{"id":47331,"date":"2019-09-03T07:47:28","date_gmt":"2019-09-03T06:47:28","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=47331"},"modified":"2020-12-21T18:12:09","modified_gmt":"2020-12-21T16:12:09","slug":"jugendschutz-im-rahmen-von-esport-veranstaltungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/e-sportrecht\/jugendschutz-im-rahmen-von-esport-veranstaltungen\/","title":{"rendered":"E-Sport und Jugendschutz"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_47333\" aria-describedby=\"caption-attachment-47333\" style=\"width: 422px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-47333\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/duncan-kidd-wBbIn8yYMTM-unsplash-621x414.jpg\" alt=\"Jugendschutz, Esport, Esports-Veranstaltungen, USK\" width=\"422\" height=\"281\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/duncan-kidd-wBbIn8yYMTM-unsplash-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/duncan-kidd-wBbIn8yYMTM-unsplash-620x413.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/duncan-kidd-wBbIn8yYMTM-unsplash-310x207.jpg 310w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/duncan-kidd-wBbIn8yYMTM-unsplash-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/duncan-kidd-wBbIn8yYMTM-unsplash-1536x1024.jpg 1536w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/08\/duncan-kidd-wBbIn8yYMTM-unsplash-2048x1366.jpg 2048w\" sizes=\"(max-width: 422px) 100vw, 422px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-47333\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Duncan Kidd on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>E-Sports-Veranstaltungen wie die ESL-ONE Cologne oder die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/sportrecht\/esport-auf-der-gamescom-2017-koeln\">Gamescom<\/a> sind vor allem bei Jugendlichen sehr beliebt. Aber auch Ausstrahlungen und Live-Streams von Turnieren werden immer popul\u00e4rer. Sport 1 hat sogar mit E-Sport 1 den ersten reinen E-Sportsender Deutschlands ins Leben gerufen und kann sich \u00fcber die bisherigen Einschaltquoten (in der Spitze bis zu 130.000) nicht beschweren.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/em><\/p>\n<p><i>Aus diesem Grund stellt sich die Frage, welche Bedeutung dem Jugendschutz zukommt. Bislang gibt es z. B. keine verbindliche Regelung dazu, ob die <\/i><a style=\"font-style: italic\" href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht\/jugendschutz-bei-filmen-computerspielen-5-dinge-die-shopbetreiber-zur-altersverifikation-wissen-muessen\">Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)<\/a><i>, die vorrangig f\u00fcr den Verkauf von Spielen auf Datentr\u00e4gern zum Tragen kommt, auch f\u00fcr den passiven Konsum als Zuschauer gilt. Denn vier der sieben beliebtesten E-Sport-Spiele haben eine Altersfreigabe ab 16 Jahre. Wie\u00a0verh\u00e4lt es sich mit dem Jugendschutz im Rahmen von E-Sportveranstaltungen und ihren \u00dcbertragungen im TV oder Internet?\u00a0<\/i><\/p>\n<h2>E-Sport-Spiele nicht nur mit Fun-Faktor<\/h2>\n<p>Zu den beliebtesten Esport-Spielen geh\u00f6ren<\/p>\n<ul>\n<li>Counter Strike (USK ab 16),<\/li>\n<li>League of Legends (USK\u00a0ab 12),<\/li>\n<li>Overwatch (USK ab 16),<\/li>\n<li>Fortnite (USK ab 16, alte Fassung USK ab 12),<\/li>\n<li>PlayerUnknows\u2019s Battlegrounds (USK ab 16),<\/li>\n<li>DOTA 2 (USK ab 12) und<\/li>\n<li>Hearthstone &#8211; Heroes of Warcraft (USK ab 0).