{"id":4477,"date":"2011-05-06T10:34:54","date_gmt":"2011-05-06T08:34:54","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/?p=4477"},"modified":"2011-05-06T10:34:54","modified_gmt":"2011-05-06T08:34:54","slug":"kein-wettbewerbsverstos-durch-verwendung-des-facebook-gefallt-mir-button","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/kein-wettbewerbsverstos-durch-verwendung-des-facebook-gefallt-mir-button\/","title":{"rendered":"Kein Wettbewerbsversto\u00df durch Verwendung des facebook &quot;Gef\u00e4llt-mir&quot;-Button?"},"content":{"rendered":"[:de]\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px\" title=\"We want you!\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2013\/08\/facebookdaumeunrunter.jpg\" alt=\"We want you!\" \/>Wie Medien, Internet und Recht <a href=\"http:\/\/medien-internet-und-recht.de\/volltext.php?mir_dok_id=2325\" target=\"_blank\">berichtet<\/a>, hat das KG Berlin, (KB, Beschluss vom 29.04.2011 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20W%2088\/11\" title=\"KG, 29.04.2011 - 5 W 88\/11: Wettbewerbsrechtliche Zul&auml;ssigkeit des &quot;Like&quot;-Buttons von Facebook\">5 W 88\/11<\/a>) entschieden, dass zwar viel daf\u00fcr spreche, dass der facebook &#8220;Gef\u00e4llt-mir&#8221;-Button gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verst\u00f6\u00dft, dass ein Wettbewerbsversto\u00df jedoch jedenfalls auf der Grundlage des Vorbringens des Antragstellers im vorliegenden Fall ausscheide.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Senat f\u00fchrt aus, dass dem Paragraphen 13 Abs. 1 TMG die erforderliche wettbewerbsbezogene Schutzfunktion insoweit zuzugestehen sein mag, als die Informationsverpflichtung auch dazu dienen kann, Beeintr\u00e4chtigungen der Privatsph\u00e4re durch unerw\u00fcnschte Werbung abzuwehren und zu unterbinden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Diese Schutzfunktion sei aber jedenfalls in Bezug auf Facebookmitglieder, die zum Zeitpunkt des Betrachtens des Facebook &#8220;Gef\u00e4ll- mir&#8221;- Buttons angemeldet seien, nicht der Fall, da diese durch ihre Mitgliedschaft den Wunsch und die Bereitschaft erkennen lie\u00dfen, dass Facebook ihnen den &#8220;richtigen sozialen Kontext&#8221; bzw. das &#8220;richtige soziale Umfeld&#8221;, das hei\u00dft Nachrichten und Empfehlungen von &#8220;Freunden&#8221; zeigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Offenbar hatte der Antragsgegner nichts dazu vorgetragen, inwieweit eine Daten\u00fcbertragung an Facebook stattfindet, wenn der Betrachter nicht bei Facebook angemeldet ist. Ob der Facebook-Button auch personenbezogene Daten von Webseiten-Besuchern an Facebook \u00fcbermittelt, die nicht Mitglieder bei Facebook sind, ist verschiedenen Berichten im Internet zufolge zurzeit offenbar noch nicht ganz klar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Fazit:<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Entscheidung des Kammergerichts sollte unseres Erachtens nicht \u00fcberbewertet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dem Beschluss ist anzumerken, dass sich der Senat bem\u00fcht hat, sich jedenfalls den Anschein zu geben, den Fall gr\u00fcndlich gepr\u00fcft zu haben. Letztendlich hilft sich das Gericht jedoch an den entscheidenden Stellen mit dem (schwachen) Argument, das sich &#8211; vereinfacht gesagt &#8211; derjenige, der bei Facebook Mitglied ist und sich bei dem Besuch anderer Webseiten auch dort nicht abmeldet, sich nicht wundern d\u00fcrfe, wenn das soziale Netzwerk auch neben der eigentlichen Plattform Daten sammle und weiterleite.