. Jeder Esportler hat je nachdem, was er f\u00fcr ein Spieltitel aus\u00fcbt, andere Bed\u00fcrfnisse. F\u00fcr Teamspiele bedarf es beispielsweise eines <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/esportrecht\/das-streaming-von-videospielen-ist-kein-rechtsfreier-raum\">guten Headsets<\/a>, das die Kommunikation und Taktikabsprachen zwischen den einzelnen Spielern erleichtert. F\u00fcr andere Spieltitel ben\u00f6tigt der Esportler vielleicht eine ergonomische Tastatur oder eine Maus, die er auch mit der linken Hand bedienen k\u00f6nnen sollte. Auch eine Gamer-Brille mit einem Blaulichtfilter, die die Augen des Spielers vor \u00fcberm\u00e4\u00dfigem Bildschirmlicht und damit der Verschlechterung des Sehverm\u00f6gens sch\u00fctzen soll, geh\u00f6rt regelm\u00e4\u00dfig zu der Ausr\u00fcstung eines Esportlers dazu. In jeden Fall sollte aber vereinbart werden, ob der Ausr\u00fcstungsgegenstand in das Eigentum des Esportlers \u00fcbergeht oder nach Beendigung der Zusammenarbeit an der Ausr\u00fcster zur\u00fcckgegeben wird.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2>Vertragsstrafen:<\/h2>\n<p>Neben den Vereinbarungen, die zum (sofortigen) Vertragsabbruch f\u00fchren k\u00f6nnen (z.B. fristlose <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/esportrecht\/esportler-bin-ich-arbeitnehmer-oder-freelancer\">K\u00fcndigung<\/a>), werden in der Regel auch Vertragsstrafen f\u00fcr \u201emindere\u201c F\u00e4lle vereinbart. Beispielsweise kann der Esportler zur Teilerstattung der entgeltliche Verf\u00fcgung verpflichtet werden, wenn er zu vereinbarten Werbeauftritten nicht erscheint oder sich an weitere Werbeabsprachen nicht h\u00e4lt und Konkurrenzprodukte repr\u00e4sentiert. Auch sollte f\u00fcr den Fall von Streaming oder Turnierauftritten die AGB-Regelungen der Streamingplattform oder die Teilnahmebedingungen der Publisher und Turnierveranstalter bedacht werden, die ebenfalls Werbeeinschr\u00e4nkungen beinhalten k\u00f6nnen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2><strong>Konkurrenzverh\u00e4ltnisse: <\/strong><\/h2>\n<p>Wurde Branchenexklusivit\u00e4t vereinbart, darf der Spieler keine Produkte von konkurrierenden Marken bei Spielen, Wettk\u00e4mpfen oder medienwirksamen Veranstaltungen verwenden. Zu <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sportrecht\/verpflichtungen-aus-ausruestervertraegen-konflikt\">kritischen Konfliktsituationen<\/a> kommt es dann, wenn einzelne Exklusivit\u00e4tsrechte zwischen Spielerausr\u00fcstern und Teamausr\u00fcstern bestehen bzw. vereinbart wurden. Genau f\u00fcr solche F\u00e4lle m\u00fcssen auch Sonderregelungen in den jeweilen Vertr\u00e4gen vereinbart werden, wie mit solchen Situationen umgegangen werden soll, damit es nicht zu Vertragsstafen und \u00dcberschneidungen der Konkurrenzverh\u00e4ltnisse kommt. An dieser Stelle sollte der Esportler vor Vertragsschluss in Erfahrung bringen, ob sein Team bereits einen Ausr\u00fcster hat und unter welchen Konditionen der Vertrag l\u00e4uft. Selbst wenn dies nicht der Fall ist, sollte zukunftsorientiert gedacht und eine entsprechende Klausel vorsorglich vereinbart werden.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<\/div><\/div>\n<p>Ein grober Umriss der grundlegenden Bestimmungen zeigt, dass der Ausr\u00fcstervertrag im Esport sich dem des im klassischen Sport bis auf ein paar kleine Besonderheiten gleicht.<\/p>\n<h2>Drei Stufen des Ausr\u00fcstervertrages auch im Esport<\/h2>\n<p>Auch im Esport wird der Ausr\u00fcstervertrag regelm\u00e4\u00dfig in <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sportrecht\/drei-stufen-des-ausruestervertrages\">drei Stufen<\/a> geschlossen, die den Sportler von Stufe zu Stufe immer mehr in seinem sportlichen und privatem Umfeld einschr\u00e4nken. Auf erster Stufe bekommt der Esportler einen unentgeltlichen, grundlegenden Ausr\u00fcstungsgegenstand mehrer Ausr\u00fcster zum Testen.<\/p>\n<p>Erweist er sich mit einem Hersteller zufrieden, wird auf zweiter Stufe eine Vereinbarung der Rechte f\u00fcr eine l\u00e4ngerfristige Zusammenarbeit geschlossen. In Rahmen dessen erh\u00e4lt der Esportler in der Regel einen Einkaufsgutschein des Ausr\u00fcsters, um sich w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit frei mit Produkten einzudecken. Auf dritter Stufe k\u00f6nnen dann Exklusivrechte im Rahmen von Premiumsponsoring oder Markenbotschaft vereinbart werden.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der Ausr\u00fcstervertrag auf der ersten Stufe h\u00e4ufig ohne eine umfangreiche Vereinbarung geschlossen wird, erfordern die Vertr\u00e4ge auf der zweiten und dritten Stufe aufgrund des komplexen Leistungsaustauschs einen ausformulierten und <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/sportrecht\/esport\">m\u00f6glichst detaillierten Vertrag<\/a> zwischen dem Produkthersteller und dem Esportler.<\/p>\n<p>Gerade wenn man am Anfang seiner Esportlerkarriere steht, k\u00f6nnen hohe Kosten auf die eigene Ausr\u00fcstung anfallen. Dabei sollte nicht an der Qualit\u00e4t der Produkte gespart werden. Denn gerade diese beeinflussen nicht nur den Erfolg, sondern l\u00e4ngerfristig auch die Gesundheit. Auf der Suche nach einem Ausr\u00fcster, hilft entweder die Selbstinitiative durch selbstst\u00e4ndige Kontaktaufnahme seitens des Esportlers oder das Aufsuchen einer Agentur, die regelm\u00e4\u00dfig Ausr\u00fcstervertr\u00e4ge <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sportrecht\/sportrecht-kanzlei-lhr-unterstuetzt-fussball-startup-gokixx-beim-thema-ausruestervertraege\">vermittelt<\/a>.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Vergangenheit haben wir bereits in unserer vierteiligen Beitragsreihe Sportrecht ausf\u00fchrlich die Besonderheiten des Ausr\u00fcstervertrages vorgestellt. Dabei haben wir den Fokus auf den Fu\u00dfball und die Zusammenarbeit mit GOKIXX gelegt. Der folgende Artikel ist dem Ausr\u00fcstervertrag im Esport gewidmet und h\u00e4lt nochmals vor, was bei der Ausgestaltung beachtet werden sollte. 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