{"id":44748,"date":"2019-05-06T06:11:59","date_gmt":"2019-05-06T05:11:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lhr-law.de\/?p=44748"},"modified":"2019-05-06T04:12:25","modified_gmt":"2019-05-06T03:12:25","slug":"deutschland-stimmt-der-urheberrechtsreform-zu-kommen-uploadfilter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lhr-law.de\/en\/magazin\/urheber-designrecht\/deutschland-stimmt-der-urheberrechtsreform-zu-kommen-uploadfilter\/","title":{"rendered":"Deutschland stimmt der Urheberrechtsreform zu &#8211; kommen Uploadfilter?"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_44803\" aria-describedby=\"caption-attachment-44803\" style=\"width: 399px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img decoding=\"async\" class=\" wp-image-44803\" src=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/Fotolia_257707133_XS.jpg\" alt=\"\" width=\"399\" height=\"265\" \/><figcaption id=\"caption-attachment-44803\" class=\"wp-caption-text\">\u00a9Zerbor-Fotlia.com<\/figcaption><\/figure>\n<p><em>Nach einer hitzigen Debatte und trotz Protesten von Zehntausenden Menschen haben die EU-Staaten der umstrittenen Urheberrechtsreform endg\u00fcltig zugestimmt. Damit soll das <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/urheberrecht\">Urheberrecht<\/a> an die Digitalisierung angepasst werden. <\/em><\/p>\n<p><em>Auch die deutsche Bundesregierung votierte mit Ja, k\u00fcndigte aber Ausnahmen bei der Umsetzung in Deutschland an. Die EU-L\u00e4nder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.\u00a0<\/em><\/p>\n<h2>Streitpunkt: Upload-Filter<\/h2>\n<p>Sowohl im EU-Parlament als auch in der Gesellschaft ist die Reform heftig umstritten. In ganz Europa und vor allem in Deutschland hat das Thema und insbesondere Artikel 13, der im endg\u00fcltigen Gesetz Artikel 17 hei\u00dft, hohe Wellen geschlagen.<\/p>\n<p>Eigentlich soll das Vorhaben das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern f\u00fcr ihre Inhalte im Netz eine bessere Verg\u00fctung sichern. Plattformen wie Youtube sollen k\u00fcnftig schon beim Hochladen von Inhalten \u00fcberpr\u00fcfen, ob sie urheberrechtlich gesch\u00fctztes Material enthalten (Ausnahmen bestehen jedoch f\u00fcr nicht-profitorientierte Plattformen wie z.B. Wikipedia).<\/p>\n<p>Das ist nach Meinung von Kritikern der Reform nur durch technische Kontrollen, sogenannte Upload-Filter m\u00f6glich. Kritiker wittern in den Upload-Filtern eine Zensurmaschine und bef\u00fcrchten negative Folgen f\u00fcr die <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/glossar\/meinungsfreiheit\">Meinungsfreiheit<\/a>. Im Zweifel wird dann lieber zu viel als zu wenig gel\u00f6scht (sog. Overblocking).<\/p>\n<p>Davon abgesehen seien derartige Verst\u00f6\u00dfe vor allem f\u00fcr kleine Plattformbetreiber schwer erkennbar und die \u00dcberwachung w\u00fcrde sie an die Grenzen ihrer eigenen Kapazit\u00e4ten bringen.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich entschied der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) bereits 2012, dass Anbieter sozialer Netzwerke nicht zu Vorkontrollen im Internet gezwungen werden k\u00f6nnen (EuGH, Urteil v. 16.02.2012, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-360\/10\" title=\"EuGH, 16.02.2012 - C-360\/10: Sperrverf&uuml;gungen gegen Provider\">C-360\/10<\/a>). Eine belgische Verwertungsgesellschaft wollte einen Plattformbetreiber zur Einf\u00fchrung eines Filtersystems zwingen, um das Ver\u00f6ffentlichen urheberrechtlich gesch\u00fctzten Materials zu verhindern. Der EuGH sah darin eine Verletzung des Verbots der allgemeinen \u00dcberwachungspflicht. Ferner w\u00fcrde die unternehmerische Freiheit des Unternehmens durch das kostspielige und komplizierte System beeintr\u00e4chtigt.<\/p>\n<h2>Streitpunkt: Leistungsschutzrecht<\/h2>\n<p>Ebenfalls umstritten war der nun ebenfalls gebilligte Artikel, der ein Leistungsschutzrecht f\u00fcr Presseverlage vorsieht.<\/p>\n<p>Das Leistungsschutzrecht, <a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/leistungsschutzrecht-fur-presseverlage-auf-den-weg-gebracht\">welches in Deutschland bereits 2012 auf den Weg gebracht worden war<\/a><a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/lg-berlin-erlaesst-erste-entscheidung-wegen-verletzung-des-leistungsschutzrechts-fuer-presseverleger\">,\u00a0<\/a>war bereits Gegenstand<a href=\"https:\/\/www.lhr-law.de\/magazin\/lg-berlin-erlaesst-erste-entscheidung-wegen-verletzung-des-leistungsschutzrechts-fuer-presseverleger\"> einer gerichtlichen Entscheidung des LG Berlin. <\/a>Es wird seit jeher von vielen Seiten heftig kritisiert. Hier sehen Kritiker insbesondere f\u00fcr kleine Verlage Nachteile, die gegen\u00fcber Google eine schwache Verhandlungsposition h\u00e4tten.