{"id":44758,"date":"2019-04-09T07:59:08","date_gmt":"2019-04-09T06:59:08","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=44758"},"modified":"2022-07-14T18:48:08","modified_gmt":"2022-07-14T16:48:08","slug":"verkauf-von-apple-produkten-exklusiv-durch-amazon-ein-kartellrechtsverstoss","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/verkauf-von-apple-produkten-exklusiv-durch-amazon-ein-kartellrechtsverstoss\/","title":{"rendered":"Verkauf von Apple-Produkten exklusiv durch Amazon &#8211; Ein Kartellrechtsversto\u00df?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_44759\" aria-describedby=\"caption-attachment-44759\" style=\"width: 396px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\"wp-image-44759\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/tetsuya-tomomatsu-306593-unsplash.jpg\" alt=\"Verkauf von Appleprodukten durch Amazon zum Nachteil kleiner H\u00e4ndler\" width=\"396\" height=\"264\" srcset=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/tetsuya-tomomatsu-306593-unsplash.jpg 2560w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/tetsuya-tomomatsu-306593-unsplash-621x414.jpg 621w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/tetsuya-tomomatsu-306593-unsplash-768x512.jpg 768w, https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/04\/tetsuya-tomomatsu-306593-unsplash-620x413.jpg 620w\" sizes=\"(max-width: 396px) 100vw, 396px\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-44759\" class=\"wp-caption-text\">Photo by Tetsuya Tomomatsu on Unsplash<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Bis Ende letzten Jahres durfte Amazon selbst kein offizieller H\u00e4ndler f\u00fcr Apple-Produkte sein. Dies \u00e4nderte sich Ende November 2018 &#8211; jedoch zum Nachteil kleiner H\u00e4ndler. <\/em><\/p>\n<p><em>Um neben Amazon selbst als autorisierter Wiederverk\u00e4ufer auf deren Verkaufsplattform \u201eMarketplace\u201c Appleprodukte verkaufen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen sich Anbieter seit dem 4. Januar 2019 bei Apple darauf bewerben. Dies gestaltet sich jedoch schwierig.<\/em><\/p>\n<h2>Apple erteilt Amazon Verkaufslizenz<\/h2>\n<p>Jahrelang konnten K\u00e4ufer auf Amazon viele der beliebten Apple-Ger\u00e4te gar nicht und die angebotenen Apple-Produkte lediglich von Dritth\u00e4ndlern erwerben. Dies barg f\u00fcr den Kunden unter anderem die Gefahr, dass es sich bei verschiedenen Produkten wie beispielsweise Netzteilen u.\u00c4. nicht um Originalprodukte sondern um F\u00e4lschungen handelte.<\/p>\n<p>Nachdem sich die beiden IT-Giganten in den Vorjahren oft uneinig waren und Apple Amazon stark daf\u00fcr kritisierte, \u00fcber Drittfirmen zum gro\u00dfen Teil die gef\u00e4lschten Produkte anzubieten, konnte sich Apple Ende des letzten Jahres dazu durchringen, dem E-Commerce-Riesen eine offizielle Verkaufslizenz zu erteilen. Beispielsweise das neue iPad Pro, das iPhone XR, iPhone XS und die Apple Watch Series 4 k\u00f6nnen nun auch auf Amazon erworben werden. Die Vereinbarung zwischen den Unternehmen gilt f\u00fcr die USA, Gro\u00dfbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Japan und Indien.<\/p>\n<h2>Nachteil besonders f\u00fcr kleine H\u00e4ndler<\/h2>\n<p>Was f\u00fcr den K\u00e4ufer durchaus einen Vorteil darstellt, erweist sich jedoch besonders f\u00fcr kleine H\u00e4ndler als \u00e4u\u00dferst problematisch.<\/p>\n<p>Nach der Vereinbarung zwischen Apple und Amazon lie\u00df Amazon jeden H\u00e4ndler, der Apple- aber auch \u201eBeats\u201c-Produkte auf dem \u201eMarketplace\u201c anbot, durch eine Mitteilung wissen, dass der marktf\u00fchrende Onlineversandh\u00e4ndler nur noch mit einer Gruppe ausgew\u00e4hlter autorisierter Wiederverk\u00e4ufer zusammenarbeite. Er informierte die H\u00e4ndler, dass die bestehenden Angebote von Amazon-Webseiten in Europa bis Januar 2019 entfernt werden w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Als einziges Schlupfloch nennt Amazon in der gleichen Mitteilung die M\u00f6glichkeit, sich von Apple als offiziellen H\u00e4ndler zertifizieren zu lassen:<\/p>\n<blockquote><p>\u201eBitte wenden Sie sich an Apple, wenn Sie sich daf\u00fcr bewerben m\u00f6chten, ein autorisierter Wiederverk\u00e4ufer bei Amazon zu werden.