{"id":48555,"date":"2019-10-10T06:41:18","date_gmt":"2019-10-10T05:41:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=48555"},"modified":"2019-10-09T18:13:37","modified_gmt":"2019-10-09T17:13:37","slug":"lex-facebook","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/social-media-recht\/lex-facebook\/","title":{"rendered":"Lex Facebook?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_48556\" aria-describedby=\"caption-attachment-48556\" style=\"width: 406px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-48556\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/10\/Photo-by-Annie-Spratt-on-Unsplash-620x415.jpg\" alt=\"\" width=\"406\" height=\"272\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/10\/Photo-by-Annie-Spratt-on-Unsplash-620x415.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/10\/Photo-by-Annie-Spratt-on-Unsplash-619x414.jpg 619w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/10\/Photo-by-Annie-Spratt-on-Unsplash-768x514.jpg 768w\" sizes=\"(max-width: 406px) 100vw, 406px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-48556\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Annie Spratt on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><i>Das Urteil des Landgerichts Berlin zu Renate K\u00fcnast mag juristisch vertretbar sein \u2013 f\u00fcr die Kommunikationskultur in den Sozialen Netzen ist es das falsche Signal.<\/i><\/p>\n<p>Was nicht verboten ist, das ist erlaubt. Was erlaubt ist, kann so schlecht nicht sein. Und was nicht schlecht ist, das ist gut. Die gedankliche Br\u00fccke vom Recht zur Moral ist schnell geschlagen. Das gerade noch Nicht-Verbotene wird damit zur Richtschnur f\u00fcrs Alltagshandeln, vor allem dann, wenn strengere moralische Regeln entweder nicht bekannt sind oder aber bewusst verworfen wurden.<\/p>\n<p>Die Zeiten, in denen das Minimum der normativen Forderung regelm\u00e4\u00dfig schon deswegen erf\u00fcllt wurde, weil man ein hohes moralisches Ideal anstrebte, sind vorbei. Wenn es sie denn je gegeben hat, diese Zeiten; ein allgemeiner Kulturpessimismus, der nur den Sittenverfall sieht, nicht aber die Verbesserungen in vielen Bereichen des Lebens, w\u00e4re auch fehl am Platz. Fr\u00fcher war nicht alles besser.<\/p>\n<p>Dennoch: \u201eEs geh\u00f6rt sich nicht!\u201c, ist heute kein Grund mehr, sein Verhalten zu \u00e4ndern. In meiner Kindheit \u2013 und die ist jetzt noch nicht ewig her \u2013 war das der Schlussstrich unter gewissem Tun. Autoritativ \u2013 ja. Aber akzeptiert. Heute kommt die R\u00fcckfrage: \u201eIst es denn verboten?!\u201c Das ist im einzelnen auszuhandeln und obliegt den Gerichten. Wenn diese nun signalisieren: \u201eNein, nein \u2013 das nicht!\u201c, setzt es die eingangs genannte Assoziation frei. Ergebnis: \u201eNa, dann!\u201c In Sachen Kommunikation wird dann weiter gep\u00f6belt und gehetzt. Zum Beispiel im Facebook.<\/p>\n<h2>&#8220;Nicht verboten!&#8221; = &#8220;Gut gemacht!&#8221;?