{"id":45812,"date":"2019-05-30T06:34:19","date_gmt":"2019-05-30T05:34:19","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=45812"},"modified":"2019-05-28T19:26:56","modified_gmt":"2019-05-28T18:26:56","slug":"bgh-loeschung-identifizierender-berichte-aus-dem-archiv-nicht-automatisch-erforderlich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht\/bgh-loeschung-identifizierender-berichte-aus-dem-archiv-nicht-automatisch-erforderlich\/","title":{"rendered":"L\u00f6schung identifizierender Berichte aus dem Archiv nicht automatisch erforderlich"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_45813\" aria-describedby=\"caption-attachment-45813\" style=\"width: 410px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-45813 size-full\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/05\/Fotolia_135036756_XS.jpg\" alt=\"BGH: L\u00f6schung identifizierender Berichte aus dem Archiv nicht automatisch erforderlich\" width=\"410\" height=\"293\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-45813\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9 momius \u2013 Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Schlimm genug f\u00fcr den Beklagten eines Strafverfahrens in der Presse zu erscheinen und namentlich genannt zu werden. <\/em><\/p>\n<p><em>Doch was, wenn der den Ruf sch\u00e4digende Bericht Interessierten noch nach Jahrzehnten angezeigt wird, nur weil diese den Namen des Beklagten in einer Suchmaschine eingegeben haben? Muss der Verlag den Artikel nach einer Zeit aus dem Archiv l\u00f6schen? <\/em><\/p>\n<p><em>Der BGH hat erneut festgestellt: War der Bericht rechtm\u00e4\u00dfig, so kommt es darauf an.<\/em><\/p>\n<p>Bei der Feststellung, ob eine alte identifizierende Berichterstattung \u00fcber ein Strafverfahren aus dem Online-Archiv einer Zeitung zu l\u00f6schen ist, muss eine Abw\u00e4gung stattfinden. Gegen\u00fcberzustellen sind <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\">das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht<\/a> des Betroffenen auf der einen und die Meinungs- und Medienfreiheit des Presseunternehmens auf der anderen Seite.<\/p>\n<p>In einem k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichten Urteil festigte der BGH bei der Abw\u00e4gung seine bisherige medienfreundliche Rechtsprechung, die die Medienfreiheit st\u00e4rkt und beinhaltet, dass Sachverhalte, \u00fcber die einmal zul\u00e4ssig berichtet worden ist, in der Regel auch weiterhin in den elektronischen Archiven zu finden sein d\u00fcrfen (BGH, 18.12.2018, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=VI%20ZR%20439\/17\" title=\"BGH, 18.12.2018 - VI ZR 439\/17: Anspruch auf Unterlassen der Bereitsstellung einer identifizier...\">VI ZR 439\/17<\/a>).<\/p>\n<h2>Zum Sachverhalt<\/h2>\n<p>In dem Fall hatte ein Steuerberater geklagt, der einst bei der Deutschen Sozialen Union (DSU) t\u00e4tig gewesen war. Ende der 90er Jahre war dieser zusammen mit dem Fraktionsvorsitzenden der DSU wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von Fraktionsgeldern angeklagt worden. Ein zur gleichen Zeit ver\u00f6ffentlichter Bericht \u00fcber den damaligen Strafprozess ist noch 20 Jahre sp\u00e4ter mit Angabe des Ver\u00f6ffentlichungsdatums im Archiv auf der Internetseite des Verlages abrufbar. Gegen die Bereithaltung der identifizierenden Berichterstattung in ihrem Online-Archiv wollte der Steuerberater in seiner Klage vor dem Landgericht Berlin vorgehen (LG Berlin, Urteil v. 29.9.2016, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=27%20O%20243\/16\" title=\"LG Berlin, 29.09.2016 - 27 O 243\/16\">27 O 243\/16<\/a>).<\/p>\n<p>Das Landgericht sowie anschlie\u00dfend das Berufungsgericht (KG Berlin, Urteil v. 25.9.2017, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=10%20U%20110\/16\" title=\"KG, 25.09.2017 - 10 U 110\/16: Unterlassungsanspruch eines Steuerberaters auf das Vorhalten eine...\">10 U 110\/16<\/a>) gaben dem Klagenden Recht. Der Verlag wurde verpflichtet, nicht mehr den vollen Namen des Mannes im Zusammenhang mit dem erhobenen Vorwurf zu nennen. Nach der Revisionspr\u00fcfung des Bundesgerichtshofs, wurde das Urteil des zweitinstanzlichen Kammergerichts jedoch aufgehoben. Dieses muss die Entscheidung nun erneut unter Ber\u00fccksichtigung der Auffassung der Bundesrichter treffen.