{"id":46942,"date":"2019-08-06T06:53:24","date_gmt":"2019-08-06T05:53:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=46942"},"modified":"2019-08-04T15:56:03","modified_gmt":"2019-08-04T14:56:03","slug":"bgh-hochladen-von-fotos-auf-schulhomepage-verletzt-urheberrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheber-designrecht\/bgh-hochladen-von-fotos-auf-schulhomepage-verletzt-urheberrecht\/","title":{"rendered":"BGH: Hochladen von Fotos auf Schulhomepage verletzt Urheberrecht"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_46963\" aria-describedby=\"caption-attachment-46963\" style=\"width: 426px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-46963 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Fotolia_139552135_XS.jpg\" alt=\"BGH: Hochladen von Fotos auf Schulhomepage verletzt Urheberrecht\" width=\"426\" height=\"282\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-46963\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9DavidShaun &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Das &#8220;C\u00f3rdoba&#8221;-Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) erhielt im vergangenen Jahr viel Aufmerksamkeit: Im Rahmen eines Schulreferates hatte eine Sch\u00fclerin ein frei zug\u00e4ngliches Bild der spanischen Stadt C\u00f3rdoba aus dem Internet genutzt, das auf der Schulwebseite eingestellt wurde. <\/em><\/p>\n<p><em>Der Fotograf erhob daraufhin <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/klage\">Klage <\/a>auf Unterlass<\/em><em>ung<\/em> <em>und Schadensersatz f\u00fcr die unautorisierte<\/em> <em>Ver\u00f6ffentlichung<\/em>,\u00a0<em>mit der sich letztlich der EuGH auseinandersetzten musste (EuGH, Urteil v. 07.08.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-161\/17\" title=\"C-161\/17 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">C-161\/17<\/a>).\u00a0<\/em><\/p>\n<p><em>Nun setzte der BGH, der den Fall damals vorgelegt hatte, die Entscheidung des EuGH um. Demnach verletzt ein auf der Webseite der Schule hochgeladenes Foto das Urhe\u00adber\u00adrecht des Fotografen, der die Aufnahme urspr\u00fcnglich angefertigt hatte (BGH, Urteil v. 10.01.2019, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=I%20ZR%20267\/15\" title=\"I ZR 267\/15 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">I ZR 267\/15<\/a>). Die zust\u00e4ndige Lehrkraft habe f\u00fcr die von der Sch\u00fclerin begangene Rechtsverletzung einzustehen.<\/em><\/p>\n<h2>Fotograf verklagt Bundesland<\/h2>\n<p>Bei der strittigen Fotografie handelte es sich um eine Panoramaaufnahme der spanischen Stadt C\u00f3rdoba. Die Sch\u00fclerin aus Nordrhein-Westfalen hatte das frei verf\u00fcgbares Foto von der Seite eines Online-Reisemagazins heruntergeladen und im Rahmen ihrer Spanisch-AG in ihren Vortrag eingef\u00fcgt. Daraufhin ver\u00f6ffentlichte die Schule das Referat auf der Schulhomepage.<\/p>\n<p>Unter dem Foto hatte sie eine Verlinkung zu der entsprechenden Internetseite angebracht, welche allerdings selber keine Hinweise zum Urheber bereithielt. Dadurch sah sich der Fotograf in seinem Urheberrecht verletzt und verklagte die Stadt Waltrop, in der sich die Schule befand, sowie das Bundesland Nordrhein-Westfalen auf Unterlassung und <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/schadensersatz\">Schadensersatz<\/a>\u00a0.<\/p>\n<p>Einzelheiten zum Fall und bisherigen Verfahrensgang finden sich hier:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/oeffentliche-wiedergabe-cordoba\">\u201eCordoba\u201c vor dem EuGH: Verstehen denn beim Recht der \u00f6ffentlichen Wiedergabe alle nur noch Spanisch?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/cordoba-der-eugh-rettet-das-urheberrecht-gegen-das-votum-des-generalanwalts\">Cordoba: Der EuGH rettet das Urheberrecht \u2013 gegen das Votum des Generalanwalts<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/urheberrecht\/eugh-urheberrecht-fair-use\">Cordoba: Schafft der EuGH das Urheberrecht f\u00fcr Private ab?<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h2><strong>BGH: <\/strong>Hochladen des Bilds ist \u201e\u00f6ffentliche Wiedergabe\u201c<\/h2>\n<p>Im Kern ging es in dem folgenden Rechtsstreit um die Frage, ob es sich bei dem Hochladen des Bildes um eine \u201e\u00f6ffentliche Wiedergabe\u201c gem\u00e4\u00df Artikel 3 Absatz 1 der Urheberrechtsrichtlinie (Richtlinie 2001\/29\/EG) und des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/19a.html\" title=\"&sect; 19a UrhG: Recht der &ouml;ffentlichen Zug&auml;nglichmachung\">\u00a7 19a UrhG<\/a> handelt.<\/p>\n<p>Der BGH best\u00e4tigt mit seiner Entscheidung, dass dem Fotografen das Recht der \u00f6ffentlichen Zug\u00e4nglichmachung zugestanden habe. Da der EuGH zu dem Schluss kam,\u00a0 dass das Hochladen des Fotos durch die Schule eine &#8220;\u00f6ffentliche Wiedergabe&#8221; im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001\/29\/EG darstellt, auch wenn dieses auf der Internetseite des Online-Reisemagazins frei abrufbar war, sei dieses Recht hier verletzt worden.