{"id":48024,"date":"2019-09-20T06:11:44","date_gmt":"2019-09-20T05:11:44","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=48024"},"modified":"2019-09-20T20:47:53","modified_gmt":"2019-09-20T19:47:53","slug":"gerichtsentscheidung-renate-kuenast-darf-auf-facebook-als-sondermuell-schlampe-und-schlimmeres-beschimpft-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/gerichtsentscheidung-renate-kuenast-darf-auf-facebook-als-sondermuell-schlampe-und-schlimmeres-beschimpft-werden\/","title":{"rendered":"Gerichtsentscheidung: Renate K\u00fcnast darf auf Facebook als &#8220;Sonderm\u00fcll&#8221;, &#8220;Schlampe&#8221; und Schlimmeres beschimpft werden"},"content":{"rendered":"<p><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-48026 size-full alignleft\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Sonderm\u00fcll.jpg\" alt=\"\" width=\"424\" height=\"283\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Sonderm\u00fcll.jpg 424w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/Sonderm\u00fcll-310x207.jpg 310w\" sizes=\"(max-width: 424px) 100vw, 424px\" \/>Was das Landgericht Berlin in seinem Beschluss vom 9.9. 2019, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=27%20AR%2017\/19\" title=\"27 AR 17\/19 (3 zugeordnete Entscheidungen)\">27 AR 17\/19<\/a> festgestellt hat, darf man mit gutem Gewissen als Skandal bezeichnen.<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnenpolitikerin Renate K\u00fchnast wollte \u00fcber eine gerichtliche Entscheidung des Landgerichts an die Daten von Facebook-Nutzern kommen, die sie auf der Social Media-Plattform in Gestalt von 22 Kommentaren auf aufs \u00fcbelste beschimpft hatten, um diese zivilrechtlichen Anspruch nehmen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>\u201eSt\u00fcck Schei\u00dfe\u201c, \u201eSchlampe\u201c, \u201eDrecksau\u201c waren \u00a0dabei noch die harmloseren Beschimpfungen.<\/p>\n<h2>Hintergrund: Zwischenruf im Bundestag vor \u00fcber 30 Jahren<\/h2>\n<p>Hintergrund der Kommentare ist ein Zwischenruf von K\u00fcnast aus dem Jahr 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus im Zusammenhang mit der damaligen P\u00e4dophilie-Debatte bei den Gr\u00fcnen.<\/p>\n<p>Damals sprach eine gr\u00fcne Abgeordnete im Berliner Landesparlament \u00fcber h\u00e4usliche Gewalt. Ein CDU-Abgeordneter stellte die Zwischenfrage, wie die Rednerin zu einem Beschluss der Gr\u00fcnen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexuellen Handlungen an Kindern solle aufgehoben werden. K\u00fcnast rief dazwischen: &#8220;Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!&#8221;<\/p>\n<p>Ein rechter Netzaktivist hatte in einem mittlerweile gel\u00f6schten Beitrag Bezug auf den Zwischenruf genommen und ihn mit einer eigenen Erg\u00e4nzung:\u00a0&#8220;Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt.&#8221; gepostet. Die Kommentare mit den Beschimpfungen hatten User auf Liebichs Seite ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<h2>Beschimpfungen zwar &#8220;sexistisch&#8221;, aber dennoch zul\u00e4ssige Meinungs\u00e4u\u00dferungen<\/h2>\n<p>Das Landgericht ist der Meinung, dass die Beschimpfungen zwar teilweise sehr polemisch und \u00fcberspitzt und zudem &#8220;sexistisch&#8221; seien, aber dennoch als zul\u00e4ssige Meinungs\u00e4u\u00dferungen durchgingen, da sie sich nicht als reine Beleidigungen bzw. Schm\u00e4hkritik darstellten, sondern sachliche Kritik beinhalteten.<\/p>\n<div class=\"box \"><div class=\"box__content\">\n<h3>Was ist Schm\u00e4hkritik, was ist eine Beleidigung?