{"id":50449,"date":"2019-12-14T16:38:16","date_gmt":"2019-12-14T15:38:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=50449"},"modified":"2019-12-14T17:26:39","modified_gmt":"2019-12-14T16:26:39","slug":"lg-frankfurt-zur-rechtswidrigkeit-von-postings-dritter-in-der-eigenen-facebookgruppe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/lg-frankfurt-zur-rechtswidrigkeit-von-postings-dritter-in-der-eigenen-facebookgruppe\/","title":{"rendered":"LG Frankfurt: Zur Rechtswidrigkeit von Postings Dritter in der eigenen Facebookgruppe"},"content":{"rendered":"<p><i><img decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-50694\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Faceebook-Dritter.jpeg\" alt=\"\" width=\"744\" height=\"400\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Faceebook-Dritter.jpeg 744w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Faceebook-Dritter-708x381.jpeg 708w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/12\/Faceebook-Dritter-620x333.jpeg 620w\" sizes=\"(max-width: 744px) 100vw, 744px\" \/>Das Landgericht Frankfurt am Main hat auf den Antrag von Lampmann, Haberkamm &amp; Rosenbaum Rechtsanw\u00e4lte (LHR) eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen einen E-Commerce-Berater wegen\u00a0unlauterer Werbung auf Facebook erlassen.<\/i><\/p>\n<p><em>Damit wird diesem verboten, im gesch\u00e4ftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken einen herabsetzenden Facebook-Post nebst Kommentaren \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen\u00a0(LG Frankfurt a.M., Beschluss v. 31.10.2019, Az. 3-06 O 72\/19).<\/em><\/p>\n<h2>Posting eines Dritten nebst Kommentierung als Initialz\u00fcndung zum Mitbewerber-Bashing<\/h2>\n<p>Der Antragsgegner \u2013 ein Mitbewerber des Antragstellers \u2013 hatte bereits in der Vergangenheit im Rahmen eines eigenen herablassenden Postings innerhalb einer geschlossenen, fremden Facebook-Gruppe den Antragsteller unmittelbar angegriffen. Dies war ihm bereits gerichtlich verboten worden.<\/p>\n<p>Dieses Mal ging es um eine Ver\u00f6ffentlichung eines Dritten in einer vom Antragsgegner betriebenen, \u00a03.000 Mitglieder z\u00e4hlende Facebook-Gruppe rund ums das Thema &#8220;Verkaufen auf Amazon&#8221;. Dort hatte ein weiterer Mitbewerber einen abwertenden Post \u00fcber den Antragsteller ver\u00f6ffentlicht. Diesem Post konnten, wie bei Facebook \u00fcblich, auch Kommentare hinzugef\u00fcgt werden.<\/p>\n<p>Mehrere dieser Kommentare stammten dabei vom Antragsgegner, in denen er sich bezugnehmend auf den Inhalt des Posts herablassend zum Antragsteller bzw. zu dessen Angeboten \u00e4u\u00dferte. Auch der Autor des Posts stieg in diese Diskussion mit ein.<\/p>\n<p>Dadurch f\u00fchlten sich, wie ebenfalls in den sozialen Medien \u00fcblich, zahlreiche weitere Kommentatoren dazu motiviert, ebenfalls herablassende Kommentare zum Antragsteller bzw. dessen Angebot abzugeben. Wie bezweckt, entstand so eine regelrechte &#8220;Cybermob&#8221;-Truppe, deren Mitglieder sich in der Folgezeit selbst\u00e4ndig gegenseitig mit herabsetzenden Kommentaren zum Antragsteller \u00fcberboten, ohne dass der Initiator der Diskussion und der Betreiber der Facebookgruppe sich selbst &#8220;die H\u00e4nde schmutzig&#8221; machen mussten.<\/p>\n<p>Das wollte sich der Antragsteller verst\u00e4ndlicherweise nicht gefallen lassen.\u00a0Nachdem der Antragsteller dem Antragsgegner Gelegenheit gegeben hatte, ein gerichtliches Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserkl\u00e4rung zu vermeiden, die dieser jedoch nicht wahrnahm, wurde ein Antrag auf einstweilige Verf\u00fcgung notwendig.<\/p>\n<h2>Unlauterkeit von pauschalen abwertenden Meinungs\u00e4u\u00dferungen<\/h2>\n<p>Das Landgericht Frankfurt am Main war mit dem Antragsteller der Auffassung, dass dieses Verhalten unlauter ist. Insbesondere pauschale abwertende Meinungs\u00e4u\u00dferungen sind regelm\u00e4\u00dfig dann unlauter, wenn sie vage bleiben, nicht durch Tatsachen unterst\u00fctzt werden und es den Adressaten nicht erm\u00f6glichen, die Kritik inhaltlich nachzuvollziehen (BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR%2012,%2074\" title=\"BGH, 19.05.2011 - I ZR 147\/09: Coaching-Newsletter\">GRUR 12, 74<\/a> Rn 34 \u2013 Coaching-Newsletter; BGH <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=GRUR%2014,%20601\" title=\"BGH, 12.12.2013 - I ZR 131\/12: Zust&auml;ndigkeit deutscher Gerichte bei englischsprachiger Pressemi...\">GRUR 14, 601<\/a> Rn 42 \u2013 englisch-sprachige Pressemitteilung).<\/p>\n<p>Diese Grunds\u00e4tze waren auf den vorliegenden Fall anzuwenden.\u00a0Der Leser konnte bereits die Herabsetzungen im Ursprungsposting aufgrund ihrer Pauschalit\u00e4t nicht nachvollziehen.<\/p>\n<p>Auch die darauffolgenden Kommentare halfen ihm nicht weiter, da dort \u2013 vor allem durch den Antragsgegner \u2013 insbesondere Zahlen zu Teilnehmern und dessen Ums\u00e4tzen sowie Preise bestimmter Produkte in den Raum gestellt wurden, die offenbar eine Widerspr\u00fcchlichkeit der durch den Antragsteller gemachten Angaben nahelegen sollten, die aber vom Leser nicht ansatzweise nachvollzogen oder \u00fcberpr\u00fcft werden konnten.<\/p>\n<h2>Auch &#8220;L\u00e4stern \u00fcber Bande&#8221; ist rechtswidrig<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/kanzlei\/team\/a-lampmann\">Rechtsanwalt Arno Lampmann<\/a> von der Kanzlei LHR:<\/p>\n<blockquote><p>Der Beschluss des Landgerichts ist nur folgerichtig. Nicht nur der unmittelbare Angriff auf einen Mitbewerber ist unlauter. Das gilt auch f\u00fcr mittelbare Angriffe. Das &#8220;L\u00e4stern \u00fcber Bande&#8221; \u2013 in dem man das Posting eines Dritten insbesondere durch eigene Kommentierungen dazu missbraucht, andere aufzustacheln, den Konkurrenten zu verunglimpfen \u2013 ist im Ergebnis ebenso unzul\u00e4ssig wie eine eigene herabsetzende Ver\u00f6ffentlichung.<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Landgericht Frankfurt am Main hat auf den Antrag von Lampmann, Haberkamm &amp; Rosenbaum Rechtsanw\u00e4lte (LHR) eine einstweilige Verf\u00fcgung gegen einen E-Commerce-Berater wegen\u00a0unlauterer Werbung auf Facebook erlassen. Damit wird diesem verboten, im gesch\u00e4ftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken einen herabsetzenden Facebook-Post nebst Kommentaren \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich zu machen\u00a0(LG Frankfurt a.M., Beschluss v. 31.10.2019, Az. 3-06 O 72\/19). 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