{"id":44863,"date":"2019-04-23T05:57:55","date_gmt":"2019-04-23T04:57:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=44863"},"modified":"2022-07-14T18:42:42","modified_gmt":"2022-07-14T16:42:42","slug":"milliardenstrafe-fuer-google-wegen-verstoss-gegen-wettbewerbsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/milliardenstrafe-fuer-google-wegen-verstoss-gegen-wettbewerbsrecht\/","title":{"rendered":"EU-Kommission verh\u00e4ngt dritte Milliardenstrafe gegen Google"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_44864\" aria-describedby=\"caption-attachment-44864\" style=\"width: 337px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-44864\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/charles-763675-unsplash.jpg\" alt=\"Milliardenstrafe f\u00fcr Google wegen Versto\u00df gegen Wettbewerbsrecht\" width=\"337\" height=\"447\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/charles-763675-unsplash.jpg 2560w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/charles-763675-unsplash-312x414.jpg 312w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/charles-763675-unsplash-768x1017.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/charles-763675-unsplash-468x620.jpg 468w\" sizes=\"(max-width: 337px) 100vw, 337px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-44864\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Charles on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>1,49 Milliarden Euro Strafe \u2013 so die diesj\u00e4hrige Entscheidung der EU-Kommission gegen Google. <\/em><\/p>\n<p><em>Nachdem Google bereits zwei vorangegangene Strafen in Milliardenh\u00f6he zu zahlen hatte, musste der Internetriese sich k\u00fcrzlich erneut vor den EU-Wettbewerbsh\u00fctern wegen eines Versto\u00dfes gegen das Wettbewerbsrecht verantworten.<\/em><\/p>\n<h2>Gegenstand des Versto\u00dfes war der Werbedienst &#8220;AdSense for Search&#8221;<\/h2>\n<p>Schon l\u00e4nger hatte die EU den Konzern im Visier und pr\u00fcfte sein Gesch\u00e4ftsgebaren. Somit war es nicht das erste Mal, dass Margrethe Vestager, die EU-Wettbewerbskommissarin, eine Strafe gegen Google bekannt gab. Diesmal war Gegenstand des Versto\u00dfes gegen das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/\">Wettbewerbsrecht<\/a> der spezielle Werbedienst &#8220;AdSense for Search&#8221;.<\/p>\n<p>In der <a href=\"http:\/\/europa.eu\/rapid\/press-release_IP-19-1770_de.htm\">Pressemitteilung der europ\u00e4ischen Union vom 20.03.2019<\/a> wird der Webdienst als eine Online-Vermittlungsplattform f\u00fcr Suchmaschinenwerbung beschrieben &#8211; also ein Vermittler zwischen Werbetreibenden und Eigent\u00fcmern von Webseiten, die die Fl\u00e4chen um ihre Suchergebnisse herum kommerziell nutzen m\u00f6chten.<\/p>\n<p>Zur Erkl\u00e4rung: Verschiedene Webseiten wie zum Beispiel Zeitungen bieten h\u00e4ufig eine Suchfunktion an. F\u00fchrt man dort eine Suchanfrage durch, erscheinen sowohl Suchergebnisse als auch Werbeanzeigen. Diese Werbeanzeigen werden von \u201eAdSense for Search\u201c an die sog. \u201ePublisher\u201c-Webseiten vermittelt. Den Webseiten kommt dies deswegen zu Gute, da der Dienst sicherstellt, dass die Anzeigen auf den Content der Website und auf die Nutzer ausgerichtet sind.<\/p>\n<p>Die Anzeigen werden von Google verwaltet. Hierbei sollen andere Suchmaschinenanbieter unrechtm\u00e4\u00dfigerweise behindert worden sein.<\/p>\n<h2>Mehr als zehn Jahre missbrauchte Google seine marktbeherrschende Stellung<\/h2>\n<p>Laut EU-Kommission sei den Publishern, die den Google-Dienst \u201eAdSense for Search\u201c gebrauchten, eine vertragliche Beschr\u00e4nkung auferlegt worden. Diese habe den Publishern verboten auf ihren Suchergebnisseiten Werbeanzeigen von konkurrierenden Vermittlern von Suchmaschinenwerbung zu platzieren.