{"id":50225,"date":"2019-12-05T06:25:00","date_gmt":"2019-12-05T05:25:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=50225"},"modified":"2019-12-05T06:25:00","modified_gmt":"2019-12-05T05:25:00","slug":"datenfriedhof-in-berlin-145-millionen-euro-bussgeld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/datenschutzrecht\/datenfriedhof-in-berlin-145-millionen-euro-bussgeld\/","title":{"rendered":"Datenfriedhof in Berlin: 14,5 Millionen Euro Bu\u00dfgeld"},"content":{"rendered":"
\"Deutsche
Photo by rafa espada on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n

Mit dem Slogan \u201eBerlin, wir m\u00fcssen reden\u201c konstatiert die Immobilienfirma Deutsche Wohnen SE ihren Einsatz f\u00fcr die Gestaltung eines fairen Wohnungsmarkts.<\/em><\/p>\n

\u201eWir m\u00fcssen reden\u201c hat nun auch die Berliner Datenschutzbeauftragte\u00a0gedacht, \u00a0nachdem sie im Jahr 2017 einen eklatanten Datenschutzversto\u00df durch das Unternehmen festgestellt hat. <\/i><\/p>\n

Am 30. Oktober 2019 verh\u00e4ngte die Beh\u00f6rde einen Bu\u00dfgeldbescheid in H\u00f6he von 14,5 Millionen Euro. Zus\u00e4tzlich dazu gab es weitere Bu\u00dfgelder zwischen 6.000 und 17.000 Euro wegen unzul\u00e4ssiger Speicherung personenbezogener Daten von Mieterinnen und Mietern in 15 konkreten F\u00e4llen. <\/i><\/p>\n

Frau Maja Smoltczyk, Berliner Beauftragte f\u00fcr <\/i>Datenschutz<\/a> und Informationsfreiheit, bezeichnete die Deutsche Wohnen SE als einen der mehreren \u201eDatenfriedh\u00f6fe\u201c, auf die sie \u201eleider h\u00e4ufig\u201c in ihrer Aufsichtspraxis treffe.<\/i><\/p>\n

Die Deutsche Wohnen speicherte sensible Kundendaten ohne M\u00f6glichkeit zur L\u00f6schung<\/h2>\n

Im Archiv des Konzerns waren sensible Mieterdaten gespeichert, die auch nach deren Er\u00fcbrigung nicht gel\u00f6scht wurden. So konnten sie immer noch eingesehen und verarbeitet werden. Dazu geh\u00f6rten etwa Informationen zur Sozial- und Krankenversicherung, Arbeitsvertr\u00e4ge und Daten zu finanziellen Verh\u00e4ltnissen.<\/p>\n

Laut Stellungnahme der Deutsche Wohnen SE<\/a> teile diese die rechtliche Bewertung der Berliner Datenschutzbeauftragten nicht und werde den Bu\u00dfgeldbescheid gerichtlich \u00fcberpr\u00fcfen lassen. Ebenfalls bekundet sie, \u201edass keinerlei Daten von Mietern datenschutzwidrig an unternehmensfremde Dritte gelangt sind. Vielmehr hat die Deutsche Wohnen SE bereits im Jahr 2017 umfangreiche personelle und prozessuale Ver\u00e4nderungen eingeleitet, um den aktuellen Datenschutzanforderungen vollumf\u00e4nglich gerecht zu werden.\u201c<\/p>\n

Die Datenaufsichtsbeh\u00f6rde hatte das Unternehmen bereits 2017 zu st\u00e4rkerem Datenschutz aufgefordert<\/h2>\n

Anders sieht es aber die Aufsichtsbeh\u00f6rde.<\/a> Diese bem\u00e4ngelt gerade die Nichteinleitung von datenschutzrechtlichen Ver\u00e4nderungen seitens des Unternehmens, obwohl es bereits im Juni 2017 dazu aufgefordert wurde.<\/p>\n

Auch im Hinblick auf den Bu\u00dfgeldbetrag habe es sich zu dessen\/seinen Lasten ausgewirkt, dass es wider besseres Wissens \u00fcber einen l\u00e4ngeren Zeitraum hinweg die Mieterdaten verarbeitet habe. In Ihrer Pressemitteilung sagt die Beauftrage:<\/p>\n

\u201eZwar hatte das Unternehmen Vorbereitungen zur Beseitigung der aufgefundenen Missst\u00e4nde getroffen. Diese Ma\u00dfnahmen hatten jedoch nicht zur Herstellung eines rechtm\u00e4\u00dfigen Zustands bei der Speicherung personenbezogener Daten gef\u00fchrt. Die Verh\u00e4ngung eines Bu\u00dfgeldes wegen eines Versto\u00dfes gegen Artikel 25 Abs. 1 DSGVO<\/a> sowie Artikel 5 DSGVO<\/a> f\u00fcr den Zeitraum zwischen Mai 2018 und M\u00e4rz 2019 war daher zwingend.\u201c<\/p><\/blockquote>\n

Zu betonen gilt, dass zum Zeitpunkt der ersten R\u00fcge die DSGVO<\/a> noch nicht in Kraft getreten war. G\u00fcltig ist sie erst seit dem 25.5.2018.<\/p>\n

Immerhin hat der Konzern die Daten nicht weitergereicht<\/h2>\n

Die Deutsche Wohnen SE ist nach Vonovia der zweitgr\u00f6\u00dfte Wohnungsvermieter Deutschlands. Das Unternehmen hat 2018 fast eine Milliarde Euro erwirtschaftet \u2013 dieser Betrag war als der weltweit erzielte Vorjahresumsatz ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Festsetzung des Bu\u00dfgeldes. Demnach h\u00e4tte die Aufsichtsbeh\u00f6rde vom Konzern sogar bis zu 28 Millionen fordern k\u00f6nnen.<\/p>\n

Die Beschr\u00e4nkung des Betrags auf 14,5 war auf die kooperative Haltung des Unternehmens sowie darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass eine Weiterreichung an Dritte nicht stattgefunden hatte. Dennoch handelt es sich immer noch um den h\u00f6chsten verh\u00e4ngten Bu\u00dfgeldbetrag seitens der Beh\u00f6rde nach den gegen Delivery Hero ausgesprochenen 195.000 Euro.<\/p>\n

Signal f\u00fcr die Wirksamkeit der DSGVO<\/h2>\n

Den Schritt haben SPD- wie Gr\u00fcnenpolitiker begr\u00fc\u00dft und als Signal f\u00fcr die Wirksamkeit der DSGVO bezeichnet. Diese sieht eine Pflicht zur Ergreifung aller technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen vor, die zur sog. \u201eDatenminimierung\u201c erforderlich sind. Dieser in Art. 5 festgelegte Grundsatz besagt, dass personenbezogene Daten \u201edem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das f\u00fcr die Zwecke der Verarbeitung notwendige Ma\u00df beschr\u00e4nkt sein m\u00fcssen\u201c.<\/p>\n

Die Datenschutzbeh\u00f6rde hat nun ein eindeutiges Signal gesetzt, das von allen Unternehmen z\u00fcgig beherzigt werden sollte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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