<\/p>\n<h2>Bei der Abw\u00e4gung sei die besondere Bedeutung der Berichterstattung zu beachten<\/h2>\n<p>Die obersten Richter stimmten dem Kammergericht in einigen Punkten zu. In der Tat sei in das Pers\u00f6nlichkeitsrecht des in dem Bericht Genannten eingegriffen worden. Ebenso sei richtigerweise eine Abw\u00e4gung der widerstreitenden Interessen und Rechte vorzunehmen, bevor die Rechtswidrigkeit der weiteren Bereitstellung des den Kl\u00e4ger identifizierenden Artikels festgestellt werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Jedoch sei bei der Abw\u00e4gung die besondere Bedeutung der Berichterstattung zu beachten. Medien h\u00e4tten gerade die Aufgabe, das jeweilige Zeitgeschehen zu vermitteln. Hierzu geh\u00f6rten eben auch Strafverfahren. Das Aufzeigen von Verfehlungen auch konkreter Personen sei ihre legitime Aufgabe. Die \u00d6ffentlichkeit habe ein anzuerkennendes Interesse, Informationen \u00fcber Tat und T\u00e4ter zu erlangen, wenn die Rechtsordnung verletzt w\u00fcrde. Schlie\u00dflich habe der Betroffene das \u00f6ffentliche Informationsinteresse selbst erregt und m\u00fcsse dessen Befriedigung folglich dulden. Diese Sichtweise basiert auf der Grundannahme des Bundesgerichtshofs, dass im Falle von Straftaten das Informationsinteresse der \u00d6ffentlichkeit \u00fcberwiege.<\/p>\n<h2>Kein Anspruch auf vollst\u00e4ndige Immunisierung von der ungewollten Darstellung<\/h2>\n<p>Trotzdem war den Richtern bewusst, dass vor allem mit zunehmendem Zeitablauf das Gewicht des <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/verfolgung-von-verstoessen-gegen-das-persoenlichkeitsrecht-im-internet\">Pers\u00f6nlichkeitsinteresses<\/a> des Betroffenen zunehme. Vor allem dann, wenn das \u00f6ffentliche Interesse zu seiner Zeit befriedigt wurde. Jedoch vermittle das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht keinen uneingeschr\u00e4nkten Anspruch darauf, in der \u00d6ffentlichkeit nicht mehr mit seiner Verfehlung konfrontiert zu werden. Lediglich der Zeitablauf begr\u00fcnde keinen Unterlassungsanspruch auf L\u00f6schung einer einst rechtm\u00e4\u00dfigen Berichterstattung.<\/p>\n<p>Diese Gesichtspunkte seien vom Berufungsgericht nicht hinreichend ber\u00fccksichtigt worden. Ebenso h\u00e4tte die \u00dcberpr\u00fcfung erfolgen sollen, ob der Verlag nicht lediglich h\u00e4tte verpflichtet werden k\u00f6nnen, die Auffindbarkeit des Artikels durch die Google-Suchmaschinennutzung zu unterbinden, ohne gleich den gesamten Beitrag im Archiv zu l\u00f6schen.<\/p>\n<h2>Verlage k\u00f6nnten davor zur\u00fcckschrecken, von der <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/taetigkeitsfelder\/medienrecht-persoenlichkeitsrecht\/presserecht\">Presse- und Meinungsfreiheit<\/a> Gebrauch zu machen<\/h2>\n<p>Wie die Richter zutreffend herausstellten, k\u00f6nnte eine andere Einsch\u00e4tzung der Interessenslage Verlage abschrecken, in Zukunft eine vollst\u00e4ndige Berichterstattung zu praktizieren und dazu veranlassen, eine zul\u00e4ssige Namensnennung zu unterlassen, um nicht zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt von den Betroffenen verklagt zu werden. Schlie\u00dflich m\u00fcsste anderenfalls regelm\u00e4\u00dfig Zeit und Personal daf\u00fcr aufgebracht werden, alte Berichte und die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einer gegebenenfalls erfolgten Namensnennung zu \u00fcberpr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Auch durch das Verf\u00fcgbarhalten nicht mehr aktueller Berichterstattung k\u00f6nnen Medien &#8211; wie die Richter treffend formulierten &#8211; ihren Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung einer demokratischen Gesellschaft leisten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schlimm genug f\u00fcr den Beklagten eines Strafverfahrens in der Presse zu erscheinen und namentlich genannt zu werden. Doch was, wenn der den Ruf sch\u00e4digende Bericht Interessierten noch nach Jahrzehnten angezeigt wird, nur weil diese den Namen des Beklagten in einer Suchmaschine eingegeben haben? Muss der Verlag den Artikel nach einer Zeit aus dem Archiv l\u00f6schen? 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