<\/p>\n<p>Vestager kritisierte, dass Google seinen Konkurrenten wie beispielsweise Microsoft und Yahoo somit die Chance auf einen fairen Wettbewerb genommen h\u00e4tte.<br \/>\nSeit dem Jahr 2006 missbrauchte Google mit diesem Vorgehen seine marktherrschende Stellung.<\/p>\n<p>Zwar hob der Konzern nach ersten Einw\u00e4nden der Kommission im Jahr 2016 die Einschr\u00e4nkungen auf, sorgte damit aber immer noch mehr als zehn Jahre daf\u00fcr, dass Mitwettbewerber im Bereich der Suchmaschinenwerbung keine Werbeanzeigen auf den Ergebnisseiten der Suchmaschinen von \u201ePublisher\u201c-Webseiten platzieren konnten.<\/p>\n<h2>Strafe richtet sich gegen Teil des Kerngesch\u00e4fts<\/h2>\n<p>Mit dem Vorgehen gegen den Bereich der Online-Werbung, ber\u00fchrte die EU-Kommission zumindest einen Teil von Googles Kerngesch\u00e4ft. \u201eAdSense\u201c ist f\u00fcr Google zwar eher ein Nischenprodukt, doch spielt das Werbegesch\u00e4ft dem Mutterkonzern von Google &#8220;Alphabet&#8221; insgesamt den gr\u00f6\u00dften Teil des Erl\u00f6ses ein. Werbeeinnahmen brachten dem Unternehmen im Schlussquartal 2018 etwa neun Milliarden Dollar ein. Der Umsatz lag bei 39,3 Milliarden Dollar.<\/p>\n<h2>Vorangegangene Strafen<\/h2>\n<p>Bereits 2017 verh\u00e4ngte die EU-Kommission eine Strafe von 2,42 Milliarden Euro. Damals ging es um einen Preisvergleichsdienst, bei dem Google seine eigenen Angebote bevorzugt haben soll.<\/p>\n<p>2018 folgte aus Br\u00fcssel dann die Rekordstrafe von 4,34 Milliarden Euro wegen unerlaubter Methoden rund um das Betriebssystem Android. Die Kommission warf dem US-Konzern vor, f\u00fcr sein Smartphone-Betriebssystem unzul\u00e4ssige Vorgaben gemacht zu machen. Wollen Handyhersteller Android verwenden, verlangt Google n\u00e4mlich unter anderem, dass sie bestimmte Apps des Unternehmens wie Google Chrome vorinstallieren.<\/p>\n<p>Die Gesamtstrafe bel\u00e4uft sich in der Summe somit auf insgesamt 8,25 Milliarden Euro.<\/p>\n<h2>Vorgaben wurden bis jetzt erf\u00fcllt<\/h2>\n<p><a href=\"https:\/\/www.blog.google\/around-the-globe\/google-europe\/supporting-choice-and-competition-europe\/\">In einem Blogbeitrag vom 19. M\u00e4rz dieses Jahres hatte Google-Manager Kent Walker verlauten lassen, man habe stets auf das Feedback der EU-Kommission geh\u00f6rt<\/a>. Die Kommission stimmte dies Behauptung zu, indem sie Google zugestand die Vorgaben im Zusammenhang mit den letzten beiden Strafen erf\u00fcllt zu haben. Google k\u00fcndigte in dem gleichen Beitrag weiter an, in den n\u00e4chsten Monaten Updates an den Produkten in Europa vorzunehmen, um Wettbewerbern in Europa mehr Sichtbarkeit einzur\u00e4umen.<\/p>\n<h2>Betroffene k\u00f6nnen auf Entsch\u00e4digung klagen<\/h2>\n<p>Jedoch seien in dem aktuellen Wettbewerbsfall dadurch, dass Internetseiten und Werbekunden weniger Auswahl gehabt h\u00e4tten, auch die Preise h\u00f6her gewesen. Dies habe m\u00f6glicherweise bereits Folgen f\u00fcr Verbraucher gehabt. Alle Betroffenen, und damit Unternehmen sowie Einzelpersonen, k\u00f6nnen laut der EU-Kommissarin demnach vor nationalen Gerichten auf Entsch\u00e4digung klagen.<\/p>\n<p>Des Weiteren g\u00e4be es weiterhin Beschwerden von anderen Konkurrenten in den Bereichen Job-Anzeigen und lokale Werbung, so Margrethe Vestager. Auch dies pr\u00fcfe die Kommission.<\/p>\n<p>Somit sollte sich Google nicht nur auf weitere Strafen der EU-Kommission gefasst machen, sondern auch auf Verurteilungen aus zivilrechtlichen Klagen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1,49 Milliarden Euro Strafe \u2013 so die diesj\u00e4hrige Entscheidung der EU-Kommission gegen Google. Nachdem Google bereits zwei vorangegangene Strafen in Milliardenh\u00f6he zu zahlen hatte, musste der Internetriese sich k\u00fcrzlich erneut vor den EU-Wettbewerbsh\u00fctern wegen eines Versto\u00dfes gegen das Wettbewerbsrecht verantworten. 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