{"id":49675,"date":"2019-11-15T06:58:52","date_gmt":"2019-11-15T05:58:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=49675"},"modified":"2019-11-19T18:06:37","modified_gmt":"2019-11-19T17:06:37","slug":"ausruestervertraege-im-fussball-der-spezialfall-matching-right-de-facto-eine-vertragsverlaengerung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/sportrecht\/ausruestervertraege-im-fussball-der-spezialfall-matching-right-de-facto-eine-vertragsverlaengerung\/","title":{"rendered":"Ausr\u00fcstervertr\u00e4ge im Fu\u00dfball \u2013  der Spezialfall \u201eMatching Right\u201c, de facto eine Vertragsverl\u00e4ngerung?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_49682\" aria-describedby=\"caption-attachment-49682\" style=\"width: 395px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-49682\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/Photo-by-Sandro-Schuh-on-Unsplash-620x413.jpg\" alt=\"Matching Right Ausr\u00fcstervertrag \" width=\"395\" height=\"263\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/Photo-by-Sandro-Schuh-on-Unsplash-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/Photo-by-Sandro-Schuh-on-Unsplash-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/Photo-by-Sandro-Schuh-on-Unsplash-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/Photo-by-Sandro-Schuh-on-Unsplash-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/Photo-by-Sandro-Schuh-on-Unsplash-2048x1365.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 395px) 100vw, 395px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-49682\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Sandro Schuh on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Die gro\u00dfen Sportartikelhersteller wollen aufstrebende Talente immer fr\u00fcher an die eigene Marke binden und statten Spieler bereits in jungen Jahren mit Ausr\u00fcstervertr\u00e4gen aus. Um sich dabei einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, enthalten zahlreiche Vertr\u00e4ge mit dem \u201eMatching Right\u201c eine Spezialklausel, die konkurrierenden Unternehmen das Abwerben von Spielern erschwert. <\/em><\/p>\n<p>Die Kanzlei Lampmann, Haberkamm &amp; Rosenbaum (LHR) ist ein<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sportrecht\/sportrecht-kanzlei-lhr-unterstuetzt-fussball-startup-gokixx-beim-thema-ausruestervertraege\"> ausgewiesener Spezialist<\/a> im <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/sportrecht\">Sportrecht<\/a> und gab alle wichtigen Antworten rund um die zwei Fragen: Was ist das so genannte Matching Right in einem <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sportrecht\/was-ist-ein-ausruestervertrag\">Ausr\u00fcstervertrag<\/a> und was bedeutet die Klausel f\u00fcr Spieler und Ausr\u00fcster?<\/p>\n<h2>Der Wettstreit der Hersteller um die Spieler beginnt in der Jugend \u2013 Rechte &amp; Pflichten auf beiden Seiten<\/h2>\n<p>Noch nie gaben gro\u00dfe Sportartikelhersteller \u2013 allen voran Adidas und Nike \u2013 so viel Geld f\u00fcr Ausr\u00fcstervertr\u00e4ge aus wie heute. Top-Stars wie Lionel Messi oder Cristiano Ronaldo fungieren dabei in zahlreichen Kampagnen als <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sportrecht\/matthias-sammer-und-gokixx-treffen-testimonial-vereinbarung-lhr-sorgt-fuer-die-passende-rechtliche-basis\">Testimonials<\/a> und bescheren den Unternehmen Millionengewinne. Aber auch fernab der gro\u00dfen Stars ist inzwischen nahezu jeder Profifu\u00dfballer mit einem Ausr\u00fcstervertag ausgestattet.<\/p>\n<p>Die Konsequenz: Der Wettstreit der Ausr\u00fcster um die besten Spieler hat sich l\u00e4ngst in den Nachwuchsbereich ausgedehnt. Damit geht einher, dass die Hersteller auf der Suche nach aufstrebenden Talenten und den Top-Stars von morgen schon fr\u00fch mit der Akquise und Bindung der Spieler beginnen m\u00fcssen, um sie langfristig als gewinnbringende Testimonials aufzubauen.