{"id":46506,"date":"2019-06-24T06:08:08","date_gmt":"2019-06-24T05:08:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=46506"},"modified":"2019-06-26T22:23:36","modified_gmt":"2019-06-26T21:23:36","slug":"erstattung-von-anwaltskosten-nach-abmahnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/erstattung-von-anwaltskosten-nach-abmahnung\/","title":{"rendered":"OLG Frankfurt a.M.: \u00dcber die Erstattungsf\u00e4higkeit von Anwaltskosten nach Abmahnung durch Wettbewerbsverband"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_46507\" aria-describedby=\"caption-attachment-46507\" style=\"width: 358px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-46507\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/helloquence-51716-unsplash-klein-620x414.jpg\" alt=\"Erstattung von Anwaltskosten nach Abmahnung \" width=\"358\" height=\"239\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/helloquence-51716-unsplash-klein-620x414.jpg 620w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/06\/helloquence-51716-unsplash-klein-768x513.jpg 768w\" sizes=\"(max-width: 358px) 100vw, 358px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-46507\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Helloquence on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><i>Wer nicht h\u00f6ren will, muss f\u00fchlen. Das dachte sich auch ein <\/i><a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/UKlaV\/1.html\"><i>Wettbewerbsverband<\/i><\/a><i> und schaltete nach Versand einer Abmahnung noch einen Anwalt ein. <\/i><\/p>\n<p><i>Ob nach einer Eigenabmahnung Anwaltskosten \u00fcberhaupt erstattungsf\u00e4hig sind, dar\u00fcber entschied das OLG Frankfurt a.M.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/i><\/p>\n<p>Mit Kanonen auf Spatzen zu schie\u00dfen, das kann &#8211; buchst\u00e4blich &#8211; nach hinten losgehen. Dies bekam der Kl\u00e4ger, ein Wettbewerbsverband, vor dem <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Frankfurt&amp;Datum=09.04.2019&amp;Aktenzeichen=6%20U%2013\/19\">OLG Frankfurt a.M. (Beschluss vom 09.04.2019, Az. 6 U 13\/19<\/a>) zu sp\u00fcren.<\/p>\n<p>Er hatte dem Beklagten wegen Versto\u00dfes gegen wettbewerbsrechtliche Informationspflichten eine Abmahnung geschickt. Dieser hegte Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit und bat den Verband daher &#8211; mittels anwaltlichen Schreibens &#8211; um Mitteilung der Gr\u00fcnde. Der Verband mandatierte daraufhin seinerseits einen Rechtsanwalt, der dem abgemahnten Beklagten die Gr\u00fcnde der Abmahnung schriftlich erl\u00e4uterte.<\/p>\n<p>Der Beklagte gab nach Erhalt des Anwaltsschreibens zwar die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/markenrecht\/lhr-ratgeber-abmahnungen\">strafbewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung<\/a> ab, der Verband blieb jedoch auf seinen Kosten sitzen. Seine Klage auf Kostenerstattung f\u00fcr das Anwaltsschreiben wurde vom Landgericht Darmstadt abgewiesen.<\/p>\n<h2>Erl\u00e4uterung eines Abmahnschreibens durch Anwalt?<\/h2>\n<p>Das OLG Frankfurt schlo\u00df sich dem Votum des LG Darmstadt an und stufte die Kosten des Anwaltsschreibens nach Eigenabmahnung des Verbands in diesem Fall als nicht erstattungsf\u00e4hig ein.<\/p>\n<p>Es verwies zur Begr\u00fcndung auf die <a href=\"https:\/\/medien-internet-und-recht.de\/pdf\/VT_MIR_2010_027.pdf\">Entscheidung &#8220;Kr\u00e4utertee&#8221; des BGH<\/a>. Darin wurde die erste Abmahnung als Angebot des Unterlassungsgl\u00e4ubigers gewertet, den Konflikt au\u00dfergerichtlich zu l\u00f6sen. Wenn dieser dann direkt im Anschluss doch noch einen Anwalt einschalte, sei dies in der Regel unn\u00f6tig und nicht erstattungsf\u00e4hig.