{"id":46670,"date":"2019-07-05T06:56:52","date_gmt":"2019-07-05T05:56:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=46670"},"modified":"2022-07-14T18:55:40","modified_gmt":"2022-07-14T16:55:40","slug":"bezeichnung-eines-likoers-als-bekoemmlich-verstoesst-gegen-die-health-claims-verordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/lebensmittelrecht-arzneimittelrecht\/bezeichnung-eines-likoers-als-bekoemmlich-verstoesst-gegen-die-health-claims-verordnung\/","title":{"rendered":"Bezeichnung eines Lik\u00f6rs als &#8220;bek\u00f6mmlich&#8221; verst\u00f6\u00dft gegen die Health-Claims-Verordnung"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_46671\" aria-describedby=\"caption-attachment-46671\" style=\"width: 424px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-46671\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/07\/Fotolia_248577785_XS.jpg\" alt=\"\" width=\"424\" height=\"283\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-46671\" class=\"wp-caption-text\">@ 5ph &#8211; Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Das Essener Landgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Bezeichnung eines Lik\u00f6rs als &#8220;bek\u00f6mmlich&#8221; gegen die Health-Claims-Verordnung (HCVO) verst\u00f6\u00dft. <\/em><\/p>\n<p><em>Die betroffene Herstellerin hatte zwar bereits im Vorfeld des Verfahrens vor dem Landgericht eine Unterlassungsverpflichtungserkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Verbraucherschutzverein abgegeben. <\/em><\/p>\n<p><em>Diese bezog sich allerdings nur auf die hauseigene Internetseite und den konkreten Lik\u00f6r. Nach Ansicht der Essener Richter musste daher trotz der Erkl\u00e4rung von einer Wiederholungsgefahr ausgegangen werden.<\/em><\/p>\n<h2>Die HCVO &#8211; Hohes C und Vitamine \u00d3le ?<\/h2>\n<p>Die &#8220;Health-Claims-Verordnung&#8221; (HCVO) reguliert prim\u00e4r, welche n\u00e4hrwert- und vor allem gesundheitsbezogenen Angaben Hersteller von Lebensmitteln auf der Verpackung und im Rahmen von Werbung im Einzelnen machen d\u00fcrfen. Einem Unternehmen ist es demnach nicht ohne Weiteres gestattet, seinen Produkten bestimmte gesundheitsf\u00f6rdernden Eigenschaften zuzuschreiben. Diese m\u00fcssen erst in einem wissenschaftlichen Verfahren nachgewiesen werden, und unterliegen auch dann bestimmten Regularien. Hinsichtlich alkoholischer Getr\u00e4nke gelten laut der HCVO besondere Vorschriften. So hei\u00dft es in Art. 4 Abs. 3 der Verordnung:<\/p>\n<blockquote><p>(3) Getr\u00e4nke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent d\u00fcrfen<\/p>\n<p>a) keine gesundheitsbezogenen Angaben,<\/p>\n<p>b) keine n\u00e4hrwertbezogenen Angaben mit Ausnahme solcher, die sich auf eine Reduzierung des Alkoholgehalts oder des Brennwerts beziehen, tragen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Ein Hersteller verschiedener Lik\u00f6re nahm es mit der HCVO nicht sehr genau, und bezeichnete eine der hauseigenen Spirituosen sowohl auf dessen Internetseite als auch der Flasche selbst als &#8220;bek\u00f6mmlich&#8221;. Dar\u00fcber hinaus gab er an, das Getr\u00e4nk komme mit einem reduzierten Schwefel- und S\u00e4uregehalt daher. Nachdem die Konkurrenz das Unternehmen abgemahnt hatte, gab dieses gegen\u00fcber dem einschl\u00e4gigen Verbraucherschutzverein eine Unterlassungsverpflichtungserkl\u00e4rung ab. Der Haken: Die Erkl\u00e4rung wurde lediglich hinsichtlich der Werbung auf der eigenen Internetseite abgegeben. Schlie\u00dflich bezog sie sich auch lediglich auf den konkreten Lik\u00f6r, eine entsprechende Aussage betreffend anderer Spirituosen konnte dem Verk\u00e4ufer nicht entlockt werden. Der Marktrivale und auch der Verband erhoben daraufhin Klage vor dem Essener Landgericht.<\/p>\n<h2>LG Essen: Wiederholungsgefahr als m\u00f6gliche Nebenwirkung!<\/h2>\n<p>Mit Erfolg, die Richter gaben der Klage im Ergebnis statt (LG Essen, Beschluss v. 15.3.2019, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=43%20O%2016\/19\" title=\"LG Essen, 15.03.2019 - 43 O 16\/19: Bezeichnung eines Lik&ouml;rs als &quot;bek&ouml;mmlich&quot;, Wiederholungsgefa...