<\/p>\n<p>Heutzutage unterschreiben talentierte Fu\u00dfballspieler schon <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sportrecht\/ausruestervertraege-mit-minderjaehrigen\">im Alter von etwa 14 Jahren erste Ausr\u00fcstervertr\u00e4ge<\/a>. Die Zusammenarbeit zwischen Spieler und Ausr\u00fcster gestaltet sich dabei individuell und bringt dem Spieler unterschiedliche Vorteile materieller und monet\u00e4rer Natur. Im Laufe der letzten Jahre haben sich jedoch &#8220;<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sportrecht\/drei-stufen-des-ausruestervertrages\">die drei Stufen des Ausr\u00fcstervertrags<\/a>&#8221;\u00a0herauskristallisiert, welche einen anschaulichen Rahmen innerhalb der individuellen Vertragsgestaltung eines Ausr\u00fcstervertrages liefern. Insbesondere die Leistungen des Sponsors steigern sich im Verlauf der Stufen, sodass sich die Pflichten des Gesponserten intensivieren.<\/p>\n<p>Der Spieler verpflichtet sich als Gesponserter unter anderem, die Marke medienwirksam zu vertreten. Er muss die Marke auf seinen Social-Media-Kan\u00e4len pr\u00e4sentieren und darf \u2013 je nach Vertragsinhalt \u2013 auf \u00f6ffentlichen Terminen keine Produkte von konkurrierenden Marken tragen. Zus\u00e4tzlich r\u00e4umt er dem Ausr\u00fcster ein weltweites Recht ein, mit seiner Person zu werben.<\/p>\n<p>Da insbesondere die letzten beiden Stufen eines Ausr\u00fcstervertrages <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sportrecht\/verpflichtungen-aus-ausruestervertraegen-konflikt\">komplexe Leistungen beschreiben<\/a>, erfordert dies einen den Interessen der Parteien entsprechenden Vertrag. Dieser Prozess sollte zwingend von einem Experten begleitet werden.<\/p>\n<h2>Die Spezialklausel \u201eMatching Right\u201c<\/h2>\n<p>Ein weiteres Recht, das sich viele Sportartikelhersteller in den Ausr\u00fcstervertr\u00e4gen zusichern lassen, ist das so genannte \u201eMatching Right\u201c. Unter diesem Recht muss man sich eine spezielle Klausel vorstellen, die immer dann greift, wenn der Ausr\u00fcstervertrag ausl\u00e4uft. Die Matching-Right-Klausel sichert dem aktuellen Ausr\u00fcster eines Spielers insbesondere zwei Rechte:<\/p>\n<ol>\n<li>Der aktuelle Ausr\u00fcster darf potentielle Offerten konkurrierender Sportartikelhersteller einsehen.<\/li>\n<li>Er darf den laufenden Ausr\u00fcstervertrag fortf\u00fchren. Allerdings nur unter den Konditionen, die dem Spieler seitens der konkurrierenden Sportartikelhersteller angeboten wurden.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Konkurrent hat, nachdem sich der Inhaber des Matching Rights entschieden hat die Offerte zu \u201ematchen\u201c, nicht mehr die M\u00f6glichkeit sein Angebot nachzubessern.<\/p>\n<p>Die Vorkaufsrechtsklausel wird dem Ausr\u00fcster regelm\u00e4\u00dfig im Gegenzug zum Vertrauensvorschuss, der dem Spieler zu Beginn einer vertraglichen Zusammenarbeit entgegengebracht wird, gew\u00e4hrt. Etwaige Angebote von Konkurrenten, ob schriftlich oder m\u00fcndlich, m\u00fcssen dem Inhaber des Matching Right offengelegt werden. Die Ausgestaltung der Spezialklausel kann dabei unterschiedlich sein. So kann vereinbart werden, dass der bisherige Ausr\u00fcster das Angebot \u201ematchen\u201c muss oder lediglich die Option dazu hat. Zudem kann festgelegt werden, dass das Angebot des Konkurrenten \u00fcberboten werden muss oder dass es reicht, dass der bisherige Ausr\u00fcster das Angebot des Konkurrenten um einen gewissen Prozentsatz unterschreitet.<\/p>\n<p>Macht der bisherige Ausr\u00fcster von seinem Matching Right Gebrauch, kommt ein Folgevertrag zwischen dem Spieler und dem bisherigen Ausr\u00fcster zustande. Wenn dieser sein Recht nicht wahrnimmt oder die vertraglich vereinbarte Ausgestaltung der Spezialklausel nicht einh\u00e4lt, kann der Spieler den Vertrag direkt mit dem Konkurrenten abschlie\u00dfen.<\/p>\n<h2>Drei Varianten des Matching Right<\/h2>\n<p>Man kann grob zwischen drei Varianten des Matching Rights unterscheiden<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Variante 1:\u00a0<\/strong>Das Matching Right wird drei bis sechs Monate <strong><u>vor <\/u><\/strong>Vertragsende aktiv.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>Variante 2:\u00a0<\/strong>Das Matching Right besteht auch noch drei bis sechs Monate <strong><u>nach<\/u><\/strong> dem eigentlichen Vertragsende.