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2>Einfache Erl\u00e4uterungen muss der Verband selbst vornehmen<\/h2>\n<p>So auch in diesem Fall. Der Beklagte erkundigte sich nach Erhalt der Abmahnung schlicht nach einer n\u00e4heren Begr\u00fcndung. Die Erstabmahnung war somit nicht bereits erfolglos, sondern bedurfte zun\u00e4chst nur einer Erkl\u00e4rung. Diese einfache Erl\u00e4uterung des Sachverhalts und grunds\u00e4tzlicher rechtlicher Erw\u00e4gungen m\u00fcsse ein Wettbewerbsverband selbst vornehmen k\u00f6nnen. Vornehmlich deshalb, weil der Verband sich mit dem Sachverhalt und dessen rechtlicher Einordnung ja bereits im Vorfeld der Abmahnung besch\u00e4ftigt hat. Dar\u00fcber hinaus musste er sich \u00fcber die Konsequenzen einer Eigenabmahnung &#8211; z.B. Kl\u00e4rungsbedarf seitens des Abgemahnten &#8211; im Klaren und entsprechend vorbereitet sein. Vor diesem Hintergrund kam das OLG Frankfurt zu der Entscheidung, dem Verband die Erstattung der Anwaltskosten zu verwehren.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2>Gilt dies auch bei anwaltlicher Vertretung der Gegenseite?<\/h2>\n<p>Es ist jedoch auch eine andere Bewertung denkbar. Die Einschaltung eines Anwalts durch den Verband h\u00e4tte als gerechtfertigt angesehen werden k\u00f6nnen, denn schlie\u00dflich wurde der abgemahnte Beklagte ja seinerseits anwaltlich vertreten. Die <i>anwaltliche<\/i> Forderung, eine Abmahnung zu erl\u00e4utern, erfordert in der Regel eine rechtlich entsprechend fundierte Erwiderung, da der Anwalt sich mit der schlichten Wiederholung allgemeiner Aussagen zur Abmahnung nicht zufrieden geben wird.<\/p>\n<p>Diese Variante kann im konkreten Fall jedoch dahingestellt bleiben, da es sich hierbei um einen eindeutigen, rechtlich verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig einfach darstellbaren Versto\u00df handelte. Seitens des Verbands wurde auch nichts Gegenteiliges vorgetragen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<h2>Bei unklarer Rechtslage: Anwalt einschalten!<\/h2>\n<p>Die Rechnung des Verbands ging jedoch insofern auf, als dass der abgemahnte Beklagte die Unterlassungserkl\u00e4rung nach Erhalt des Anwaltsschreibens unterzeichnete. M\u00f6glicherweise, weil er das Unrecht einsah, vielleicht aber auch aufgrund des latenten Drucks, sich einem Anwalt gegen\u00fcberzusehen und eine weitere rechtliche Eskalation vermeiden zu wollen.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Die Einschaltung eines Anwalts nach einer Abmahnung kann durchaus notwendig sein. Etwa, wenn es einer vertieften rechtlichen Darstellung der Problematik bedarf, die \u00fcber die schlicht allgemeine Skizzierung der Gr\u00fcnde f\u00fcr die Abmahnung hinausgeht. Auch die Entstehung neuer rechtlicher Probleme kann dazu f\u00fchren, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts angezeigt ist.<span class=\"Apple-converted-space\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p>Wir haben uns auf den Schutz von Unternehmen und Pers\u00f6nlichkeiten spezialisiert. Falls Sie zu den Betroffenen von unzul\u00e4ssigen Abmahnungen geh\u00f6ren, rufen Sie uns gern an oder schreiben uns eine E-Mail.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer nicht h\u00f6ren will, muss f\u00fchlen. Das dachte sich auch ein Wettbewerbsverband und schaltete nach Versand einer Abmahnung noch einen Anwalt ein. Ob nach einer Eigenabmahnung Anwaltskosten \u00fcberhaupt erstattungsf\u00e4hig sind, dar\u00fcber entschied das OLG Frankfurt a.M.\u00a0 Mit Kanonen auf Spatzen zu schie\u00dfen, das kann &#8211; buchst\u00e4blich &#8211; nach hinten losgehen. 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