{"id":45,"date":"2006-10-14T16:19:00","date_gmt":"2006-10-14T14:19:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/wordpress\/?p=45"},"modified":"2006-10-14T16:19:00","modified_gmt":"2006-10-14T14:19:00","slug":"ebay-bewertungen-kein-rechtsschutz-im-eilverfahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/ebay-bewertungen-kein-rechtsschutz-im-eilverfahren\/","title":{"rendered":"eBay-Bewertungen: kein Rechtsschutz im Eilverfahren?"},"content":{"rendered":"<div align=\"justify\">Fast allein auf weiter Flur hat das <a style=\"font-weight: bold\" href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/ebay_bewertungen.html\">Landgericht Bad Kreuznach (2 O 290\/06)<\/a> entschieden, dass der Unterlassungsanspruch gegen falsche, unsachliche oder beleidigende eBay-Bewertungen nicht im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren durchgesetzt werden kann. Damit stellt das Gericht die Grunds\u00e4tze des \u00c4u\u00dferungsrechts auf den Kopf, weil es das Merkmal der &#8220;Wiederholungsgefahr&#8221; bei einer eBay-Bewertung nicht anerkennen will:<\/div>\n<p><em><\/p>\n<blockquote><p><em>&#8220;Die Antragsgegnerin hat die ihr von dem Antragsteller vorgeworfene Bewertung nicht auf einem jederzeit er\u00f6ffneten Medium abgegeben, bei dem die M\u00f6glichkeit best\u00fcnde, sie jederzeit zu wiederholen. Vielmehr erfolgte die Abgabe der Bewertung im Anschluss an ein bestimmtes Rechtsgesch\u00e4ft mit dem Antragsteller im Rahmen der hierf\u00fcr von ebay vorgesehenen und nur einmalig er\u00f6ffneten M\u00f6glichkeit, einen Text abzusetzen. Mit der einmaligen Abgabe einer Bewertung ist diese M\u00f6glichkeit verschlossen, so dass nicht ersichtlich ist, dass die Antragsgegnerin nunmehr noch im Rahmen von ebay die M\u00f6glichkeit hat, die ihr vorgeworfene Erkl\u00e4rung zu wiederholen.&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p><\/em><\/p>\n<div align=\"justify\">Vereinfacht gesagt meint das Gericht: wer einmal falsch bewertet, wird das wohl kaum wieder tun. Dies halten wir angesichts der \u00fcberwiegenden Rechtsprechung und der Realit\u00e4t f\u00fcr einen fatalen Trugschluss.<\/p>\n<p>Zum einen ist es in tats\u00e4chlicher Hinsicht so, dass es selbstverst\u00e4ndlich denkbar ist, dass ein eBay-Nutzer abermals eine Ware kauft und eine gleichlautende Negativebewertung abgibt oder diese etwa in einem Internetforum wiederholt. Dies w\u00fcrde jedenfalls eine gleichartige Verletzungshandlung darstellen, die vom Unterlassungsanspruch erfasst w\u00e4re. In rechtlicher Hinsicht ist zu beachten, dass das \u00c4u\u00dferungsrecht wie das Wettbewerbsrecht strenge Anforderungen an den Wegfall einer Wiederholungsgefahr stellt (siehe z.B. Wenzel, Handbuch des \u00c4u\u00dferungsrechts, 12 Rn. 7 ff.). Nicht einmal die L\u00f6schung rechtswidriger Postings oder anderer \u00c4u\u00dferungen im Internet ber\u00fchrt demnach die Wiederholungsgefahr. <\/p><\/div>\n<div align=\"justify\"><\/div>\n<div align=\"justify\">Aus den Entscheidungsgr\u00fcnden ergibt sich auch kein Heinweis darauf, dass die Bewertung zur\u00fcckgenommen wurde, so dass die St\u00f6rung hier noch andauerte &#8211; in diesem Fall kann von einem Wegfall der Wiederholungsgefahr keine Rede sein!<\/div>\n<div align=\"justify\"><\/div>\n<div align=\"justify\">W\u00fcrde sich die Ansicht des Gerichts durchsetzen, so w\u00e4re auch etwa bei Unterlassungsanspr\u00fcchem gegen die Berichtersattung Tageszeitungen nie ein Eilverfahren denkbar. Denn es ist sehr unwahrscheinlich, dass eine Zeitung z.B. eine Schlagzeile nochmals genauso abdruckt. Nach ganz \u00fcberwiegender Auffassung kann die Wiederholungsgefahr eigentlich nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkl\u00e4rung ausger\u00e4umt werden.<\/p>\n<p>Man sollte sich also davor h\u00fcten, das Urteil zu verallgemeinern. Die Mehrzahl der Gerichte sieht in vergleichbaren F\u00e4llen durchaus die Notwendigkeit, im Eilverfahren zu entscheiden. So hat etwa das LG Stuttgart (19 C 714\/06) k\u00fcrzlich in einer Berufungsverhandlung klargestellt, dass das Amtsgericht B\u00f6blingen den Erlass einer einstweiligen Verf\u00fcgung in erster Instanz wegen einer unsachlichen Bewertung nicht wegen mangelnder Eilbed\u00fcrftigkeit h\u00e4tte ablehnen d\u00fcrfen. Auch das LG K\u00f6ln hat bereits mehrfach im Eilverfahren \u00fcber eBay-Bewertungen entschieden. <a style=\"font-weight: bold\" href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/ebay_bewertungen.html\">Mehr&#8230;<\/a><\/div>\n<div align=\"right\"><span style=\"font-size:85%\"><\/span><\/div>\n<div align=\"right\"><span style=\"font-size:85%\">RA David <a href=\"http:\/\/www.lampmannbehn.de\/ziegelmayer.html\">Ziegelmayer<\/a><\/span><\/div>\n<div align=\"right\"><span style=\"font-size:85%\"><\/span><\/div>\n<div align=\"justify\"><span style=\"font-size:85%\">Nachtrag: Zurecht weist unser Leser St. Ivo darauf hin, dass die Entscheidung eigentlich gar nicht die Frage betrifft, ob gegen Bewertungen im Eilverfahren vorgegangen werden kann, sondern ob \u00fcberhaupt ein Unterlassungsanspruch bei solchen Bewertungen beteht. Die \u00dcberschrift und der letzte Absatz des Artikels wurden aufgenommen, weil die Entscheidung z.B. auch von <a href=\"http:\/\/rsw.beck.de\/rsw\/shop\/default.asp?sessionid=BD1DFBC9B87B42D8811BE43611264539&amp;docid=196600&amp;highlight=ebay\">Fachdiensten<\/a> unter diesem Aspekt in die Diskussion eingebracht wurde. <\/span><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fast allein auf weiter Flur hat das Landgericht Bad Kreuznach (2 O 290\/06) entschieden, dass der Unterlassungsanspruch gegen falsche, unsachliche oder beleidigende eBay-Bewertungen nicht im einstweiligen Verf\u00fcgungsverfahren durchgesetzt werden kann. 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