\">43 O 16\/19<\/a>). Nach Auffassung der Kammer lag in der Bezeichnung &#8220;bek\u00f6mmlich&#8221; zweifelsfrei eine unzul\u00e4ssige gesundheitsbezogene Angabe. Da es sich bei den Vorgaben der HCVO um Marktverhaltensregeln im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3a.html\" title=\"&sect; 3a UWG: Rechtsbruch\">\u00a7 3 a) UWG<\/a> handelt, gingen die Richter auch von einem Versto\u00df gegen das Wettbewerbsrecht aus. Im Zuge der Urteilsfindung orientierte man sich\u00a0 an einer \u00e4lteren Entscheidung des europ\u00e4ischen Gerichtshofes. Dieser stufte die Angabe, Rotwein sei &#8220;bek\u00f6mmlich&#8221;, ebenfalls als Versto\u00df gegen die HCVO ein (EuGH, Urteil v. 6.9.2012, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-544\/10\" title=\"C-544\/10 (2 zugeordnete Entscheidungen)\">C-544\/10<\/a>).<\/p>\n<p>Da die Kl\u00e4gerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorgegangen war, und die Entscheidung aus Essen als Beschluss erging, musste auf Seiten des Lik\u00f6rherstellers Wiederholungsgefahr hinsichtlich der strittigen Angaben bestehen. Nach Ansicht der Richter ergab sich diese aus der Tatsache, dass sich die an den Verbraucherverband abgegebene Unterlassungsverpflichtungserkl\u00e4rung lediglich auf Anzeigen auf der hauseigenen Internetseite und den konkreten Lik\u00f6r bezog. Dass vergleichbare Aussagen auf anderen Medien und hinsichtlich anderer alkoholischer Getr\u00e4nke des Unternehmens nicht auch k\u00fcnftig getroffen werden, lasse sich dieser Erkl\u00e4rung nicht entnehmen.<\/p>\n<p>Zwar hatte das Essener Landgericht in der selben Sache bereits auf die Klage des Verbraucherschutzverbandes selbst zuvor eine einstweilige Verf\u00fcgung erlassen (LG Essen, Beschluss v. 4.2.2019, Az. 45 O 3\/19). Diese k\u00f6nne eine Wiederholungsgefahr aber nicht ausschlie\u00dfen, da die Entscheidung noch nicht rechtskr\u00e4ftig war und keine entsprechende Abschlusserkl\u00e4rung seitens des Lik\u00f6rfabrikanten abgegeben worden war.<\/p>\n<p>Das Unternehmen wurde daher im Ergebnis unter Androhung einer hohen Geldstrafe zur Unterlassung der strittigen Aussagen &#8220;im gesch\u00e4ftlichen Verkehr&#8221;, demnach in allen denkbaren Erscheinungsformen und Medien, verpflichtet.<\/p>\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Die HCVO dient mit ihren Vorgaben hinsichtlich der Lebensmittelkennzeichnung prim\u00e4r dem Gesundheitsschutz des Verbrauchers. Dieser hat ein berechtigtes Interesse daran, zu wissen, was genau in den Waren enthalten ist. Dazu geh\u00f6rt auch, dass der K\u00e4ufer hinsichtlich gesundheitsf\u00f6rdernder Eigenschaften nicht in die Irre gef\u00fchrt wird. F\u00fcr Vertreiber von Lebensmitteln ist es wichtig, die Regularien der Verordnung einzuhalten, da diese als Marktverhaltensregeln im Sinne des <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UWG\/3a.html\" title=\"&sect; 3a UWG: Rechtsbruch\">\u00a7 3 a) UWG<\/a> eingestuft werden. Bei Zuwiderhandlung drohen daher wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzanspr\u00fcche. Einen umfassenden Ratgeber zur Health-Claims-Verordnung, sowie zum Lebensmittelrecht im Allgemeinen finden Sie hier:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/lebensmittelrecht-arzneimittelrecht\/\">Lebensmittelrecht &#8211; Schutz von Gesundheit und Wettbewerb<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/die-health-claims-verordnung-hcvo\">Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) &#8211; Mit welchen Angaben d\u00fcrfen Lebensmittelh\u00e4ndler werben?<\/a><\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Essener Landgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Bezeichnung eines Lik\u00f6rs als &#8220;bek\u00f6mmlich&#8221; gegen die Health-Claims-Verordnung (HCVO) verst\u00f6\u00dft. Die betroffene Herstellerin hatte zwar bereits im Vorfeld des Verfahrens vor dem Landgericht eine Unterlassungsverpflichtungserkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Verbraucherschutzverein abgegeben. 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