{"id":50913,"date":"2019-12-30T18:05:16","date_gmt":"2019-12-30T17:05:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=50913"},"modified":"2020-01-07T19:10:10","modified_gmt":"2020-01-07T18:10:10","slug":"die-zusammenarbeit-mit-spielervermittlern-spielerberatern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/sportrecht\/die-zusammenarbeit-mit-spielervermittlern-spielerberatern\/","title":{"rendered":"Sportrecht im Fu\u00dfball: Die Zusammenarbeit mit Spielervermittlern\/Spielerberatern"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_50914\" aria-describedby=\"caption-attachment-50914\" style=\"width: 346px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-50914 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Photo-by-Markus-Spiske-on-Unsplash-413x620.jpg\" alt=\"Vertrag Spielervermittler \" width=\"346\" height=\"519\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Photo-by-Markus-Spiske-on-Unsplash-413x620.jpg 413w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Photo-by-Markus-Spiske-on-Unsplash-276x414.jpg 276w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Photo-by-Markus-Spiske-on-Unsplash-768x1152.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Photo-by-Markus-Spiske-on-Unsplash-1024x1536.jpg 1024w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Photo-by-Markus-Spiske-on-Unsplash-scaled.jpg 1365w\" sizes=\"(max-width: 346px) 100vw, 346px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-50914\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Markus Spiske on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Der professionelle Fu\u00dfball hat sich in den letzten Jahrzehnten als dynamischer Wirtschaftsfaktor etabliert. Mit dem Fu\u00dfball w\u00e4chst auch der Markt f\u00fcr Spielervermittler. Immer mehr junge Talente werden immer fr\u00fcher transferiert \u2013 sowohl national als auch international. <\/em><em>Dabei lassen sich Nachwuchsspieler vermehrt von <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/sportrecht\/beratung-von-spielervermittlern-und-sportmanagern\">Spielervermittlern<\/a> vertreten. <\/em><\/p>\n<p><em>Doch wie sieht die Beziehung zwischen Spieler und Vermittler aus? Worauf sollte bei dem Abschluss eines Spielervermittlungsvertrags geachtet werden? <\/em><\/p>\n<p><em>Die Experten von Lampmann, Haberkamm &amp; Rosenbaum (LHR) im <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/sportrecht\">Sportrecht<\/a> geben Antworten auf diese beiden Fragen. <\/em><\/p>\n<h2>Die Entwicklung des Spielervermittlermarktes<\/h2>\n<p>Steigende Zuschauereinnahmen, h\u00f6here Einnahmen durch Fernsehrechte in nationalen wie internationalen Wettbewerben, sowie weitere stark wachsende M\u00e4rkte im kommerziellen Bereich (Sponsoring, Merchandise) sp\u00fclen immer mehr Geld in den Fu\u00dfball. Mit diesen zus\u00e4tzlichen finanziellen Mitteln professionalisieren die Vereine auch ihren Nachwuchsbereich.<\/p>\n<p>Zunehmend verpflichten Vereine bereits f\u00fcr ihre Jugendmannschaften junge Talente anderer Klubs im In- und Ausland. Die Verpflichtungen und Anforderungen an einen Nachwuchsspieler sind im Zuge dieser Professionalisierung gestiegen.<\/p>\n<p>Auch der Markt f\u00fcr Spielervermittler wird von den Entwicklungen im professionellen Fu\u00dfballgesch\u00e4ft und deren Auswirkungen auf den Nachwuchsbereich beeinflusst. Die erh\u00f6hte Anzahl der Transfers junger Talente hat zur Folge, dass auch Nachwuchsspieler immer h\u00e4ufiger von Spielervermittlern vertreten werden. Bereits f\u00fcr junge Spieler, die &#8211; dem Anschein nach &#8211; gute Chancen auf eine erfolgreiche Profikarriere haben, werden hohe Transfersummen und\/oder Geh\u00e4lter gezahlt. Der Markt f\u00fcr Spielervermittler hat sich diesen Entwicklungen angepasst. Die Zusammenarbeit zwischen Spielervermittlern und <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/sportrecht\/beratung-von-profi-sportvereinen-und-profi-sportlern\">Nachwuchsspielern<\/a> wird f\u00fcr beide Parteien immer fr\u00fcher relevant.