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Eine solche Sichtweise ist zweifelhaft. Denn, wenn ein Nutzer sich bei Facebook anmeldet, wei\u00df er, dass er bestimmte pers\u00f6nliche Daten preisgibt und damit auch seinen &#8220;Freunden&#8221; und in begrenztem Umfang der \u00d6ffentlichtkeit zug\u00e4nglich macht. Daraus aber zu folgern, dass User auch davon ausgingen bzw. sogar damit einverstanden seien, dass ihr gesamtes Surfverhalten \u00fcberwacht und ausgewertet wird, zumal man, wenn man sich nicht aktiv ausloggt, bei Facebook immer eingeloggt bleibt, die Sitzung also nie automatisch geschlossen wird, ist schlicht abwegig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">\u00c4hnlicher Meinung sind mit etwas anderen Anmerkungen <a href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2011\/05\/auch-das-kammergericht-halt-like-button-nicht-fur-wettbewerbswidrig.html\" target=\"_blank\">Thomas Stadler<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.ferner-alsdorf.de\/2011\/05\/abmahnung-facebook-like-button-kg-berlin\/wettbewerbsrecht\/strafrecht\/rechtsanwalt\/verkehrsrecht\/\" target=\"_blank\">Jens Ferner<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Beschluss reiht sich ein in zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die das Problem &#8220;Internet&#8221; nicht wirklich anpacken wollen. Beispielhaft sei auf die uns\u00e4gliche Spickmich.de-Entscheidung des BGH hingewiesen, in der &#8211; vereinfacht gesagt &#8211; die einschl\u00e4gige datenschutzrechtliche Vorschrift so weit teleologisch reduziert wurde, bis man sie einfach gar nicht mehr anwendete, um zum gew\u00fcnschten Ergebnis zu kommen. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2010\/09\/entscheidet-der-europaische-gerichtshof-fur-menschenrechte-in-sachen-spickmichde\/\" target=\"_blank\">Wir berichteten.<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die deutschen Gerichte wollen oder k\u00f6nnen sich mit dem Ph\u00e4nomen Internet und dem, was dort t\u00e4glich passiert, offenbar nicht befassen. Die Frage ist nur, weshalb. Hat man dort Angst, in den Ruf einer Zensurrechtsprechung zu geraten? Hofft man in der Judikative, dass es sich dabei nur um eine Modeerscheinung handelt, von der bald keiner mehr spricht? Wie dem auch sei. Es ist zu hoffen, dass Mutige einschl\u00e4gige F\u00e4lle bis zum EGMR treiben. Aus Europa kommen n\u00e4mlich die meisten auch datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die Mitgliedsstaaten haben die Pflicht, diese umzusetzen bzw. anzuwenden. Wenn sie sich weigern, m\u00fcssen sie von h\u00f6herer Stelle dazu gezwungen werden. (la)<\/p>\n[:en]\n<p style=\"text-align: justify\"><img decoding=\"async\" class=\"ngg-singlepic ngg-left alignleft\" style=\"margin-right: 15px\" title=\"We want you!\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/gallery\/vpv\/facebook.jpg\" alt=\"We want you!\" \/>Wie Medien, Internet und Recht <a href=\"http:\/\/medien-internet-und-recht.de\/volltext.php?mir_dok_id=2325\" target=\"_blank\">berichtet<\/a>, hat das KG Berlin, (KB, Beschluss vom 29.04.2011 &#8211; <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=5%20W%2088\/11\" title=\"KG, 29.04.2011 - 5 W 88\/11: Wettbewerbsrechtliche Zul&auml;ssigkeit des &quot;Like&quot;-Buttons von Facebook\">5 W 88\/11<\/a>) entschieden, dass zwar viel daf\u00fcr spreche, dass der facebook &#8220;Gef\u00e4llt-mir&#8221;-Button gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verst\u00f6\u00dft, dass ein Wettbewerbsversto\u00df jedoch jedenfalls auf der Grundlage des Vorbringens des Antragstellers im vorliegenden Fall ausscheide.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Senat f\u00fchrt aus, dass dem Paragraphen 13 Abs. 1 TMG die erforderliche wettbewerbsbezogene Schutzfunktion insoweit zuzugestehen sein mag, als die Informationsverpflichtung auch dazu dienen kann, Beeintr\u00e4chtigungen der Privatsph\u00e4re durch unerw\u00fcnschte Werbung abzuwehren und zu unterbinden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Diese Schutzfunktion sei aber jedenfalls in Bezug auf Facebookmitglieder, die zum Zeitpunkt des Betrachtens des Facebook &#8220;Gef\u00e4ll- mir&#8221;- Buttons angemeldet seien, nicht der Fall, da diese durch ihre