{"id":46646,"date":"2019-07-01T19:37:27","date_gmt":"2019-07-01T18:37:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=46646"},"modified":"2022-07-14T18:51:19","modified_gmt":"2022-07-14T16:51:19","slug":"naehrwertangaben-pro-portion-auf-muesliverpackung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/naehrwertangaben-pro-portion-auf-muesliverpackung\/","title":{"rendered":"OLG Hamm: \u00dcber die N\u00e4hrwertangaben auf der Vorderseite einer M\u00fcsliverpackung"},"content":{"rendered":"
\"N\u00e4hrwertangaben
Photo by Natsuko D’Aprile on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n

In einer Wettbewerbsstreitigkeit befasste sich das OLG Hamm mit der Frage, welche N\u00e4hrwertangaben auf der Vorderseite einer M\u00fcsliverpackung zu erscheinen haben. Dass ein M\u00fcsli-Hersteller nur den Energiewert einer Mischportion (M\u00fcsli + Milch) angab, missfiel einem Verbraucherverband.\u00a0<\/span><\/i><\/p>\n

Knusper, knusper, kn\u00e4uschen – wer knuspert an meinen Verpackungsangaben? Ein bekannter Knusperm\u00fcsli-Hersteller aus Bielefeld war \u00e4hnlich arglos wie H\u00e4nsel und Gretel, als ihm die Klage der Hexe (hier: des Bundesverbands der Verbraucherzentralen) zugestellt wurde.\u00a0<\/span><\/p>\n

N\u00e4hrwertangaben “pro Portion” auf Vorderseite ausreichend?<\/h2>\n

Der Verband r\u00fcgte, dass auf der Vorderseite der M\u00fcslipackung nur Informationen zum Energiewert einer zubereiteten Portion<\/i> des M\u00fcslis (40g M\u00fcsli + 60ml Milch, 1,5% Fett, 208 kcal) zu finden waren. Auf der rechten Seite der Verpackung waren hingegen sowohl die N\u00e4hrwertangaben samt Energiewert einer zubereiteten Portion (208 kcal) als auch bzgl. 100g des unzubereiteten Produkts (448 kcal) abgedruckt.\u00a0<\/span><\/p>\n

In erster Instanz teilte das LG Bielefeld die Ansicht des Verbands, der in der jeweils unterschiedlichen Art der Deklaration einen Versto\u00df gegen die LMIV (Lebensmittel-Informationsverordnung)<\/a> sah. Die LMIV regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Europ\u00e4ischen Union.\u00a0<\/span><\/p>\n

Transparente Information \u00fcber Zubereitung der “Portion” notwendig<\/h2>\n

Die Berufung des M\u00fcsli-Herstellers vor dem OLG Hamm war hingegen erfolgreich und die Klage des Bundesverbands wurde in zweiter Instanz abgewiesen. Das Oberlandesgericht Hamm vertritt die Ansicht, dass die zus\u00e4tzliche Information auf der Vorderseite der Verpackung den Vorgaben der LMIV im vorliegenden Fall durchaus entspricht. Die zubereitete Portion besteht aus 40g M\u00fcsli unter Hinzugabe von 60ml Milch (1,5% Fett). Gem\u00e4\u00df Art. 30 Abs. 3, 31 Abs. 3, 33 Abs. 2 LMIV<\/a>\u00a0 <\/span>ist die Deklaration pro Portion des zubereiteten<\/i> Lebensmittels durchaus zul\u00e4ssig, sofern die Angaben zur jeweiligen Zubereitungsweise ausreichend sind.<\/p>\n

Zubereitet, lebensnah, wunderbar: die Milch macht’s!\u00a0<\/span><\/h2>\n

Eine lebensnahe Entscheidung. Dass die N\u00e4hrwerttabelle auf der rechten Seite der Verpackung die gem\u00e4\u00df Lebensmittelrecht<\/a> zu deklarierenden Werte umfassend auff\u00fchrt, ist richtig und wichtig.<\/p>\n

Bei den Angaben auf der Vorderseite der Verpackung ist jedoch zu differenzieren. Diese sog. front-of-pack Kennzeichnung<\/i> ist immer mal wieder Gegenstand des Streits (wie z.B. beim Nutri-Score<\/a>). Den Herstellern wird Verschleierung vorgeworfen, wenn sie nicht s\u00e4mtliche Angaben \u00e4hnlich streng auff\u00fchren wie in der N\u00e4hrwerttabelle. Hier wird jedoch \u00fcbersehen, dass diese Kennzeichnung den Verbraucher durch Vereinfachung<\/i> in die Lage versetzen soll, richtige – also bewusste, m\u00f6glichst gesunde – Kaufentscheidungen zu treffen. Dem K\u00e4ufer die Werte einer bereits zubereiteten Portion M\u00fcsli samt Milch auf der Vorderseite der Verpackung zu “servieren”, ist durchaus in seinem Sinne.<\/p>\n

Vereinfachend, da lebensnah, denn: die Wenigsten von uns essen ihr M\u00fcsli trocken oder mit Wasser verr\u00fchrt… Und wer’s genau wissen will, dem steht es – erg\u00e4nzend – frei, die N\u00e4hrwerttabelle en detail zu studieren.<\/p>\n

Details wird man der Urteilsbegr\u00fcndung entnehmen k\u00f6nnen, sobald sie vorliegt.\u00a0<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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