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 1 Abs. 2 DFB-Reglement f\u00fcr Spielervermittlung ist<\/p>\n<blockquote><p>\u201eein Vermittler eine nat\u00fcrliche oder juristische Person, die gegen Entgelt oder kostenlos Spieler und\/oder Vereine bei Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Berufsspielervertrags oder Vereine bei Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss einer Transfervereinbarung vertritt\u201c.<\/p><\/blockquote>\n<p>Aus juristischer Perspektive bezieht sich die Zusammenarbeit eines Spielers mit einem Spielervermittler grunds\u00e4tzlich immer nur auf eine Transaktion. Gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 2 DFB-Reglement f\u00fcr Spielervermittler meint<\/p>\n<blockquote><p>\u201eeine Transaktion in diesem Zusammenhang einen Abschluss eines Berufsspielervertrags und\/oder einer Transfervereinbarung\u201c.<\/p><\/blockquote>\n<p>Auf der pers\u00f6nlichen Ebene kann jedoch eine langfristige Zusammenarbeit sinnvoll sein. Die Anforderungen an einen zuk\u00fcnftigen Leistungssportler sind extrem gestiegen und der Profifu\u00dfball wird zunehmend komplexer.<\/p>\n<h2>Vertragsschluss \u2013 per Handschlag?<\/h2>\n<p>Vertr\u00e4ge spielen im Leben oftmals eine Rolle. Ganz gleich, ob man eine Wohnung mietet (Mietvertrag) oder ob man Br\u00f6tchen beim B\u00e4cker kauft (Kaufvertrag). Bei einem Vertrag handelt es sich um eine Einigung von mindestens zwei Parteien, die aus zwei \u00fcbereinstimmenden Willenserkl\u00e4rungen &#8211; Angebot und Annahme &#8211; der Beteiligten zustande kommt. Gut zu wissen: Vertr\u00e4ge bed\u00fcrfen im Grundsatz keiner besonderen Form. Sie k\u00f6nnen \u201eper Handschlag\u201c bzw. m\u00fcndlich geschlossen werden.<\/p>\n<p>Kommt es jedoch zum Konflikt zwischen den Vertragsparteien, und beruft sich eine Partei auf eine bestimmte Abrede, muss sie auch beweisen, dass diese Abrede getroffen wurde. Wurde der Vertrag lediglich m\u00fcndlich geschlossen, kommt es hier regelm\u00e4\u00dfig zu Beweisproblemen. Auch die Vereinbarung \u00fcber eine Zusammenarbeit zwischen einem Spieler und einem Spielervermittler stellt einen Vertrag dar.<\/p>\n<h2>Der Vertragsschluss mit einem Minderj\u00e4hrigen<\/h2>\n<p>Ist einer der Vertragspartner bei Vertragsabschluss <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sportrecht\/ausruestervertraege-mit-minderjaehrigen\">nicht vollj\u00e4hrig<\/a>, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Denn ab sieben Jahren ist man lediglich beschr\u00e4nkt gesch\u00e4ftsf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Vertr\u00e4ge, die dann \u201ealleine\u201c geschlossen werden, sind zun\u00e4chst \u201eschwebend unwirksam\u201c. Sie werden erst durch die Einwilligung\/Genehmigung der gesetzlichen Vertreter wirksam. Die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter \u2013 in der Regel die Eltern \u2013 ist daher bei einem Abschluss eines Vertrages mit einem Spielervermittler notwendig.<\/p>\n<p>Es ist \u00fcblich, dass bei allen Vertragsarten beide Eltern ihre Unterschrift unter dem Unterschriftfeld des Spielers platzieren. Das Dokument wird somit von zwei Parteien und den Eltern, die der Partei \u201eSpieler\u201c zuzurechnen sind, unterzeichnet.<\/p>\n<h2>Spielervermittler vs. Spielerberater<\/h2>\n<p>Ein Vertrag mit einem Spielervermittler ist von einem Vertrag mit einem Spielerberater zu unterscheiden. Der Spielervermittler ist Makler und wird \u00e4hnlich einem Wohnungsmakler t\u00e4tig. Das sog. \u201eM\u00e4klerrecht\u201c nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/652.html\" title=\"&sect; 652 BGB: Entstehung des Lohnanspruchs\">\u00a7\u00a7 652 ff. BGB<\/a> findet Anwendung. Die Hauptleistungspflicht des Maklers \u2013 des Spielervermittlers \u2013 ist, dass er dem Spieler den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags (bspw. mit einem Verein) vermittelt. Der Spielervermittler erh\u00e4lt jedoch seinen \u201eM\u00e4klerlohn\u201c nur, wenn der Vertrag infolge der Vermittlung auch tats\u00e4chlich geschlossen wird, vgl. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/652.html\" title=\"&sect; 652 BGB: Entstehung des Lohnanspruchs\">\u00a7 652 Abs. 1 BGB<\/a>.<\/p>\n<p>Achtung: Ist der Spieler minderj\u00e4hrig d\u00fcrfen nach \u00a7 7 Nr. 7 DFB-Reglement bei der Aushandlung eines Berufsspielervertrages und\/oder einer Transfervereinbarung durch einen Vermittler weder vom Spieler noch vom Club Zahlungen an den Vermittler geleistet werden.<\/p>\n<p>Eine weitere Besonderheit: Wird der Vermittler als Makler f\u00fcr den Spieler t\u00e4tig, dann liegt neben der Maklert\u00e4tigkeit eine Arbeitsvermittlung vor, sodass neben dem Maklerrecht, Vorschriften der Arbeitsvermittlung iSd SGB III anzuwenden sind. Der Arbeitsvermittlungsvertrag bzw. der Spielervermittlungsvertrag muss gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/SGB_III\/296.html\" title=\"&sect; 296 SGB III: Vermittlungsvertrag zwischen Vermittlern und Arbeitsuchenden\">\u00a7 296 Abs. 1 S. 1 SGB III<\/a> schriftlich abgeschlossen werden. Der Zweck dieser Vorschrift: Im Falle von Streitigkeiten sorgt ein schriftlich fixierter Vertrag f\u00fcr Klarheit und beugt Missverst\u00e4ndnissen vor.<\/p>\n<p>Der Spielerberater hingegen ist gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/611.html\" title=\"&sect; 611 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag\">\u00a7 611 BGB<\/a> Dienstleister. Damit sich der Spieler voll und ganz auf das Sportliche konzentrieren kann, organisiert der Spielerberater bspw. dessen Alltag oder dessen <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/reputationsmanagement\/kommunikation-mit-der-presse\">Medienauftritt<\/a>.<\/p>\n<p>In der Regel ist der Spielervermittler zugleich der Spielerberater. Sodann liegt ein sogenannter gemischter Vertrag vor.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h2>Exklusivit\u00e4t und Listung auf transfermarkt.de<\/h2>\n<p>Exklusivvertr\u00e4ge mit Spielervermittlern hindern einen Spieler daran, sich eines zus\u00e4tzlichen Vermittlers zu bedienen. Nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/SGB_III\/297.html\" title=\"&sect; 297 SGB III: Unwirksamkeit von Vereinbarungen\">\u00a7 297 Nr. 4 SGB III<\/a> sind Exklusivit\u00e4tsvereinbarungen jedoch unwirksam. Laut OLG Hamm sei Zweck der Bestimmung zu verhindern, dass Vermittlerchancen ungenutzt bleiben (OLG Hamm, Urteil v. 08.01.2010, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=12%20U%20124\/09\" title=\"OLG Hamm, 08.01.2010 - 12 U 124\/09: Profifu&szlig;baller muss keinen Schadensersatz zahlen\">12 U 124\/09<\/a>).<\/p>\n<p>In der Konsequenz ist jedoch nicht der gesamte Vertrag unwirksam, sondern nur die Exklusivit\u00e4tsklausel. Der Gesetzgeber hatte bei der Schaffung dieser Norm den \u201enormalen\u201c Arbeitsmarkt vor Augen. Nimmt man jedoch im Bereich des Profifu\u00dfballs die verschiedenen Interessen der einzelnen Akteure (Spielervermittler, Spieler, Verein) in den Blick, ist eine Exklusivit\u00e4tsklausel f\u00fcr den Spieler letzten Endes sogar f\u00f6rderlich.<\/p>\n<p>Fu\u00dfballvereine \u2013 als potenzielle neue Arbeitgeber des Spielers \u2013 haben ein Interesse daran, dass der Spieler nicht zugleich durch einen anderen Vermittler einem anderen Verein angeboten wird. Nur durch eine Exklusivit\u00e4tsvereinbarung kann der Spielervermittler Vertrauen zu dem Fu\u00dfballverein aufbauen. Dieses Vertrauen ist wichtig, um erfolgreich Vertragsverhandlungen zu f\u00fchren, die im besten Falle zum Abschluss eines neuen Vertrags f\u00fchren. Im Ergebnis profitiert so der Spieler von der Exklusivit\u00e4tsklausel.