{"id":472,"date":"2008-10-29T18:15:47","date_gmt":"2008-10-29T16:15:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=472"},"modified":"2008-10-29T18:15:47","modified_gmt":"2008-10-29T16:15:47","slug":"abmahnen-von-falschparkern-ohne-kostenrisiko","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/abmahnen-von-falschparkern-ohne-kostenrisiko\/","title":{"rendered":"Abmahnen von Falschparkern ohne Kostenrisiko?"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify\">Die Kollegen vom <a href=\"http:\/\/www.rechthaber.com\/ich-bin-jetzt-eine-abmahn-anwaeltin\/\">Rechthaber-Blog<\/a> bieten einen Abmahnservice f\u00fcr Falschparker auf der Seite <a href=\"http:\/\/www.parkplatzdieb.de\" target=\"_blank\">www.parkplatzdieb.de<\/a> an. Dort k\u00f6nnen Mieter von Parkpl\u00e4tzen &#8220;Parkplatzdiebe&#8221; anwaltlich zur Unterlassung auffordern lassen. Grunds\u00e4tzlich eine sch\u00f6ne Idee.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Nicht nur an der vorauseilenden ironischen &#8220;Selbstkritik&#8221; &#8211;<\/p>\n<blockquote><p><em>&#8220;Bereits <a title=\"Wir mahnen ab\" href=\"http:\/\/www.rechthaber.com\/ja-wir-mahnen-ab-muster-fuer-anwaltliche-unterlassungsaufforderung\/\" target=\"_blank\"><span style=\"text-decoration: underline\">hier<\/span><\/a> hatte ich mich mit der schockierenden Nachricht geoutet, dass ich f\u00fcr unsere Mandanten Unterlassungsanspr\u00fcche gem. 1004 BGB geltend mache (vulgo: abmahne).&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">merkt man aber, dass die Kollegen wahrscheinlich ansonsten nicht auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes t\u00e4tig sind und sich daher im &#8220;Abmahnwesen&#8221; nicht auskennen.<em><br \/>\n<\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Auch in der konkreten Ausgestaltung ist dieser Service n\u00e4mlich bestenfalls ungew\u00f6hnlich, schlimmstenfalls hoch bedenklich. Denn auf der Seite wird behauptet, der Abmahner trage dabei kein finanzielles Risiko, da die Kosten der anwaltlichen Abmahnung direkt dem Gegner in Rechnung gestellt w\u00fcrden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Auf der Seite wird dazu das Folgende ausgef\u00fchrt:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\"><em>Per Anwaltsschreiben wird der Falschparker (bzw. dem Fahrzeughalter) auf seinen Rechtsversto\u00df hingewiesen. Der Falschparker muss dann schriftlich erkl\u00e4ren, dass er k\u00fcnftig nicht mehr auf dem Privat- oder Kundenstellplatz parken wird. Verst\u00f6\u00dft er sp\u00e4ter trotzdem noch einmal dagegen, ist er verpflichtet, dem Parklatzbesitzer eine schmerzhafte Vertragsstrafe zu zahlen (bis zu 1.000 Euro pro Versto\u00df). Au\u00dferdem muss der Falschparker auch die Anwaltskosten f\u00fcr das Abmahnschreiben tragen \u2013 er bekommt also auch einen finanziellen Denkzettel. Der Parkplatzeigent\u00fcmer dagegen tr\u00e4gt kein finanzielles Risiko und hat deutlich weniger Scherereien als beim Abschleppen lassen des Falschparkers. Er \u00fcbermittelt lediglich die Informationen (Kfz-Kennzeichen, Ort und Uhrzeit) an den Anwalt, dieser macht eine Halteranfrage und mahnt den Falschparker kostenpflichtig ab.<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Behauptung, dass der Mandant kein Kostenrisiko habe, ist entweder schlicht falsch. Denn Vertragspartner des Anwalts und damit Schuldner der entstandenen Verg\u00fctung ist immer der Mandant.\u00a0 Die Kosten dem Gegner &#8220;in Rechnung&#8221; zu stellen ist daher keinesfalls m\u00f6glich. Eine andere Frage ist, ob der Sch\u00e4diger diese Kosten vor dem Hintergrund der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung ohne Auftrag oder des Schadensersatzes dem Mandanten ersetzen muss. Das Risiko, auf den Anwaltskosten sitzen zu bleiben, besteht aber sogar dann, wenn der Mandant im Recht ist. Zum Beispiel dann, wenn der Gegner insolvent ist.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Oder aber, die Kollegen vereinbaren mit dem Mandanten, dass die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme dem Mandanten nicht berechnet werden, falls der Gegner diese nicht zahlt. Dann stimmt zwar die Aussage \u00fcber das Nichtbestehen eines Kostenrisikos. Dann aber ist die Geltendmachung dieser Kosten gegen\u00fcber dem Gegner jedoch h\u00f6chst bedenklich. Ob ein solches Vorgehen m\u00f6glicherweise den Tatbestand des Betrugs darstellt, wie <a href=\"http:\/\/sewoma.de\/berlinblawg\/2008\/08\/21\/wolff-marting\/rechtsanwalt-kuendigt-abmahnmissbrauch-oeffentlich-an\/\" target=\"_blank\">manche<\/a> behaupten, will ich hier gar nicht vertiefen. Fest steht aber, dass das die Freistellung des Mandanten von Kosten f\u00fcr den Fall der Nichtbeitreibbarkeit beim Gegner die Vereinbarung eines unzul\u00e4ssigen Erfolgshonorars darstellen w\u00fcrde.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Wie man es dreht, so geht es jedenfalls nicht.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Abgesehen von der rechtlichen Beurteilung tr\u00e4gt eine solche Werbung nicht gerade zur Vertrauensbildung in die Anwaltschaft bei. Gerade auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes t\u00e4tige Anw\u00e4lte m\u00fcssen sich oft viel zum Thema Abmahnung und deren Kosten anh\u00f6ren. Da ist es \u00e4rgerlich, dass Kollegen den Irrglauben noch sch\u00fcren, dass Abmahnungen quasi &#8220;schnell mal eben&#8221; nebenher gemacht werden, da diese ja v\u00f6llig ohne finanzielles Risiko ausgesprochen werden k\u00f6nnten. (la)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Kollegen vom Rechthaber-Blog bieten einen Abmahnservice f\u00fcr Falschparker auf der Seite www.parkplatzdieb.de an. Dort k\u00f6nnen Mieter von Parkpl\u00e4tzen &#8220;Parkplatzdiebe&#8221; anwaltlich zur Unterlassung auffordern lassen. Grunds\u00e4tzlich eine sch\u00f6ne Idee. 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