<\/h3>\n<p>Von einer Schm\u00e4hkritik spricht man, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Polemische oder \u00fcberspitzte Kritik ist hiervon noch nicht erfasst; erforderlich ist vielmehr, dass die Meinungs\u00e4u\u00dferung in der Herabsetzung der Person besteht. Das Bundesverfassungsgericht weist immer wieder darauf hin, dass Schm\u00e4hkritik nur ausnahmsweise anzunehmen ist.<\/p>\n<p>Eine Meinungs\u00e4u\u00dferung ist zudem (strafrechtlich) beleidigend, wenn sie dem Opfer den Respekt als gleichwertige Rechtsperson aberkennt, indem sie den ethischen oder sozialen Wert des anderen geringer darstellt, als er tats\u00e4chlich ist. <\/div><\/div>\n<h2>Hasserf\u00fcllte \u00c4usserungen d\u00fcrfen &#8220;sexuell aufgeladen&#8221; sein<\/h2>\n<p>Den Bezugspunkt f\u00fcr die Rechtfertigung der Beitr\u00e4ge als sachthemenbezogene Meinungs\u00e4u\u00dferungen soll die Politikerin aus Sicht der Kammer selbst ihren oben genannten Zwischenruf im Abgeordnetenhaus 1986 gesetzt haben.<\/p>\n<p>Das Landgericht f\u00fchrt aus, dass, wenn der kommentierte Post einen Bezug zum Thema Sexualit\u00e4t aufweise, die hasserf\u00fcllten \u00c4u\u00dferungen dar\u00fcber hinaus auch sexuell aufgeladen sein d\u00fcrften. Die folgenden S\u00e4tze hat die Kammer tats\u00e4chlich so aufgeschrieben:<\/p>\n<blockquote><p>Die \u00c4u\u00dferung &#8216;Wurde diese &#8220;Dame&#8221; vielleicht als Kind ein wenig viel gef\u2026 und hat dabei etwas von ihren Verstand eingeb\u00fc\u00dft. \u2026&#8217; stellt wiederum eine polemische und \u00fcberspitze, aber nicht unzul\u00e4ssige Kritik dar. Denn wie sich aus dem nachfolgenden Satz ergibt, geht es um eine auf die \u00c4u\u00dferung der Antragstellerin bezogene Kritik.<\/p><\/blockquote>\n<p>Und:<\/p>\n<blockquote><p>Dass die \u00c4u\u00dferung sexualisiert ist, ist das Spiegelbild der Sexualisiertheit des Themas.<\/p><\/blockquote>\n<h2>Sachbezug konstruiert<\/h2>\n<p>Politiker m\u00fcssen\u00a0im Meinungskampf zwar viel aushalten. Sei es aus Richtung des politischen Gegners oder des W\u00e4hlers. Voraussetzung daf\u00fcr ist jedoch immer, dass (auch) in der Sache gestritten wird.<\/p>\n<p>Der angebliche Sachbezug der Beschimpfungen ist hier offensichtlich konstruiert.<\/p>\n<p>Denn erstens \u2013 \u00a0und darauf hat Frau K\u00fcnast auch stets hingewiesen \u2013 hat sie mit ihrem Zwischenruf nicht den (gewaltlosen) Sex mit Kindern guthei\u00dfen, sondern lediglich den Wortlaut des in der Zwischenfrage thematisierten Beschlusses der Gr\u00fcnen richtigstellen wollen. In der Korrektur der Wiedergabe eines \u2013nach ihren Angaben noch nicht einmal von ihr selbst mitgetragenen \u2013 Parteibeschlusses \u00a0auf der einen und der Unterst\u00fctzung von Sex mit Kindern als solchem auf der anderen Seite liegt \u2013 das sollte offensichtlich sein \u2013 ein gro\u00dfer Unterschied.<\/p>\n<p>Zweitens werden (sexuelle) Beschimpfungen nicht deswegen zu sachbezogener Kritik, weil die kritisierte \u00c4u\u00dferung ebenfalls mit dem Thema Sexualit\u00e4t zu tun hat.<\/p>\n<h2>Effektiver Rechtsschutz ist selten, richterliche H\u00e4me nicht<\/h2>\n<p>Der Beschluss des Landgerichts Berlin ist damit auf mehreren Ebenen falsch, wird aber Gottseidank auch nicht das letzte Wort gewesen sein. Das Kammergericht Berlin wird hier n\u00e4mlich noch helfen.