<\/p>\n<p>Eine Listung auf der Plattform transfermarkt.de kann dazu beitragen, dass die Exklusivit\u00e4t publik gemacht wird. Es wird eine Art \u201eVisitenkarte\u201c des Spielers angelegt. Begibt sich ein Verein auf die positionsbezogene Suche eines passenden Spielers und wird der Verein f\u00fcndig, will er h\u00e4ufig zun\u00e4chst den Spielervermittler kontaktieren, um herauszufinden, wie realistisch ein Transfer w\u00e4re. Via transferkmarkt.de kann der Verein erkennen, welcher Spielervermittler f\u00fcr welchen Spieler t\u00e4tig ist und schlussendlich Kontakt aufnehmen. Eine transparente Kommunikation der Zusammenarbeit zwischen Vermittler und Spieler nach au\u00dfen f\u00f6rdert so das eben angesprochene Vertrauen.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h2>Stellvertretung und Vollmachten<\/h2>\n<p>Ein Spielervermittler agiert in erster Linie als Makler mit einem entsprechenden Maklervertrag. Er vertritt die Interessen der Spieler bei Vertragsverhandlungen. Gesetzlich ist er kein Stellvertreter des Spielers gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/164.html\" title=\"&sect; 164 BGB: Wirkung der Erkl&auml;rung des Vertreters\">\u00a7\u00a7 164 ff. BGB<\/a>. Er \u00fcbt keine Rechtsgesch\u00e4fte f\u00fcr seine Klienten aus. Rechtsgesch\u00e4fte sind ein Rechtsakt, der durch mindestens eine Willenserkl\u00e4rung begr\u00fcndet wird und eine Rechtsfolge herbeif\u00fchrt. Man unterscheidet zwischen einseitigen \u2013 bspw. einer K\u00fcndigung \u2013 und zweiseitigen Rechtsakten \u2013 bspw. einem Kaufvertrag.<\/p>\n<p>Den Arbeitsvertrag mit einem neuen Verein unterschreibt der Spieler grunds\u00e4tzlich selbst und gibt damit eine Willenserkl\u00e4rung im eigenen Namen ab. Der Umstand, dass der Spielervermittler gewisse Vertragsbedingungen aushandelt, \u00e4ndert daran nichts. Erst der Vertragsabschluss begr\u00fcndet ein Rechtsgesch\u00e4ft, nicht das Aushandeln von Bedingungen.<\/p>\n<p>Ist der Vermittler jedoch gleichzeitig Berater kommt eine Stellvertretung in Betracht:<\/p>\n<div class=\"box \"><div class=\"box__content\">\n<p><strong>Beispiel:<\/strong> Der Spieler reist in eine andere Stadt, um dort einen Vertrag mit einem neuen Verein abzuschlie\u00dfen. Der Berater bucht dem Spieler ein Zugticket und ein Hotelzimmer. Der Berater schlie\u00dft in diesem Beispiel Vertr\u00e4ge im fremden Namen \u2013 f\u00fcr den Spieler \u2013 ab. Vertragspartner sind im Falle des Zugtickets der Spieler (nicht der Berater) und der Zugbetreiber. Eine Vertretung im Sinne des BGB liegt vor.<\/p>\n<\/div><\/div>\n<p>Um Streitigkeiten vorzubeugen, sollte der Spieler mit seinem Berater vorab schriftlich vereinbaren, in welchem Rahmen Stellvertretungen gew\u00fcnscht sind.<\/p>\n<h2>Dauer und K\u00fcndigung<\/h2>\n<p>Die Dauer von Vertr\u00e4gen ist abh\u00e4ngig von der Art der Vereinbarung. Ein Maklervertrag wird grunds\u00e4tzlich auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Er kann seitens des Spielers jedoch jederzeit widerrufen werden.<\/p>\n<p>Ist der Vermittler zugleich Berater, liegt ein gemischter Vertrag (Makler- und Dienstleistungsvertrag) vor. Diese Vertr\u00e4ge sind \u00fcblicherweise auf zwei Jahre befristet. M\u00f6chte sich eine Partei vorzeitig von dem Vertrag l\u00f6sen, gibt es verschiedene K\u00fcndigungsm\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<p>Die erste M\u00f6glichkeit richtet sich nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/621.html\" title=\"&sect; 621 BGB: K&uuml;ndigungsfristen bei Dienstverh&auml;ltnissen\">\u00a7 621 BGB<\/a> und kn\u00fcpft an die Gehaltszahlungen des Spielers an den Berater an. In der Regel wird diese M\u00f6glichkeit jedoch vertraglich ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Eine zweite K\u00fcndigungsm\u00f6glichkeit stellt <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/627.html\" title=\"&sect; 627 BGB: Fristlose K&uuml;ndigung bei Vertrauensstellung\">\u00a7 627 BGB<\/a> dar. Wird das \u201ebesondere Vertrauensverh\u00e4ltnis\u201c zwischen Berater und Spieler gest\u00f6rt, kann sich eine Partei von dem Vertrag l\u00f6sen. F\u00fcr den Spieler ist diese Art der K\u00fcndigung durchaus vorteilhaft. Der Spieler m\u00fcsste vor Gericht noch nicht einmal nachweisen, dass das Vertrauensverh\u00e4ltnis konkret gest\u00f6rt wurde (LG M\u00f6nchengladbach SpuRt 2011, 389). Allerdings kann auch diese K\u00fcndigungsm\u00f6glichkeit ausgeschlossen werden \u2013 allerdings nur f\u00fcr zwei Jahre (bspw. LG Naumburg <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=SpuRt%202009,%2081\" title=\"OLG Naumburg, 23.04.2008 - 6 U 82\/07: Vorzeitige K&uuml;ndigung eines mit fester Laufzeit abgeschlos...