{"id":45957,"date":"2019-06-06T06:06:58","date_gmt":"2019-06-06T05:06:58","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=45957"},"modified":"2019-06-06T15:49:46","modified_gmt":"2019-06-06T14:49:46","slug":"merkel-schmaehgedicht-bewusst-verletzend","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/merkel-schmaehgedicht-bewusst-verletzend\/","title":{"rendered":"VG Berlin: Merkel muss \u00c4u\u00dferung zu B\u00f6hmermanns Schm\u00e4hgedicht nicht unterlassen"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_45959\" aria-describedby=\"caption-attachment-45959\" style=\"width: 374px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-45959 \" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/Fotolia_94248460_XS.jpg\" alt=\"VG Berlin: Merkel muss \u00c4u\u00dferung zu B\u00f6hmermanns Schm\u00e4hgedicht nicht zur\u00fccknehmen\" width=\"374\" height=\"249\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-45959\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9sean824 \u2013 Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Die Vorw\u00fcrfe von Seiten Jan B\u00f6hmermanns wiegen schwer. Indem Bundeskanzlerin Merkel B\u00f6hmermanns 2016 ver\u00f6ffentlichtes Gedicht \u201eSchm\u00e4hkritik\u201c als \u201ebewusst verletzend\u201c bezeichnete, habe sie ihr Sachlichkeitsgebot und die Neutralit\u00e4tspflicht verletzt. <\/em><\/p>\n<p><i>Vor dem Berliner Verwaltungsgerichts ist der Satiriker und TV-Moderator mit\u00a0einer entsprechenden\u00a0Klage vorerst gescheitert: Merkel muss ihre \u00c4u\u00dferung nicht zur\u00fccknehmen.<\/i><\/p>\n<h2>Klage trotz Merkels Erkl\u00e4rung, ihr Verhalten sei ein Fehler gewesen<\/h2>\n<p>Nachdem der Sprecher der Bundesregierung die Aussage Merkels, das Gedicht des Satirikers sei \u201ebewusst verletzend\u201c gewesen, im April 2016 in einer Pressekonferenz mitteilte, forderte B\u00f6hmermann die Kanzlerin vorgerichtlich zu einer schriftlichen Unterlassungserkl\u00e4rung auf. Nach dem vergeblichen Versuch verklagte er die Bundesregierung im Mai 2018 vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Er sei durch die mittelbaren Folgen der \u00c4u\u00dferung in seinen Grundrechten auf <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/presserecht\">Pressefreiheit<\/a>, Meinungs- und Kunstfreiheit verletzt worden.<\/p>\n<p>Merkels Erkl\u00e4rung, in der sie ihr Verhalten kurz nach der \u00c4u\u00dferung als Fehler bezeichnete, sei unbeachtlich, da er sie auf Unterlassung in Anspruch nehme. Hilfsweise verlangte er, dass die Rechtswidrigkeit der \u00f6ffentlichen Erkl\u00e4rung vom April 2016 gerichtlich festgestellt werde. Die Rechtswidrigkeit sei mangels Erm\u00e4chtigungsgrundlage zu bejahen. Diese sei erforderlich, da mit der Aussage festgestellt worden sei, dass B\u00f6hmermann in strafbarer Weise beleidigt habe.<\/p>\n<p>Wie die Aussage der Bundeskanzlerin ausgelegt werden konnte, berichteten wir ausf\u00fchrlich in einem Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec.:<\/p>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/boehmermann-klage-gegen-bundeskanzlerin-merkel\">B\u00f6hmermann: Klage gegen Bundeskanzlerin Merkel?<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h2>Keine Wiederholungsgefahr, keine Rechtswidrigkeit<\/h2>\n<p>Das Gericht argumentierte jedoch gegen den TV-Moderator. Insbesondere aufgrund Merkels Distanzierung von ihrer \u00c4u\u00dferung, sei keine Widerholungsgefahr zu erkennen. Ebenso die Rechtswidrigkeit verneinte das Gericht, da sich die Kanzlerin auf ihre Kompetenz zur Staatsleitung st\u00fctzen k\u00f6nne. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an staatliche Kommunikation seien gewahrt und das Sachlichkeitsgebot sei nicht verletzt worden.<\/p>\n<p>Die Frage, ob B\u00f6hmermann in seinen Grundrechten ber\u00fchrt wurde, k\u00f6nne deswegen offenbleiben. Das Gericht sah in der \u00c4u\u00dferung nur ein vertretbares und allein auf den Text des Gedichts bezogenes Werturteil, nicht wie von B\u00f6hmermann angenommen, eine strafrechtliche Vorverurteilung (VG Berlin, Urteil v. 16.4.2019, Az. VG <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=6%20K%2013.19\" title=\"VG Berlin, 16.04.2019 - 6 K 13.19: B&ouml;hmermann unterliegt im Streit um &Auml;u&szlig;erungen der Bundeskanz...\">6 K 13.19<\/a>).<\/p>\n<p>Bereits vor Klageeinreichung hatte unser Kollege Dr. Niklas Haberkamm LL.M. oec. die Aussichten als nicht besonders aussichtsreich eimhgesch\u00e4tzt (siehe o.g. Beitrag). Das Urteil des Verwaltungsgerichts best\u00e4tigt diese Prognose nun.<\/p>\n<h2>Das Gedicht ist \u00fcberhaupt nur zul\u00e4ssig, weil der Inhalt bewusst rechtsverletzend war<\/h2>\n<p>Rechtsanwalt Dr. Haberkamm dazu:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDie Klage von Jan B\u00f6hmermann gegen Angela Merkel war f\u00fcr mich nicht nachvollziehbar. Denn die Aussage von Merkel, dass das Schm\u00e4hgedicht bewusst verletzend war, trifft ja letztlich gerade den Kern der gesamten Diskussion und entspricht zudem der Argumentation von B\u00f6hmermann selbst in s\u00e4mtlichen vorherigen Gerichtsverfahren.<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/das-schmaehgedicht-oder-presserecht-a-la-boehmermann\"> Nur weil B\u00f6hmermann im konkreten Kontext den Inhalt seines Schm\u00e4hgedichts bewusst rechtsverletzend gestaltet hat, war das Schm\u00e4hgedicht nach meiner von Anfang an kommunizierten Rechtsauffassung zul\u00e4ssig<\/a>. Denn der Anlass des Schm\u00e4hgedichts war der vorherige Zensurversuch von Erdogan gegen einen zul\u00e4ssigen, nicht bewusst verletzenden Satire-Beitrag von \u201eextra 3\u201c.<\/p>\n<p>Um Erdogan die Grenzen der Satirefreiheit und gleichzeitig die Grenzen des Schutzes seines <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\">Pers\u00f6nlichkeitsrechts<\/a> wiederum in der Form der Satire aufzuzeigen, musste das Schm\u00e4hgedicht von B\u00f6hmermann gerade bewusst verletzend sein. Und dies in deutlichster Form, um eine Diskussion der ansonsten doch zu diskutierenden M\u00f6glichkeit der rechtlichen Zul\u00e4ssigkeit des Schm\u00e4hgedichts von Anfang an zu vermeiden.<\/p>\n<p>Das jetzige Vorgehen legt die Vermutung nahe, dass B\u00f6hmermann die aus rechtlicher Sicht im Schm\u00e4hgedicht schlummernde Brillanz zu den genannten Grenzen der rechtlichen Zul\u00e4ssigkeit beim Vortrag des Schm\u00e4hgedichts leider \u00fcberhaupt nicht bewusst war. Durch die Klage gegen Merkel stellt er damit die gesamte Aussage des Schm\u00e4hgedichts und in gewisser Weise auch sich selbst als Satiriker in Frage.\u201c<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Vorw\u00fcrfe von Seiten Jan B\u00f6hmermanns wiegen schwer. Indem Bundeskanzlerin Merkel B\u00f6hmermanns 2016 ver\u00f6ffentlichtes Gedicht \u201eSchm\u00e4hkritik\u201c als \u201ebewusst verletzend\u201c bezeichnete, habe sie ihr Sachlichkeitsgebot und die Neutralit\u00e4tspflicht verletzt. 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