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Neben ihrem Beliebtheitsgrad ist ihnen allen gemein, dass sie vor der Ver\u00f6ffentlichung auf ihren Inhalt und daraus resultierende m\u00f6gliche Beeintr\u00e4chtigungen der Pers\u00f6nlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen untersucht wurden.<\/p>\n<p>Die Pr\u00fcfung von Spielen auf Tr\u00e4germedien ist bundesweit einheitlich durch eine Zusammenarbeit von Staat und der USK als \u201eSelbstkontrolleinrichtung\u201c der Computerspielindustrie geregelt. Sie hat den Zweck, die Konfrontation mit nachhaltig \u00e4ngstigenden Situationen und sozial <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/kurioses-und-interessantes\/hakenkreuze-computerspiele-usk\">sch\u00e4digenden<\/a> Botschaften zu vermeiden. Dazu geh\u00f6rt auch, die Jugendgef\u00e4hrdung durch bedenkliche Darstellungen von Gewalt, Sex und T\u00f6tung auszuschlie\u00dfen. Der potentielle Konsument kann durch die verschiedenen Kennzeichnungen R\u00fcckschl\u00fcsse auf den Inhalt schlie\u00dfen. Je h\u00f6her die Altersgrenze, desto wahrscheinlicher ein jugendgef\u00e4hrdender Inhalt.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Nun lebt gerade der E-Sport von solchen Spielen, die ihrem Inhalt nach nicht bedenkenlos sind. Eine Bedrohung f\u00fcr die Pers\u00f6nlichkeitsentwicklung besteht nicht nur f\u00fcr den aktiven Spieler, sondern auch f\u00fcr den passiven Konsumenten, der z.B. das Spielgeschehen bei einem E-Sport Turnier mitverfolgt. Der Jugendschutz muss also auch hier Anwendung entfalten, um eine Jugendgef\u00e4hrdung auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<h2>\u00d6ffentliche E-Sports-Veranstaltungen<\/h2>\n<p>Wie bei jedem anderen \u00f6ffentlichen Event, sei es ein Festival, Volksfest oder Konzert, muss auch der E-Sports-Veranstalter gew\u00e4hrleisten, dass die allgemeinen Jugendschutzvorschriften eingehalten werden. Diese beginnen schon mit den Einlass- und Anwesenheitskontrollen, beinhalten einen Alkohol- und Rauchverbot und sollen durch entsprechende Sicherheitsma\u00dfnahmen sogar H\u00f6rsch\u00e4den entgegenwirken. Kurz gefasst soll nach dem Jugendschutzgesetz <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/jugendschutz-bei-filmen-computerspielen-5-dinge-die-shopbetreiber-zur-altersverifikation-wissen-muessen\">jede Jugendgef\u00e4hrdung<\/a> ausgeschlossen werden.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>F\u00fcr E-Sport-Events in Gastst\u00e4tten bzw. E-Sportbars sind sogar die Zeit- und Altersgrenzen nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/4.html\" title=\"&sect; 4 JuSchG: Gastst&auml;tten\">\u00a7 4 Abs. 1<\/a> Jugendschutzgesetz (JuSchG) erg\u00e4nzend zu beachten. Danach ist der Aufenthalt in Gastst\u00e4tten Personen unter 16 Jahren nur gestattet, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getr\u00e4nk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gastst\u00e4tten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 und 5 Uhr morgens nicht gestattet.<\/p>\n<p>Steht allein das Spielangebot in Form von Spielautomaten und\/oder Videospielen im Vordergrund, handelt es sich um eine \u00f6ffentliche Spielhalle, zu denen der Eintritt f\u00fcr Kinder und Jugendliche sogar g\u00e4nzlich verboten ist, <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/6.html\" title=\"&sect; 6 JuSchG: Spielhallen, Gl&uuml;cksspiele\">\u00a7 6 Abs. 1 JuSchG<\/a>. Gem\u00e4\u00df\u00a0<a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GewO\/33i.html\" title=\"&sect; 33i GewO: Spielhallen und &auml;hnliche Unternehmen\">\u00a7 33i