<\/p>\n<h2><strong>Emotionale Debatte um das \u00dcberleben der K\u00fcnstler<\/strong><\/h2>\n<p>Der CDU-Europapolitiker Axel Voss hat die Zustimmung als \u201eSiege f\u00fcr die Demokratie\u201c gewertet. \u201eMit der Reform schaffen wir erstmals Rechtssicherheit f\u00fcr private User, die Musik oder Videos ins Internet stellen&#8230; Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, die Prinzipien des Rechtsstaats gelten auch im Netz\u201c, betont Voss, der das Vorhaben mit den EU-Staaten verhandelt hatte.<\/p>\n<p>Aus Sicht der Bef\u00fcrworter geht es hingegen darum, Plattformen, die wissentlich mit fremden Inhalten Geld verdienen, zu einer fairen Lizenzierung zu zwingen. Die wirtschaftliche Lage der Presse sei katastrophal, sagte der franz\u00f6sische Liberale Jean-Marie Cavada. Mit der Presse sei \u201eein Teil der Demokratie in Gefahr\u201c. Die Reform sei \u201edie einzige Chance\u201c, die Zukunft von Kreativen zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<h2>Umsetzung\u00a0der\u00a0Reform ohne Upload-Filter?<\/h2>\n<p>Nachdem es vor allem in Deutschland scharfe Protestaktionen gegen Teile der Reform gab, betonte die Bundesregierung zuletzt, Upload-Filter sollten bei der Umsetzung weitgehend vermieden werden.\u00a0Infolge des Protests betonte Justizministerin Katarina Barley (SPD), dass alle Beteiligten nun schauen m\u00fcssten, die Richtlinie so \u201euserfreundlich\u201c wie m\u00f6glich umzusetzen, um eine gr\u00f6\u00dftm\u00f6gliche Freiheit im Netz zu erhalten.<\/p>\n<h2>Protokollerkl\u00e4rung der Bundesregierung<\/h2>\n<p>Die Bundesregierung gab bei der Abstimmung am 15. April 2019 eine separate <a href=\"https:\/\/www.parlament.gv.at\/PAKT\/EU\/XXVI\/EU\/06\/18\/EU_61832\/imfname_10895457.pdf\">Protokollerkl\u00e4rung<\/a> ab, in der betont wird, dass bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie auf den Einsatz der umstrittenen Upload-Filter verzichtet werden soll. Dort hei\u00dft es:<\/p>\n<blockquote><p><em>&#8220;Upload-Plattformen sollen auch k\u00fcnftig als freie, unzensierte Kommunikationskan\u00e4le f\u00fcr die Zivilgesellschaft zur Verf\u00fcgung stehen&#8230;Ziel muss es sein, das Instrument \u201eUploadfilter\u201c weitgehend unn\u00f6tig zu machen. Jeder dauerhafte \u201estay down\u201c \u2013 Mechanismus (\u201eUploadfilter\u201c) muss dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit gen\u00fcgen. Es sind insbesondere verfahrensrechtliche Garantien denkbar, etwa wenn Nutzer beim Upload mitteilen, dass sie Inhalte Dritter erlaubterweise hochladen. Eine L\u00f6schung k\u00f6nnte in diesen F\u00e4llen also nicht automatisch, sondern erst nach einer von Menschen durchgef\u00fchrten \u00dcberpr\u00fcfung zul\u00e4ssig sein.&#8221;<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Doch dabei handelt es sich blo\u00df um eine rechtlich nicht bindende Absichtserkl\u00e4rung. Auch EU-Kommissar betonte deutlich, dass es &#8220;keinen deutschen Sonderweg&#8221; bei der Umsetzung der EU-Richtlinie geben darf. Die Vorgaben seien klar formuliert, sodass diese rasch und unter Einhaltung des einger\u00e4umten Gestaltungsspielraums in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Vor diesem Hintergrund kommen die Vorschl\u00e4ge der Bundesregierung m\u00f6glicherweise zu sp\u00e4t.<\/p>\n<h2>Wie es jetzt weitergeht<\/h2>\n<p>Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Es erscheint derzeit allerdings fraglich, wie eine nur in Deutschland geltende Ausnahme zur Filterpflicht umgesetzt werden kann ohne gegen Europarecht zu versto\u00dfen. Es bleibt insbesondere abzuwarten, wie die EU-Staaten gew\u00e4hrleisten k\u00f6nnen, dass die Plattformen nicht einer \u201egenerellen \u00dcberwachungsverpflichtung\u201c unterliegen sollen (vgl. EuGH, Urteil v. 16.02.2012, Az. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=C-360\/10\" title=\"EuGH, 16.02.2012 - C-360\/10: Sperrverf&uuml;gungen gegen Provider\">C-360\/10<\/a>) und dabei m\u00f6gliche negative Auswirkungen auf kleinere und mittlere Verlage vermieden werden.<\/p>\n<h3><\/h3>\n<div class=\"id-Article-content-item id-Article-advert id-Article-advert--ad4\">\n<div id=\"id-Container-438376\" class=\"id-Container id-Container--hasNoHeadline\" data-id-container-ct=\"{&quot;containerId&quot;:&quot;438376&quot;}\">\n<div class=\"id-Container-content\">\n<div data-id-advertdfpconf=\"{&quot;dfpAdPosition&quot;: &quot;PAGELAYOUT&quot;}\"><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach einer hitzigen Debatte und trotz Protesten von Zehntausenden Menschen haben die EU-Staaten der umstrittenen Urheberrechtsreform endg\u00fcltig zugestimmt. Damit soll das Urheberrecht an die Digitalisierung angepasst werden. 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