{"id":48382,"date":"2019-10-08T07:00:43","date_gmt":"2019-10-08T06:00:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=48382"},"modified":"2022-07-14T18:42:05","modified_gmt":"2022-07-14T16:42:05","slug":"google-klage-falsche-wartezeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/google-klage-falsche-wartezeiten\/","title":{"rendered":"Warum eine Auseinandersetzung mit Google nie ein gutes Ende nimmt: Eine bayerische Mutgeschichte"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_48383\" aria-describedby=\"caption-attachment-48383\" style=\"width: 246px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-48383\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/\u00a9-Olga-Tik-fotolia.com_.jpg\" alt=\"Google Klage falsche Wartezeiten \" width=\"246\" height=\"246\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-48383\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Olga Tik &#8211; fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Ein Wirt des Herzoglichen Br\u00e4ust\u00fcberl Tegernsee hat sich mit Google \u00fcberworfen. Die Algorithmen des IT-Riesen zeigten <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/irrefuehrende-werbung\">irref\u00fchrenderweise<\/a> viel zu lange Wartezeiten an und das Lokal sah sich von den Diffamierungsfolgen finanziell bedroht. <\/em><\/p>\n<p><em>Unterlassen hat Google die Anzeigen schon, sogar vor der anberaumten m\u00fcndlichen Verhandlung. Die Sache ist aber vorerst nur unter den Teppich gekehrt: Warum das Ausweichman\u00f6ver von Google den Wirt und seine Branchenkollegen nicht einwandfrei freuen l\u00e4sst.<\/em><\/p>\n<h2>Eine Bibelmetapher<\/h2>\n<p>Als die biblische Figur David den riesigen Goliat besiegen musste, sahen seine Chancen schlecht aus. Der zierliche David t\u00f6tete dennoch seinen Rivalen mithilfe von Gott und eines Steins.<\/p>\n<p>Ob Gott auf der Seite des Wirtes Peter Hubert gestanden hat, der das Herzogliche Br\u00e4ust\u00fcberl Tegernsee gegen eine verleitende Google-Ansage verteidigte, ist noch \u2013 zumindest juristisch \u2013 unklar. Auf den ersten Blick sieht es nach einem Sieg aus: der Riese aus dem Silicon Valley fiel zwar nicht tot um, kapitulierte dennoch vorerst vor der Unterlassungsforderung von Hubert und sperrte die Funktion \u201eWartezeiten\u201c f\u00fcr den kulinarischen Hotspot am Tegernsee.<\/p>\n<h2>Irref\u00fchrende Google-Algorithmen schreckten Besucher ab<\/h2>\n<p>Hintergrund: Auf Google waren f\u00fcr die Gastst\u00e4tte irref\u00fchrende, \u00fcberm\u00e4\u00dfig lange Wartezeiten angegeben, die potenzielle G\u00e4ste vor einem Besuch abschreckten. Die langen Wartezeiten standen im Widerspruch zu den lobenden G\u00e4stebewertungen, die das Lokal f\u00fcr seinen z\u00fcgigen Service weiterempfahlen, und vor allem zu den wahren Wartezeiten! Seit Fr\u00fchjahr 2018 wehrte sich Peter Hubert gegen den Netzkonzern, anfangs vergebens. Doch insistierte er. Kurz vor der geplanten m\u00fcndlichen Verhandlung vor dem Landgericht M\u00fcnchen I platzte der anberaumte Termin. Google erkannte den Unterlassungsanspruch des Wirtes an und der Streit wurde au\u00dfergerichtlich beigelegt.<\/p>\n<p>Doch ist der Sieg im n\u00fcchternen Licht noch schim\u00e4risch.<\/p>\n<h2>Das kunstvolle Ausweichman\u00f6ver<\/h2>\n<p>Indem Google den Anspruch anerkannte, ist der Konzern einer m\u00fcndlichen Verhandlung kunstvoll ausgewichen. \u201eErkennt eine Partei den gegen sie geltend gemachten Anspruch ganz oder zum Teil an, so ist sie dem Anerkenntnis gem\u00e4\u00df zu verurteilen. Einer m\u00fcndlichen Verhandlung bedarf es insoweit nicht.\u201c Dies sieht der <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/307.html\" title=\"&sect; 307 ZPO: Anerkenntnis\">\u00a7 307 ZPO<\/a> vor.<\/p>\n<p>Damit ist ein wichtiger Pr\u00e4zedenzfall verloren gegangen.