Gewerbeordnung (GewO<\/a>) handelt es bei einer Spielhalle um ein gewerbsm\u00e4\u00dfiges Unternehmen,\u00a0das ausschlie\u00dflich oder \u00fcberwiegend der Aufstellung von <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/esportrecht\/deutschland-und-amerika-sind-loot-boxen-illegales-gluecksspiel\">Spielger\u00e4ten mit Gewinnm\u00f6glichkeit<\/a> nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/GewO\/33c.html\" title=\"&sect; 33c GewO: Spielger&auml;te mit Gewinnm&ouml;glichkeit\">\u00a7 33c\u00a0GewO<\/a> oder \u00e4hnlichen Spielen dient. Das Verbot hat unter anderem den Zweck, Heranwachsende vor Spielsucht zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<h2>Passiver Konsum mit Altersbeschr\u00e4nkung<\/h2>\n<p>Ist der Zweck des Besuches lediglich die Verfolgung des Wettkampfes der E-Sportler mit Unterhaltungswert, ist fraglich, ob neben den bereits bestehenden Zugangsregelungen f\u00fcr Jugendliche auch noch die USK-Kennzeichnung einen unmittelbare Wirkung als Zugangsbeschr\u00e4nkung der Veranstaltung entfaltet. Die USK ist eine durch das JuSchG verpflichtete Alterseinstufung bzw. Altersfreigabe von Videospielen und ihren Trailern. Gem\u00e4\u00df dem JuSchG darf Jugendlichen in der \u00d6ffentlichkeit ein Spiel n\u00e4mlich nur dann zug\u00e4nglich gemacht werden, wenn diese das der USK entsprechende Alter vorweisen. Die Datentr\u00e4ger mit Spielen d\u00fcrfen zwar offen zum Verkauf ausgelegt und angeboten werden, bei der Abwicklung des Kaufs muss aber entsprechend das Alter des K\u00e4ufers \u00fcberpr\u00fcft werden.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span>Parallel dazu wird der Inhalt von Filmen auf allen Arten von Medien durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) kontrolliert.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Bei \u00f6ffentlichen E-Sport-Turnieren werden die Spiele von E-Sportlern gespielt und auf entsprechenden Bildtr\u00e4gern den passiven Zuschauern vorgef\u00fchrt. Die aktiven E-Sportler unterliegen der direkten Wirkung der USK-Kennzeichnung. Das hei\u00dft, ein 14-j\u00e4hriger E-Sportler darf ein Spiel mit einer USK-Kennzeichnung ab 16 Jahren nicht spielen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Konsumenten des Wettkampfes erfolgt lediglich eine abgespielte Vorf\u00fchrung des Spiels. Somit liegt keine Filmvorf\u00fchrung im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/11.html\" title=\"&sect; 11 JuSchG: Filmveranstaltungen\">\u00a7 11 JuSchG<\/a>, sondern eine Vorf\u00fchrung von Spielen auf Bildtr\u00e4gern nach <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/JuSchG\/12.html\" title=\"&sect; 12 JuSchG: Bildtr&auml;ger mit Filmen oder Spielen\">\u00a7 12 JuSchG<\/a> vor. Danach d\u00fcrfen Bildtr\u00e4ger mit einem Spiel Jugendlichen und Kindern in der \u00d6ffentlichkeit nur zug\u00e4nglich gemacht werden, wenn diese f\u00fcr die jeweilige Altersstufe freigegeben sind.<\/p>\n<p>Das \u201eZug\u00e4nglichmachen\u201c ist im Gesetz zwar nicht genau definiert, meint aber jede Art, in der die Kenntnisnahme vom Spielinhalt erm\u00f6glich wird. Somit gilt auch f\u00fcr die passiven Konsumenten die USK-Kennzeichnung. Das hei\u00dft, einem 14-j\u00e4hrigem Zuschauer muss grunds\u00e4tzlich der Einlass zu einem E-Sports-Event verwehrt werden, wenn dort Spielinhalte mit einer USK Freigabe ab 16 Jahren vorgef\u00fchrt werden.