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>Variante 3:\u00a0<\/strong>Der Ausr\u00fcster hat schlie\u00dflich <strong><u>bis auf unbestimmte Zeit nach Vertragsende<\/u><\/strong> das Recht die Spezialklausel zu nutzen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die sogenannte \u201eVorkaufsfrist\u201c oder auch \u201eFirst Refusal Period\u201c endet bei den Vertr\u00e4gen der Varianten zwei und drei erst nach Auslaufen des Vertrages. W\u00e4hrend der Vorkaufsfrist ist es dem Spieler zwar gestattet, mit konkurrierenden Unternehmen des bisherigen Vertragspartners zu verhandeln, doch sobald er ein Angebot eines anderen Ausr\u00fcsters erh\u00e4lt, muss er dieses seinem bisherigen Ausr\u00fcster umgehend vorlegen. Tut er das nicht, droht &#8211; je nach Vertragsausgestaltung &#8211; eine Vertragsstrafe oder Schadensersatz.<\/p>\n<h2>Wettbewerbsvorteile f\u00fcr den bestehenden Ausr\u00fcster<\/h2>\n<p>Es ist nur zu verst\u00e4ndlich, dass sich ein bestehender Ausr\u00fcster, der m\u00f6glicherweise schon in den jungen Jahren eines Talents hohe Investitionen get\u00e4tigt hat, vor Abwerbeversuchen der Konkurrenz sch\u00fctzen m\u00f6chte. Gerade, weil ein Ausr\u00fcster einen Spieler oftmals \u00fcber einen langen Zeitraum zu einem Markenbotschafter aufbauen muss und sich die get\u00e4tigten Investitionen oft erst Jahre sp\u00e4ter auszahlen, ist das \u201eMatching Right\u201c eine enorm wichtige Klausel f\u00fcr die Ausr\u00fcster, um diesen Vertrauensvorschuss auszugleichen.<\/p>\n<p>Der Fall, dass sich ein Gesponserter, der sich in einer sehr aussichtsreichen Karrieresituation befindet, f\u00fcr einen anderen Ausr\u00fcster entscheidet, soll vermieden werden. Doch inwiefern ist dieses Recht tats\u00e4chlich auch juristisch belastbar?<\/p>\n<h2>N\u00e4chster Referenzfall in der Partnerschaft mit GOKIXX<\/h2>\n<p>Kurz vor Ende der Saison 2018\/2019 begleitete LHR im Rahmen der Zusammenarbeit mit GOKIXX einen Referenzfall im Bereich der Ausr\u00fcstervertr\u00e4ge f\u00fcr einen Juniorenspieler mit Aussichten auf eine Zukunft als Fu\u00dfball-Profi. Die wichtigsten Aspekte rund um das dort aufgef\u00fchrte Matching Right werden nachfolgend zu Zwecken der Veranschaulichung anonymisiert aufgezeigt, ebenso wie die juristische Einsch\u00e4tzung und Belastbarkeit dieser Klausel.<\/p>\n<p><img decoding=\"async\" class=\"size-large wp-image-49876 aligncenter\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/LHR-Klausel-550x620.png\" alt=\"\" width=\"550\" height=\"620\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/LHR-Klausel-550x620.png 550w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/LHR-Klausel-367x414.png 367w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/LHR-Klausel-768x865.png 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/LHR-Klausel-1363x1536.png 1363w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/LHR-Klausel-1817x2048.png 1817w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/LHR-Klausel.png 2001w\" sizes=\"(max-width: 550px) 100vw, 550px\" \/><\/p>\n<p>Die sogenannte \u201eVorkaufsfrist\u201c oder \u201eFirst Refusal Period\u201c endet nach den Vorgaben dieses Vertragsentwurfs 180 Tage nach Auslaufen des Vertrages. Erh\u00e4lt der Spieler w\u00e4hrend dieser Zeit also ein Angebot, kommt die im Vertrag aufgef\u00fchrte Ziffer 7.2 zur Anwendung und der Spieler muss das Angebot seinem aktuellen Ausr\u00fcster umgehend vorlegen. Falls die Klausel verletzt werden sollte, schuldet der Nachwuchsspieler dem Ausr\u00fcster eine Vertragsstrafe oder ggf. Schadensersatz. Da das tats\u00e4chliche Vertragsverh\u00e4ltnis zu diesem Zeitpunkt jedoch schon beendet ist, sollte diese einseitige Verpflichtung zwingend von einem Experten im Sportrecht gepr\u00fcft werden (Problem der Sittenwidrigkeit nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/138.html\" title=\"&sect; 138 BGB: Sittenwidriges Rechtsgesch&auml;ft; Wucher\">\u00a7 138 BGB<\/a>).