{"id":45123,"date":"2019-04-29T07:27:02","date_gmt":"2019-04-29T06:27:02","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=45123"},"modified":"2019-05-03T06:32:52","modified_gmt":"2019-05-03T05:32:52","slug":"jameda-darf-arztbewertungen-pruefen-und-bei-manipulationsverdacht-loeschen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/jameda-darf-arztbewertungen-pruefen-und-bei-manipulationsverdacht-loeschen\/","title":{"rendered":"Gute Jameda-Bewertung weg? LG M\u00fcnchen: Kein Anspruch auf Wiederherstellung"},"content":{"rendered":"
\"Jameda
\u00a9 ii-graphics \u2013 Fotolia.com<\/figcaption><\/figure>\n

Das Landgericht M\u00fcnchen hat entschieden: Das Arztbewertungsportal Jameda darf Bewertungen pr\u00fcfen und bei Manipulationsverdacht l\u00f6schen. <\/em><\/p>\n

Der klagende Zahnarzt behauptete, einen Anspruch auf Wiederherstellung zu haben und fu\u00dfte seine Begr\u00fcndung auf der vor der L\u00f6schung erfolgten K\u00fcndigung seines Kundenverh\u00e4ltnisses zu dem Portal. Die L\u00f6schung der zehn positiven Bewertungen sei eine\u00a0Sanktion f\u00fcr die K\u00fcndigung gewesen. <\/i><\/p>\n

Dem Gericht reichte dieser zeitliche Zusammenhang jedoch nicht aus.<\/em><\/p>\n

Nicht immer nutzt die Bewertungsplattform f\u00fcr \u00c4rzte zweifelsfrei zul\u00e4ssige Methoden, um die Glaubw\u00fcrdigkeit ihres Angebots zu wahren. Mit einem Warndreieck geht Jameda aktuell gegen \u00c4rzte vor, bei denen aufgrund gefundener Auff\u00e4lligkeiten die Authentizit\u00e4t einzelner Bewertungen angezweifelt wird. Wie wir bereits in einem unserer Beitr\u00e4ge darstellten, d\u00fcrfte die Grenze des rechtlich Zul\u00e4ssigen hiermit wohl \u00fcberschritten werden.<\/a><\/p>\n

L\u00f6schung von zweifelhaften Bewertungen als legitimes Mittel<\/h2>\n

Anders verh\u00e4lt es sich jedoch bei der L\u00f6schung von positiven Bewertungen mit einer ausreichend begr\u00fcndeten Darlegung, wie und warum deren Validit\u00e4t nicht gew\u00e4hrleistet werden kann: Ein durchaus legitimes Mittel, die Authentizit\u00e4t des Bewertungssystems sicherzustellen. Dies best\u00e4tigte nun das Landgericht M\u00fcnchen, das zugunsten der Bewertungsplattform entschied (LG M\u00fcnchen, Urteil v. 16.4.2019, Az. 33 O 6880\/19<\/a>).<\/p>\n

Ein Zahnarzt hatte das Internetbewertungsportal verklagt, nachdem er sein \u201ePremiumpaket Gold\u201c am 10.1.2018 gek\u00fcndigt und das Portal daraufhin zehn positive Bewertungen gel\u00f6scht hatte. Durch den Wegfall der positiven Punktwertung war bei einer letztendlichen Zahl von 51 Bewertungen bis zum 18.1.2018 die Gesamtnote von 1,5 auf 1,6 gefallen. Der Zahnarzt\u00a0war der Auffassung, dass es sich bei der Ma\u00dfnahme von Jameda um eine sanktionierende Reaktion auf seine K\u00fcndigung gehandelt habe.<\/p>\n

