{"id":49567,"date":"2019-11-26T12:29:02","date_gmt":"2019-11-26T11:29:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=49567"},"modified":"2019-11-26T01:30:04","modified_gmt":"2019-11-26T00:30:04","slug":"wer-xavier-naidoo-fuer-antisemitisch-haelt-muss-es-fuer-sich-behalten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/wer-xavier-naidoo-fuer-antisemitisch-haelt-muss-es-fuer-sich-behalten\/","title":{"rendered":"Wer Xavier Naidoo f\u00fcr antisemitisch h\u00e4lt, muss es f\u00fcr sich behalten"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_49568\" aria-describedby=\"caption-attachment-49568\" style=\"width: 438px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-49568\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/sagar-dani-BbOXC95sxlE-unsplash-668x414.jpg\" alt=\"Xavier Naidoo Antisemit\" width=\"438\" height=\"272\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/sagar-dani-BbOXC95sxlE-unsplash-668x414.jpg 668w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/sagar-dani-BbOXC95sxlE-unsplash-768x476.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/11\/sagar-dani-BbOXC95sxlE-unsplash-620x384.jpg 620w\" sizes=\"(max-width: 438px) 100vw, 438px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-49568\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Sagar Dani on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p>\u201e<em>Alles nur peinlich und so was nennt sich dann Volksvertreter-<\/em><em>Teile eures Volks &#8211; nennt man schon Hoch- beziehungsweise Volksverr\u00e4ter- <\/em><em>Alles wird vergeben, wenn ihr einsichtig seid. <\/em><em>Sonst sorgt der w\u00fctende Bauer mit der Forke daf\u00fcr, dass ihr einsichtig seid\u201c. <\/em><\/p>\n<p><em>Das ist ein Ausschnitt aus # Xavier Naidoos Lied \u201eMarionetten\u201c, das herbe Kritik erntete. Der Text habe einen verschw\u00f6rerischen Anflug, erinnere an Botschaften des Reichsb\u00fcrgertums und passe gut zum nebul\u00f6sen medialen Profil des S\u00e4ngers, dem viele antisemitische Z\u00fcge zuschreiben.<\/em><\/p>\n<h2>&#8220;Er ist Antisemit&#8230;&#8230;das ist strukturell nachweisbar&#8221;<\/h2>\n<p>Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung, die sich zur St\u00e4rkung der Demokratie im Zeitalter von aufsteigendem Rechtsextremismus und Antisemitismus einsetzt, hatte \u00fcber den S\u00e4nger im Nachgang eines Vortrags ge\u00e4u\u00dfert: \u201eEr ist Antisemit, das darf ich, glaube ich, aber gar nicht so offen sagen, (&#8230;). Aber das ist strukturell nachweisbar.\u201c Der Vortrag hatte \u00fcbrigens Verschw\u00f6rungstheorien zum Thema: \u201eReichsb\u00fcrger \u2013 Verschw\u00f6rungsideologie mit deutscher Spezifik\u201c war sein Titel.<\/p>\n<h2>Xavier Naidoo erhob Unterlassungsklage und berief sich auf seine Kunstfreiheit<\/h2>\n<p>Der S\u00e4nger erhob daraufhin Klage zum Landgericht Regensburg und verlangte u. a. die Unterlassung dieser \u00c4u\u00dferung. Naidoo hatte damals beteuert, dass er sich gegen Rassismus einsetze und berief sich auf seine Kunstfreiheit.<\/p>\n<p>Und dies, obwohl die Beklagte dargelegt hatte, dass Naidoo in seinen Liedtexten auch antisemitische Codes und Chiffren verwendete. Der S\u00e4nger hielt dagegen, diese seien ihm nicht bekannt gewesen. Au\u00dferdem habe sein Sohn einen hebr\u00e4ischen Namen.<\/p>\n<p>Das Landgericht gab der Klage statt. Die Begr\u00fcndung: zwar falle die \u00c4u\u00dferung der Referentin in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit, allerdings komme dem <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/allgemeines-personlichkeitsrecht\">allgemeinen Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/a> des Kl\u00e4gers im Rahmen einer Abw\u00e4gung der Vorrang zu. Auch habe die Beklagte nicht ausreichend gewichtige Beweise f\u00fcr ihre \u00c4u\u00dferung geliefert.