<\/p>\n<h2>Ein echtes Urteil h\u00e4tte im Interesse der Betroffenen viel Gutes bewirkt<\/h2>\n<p>Einerseits h\u00e4tte das Gericht abkl\u00e4ren k\u00f6nnen, inwiefern Google f\u00fcr durch eigene Algorithmen generierte falsche Inhalte haftet. <a href=\"https:\/\/juris.bundesgerichtshof.de\/cgi-bin\/rechtsprechung\/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;nr=64163&amp;pos=18&amp;anz=534\">2013 hat der VI. Zivilsenat des BGH entschieden<\/a>, dass eigene <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/reputationsmanagement\/google-suchergebnisse-loeschen\">Google-Inhalte in Form von automatisierten Suchvorschl\u00e4gen<\/a> erst dann eine Haftung des Suchmaschinenbetreibers ausl\u00f6sen, wenn dieser seine Pr\u00fcfpflichten missachtet (BGH, Urteil v. 14.05.2013, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%20269\/12\" title=\"VI ZR 269\/12 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">VI ZR 269\/12<\/a>). Ob dies auch im Fall von fehlerhaften Algorithmen gelten soll oder ob sie vielmehr f\u00fcr sich genommen eine Haftung begr\u00fcnden, ist genauso unklar wie zuvor.<\/p>\n<p>Andererseits h\u00e4tte das Gericht auch die Frage beleuchten k\u00f6nnen, ob die Zustellung an eine deutsche Zweigstelle der Google LLC rechtm\u00e4\u00dfig ist. Peter Hubert und sein Anwalt Thomas Gl\u00fcckstein hatten die Klageschrift anfangs nach Hamburg geschickt, an die Google Germany GmbH, woher sie auf gleichem Wege auch relativ schnell zu ihrem Absender zur\u00fcckkehrte. Begr\u00fcndung war: wer Google verklagen will, der hat es einzig und allein mit der Muttergesellschaft im Mountain View Kaliforniens zu tun.<\/p>\n<h2>Warum der Fall Peter Hubert anderen Gastgebern noch nicht die Angst vor Google nehmen kann<\/h2>\n<p>Die Zustellung in die USA ist extrem kostentr\u00e4chtig (s. \u00dcbersetzung der Klageschrift) und au\u00dferdem zeitaufwendig. Dass sich auch andere Betroffene gegen den IT-Giganten trauen, ist aufgrund der damit einhergehenden Risiken ebenfalls genauso unwahrscheinlich wie zuvor.<\/p>\n<p>Das ist eben der Clou: Peter Hubert ist nicht der einzige von Googles Falschangaben Betroffene. \u00c4hnlich ergeht es mehreren Branchenmitgliedern, die sich solidarisch bei dem Wirt meldeten, als der Fall bekanntgemacht wurde. F\u00fcr diese w\u00e4re die wegweisende Wirkung eines echten Gerichtsurteils von gro\u00dfer Bedeutung gewesen.<\/p>\n<p>Nach Angaben von Frank-Ulrich John, Sprecher des Bayerischen Hotel- und Gastst\u00e4ttenverbands Dehoga, gilt es in deren Interesse der aktuellen Lage nachzugehen und bei Bedarf sogar dezidiert in Aktion zu treten.<\/p>\n<h2>F\u00fcr Wirte gilt es aus dem Fall Lektionen zu ziehen!<\/h2>\n<p>Der Fall veranschaulicht, wie die Digitalisierung vor allem kleinere und mittelst\u00e4ndische Unternehmen treffen kann und wie es die Not gebietet, dass gerade sie stets auf dem Laufenden bleiben! Ferner sehen wir in dem Fall h\u00f6chst interessante juristische Fragen aufkeimen. Die der Digitalisierung immanenten Gefahren, etwa falsche Aussagen durch Algorithmen, k\u00f6nnten die Schutzreichweite des Rechtes am eingerichteten und ausge\u00fcbten Gewerbebetrieb neu umschreiben. Bisher hat das Recht ganz feste Konturen und sch\u00fctzt nur vor gezielten Angriffen, etwa vor Boykottaufrufen. Wie ist es aber um diese ganz neuen Kategorien von fahrl\u00e4ssiger, dennoch stark folgenreicher Diffamierung bestellt? Bis wann sind maschinelle Fehler hinzunehmen?<\/p>\n<h2>Peter Hubert kann tief durchatmen<\/h2>\n<p>Bis dies in den Griff gekriegt wird, kann man sich zumindest \u00fcber Einzelfall-Erfolge wie den Peter Huberts \u2013 reserviert \u2013 freuen und ein Tegernseer zum Wohl der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/reputationsmanagement\">Reputationswiederherstellung<\/a> der bayerischen Gastfreundschaft trinken. Immerhin m\u00fcsste das Herzogliche Br\u00e4ust\u00fcberl Tegernsee nicht mehr um sein Klientel f\u00fcrchten, zumal die erlittene Odyssee letztlich auch als gute Werbung f\u00fcr die flotte Bedienung fungiert hat! Prost!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Wirt des Herzoglichen Br\u00e4ust\u00fcberl Tegernsee hat sich mit Google \u00fcberworfen. Die Algorithmen des IT-Riesen zeigten irref\u00fchrenderweise viel zu lange Wartezeiten an und das Lokal sah sich von den Diffamierungsfolgen finanziell bedroht. Unterlassen hat Google die Anzeigen schon, sogar vor der anberaumten m\u00fcndlichen Verhandlung. 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