\">SpuRt 2009, 81<\/a>; LG M\u00f6nchengladbach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=SpuRt%202011,%2038\" title=\"LG M&ouml;nchengladbach, 08.07.2010 - 10 O 38\/10: Sportmanagervertrag als Dienstverh&auml;ltnis mit der V...\">SpuRt 2011, 38<\/a>).<\/p>\n<p>Die dritte K\u00fcndigungsm\u00f6glichkeit findet sich in <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/626.html\" title=\"&sect; 626 BGB: Fristlose K&uuml;ndigung aus wichtigem Grund\">\u00a7 626 BGB<\/a>:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDas Dienstverh\u00e4ltnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist gek\u00fcndigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem K\u00fcndigenden unter Ber\u00fccksichtigung aller Umst\u00e4nde des Einzelfalles und unter Abw\u00e4gung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverh\u00e4ltnisses bis zum Ablauf der K\u00fcndigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverh\u00e4ltnisses nicht zugemutet werden kann.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>Diese Vorschrift kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden, denn Unzumutbares kann nicht zugemutet werden \u2013 eines der Grundprinzipien des BGB.<\/p>\n<p>Aber Vorsicht: Gibt der Spieler ausdr\u00fccklich und schl\u00fcssig zu erkennen, dass er einen expliziten K\u00fcndigungsgrund nicht zum Anlass einer fr\u00fchzeitigen K\u00fcndigung nehmen will, kann er wegen widerspr\u00fcchlichen Verhaltens nicht mehr k\u00fcndigen.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Mit dem professionellen Fu\u00dfball und den einhergehenden Auswirkungen auf den Nachwuchsbereich w\u00e4chst auch der Markt f\u00fcr Spielervermittler. Immer mehr junge Talente lassen sich von Spielervermittlern vertreten. Innerhalb der Zusammenarbeit und der Gesch\u00e4ftsbeziehung dieser beiden Parteien gibt es jedoch einziges zu beachten. Bevor man sich eines Vermittlers oder eines Beraters bedient, sollte man sich zun\u00e4chst vor Augen f\u00fchren, f\u00fcr welche Zwecke man einen Vermittler bzw. Berater engagiert, um die individuelle Vertragsgestaltung daran auszurichten.<\/p>\n<p>Die Kanzlei Lampmann, Haberkamm &amp; Rosenbaum (LHR) besch\u00e4ftigt ausgewiesene Spezialisten in Sachen Sportrecht und engagiert sich als rechtlicher Partner von GOKIXX, die Plattform f\u00fcr die besten Nachwuchsfu\u00dfballer Deutschlands.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der professionelle Fu\u00dfball hat sich in den letzten Jahrzehnten als dynamischer Wirtschaftsfaktor etabliert. Mit dem Fu\u00dfball w\u00e4chst auch der Markt f\u00fcr Spielervermittler. Immer mehr junge Talente werden immer fr\u00fcher transferiert \u2013 sowohl national als auch international. Dabei lassen sich Nachwuchsspieler vermehrt von Spielervermittlern vertreten. Doch wie sieht die Beziehung zwischen Spieler und Vermittler aus? Worauf [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[3173],"tags":[2422,17577,18138],"class_list":["post-50913","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-sportrecht","tag-spielerberater","tag-vertragsgestaltung","tag-spielervermittler"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/50913","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=50913"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/50913\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=50913"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=50913"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=50913"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}