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2>E-Sport-Veranstalter sind keine Anbieter von Telemedien<\/h2>\n<p>Werden E-Sport-Events gestreamt oder (live) \u00fcbertragen, dann greifen die Zugangsbeschr\u00e4nkungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Nach \u00a7 4 Abs. 2 Nr. 3 JMStV d\u00fcrfen jugendgef\u00e4hrdende Angebote grunds\u00e4tzlich nicht verbreitet oder zug\u00e4nglich gemacht werden. Insbesondere entwicklungsbeeintr\u00e4chtigte Angebote sollten Minderj\u00e4hrige der betroffenen Altersstufe \u00fcblicherweise nicht wahrnehmen. Die gestaffelten <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/tatort-internet-verbot-der-ausstrahlung-durch-einstweilige-verfugung\">Sendezeiten<\/a> sind im \u00a7 5 JMStV geregelt und entsprechen den Altersstufen der USK- und FSK-Kennzeichnung von Tr\u00e4germedien. Allerdings gilt der JMStV lediglich f\u00fcr die Anbieter von Telemedien, also Inhaltsanbieter und Zugangsvermittler. Ein E-Sport-Veranstalter, der Zuschauern in einer Halle \u00fcber entsprechende Bildschirme den Zugang zu von jemand anderem gestalteten oder gespeicherten telemedialen Inhalten verschafft, ist kein Anbieter nach dem JMStV. F\u00fcr Streamer, unabh\u00e4ngig davon ob professionell oder amateurhaft betrieben, finden die Regelungen des JMStV allerdings weiterhin Anwendung, sodass hier jugendgef\u00e4hrdende Angebote gestaffelten Sendezeiten unterliegen.<\/p>\n<h2>Kritik auf der H\u00f6he der Zeit<\/h2>\n<p>Die Regelungen scheinen alle nicht mehr zeitgem\u00e4\u00df zu sein. So wird teilweise kritisiert, dass die \u00dcbertragung von E-Sport-Bewegbildern nicht der USK-Kennzeichnung des gespielten Spiels unterliegen k\u00f6nne, weil durch den moderierten und kommentierten Stream, dem neuen Zusammenschnitt und neu gesetzter Schwerpunkte des abgefilmten Geschehens ein neues Gesamtfilmwerk entstehe, das einer eigenst\u00e4ndigen Pr\u00fcfung der Alterseinstufung bed\u00fcrfe. Au\u00dferdem entfalte der passive Konsum nicht die gleiche Wirkungsmacht wie das Spielen des Videospieles selbst und brauche diese strenge Kontrolle nicht.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>F\u00fcr E-Sport-Veranstalter empfiehlt es sich aufgrund der Rechtsunsicherheit daher weiterhin, den Zutritt Minderj\u00e4hriger entsprechend der Alterseinstufung der USK-Kennzeichen der Spiele zu regeln. Das beugt nicht nur dem ordnungsbeh\u00f6rdlichen Einschreiten sondern auch dem g\u00e4nzlichen Verbot der Veranstaltung vor.<\/p>\n<p>Dazu bietet es sich an, verschiedene R\u00e4ume nach ihren Spielinhalten zu trennen oder daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass entwicklungsbeeintr\u00e4chtigende Angebote erst dargeboten werden, wenn Minderj\u00e4hrige die Hallen verlassen haben. E-Sports-Veranstaltungen, die auf einer \u00f6ffentlichen Fl\u00e4che stattfinden sollen oder eine Beeintr\u00e4chtigung des \u00f6ffentlichen Raums nach sich ziehen k\u00f6nnen, m\u00fcssen sowieso bei der zust\u00e4ndigen Kommune angemeldet und gegebenenfalls sogar genehmig werden. An dieser Stelle kann eng mit den entsprechenden Beh\u00f6rden zusammengearbeitet und <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/erste-juristische-forschungsstelle-fuer-esport-gegruendet\">rechtm\u00e4\u00dfiges<\/a> Vorgehen der Veranstaltung abgesprochen werden.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>E-Sports-Veranstaltungen wie die ESL-ONE Cologne oder die Gamescom sind vor allem bei Jugendlichen sehr beliebt. Aber auch Ausstrahlungen und Live-Streams von Turnieren werden immer popul\u00e4rer. 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