Zeitlicher Zusammenhang nicht ausreichend<\/h2>\n

Die Begr\u00fcndung des klagenden Arztes gen\u00fcgte dem Gericht nicht. Allein der zeitliche Zusammenhang zwischen K\u00fcndigung und L\u00f6schung der Bewertungen reiche nicht aus, die Erkl\u00e4rungen der Plattform zu widerlegen. Dies sei vor allem mit bereits in der Vergangenheit erfolgten unbestrittenen Entfernungen von positiven Bewertungen des Arztes zu begr\u00fcnden, die das Pr\u00fcfungsverfahren nicht bestanden hatten.<\/p>\n

Anders als von dem Arzt behauptet, erg\u00e4ben sich aus dem hieraus entstandenen Schuldverh\u00e4ltnis jedoch auch keine Nebenpflichten f\u00fcr Jameda, positive Bewertungen zu behalten, so das Gericht. Zumindest dann nicht, wenn begr\u00fcndete Zweifel an ihrer Validit\u00e4t best\u00fcnden.<\/p>\n

Umfangreiche \u00dcberpr\u00fcfungsschritte durch Jameda<\/h2>\n

Diese habe das Portal jedoch hinreichend dargelegt. Einerseits verwende man einen automatischen, selbstlernenden Pr\u00fcfalgorithmus, der Verdachtsmeldungen sende, und zum anderen leite man daraufhin weitere \u00dcberpr\u00fcfungsma\u00dfnahmen ein. Die Meldungen w\u00fcrden vom Qualit\u00e4tsmanagementteam dann nochmals gepr\u00fcft. Daraufhin werde versucht, den Verdacht durch SMS-Verifikationen zu erh\u00e4rten. Die Plattform entferne Bewertungen erst, wenn auch weitere Versuche mit den Nutzern in Kontakt zu treten, in Leere laufen. Diese Schritte h\u00e4tten laut Jameda bei den streitgegenst\u00e4ndlichen Bewertungen zu negativen Ergebnissen gef\u00fchrt, weshalb die Eintragungen gel\u00f6scht werden mussten.<\/p>\n

In Anlehnung an eine Entscheidung des BGH \u00fcber den spiegelbildlichen Anspruch auf L\u00f6schung negativer Bewertungen<\/a> (BGH, Urteil v. 1.3.2016, Az. VI ZR 34\/15<\/a>) kritisierte das Landgericht M\u00fcnchen des Weiteren: Der Arzt habe es vers\u00e4umt, zur Validit\u00e4t jeder einzelnen Bewertung und zum jeweiligen Behandlungskontakt auszuf\u00fchren.<\/p>\n

Der Arzt hatte nach Auffassung des Gerichts daher keinen Anspruch auf Wiederver\u00f6ffentlichung der gel\u00f6schten Bewertungen.<\/p>\n

Erkl\u00e4rung des zeitlichen Zusammenhangs?<\/h2>\n

Dennoch ist trotz des rechtsfehlerfreien Verhaltens der Bewertungsplattform fraglich, warum die L\u00f6schungen genau einen Tag nach der K\u00fcndigung des \u201ePremiumpakets Gold\u201c erfolgten, obwohl genau diese Bewertungen bereits zwei Jahre auf dem Profil des Arztes Platz fanden und abgerufen werden konnten. Eine Begr\u00fcndung hierf\u00fcr k\u00f6nnte sein, dass der Pr\u00fcfalgorithmus zuf\u00e4lligerweise an diesem Tag einen neuen Trick gelernt hat. Oder Jameda toleriert zweifelhafte Bewertungen bei Kunden mit Premium-Account eher, als bei nichtzahlenden \u00c4rzten.<\/p>\n

Ausf\u00fchrungen zu streitgegenst\u00e4ndlichen Bewertungen notwendig<\/h2>\n

Festzuhalten ist in jedem Fall: Sollte ein Arzt sich durch eine L\u00f6schung positiver Bewertungen in seinen Rechten verletzt f\u00fchlen, tut er gut daran, hinreichende Anhaltspunkte zu liefern, anhand derer man die Person des Bewertenden feststellen oder zumindest eingrenzen kann. Ansonsten f\u00e4llt ein gerichtliches Urteil aller Wahrscheinlichkeit negativ aus.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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