<\/p>\n<p>Die Klausel kann nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/133.html\" title=\"&sect; 133 BGB: Auslegung einer Willenserkl&auml;rung\">\u00a7\u00a7 133<\/a>, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/BGB\/157.html\" title=\"&sect; 157 BGB: Auslegung von Vertr&auml;gen\">157 BGB<\/a> jedoch auch dahingehend ausgelegt werden, dass wohl kein vollumf\u00e4ngliches Verhandlungsverbot mit Drittanbietern nach Vertragsende besteht. Wenn ein weiterer Anbieter ein erstes Angebot in Folge von Verhandlungen nochmal nachbessert, bevor der urspr\u00fcngliche Ausr\u00fcster sich entschlossen hat, das vorherige Angebot zu \u201ematchen\u201c (innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme), dann muss dieses neue und erh\u00f6hte Angebot dem aktuellen Ausr\u00fcster wieder umgehend vorgelegt werden und dieser entschiedet dann auf der neuen Grundlage, ob er es \u201ematchen\u201c m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Bei einer solchen Auslegung des Vertrages, k\u00f6nnte also faktisch mit einem weiteren Anbieter verhandelt werden. Dies aber nur eingeschr\u00e4nkt nach den Vorgaben des Matching Rights. Die Komplexit\u00e4t dieser Spezialklausel macht deutlich: Rechte und Pflichten in einem Ausr\u00fcstervertrag und insbesondere das Aushandeln des Matching Rights erfordern ein hohes Ma\u00df an Expertise im Sportrecht.<strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<h2>Das Matching Right \u2013 de facto eine Vertragsverl\u00e4ngerung<\/h2>\n<p>Zusammenfassend l\u00e4sst sich festhalten, dass ein Ausr\u00fcster einem Spieler im vertraglich festgelegten Zeitraum des Matching Rights ein neues Vertragsangebot unterbreiten kann, welches mindestens den Konditionen des Konkurrenzangebots entspricht. Rein faktisch und unter Ber\u00fccksichtigung der oben genannten Details handelt es sich bei dieser besonderen Art der \u201eVorkaufsfrist\u201c also um eine optionale Vertragsverl\u00e4ngerung, die der Ausr\u00fcster ziehen kann.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Ausr\u00fcster wollen die Stars von morgen bereits fr\u00fch an ihre Marke binden. Der Wettstreit um die Talente beginnt deshalb schon im Alter von etwa 14 Jahren. Doch letztlich schafft es nur ein Bruchteil der Spieler aus den Nachwuchsleistungszentren auf die gro\u00dfe Fu\u00dfball-B\u00fchne. Die Ausr\u00fcster gehen aus diesem Grund mit den hohen finanziellen Investitionen im fr\u00fchen Juniorenalter der Spieler hohe Risiken ein. Umso verst\u00e4ndlicher ist es, wenn sich Unternehmen zu einem m\u00f6glichst fr\u00fchen Stadium die bestm\u00f6gliche Ausgangsposition bei einem Spieler sichern m\u00f6chten. Die Spezialklausel des \u201eMatching Rights\u201c verschafft dem bestehenden Ausr\u00fcster dabei ein Wettbewerbsvorteil gegen\u00fcber Konkurrenten, die den Spieler abwerben wollen.<\/p>\n<p>Der bisherige Vertragspartner hat mit dieser Spezialklausel stets die Option, die Bez\u00fcge des Spielers anzugleichen und den Vertrag folglich zu seinen Gunsten zu verl\u00e4ngern. Obwohl Ausr\u00fcstervertr\u00e4ge in erster Linie als Auszeichnung f\u00fcr gute Leistung zu verstehen sind, sollten sich insbesondere junge Spieler, deren Erziehungsberechtigte und die dazugeh\u00f6rigen Spielerberater auch dar\u00fcber im Klaren sein, dass die Klausel des \u201eMatching Rights\u201c besondere Verpflichtungen mit sich bringt. Die Komplexit\u00e4t der Rechte und Pflichten eines Ausr\u00fcstervertrages, sowie die dazugeh\u00f6rige Spezialklausel des Matching Rights bedarf ausgepr\u00e4gter Expertise im Bereich des Sportrechts und sollte daher immer von Rechtsexperten gepr\u00fcft werden. Die Kanzlei Lampmann, Haberkamm &amp; Rosenbaum (LHR) ist ein ausgewiesener Spezialist in Sachen Sportrecht und engagiert sich aktiv als rechtlicher Partner von GOKIXX, die App f\u00fcr die besten Nachwuchsfu\u00dfballer Deutschlands.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die gro\u00dfen Sportartikelhersteller wollen aufstrebende Talente immer fr\u00fcher an die eigene Marke binden und statten Spieler bereits in jungen Jahren mit Ausr\u00fcstervertr\u00e4gen aus. Um sich dabei einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, enthalten zahlreiche Vertr\u00e4ge mit dem \u201eMatching Right\u201c eine Spezialklausel, die konkurrierenden Unternehmen das Abwerben von Spielern erschwert. 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