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<h2>Versuch sich bei Apple als Wiederverk\u00e4ufer zu bewerben bleibt vergeblich<\/h2>\n<p>Ein Aufwand, den sich wohl viele H\u00e4ndler ersparen. Doch selbst bei dem Versuch, durch eine E-Mail Kontakt zu Apple aufzunehmen, ist die Wahrscheinlichkeit, eine abweisende Antwort zu erhalten, wie einer unserer Mandanten erfahren musste, gro\u00df.<\/p>\n<p>Mit dem Hinweis, die Abteilung k\u00f6nne nur auf die offiziellen Daten ihrer Website zur\u00fcckgreifen, wird der H\u00e4ndler auf die M\u00f6glichkeit aufmerksam gemacht, eine formelle Beschwerde an den Apple Store Customer Care nach Irland zu senden. Dies jedoch bitte postalisch und auf Englisch. So viel zum Service eines modernen, marktf\u00fchrenden Unternehmens.<\/p>\n<p>Aber auch die englische Antwort aus Irland, die 1,5 Monate sp\u00e4ter eingeht, bringt den H\u00e4ndler nicht weiter. Man muss sich mit der Information zufriedengeben, Apple nehme zurzeit keine Antr\u00e4ge von H\u00e4ndlern an, die auf der Amazon-Plattform Apple-Produkte verkaufen m\u00f6chten. Fragen nach den Gr\u00fcnden oder wann solche Antr\u00e4ge wieder bearbeitet werden k\u00f6nnen, bleiben offen.<\/p>\n<h2>Kartellrechtlich fragliche Vereinbarung<\/h2>\n<p>Die Vorgehensweise der beiden Unternehmen wirft die Frage auf, was genau die Verabredung zwischen Apple und Amazon beinhaltet und warum sich auf den Vertrieb der Produkte geeinigt wurde. Wahrscheinlich ist, dass Apple unter anderem sicherstellen und kontrollieren m\u00f6chte, dass nur Originalprodukte auf der Plattform verkauft werden. F\u00fcr Amazon bringt die Einigung die M\u00f6glichkeit, die Konkurrenz zu bereinigen, um den Umsatz zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>F\u00fcr kleine H\u00e4ndler war die Pr\u00e4senz auf dem \u201eMarketplace\u201c Amazons bisher eine gute Gelegenheit, die Reichweite des gro\u00dfen Unternehmens zu nutzen, um am <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/\">Wettbewerb<\/a> mit anderen gr\u00f6\u00dferen Unternehmen teilzunehmen. So konnten sie ihre Offerten einem erweiterten Kundenkreis anbieten. Nach der neuen Regelung f\u00e4llt diese M\u00f6glichkeit in Bezug auf Apple-Produkte weg. <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/thema\/wettbewerbsrecht-kartellrecht\/kartellrecht\">Kartellrechtlich<\/a> k\u00f6nnte die Vereinbarung zwischen Apple und Amazon als Marktf\u00fchrer zweifelhaft sein.<\/p>\n<h2>Missbrauch der marktstarken Stellung?<\/h2>\n<p>Es muss sichergestellt sein, dass den Elektroh\u00e4ndlern f\u00fcr den Absatz ihrer Appleprodukte hinreichende Ausweichalternativen zur Verf\u00fcgung stehen. Die Suche nach einer Onlineplattform mit der gleichen Reichweite wie die von Amazon, d\u00fcrfte sich jedoch als schwierig erweisen.<\/p>\n<p>In Zukunft wird zu beobachten sein, ob das Kartellamt Nachforschungen bez\u00fcglich eines m\u00f6glichen Missbrauchs der marktstarken Unternehmen anstellen und wie es die Vereinbarung zwischen den IT-Giganten bewerten wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bis Ende letzten Jahres durfte Amazon selbst kein offizieller H\u00e4ndler f\u00fcr Apple-Produkte sein. Dies \u00e4nderte sich Ende November 2018 &#8211; jedoch zum Nachteil kleiner H\u00e4ndler. Um neben Amazon selbst als autorisierter Wiederverk\u00e4ufer auf deren Verkaufsplattform \u201eMarketplace\u201c Appleprodukte verkaufen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen sich Anbieter seit dem 4. Januar 2019 bei Apple darauf bewerben. 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