<\/p>\n<h2>Berufung der Beklagten zum OLG: Wer auf Missst\u00e4nde hinweise, d\u00fcrfe nicht auf Unterlassung verurteilt werden<\/h2>\n<p>Den letzten Punkt griff die Beklagte auf und legte Berufung zum OLG N\u00fcrnberg ein. Es sei nicht ersichtlich, warum sie Beweise f\u00fcr die Richtigkeit ihrer \u00c4u\u00dferungen h\u00e4tte erbringen m\u00fcssen, wenn es sich um ein Werturteil und keine Tatsachenbehauptung handele. Die Kunstfreiheit k\u00f6nne nicht das Gewicht zulasten der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/meinungsfreiheit\">Meinungsfreiheit<\/a> verschieben (zumindest nicht ohne eine G\u00fcterabw\u00e4gung, f\u00fcgen wir hinzu, zumal es sich bei beiden um verfassungsimmanente Rechtsg\u00fcter handelt). Auch gelte die \u00c4u\u00dferung der Beklagten aufgrund der historischen Aufladung des Themas \u201eAntisemitismus\u201c als unverzichtbarer Bestandteil des \u00f6ffentlichen Diskurses. Mit anderen Worten: Missst\u00e4nde und Auff\u00e4lligkeiten sind von den B\u00fcrgern zu melden, Staat und Gesellschaft d\u00fcrfen die Augen davor nicht verschlie\u00dfen.<\/p>\n<h2>Das Urteil des OLG f\u00e4llt zugunsten des S\u00e4ngers aus<\/h2>\n<p>Das OLG sah das anders. Gerade die historische Aufladung des Themas und deren ausschlaggebender Stellenwert im \u00f6ffentlichen Diskurs verlange einen vorsichtigen Umgang mit der personenbezogenen Zuweisung antisemitischer Tendenzen. Diese ziehe n\u00e4mlich eine Prangerwirkung nach sich und sei ansehenssch\u00e4digend.<\/p>\n<p>Auch sei die \u00c4u\u00dferung der Beklagten zum Teil dem Beweis zug\u00e4nglich, enthalte also einen Kern an Tatsachenbehauptung, weshalb die Erbringung gewichtiger Nachweise erforderlich gewesen sei. Solange sich der Kl\u00e4ger von den Vorw\u00fcrfen der Beklagten glaubhaft distanzieren k\u00f6nne, fehle den Vorw\u00fcrfen die Grundlage.<\/p>\n<h2>Geht es letztlich um die Grenzen des Sagbaren?<\/h2>\n<p>&#8220;Was man noch sagen darf&#8221;, ist eine aktuell oft gestellte Frage. Entgegen dem durch die Fragestellung gesetzten Anschein haben Politiker und Staatsoberhaupte haben die Grenzen des &#8220;Sagbaren&#8221; schleichend, aber auch sehr drastisch erweitert. In Deutschland verwandeln sich bisher tabuisierte Ressentiments in Teile des parteipolitischen und gesellschaftlichen Diskurses.<\/p>\n<p>Die Bezeichnung einer Person als antisemitisch kategorisiert sie als \u201emenschenfeindlich\u201c. Dennoch nimmt der Bezeichnende diese Kategorisierung anhand der \u00f6ffentlichen \u00c4u\u00dferungen der Person vor und reagiert damit auf \u00c4u\u00dferungen, die m\u00f6glicherweise stellvertretend f\u00fcr allgemeinere aufkeimende menschenfeindliche Tendenzen in der Gesellschaft stehen.<\/p>\n<p>Geht es also hier nur um eine \u201eSchlag-auf-Schlag-Rhetorik\u201c \u2013 laut Politikwissenschaftlern ihrerseits gef\u00e4hrlich und nicht zielf\u00fchrend \u2013 oder um die Erf\u00fcllung b\u00fcrgerlicher Pflichten, Alarmsignale f\u00fcr die demokratischen Werte wahrzunehmen und dagegen vorzugehen? Der eigentliche Disput dreht sich um die Frage, ob und inwiefern sich die Grenzen des Sagbaren \u00fcberhaupt ziehen lassen. Die Absicht, die hinter einer Aussage steckt, heiligt nicht deren Mittel. Dennoch muss in die Beurteilung der Zul\u00e4ssigkeit einer \u00c4u\u00dferung auch der sie durchdringende Zweck miteinflie\u00dfen. Eine Gesellschaft kann nicht Zust\u00e4nde besch\u00f6nigen oder gar verharmlosen, weil deren Benennung unbequeme Konnotationen hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u201eAlles nur peinlich und so was nennt sich dann Volksvertreter-Teile eures Volks &#8211; nennt man schon Hoch- beziehungsweise Volksverr\u00e4ter- Alles wird vergeben, wenn ihr einsichtig seid. Sonst sorgt der w\u00fctende Bauer mit der Forke daf\u00fcr, dass ihr einsichtig seid\u201c. Das ist ein Ausschnitt aus # Xavier Naidoos Lied \u201eMarionetten\u201c, das herbe Kritik erntete. 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