<\/p>\n<p>Das Einstellen der Fotografie, die mit Erlaubnis des Urhebers auf einer Webseite \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich ist, auf eine andere Webseite bedarf somit einer neuen Zustimmung des Urhebers. Denn durch ein solches Einstellen wird die Fotografie einem neuen Publikum zug\u00e4nglich gemacht. Da diese nicht erteilt wurde, liege eine Urheberrechtsverletzung vor.<\/p>\n<h2>BGH: Keine zul\u00e4ssige Veranschaulichung des Unterrichts<\/h2>\n<p>Schlie\u00dflich betont der BGH, dass die Schule sich auch nicht auf die Schrankenbestimmungen des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/52a.html\" title=\"&sect; 52a UrhG: (weggefallen)\">\u00a7 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG<\/a> aF bzw. des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UrhG\/53.html\" title=\"&sect; 53 UrhG: Vervielf&auml;ltigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch\">\u00a7 53 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UrhG<\/a> aF berufen k\u00f6nne, die die Nutzung des Fotos zum Zwecke einer Veranschaulichung im Schulunterricht zulassen. Denn es sei nicht ersichtlich, warum das Foto zur Veranschaulichung des Unterrichts zus\u00e4tzlich auf die Webseite hochgeladen werden musste. Jedenfalls sei der Zugang zur Fotografie nicht ausschlie\u00dflich auf den bestimmt abgegrenzten Teil der Unterrichtsteilnehmer begrenzt gewesen.<\/p>\n<h2><strong>BGH: Lehrer haften f\u00fcr rechtswidriges Verhalten ihrer Sch\u00fcler<\/strong><\/h2>\n<p>Die zust\u00e4ndige Lehrkraft und somit das Land NRW als Tr\u00e4ger haben f\u00fcr die von der Sch\u00fclerin begangene Urheberrechtsverletzungen einzustehen.<\/p>\n<p>Die zust\u00e4ndige Lehrkraft habe die ihr bei der Wahrnehmung ihrer Lehrt\u00e4tigkeit obliegenden Pr\u00fcfungs- und \u00dcberwachungspflichten verletzt. Zu den Amtspflichten hoheitlicher Lehrt\u00e4tigkeit geh\u00f6re die Pflicht, sich aller Eingriffe in fremde Rechte zu enthalten, die eine unerlaubte Handlung wie eine Urheberrechtsverletzung darstellten.<\/p>\n<p>Es sei somit erforderlich gewesen, die Sch\u00fcler \u00fcber bestehende Pflichten und Risiken im Zusammenhang mit der unterrichtsbezogenen Internetnutzung zu belehren, die Einhaltung der Regeln im gebotenen Umfang zu \u00fcberwachen und damit\u00a0Urheberrechtsverletzungen entgegenzuwirken.<\/p>\n<p>Eine entsprechende Belehrung der Sch\u00fclerin habe im Streitfall nicht stattgefunden, so der BGH. Vor diesem Hintergrund hafte das Land auf Unterlassung der Zug\u00e4nglichmachung des Fotos. Eine Schadenersatzpflicht des Landes verneinte der BGH dagegen, da er nur die Voraussetzungen der St\u00f6rerhaftung, nicht aber einer Amtshaftung annahm. Einen Schadenersatzanspruch k\u00f6nnte der Fotograf also nur gegen die Sch\u00fclerin geltend machen.<\/p>\n<h2><strong>Urheber k\u00f6nnen aufatmen<\/strong><\/h2>\n<p>Das aktuelle Urteil des BGH ist vor dem Hintergrund der voranschreitenden Digitalisierung sowie des Hauptziels der Richtlinie 2001\/29\/EG, ein hohes Schutzniveau f\u00fcr den Urheber zu schaffen, zu begr\u00fc\u00dfen. In Zukunft gilt weiterhin: Hochladen verboten! Es gen\u00fcgt nicht, sich darauf zu berufen, dass die Aufnahme auf einer anderen Seite frei abrufbar ist. Wer also ein urheberrechtlich gesch\u00fctztes Werk auf der eigenen Webseite ver\u00f6ffentlichen will, sollte vorher die Zustimmung des Rechtsinhabers einholen. Das gilt auch f\u00fcr die nicht-kommerzielle Nutzung durch eine Schulseite. Blo\u00dfe Verlinkungen auf Lichtbilder sind hingegen nach wie vor zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Solange die Pr\u00e4sentation aber zur Veranschaulichung im Unterricht, also ausschlie\u00dflich vor einem begrenzten Kreis von Tteilnehmern gezeigt wird, und es sich um Werke geringen Umfangs handelt, ist die Verwendung von Bildern ohne Zustimmung des Urhebers erlaubt. Das gilt f\u00fcr Bilder aus dem Netz genauso wie f\u00fcr einzelne Beitr\u00e4ge aus Zeitungen oder Zeitschriften.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das &#8220;C\u00f3rdoba&#8221;-Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) erhielt im vergangenen Jahr viel Aufmerksamkeit: Im Rahmen eines Schulreferates hatte eine Sch\u00fclerin ein frei zug\u00e4ngliches Bild der spanischen Stadt C\u00f3rdoba aus dem Internet genutzt, das auf der Schulwebseite eingestellt wurde. Der Fotograf erhob daraufhin Klage auf Unterlassung und Schadensersatz f\u00fcr die unautorisierte Ver\u00f6ffentlichung,\u00a0mit der sich letztlich der EuGH [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":46963,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"content-type":"","footnotes":""},"categories":[5],"tags":[3012,1230,17180],"class_list":["post-46942","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-urheber-designrecht","tag-urheberrecht","tag-offentliche-wiedergabe","tag-cordoba"],"amp_enabled":true,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/46942","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=46942"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/46942\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media\/46963"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=46942"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=46942"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=46942"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}