<\/p>\n<p>Die Entscheidung ist kein Einzelfall. Unserer Erfahrung nach kann selbst jemand, der sich \u00f6ffentlich den abstrusesten und niedertr\u00e4chtigsten Angriffen ausgesetzt sieht, oft nicht nur nicht auf schnelle und effektive gerichtliche Hilfe hoffen, sondern muss sogar damit rechnen, in einer gerichtlichen Entscheidung weiter verh\u00f6hnt zu werden. Dem liegt meist gar nicht b\u00f6ser Wille, sondern ein Fehlverst\u00e4ndnis des Umfangs der Meinungsfreiheit zugrunde, die nur soweit geht, wie sie das Pers\u00f6nlichkeitsrecht Dritter nicht verletzt.<\/p>\n<p><strong>Dr. Niklas Haberkamm zur Entscheidung im WDR 2-Mittagsmagazin vom 20.9.2019:<\/strong><\/p>\n<audio class=\"wp-audio-shortcode\" id=\"audio-48024-1\" preload=\"none\" style=\"width: 100%;\" controls=\"controls\"><source type=\"audio\/mpeg\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/20.9.2019-WDR-Interview-K\u00fcnast.mp3?_=1\" \/><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/20.9.2019-WDR-Interview-K\u00fcnast.mp3\">https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/09\/20.9.2019-WDR-Interview-K\u00fcnast.mp3<\/a><\/audio>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>Gutes Reputationsmanagment hei\u00dft manchmal auch, ein erfolgsversprechendes Verfahren nicht zu f\u00fchren<\/h2>\n<p>Das zeigt, wie wichtig es ist, effektivem Reputationsmanagement auch taktische Erw\u00e4gungen zu Grunde zu legen.\u00a0Auch Entscheidungen, die \u2013 Juristen wissen das \u2013, sich streng genommen nur auf den konkreten Einzelfall beziehen und daher nicht viel aussagen, sind mit allen Mitteln zu verhindern. Denn sie werden im Sumpf des Internets von den Akteuren regelm\u00e4\u00dfig als Freibrief und Ermutigung verstanden, noch mehr Dreck auszusch\u00fctten.<\/p>\n<div class=\"text_exposed_show\">\n<p>Der Betroffene hat damit nicht nur einen Fall verloren, sondern einen oft irreparablen Reputationsschaden erlitten und weitere Schm\u00e4hungen zu erwarten. Und dies mit richterlichem Segen und &#8220;im Namen des Volkes&#8221;.<\/p>\n<h2>Die &#8220;Nazi-Schlampe&#8221; h\u00e4tte nicht sein m\u00fcssen<\/h2>\n<p>Ein gutes Beispiel daf\u00fcr ist der Fall &#8220;Nazi-Schlampe&#8221;, \u00fcber den wir hier berichtet hatten:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/boehmermanns-erben-nazi-schlampe-zulaessige-satire-oder-verletzung-von-persoenlichkeitsrechten\"><strong>B\u00f6hmermanns Erben: \u201eNazi Schlampe\u201c \u2013 Zul\u00e4ssige Satire oder Verletzung von Pers\u00f6nlichkeitsrechten<\/strong><\/a><\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Gericht hatte dort zulasten von Alice Weidel (wohl zurecht) festgestellt, dass diese sich im konkreten Rahmen einer Satiresendung die Bezeichnung als &#8220;Nazi-Schlampe&#8221; deswegen gefallen lassen m\u00fcsse, weil damit gleichzeitig eine kritische Auseinandersetzung mit ihrer Forderung, die &#8220;Political Correctness auf dem M\u00fcllhaufen der Geschichte zu begraben&#8221; stattgefunden habe.<\/p>\n<p>Frau Weidel ist damit aber selbstverst\u00e4ndlich nicht generell zum Abschuss freigegeben. Wir haben uns daher um eine sehr differenzierte Berichterstattung bem\u00fcht.\u00a0Bei vielen Leuten ist aber nat\u00fcrlich h\u00e4ngen geblieben, dass man Frau Weidel nun immer anlassunabh\u00e4ngig auf diese Art beschimpfen d\u00fcrfe.<\/p>\n<p>Eine im Rechtsstaat ern\u00fcchternde Feststellung lautet daher: Manche Verfahren werden aus taktischen Gesichtspunkten daher \u2013 leider \u2013 besser gar nicht gef\u00fchrt.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was das Landgericht Berlin in seinem Beschluss vom 9.9. 2019, Az. 27 AR 17\/19 festgestellt hat, darf man mit gutem Gewissen als Skandal bezeichnen. 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