Mitgliedschaft den Wunsch und die Bereitschaft erkennen lie\u00dfen, dass Facebook ihnen den &#8220;richtigen sozialen Kontext&#8221; bzw. das &#8220;richtige soziale Umfeld&#8221;, das hei\u00dft Nachrichten und Empfehlungen von &#8220;Freunden&#8221; zeigt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Offenbar hatte der Antragsgegner nichts dazu vorgetragen, inwieweit eine Daten\u00fcbertragung an Facebook stattfindet, wenn der Betrachter nicht bei Facebook angemeldet ist. Ob der Facebook-Button auch personenbezogene Daten von  Webseiten-Besuchern an Facebook \u00fcbermittelt, die nicht Mitglieder bei  Facebook sind, ist verschiedenen Berichten im Internet zufolge zurzeit offenbar noch nicht ganz klar.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\"><strong>Fazit:<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die Entscheidung des Kammergerichts sollte unseres Erachtens nicht \u00fcberbewertet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Dem Beschluss ist anzumerken, dass sich der Senat bem\u00fcht hat, sich jedenfalls den Anschein zu geben, den Fall gr\u00fcndlich gepr\u00fcft zu haben. Letztendlich hilft sich das Gericht jedoch an den entscheidenden Stellen mit dem (schwachen) Argument, das sich &#8211; vereinfacht gesagt &#8211; derjenige, der bei Facebook Mitglied ist und sich bei dem Besuch anderer Webseiten auch dort nicht abmeldet, sich nicht wundern d\u00fcrfe, wenn das soziale Netzwerk auch neben der eigentlichen Plattform Daten sammle und weiterleite.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Eine solche Sichtweise ist zweifelhaft. Denn, wenn ein Nutzer sich bei Facebook anmeldet, wei\u00df er, dass er bestimmte pers\u00f6nliche Daten preisgibt und damit auch seinen &#8220;Freunden&#8221; und in begrenztem Umfang der \u00d6ffentlichtkeit zug\u00e4nglich macht. Daraus aber zu folgern, dass User auch davon ausgingen bzw. sogar damit einverstanden seien, dass ihr gesamtes Surfverhalten \u00fcberwacht und ausgewertet wird, zumal man, wenn man sich nicht aktiv ausloggt, bei Facebook immer eingeloggt bleibt, die Sitzung also nie automatisch geschlossen wird, ist schlicht abwegig.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">\u00c4hnlicher Meinung sind mit etwas anderen Anmerkungen <a href=\"http:\/\/www.internet-law.de\/2011\/05\/auch-das-kammergericht-halt-like-button-nicht-fur-wettbewerbswidrig.html\" target=\"_blank\">Thomas Stadler<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.ferner-alsdorf.de\/2011\/05\/abmahnung-facebook-like-button-kg-berlin\/wettbewerbsrecht\/strafrecht\/rechtsanwalt\/verkehrsrecht\/\" target=\"_blank\">Jens Ferner<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Der Beschluss reiht sich ein in zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die das Problem &#8220;Internet&#8221; nicht wirklich anpacken wollen. Beispielhaft sei auf die uns\u00e4gliche Spickmich.de-Entscheidung des BGH hingewiesen, in der &#8211; vereinfacht gesagt &#8211; die einschl\u00e4gige datenschutzrechtliche Vorschrift so weit teleologisch reduziert wurde, bis man sie einfach gar nicht mehr anwendete, um zum gew\u00fcnschten Ergebnis zu kommen. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/lbr-blog\/2010\/09\/entscheidet-der-europaische-gerichtshof-fur-menschenrechte-in-sachen-spickmichde\/\" target=\"_blank\">Wir berichteten.<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify\">Die deutschen Gerichte wollen oder k\u00f6nnen sich mit dem Ph\u00e4nomen Internet und dem, was dort t\u00e4glich passiert, offenbar nicht befassen. Die Frage ist nur, weshalb. Hat man dort Angst, in den Ruf einer Zensurrechtsprechung zu geraten? Hofft man in der Judikative, dass es sich dabei nur um eine Modeerscheinung handelt, von der bald keiner mehr spricht? Wie dem auch sei. Es ist zu hoffen, dass Mutige einschl\u00e4gige F\u00e4lle bis zum EGMR treiben. 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