{"id":4797,"date":"2011-05-26T08:05:19","date_gmt":"2011-05-26T06:05:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=4797"},"modified":"2011-05-26T08:05:19","modified_gmt":"2011-05-26T06:05:19","slug":"ich-schwore-ergo-mitarbeiter-schnupften-bei-michel-friedman-party-nur-salz-durch-die-nase","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/ich-schwore-ergo-mitarbeiter-schnupften-bei-michel-friedman-party-nur-salz-durch-die-nase\/","title":{"rendered":"Die ERGO versichert: Mitarbeiter schnupften bei Michel-Friedman-Party nur Salz durch die Nase"},"content":{"rendered":"[:de]\n<p style=\"text-align: justify\">Die BILD-Zeitung hatte am 24. Mai \u00fcber die angeblichen Lustreisen von Mitarbeitern der Versicherung ERGO unter anderem mit dem Titel \u201eHier kokst der Kollege von Herrn Kaiser\u201c berichtet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Daraufhin beeilte sich die Abteilung &#8220;media relations&#8221; der ERGO-Versicherungsgruppe auf ihrer <a href=\"http:\/\/www.ergo.com\/de\/Presse\/Overview\/Pressemappen\/HMI\/Stellungnahme-24052011\" target=\"_blank\">Internetseite<\/a>, mitzuteilen, dass die Behauptung, dass Handelsvertreter der Hamburg-Mannheimer auf sog. Top 5 Reisen Kokain konsumiert h\u00e4tten, unwahr sei. Die von der BILD-Zeitung ver\u00f6ffentlichten Fotos zeigten ein Trinkspiel mit Salz, Tequila und Zitronensaft. Dazu geh\u00f6re auch das Einschnupfen von Salz durch die Nase. Der ERGO l\u00e4gen dazu inzwischen auch eidesstattliche Versicherungen von auf den Lichtbildern abgebildeten Personen vor.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Obwohl wir den Inhalt dieser Versicherungen selbst verst\u00e4ndlich nicht kennen, lauten die wahrscheinlich so oder so \u00e4hnlich: &#8220;Die Party war zwar nicht illegal, aber trotzdem total peinlich, ich schw\u00f6re.&#8221;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Auch wenn die Formulierung etwas wohlfeiler ausgefallen sein mag, so ist davon auszugehen, dass die von den Mitarbeitern abgegebenen Versicherungen an Eides statt, wie so oft, nicht das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben sind. Jedenfalls dann nicht, wenn sie\u00a0 nicht einer Beh\u00f6rde oder einem Gericht gegen\u00fcber abgegeben worden sein sollten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/ZPO\/294.html\" title=\"&sect; 294 ZPO: Glaubhaftmachung\">\u00a7 294 ZPO<\/a> kann, wer eine tats\u00e4chliche Behauptung glaubhaft zu machen hat,\u00a0 auch zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden. Die Versicherung an Eides statt ist somit f\u00fcr gew\u00f6hnlich ein Glaubhaftmachungsmittel, das vor allem im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren Anwendung findet. Einer so versicherten Aussage wird ein h\u00f6herer Wert aber nur deswegen zugewiesen, weil die falsche Versicherung an Eides statt gem\u00e4\u00df <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/StGB\/156.html\" title=\"&sect; 156 StGB: Falsche Versicherung an Eides Statt\">\u00a7 156 StGB<\/a> mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht ist. Dieser Tatbestand ist wiederum nur dann erf\u00fcllt, wenn die Versicherung an Eides statt gegen\u00fcber der &#8220;zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde&#8221; abgegeben wurde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Daraus folgt, dass eine eidesstattliche Versicherung, wie sie immer mal wieder abgegeben und der \u00d6ffentlichkeit pr\u00e4sentiert wird, f\u00fcr den Fall, dass sie falsch sein sollte, keinerlei Konsequenzen f\u00fcr den Erkl\u00e4renden nach sich zieht. Es handelt sich dabei n\u00e4mlich nur um eine so genannte &#8220;schriftliche L\u00fcge&#8221;, die nicht strafbar ist. Da das aber nicht jeder &#8211; schon gar nicht jeder Bildzeitungsleser &#8211; wei\u00df und sich die Begriffe &#8220;eidesstattlich&#8221; und &#8220;Versicherung&#8221; total wichtig anh\u00f6ren und nach Gericht bzw. Gerichtsvollzieher klingen, gehen Abteilungen wie der &#8220;media relations&#8221;-Bereich der ERGO offenbar davon aus, dass die Verbreitung solcher Erkl\u00e4rungen wohl nicht schaden k\u00f6nne.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Ich bin jedenfalls erleichtert. Die Kollegen von Herrn Kaiser waren nicht auf illegalen Drogen sondern nur peinlich und betrunken im Bordell. Und das kann schlie\u00dflich jedem mal passieren&#8230; (la)<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">(Bild: \u00a9 Lisa F. Young &#8211; Fotolia.com)<\/p>\n[:]\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>[:de] Die BILD-Zeitung hatte am 24. Mai \u00fcber die angeblichen Lustreisen von Mitarbeitern der Versicherung ERGO unter anderem mit dem Titel \u201eHier kokst der Kollege von Herrn Kaiser\u201c berichtet. 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