<\/h2>\n<p>Das falsche Signal kam diesmal von \u2013 f\u00fcr Berliner Verh\u00e4ltnisse \u2013 recht hoher Stelle: Es war kein<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Amtsgericht, wie vor einigen Jahren, als das AG Berlin-Tiergarten in \u201eKinderfickersekte\u201c keine den \u00f6ffentlichen Frieden gef\u00e4hrdende <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\">Beleidigung<\/a> der Katholischen Kirche nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/166.html\" title=\"&sect; 166 StGB: Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen\">\u00a7 166 StGB<\/a> sah (AG Tiergarten, Beschluss v. 06.02.2012, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=263b%20Ds%20228\/11\" title=\"AG Berlin-Tiergarten, 06.02.2012 - (263b Ds) 224 Js 3745\/11\">263b Ds 228\/11<\/a>), es war das Landgericht Berlin, das nun in \u201eDrecks Fotze\u201c, \u201eSonderm\u00fcll\u201c, \u201eSchlampe\u201c und \u201eSt\u00fcck Schei\u00dfe\u201c keine Beleidigung der Renate K\u00fcnast nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/185.html\" title=\"&sect; 185 StGB: Beleidigung\">\u00a7 185 StGB<\/a> sah (LG Berlin, Beschluss v. 19.09.2019, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=27%20AR%2017\/19\" title=\"27 AR 17\/19 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">27 AR 17\/19<\/a>), weil und soweit (hier decken sich die Beschl\u00fcsse argumentativ) das \u201eEmp\u00f6rungspotential\u201c des Themas eben so hoch sei, dass der Meinungsfreiheit auch bei solch w\u00fcsten Verbalausf\u00e4llen der Vorrang gegen\u00fcber dem Schutzinteresse von Kirche und K\u00fcnast einger\u00e4umt werden m\u00fcsse.<\/p>\n<p>Eins ist dabei klar: Es gibt in der Tat wohl kaum einen Menschen, den sexueller Kindesmissbrauch nicht emp\u00f6rt, oder auch ein Kokettieren mit m\u00f6glichen Grauzonen eines \u201efreiwilligen\u201c sexuellen Kontakts von Erwachsenen mit Kindern. Doch das ist nicht der Punkt. Der Punkt ist vielmehr der, dass mit dem Verweis auf das \u201eEmp\u00f6rungspotential\u201c eine Spirale verbaler Gewalt gerechtfertigt wird. Und die ist in der Kommunikation auf Facebook deutlich zu bemerken. Mit den Beschl\u00fcssen wird nolens volens \u2013 weit \u00fcber den Einzelfall hinaus \u2013 ein Klima von Hass und Hetze perpetuiert.<\/p>\n<p>Die Notwendigkeit, eine m\u00f6gliche Beschleunigung der \u201eSchrei-Spirale\u201c rechtzeitig zu unterbinden, ist wieder nicht gesehen worden. Man kann argumentieren, die Justiz habe keinen Erziehungsauftrag. Aber wenn sie immer wieder den Krawall im Netz durchwinkt, untersch\u00e4tzt sie ihre Rolle f\u00fcr die Gesellschaft, weil sie damit \u00fcble Hetze formal best\u00e4tigt \u2013 und damit zugleich die Hetzer in ihrer irrigen Annahme, \u201eNicht verboten!\u201c sei ein Synonym f\u00fcr \u201eGut gemacht!\u201c.<\/p>\n<p><em>Der Beitrag stammt von unserem freien Autor Josef Bordat. Er ist Teil unserer Reihe \u201cBerichte aus der Parallelwelt\u201d. Dort werfen Autoren aus anderen Fachbereichen einen Blick auf die Rechtswissenschaft in Theorie und Praxis. Die Beitr\u00e4ge betrachten, anders als unsere sonstigen Fachbeitr\u00e4ge Begebenheiten und Rechtsf\u00e4lle daher auch nicht juristisch, sondern aus einem v\u00f6llig anderen Blickwinkel. Aus welchem, das soll der Beurteilung der Leser \u00fcberlassen bleiben. Interessant wird es, wie wir meinen, allemal.<\/em><\/p>\n<div class=\"post-ratings\" data-post=\"40711\"><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Urteil des Landgerichts Berlin zu Renate K\u00fcnast mag juristisch vertretbar sein \u2013 f\u00fcr die Kommunikationskultur in den Sozialen Netzen ist es das falsche Signal. Was nicht verboten ist, das ist erlaubt. Was erlaubt ist, kann so schlecht nicht sein. Und was nicht schlecht ist, das ist gut. 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